inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen
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Ein Motiv der Anzeigenkampagne des Spitzenverbandes der Deutschen<br />
Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
Unfall beim Ehrenamt?<br />
Bei der Vielzahl von Einsatzfeldern können<br />
natürlich Unfälle passieren. Meist<br />
kommt es dabei nur zu Bagatellverletzungen,<br />
kleineren Schnittwunden oder<br />
leichten Verstauchungen als Folge von<br />
Stolperunfällen. Es können sich aber<br />
auch schwere Unfälle mit bleibenden<br />
Gesundheitsschäden ereignen, die langwierige<br />
Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen<br />
erfordern. Spätestens<br />
dann stellen sich viele Fragen: Wer<br />
hilft mir jetzt? Wer kümmert sich um optimale<br />
Heilbehandlung? Wer bezahlt<br />
Hilfsmittel, die ich jetzt benötige? Und<br />
bei bleibenden Gesundheitsschäden:<br />
Bekomme ich eine Rente, wenn ich nicht<br />
mehr voll arbeiten kann?<br />
Bei all diesen Fragen hilft Ihnen die UKH.<br />
Sie erreichen uns montags bis freitags<br />
von 7:30 bis 18:00 Uhr: 069 29972-440.<br />
Versicherungsschutz kraft Satzung<br />
Unentgeltliche Tätigkeit<br />
Grundlagen für die Beschränkung auf<br />
gemeinwohlorientierte Tätigkeiten sind<br />
bestehende Rahmen-Unfallversicherungsverträge<br />
der Länder. Die Finanzierung<br />
durch das Land (aus Steuermitteln)<br />
rechtfertigt und erfordert eine solche<br />
Einschränkung. Nur bei Tätigkeiten zum<br />
Wohl der Allgemeinheit besteht ein besonderes<br />
Interesse des Landes an den<br />
zugrunde liegenden Tätigkeiten. Voraussetzung<br />
für die ehrenamtliche oder bürgerschaft<br />
liche Betätigung ist, dass diese<br />
unentgeltlich ausgeübt wird. Erlaubt ist<br />
allerdings der Ersatz von Auslagen.<br />
In Organisation eingebunden<br />
Die Tätigkeit muss für eine Organisation<br />
erfolgen. Mit dieser Beschränkung begegnet<br />
man Abgrenzungsschwierigkeiten<br />
zum privaten Bereich. Tätigkeiten ohne<br />
Anbindung an eine Organisation sind<br />
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />
Der private, eigenwirtschaft liche Bereich<br />
bleibt unversichert bzw. der privaten<br />
Vorsorge vorbehalten, auch wenn die<br />
Tätigkeit im Einzelfall dem Allgemeinwohl<br />
dienen sollte. Die Rechtsform der Organisation<br />
ist unerheblich.<br />
Versicherungsschutz und Leistungen<br />
Gemeinwohlorientierte Tätigkeit<br />
Es müssen Aufgaben ausgeführt werden,<br />
welche im öff entlichen Interesse liegen<br />
oder die gemeinnützige, mildtätige oder<br />
kirchliche Zwecke fördern. Diese Kriterien<br />
sind gemeinwohlorientiert und damit<br />
versichert. Nicht nur die konkrete Tätigkeit,<br />
sondern auch die Organisation muss<br />
dem Allgemeinwohl verpflichtet sein.<br />
Örtliche Zuständigkeit der UKH<br />
Maßgeblich für den zuständigen Unfallversicherungsträger<br />
ist der Sitz der Organisation,<br />
für welche die Tätigkeit erfolgt.<br />
Beispiele für versicherte Tätigkeiten<br />
• Die Mitglieder eines privaten<br />
Vereins veranstalten einen bunten<br />
Stadtteilnachmittag, dessen Reinerlös<br />
der Aktion „Hilfe für Sorgenkinder<br />
des Stadtteils e. V.“ zu Gute<br />
kommt.<br />
• Eine Bürgerinitiative engagiert sich<br />
für die Erhaltung eines historischen<br />
Gebäudes in der Gemeinde.<br />
• Eine private Initiative unterstützt<br />
Kinder mit Migrationshintergrund<br />
beim Erlernen der deutschen<br />
Sprache.<br />
• In einem Neubaugebiet gründet<br />
sich ein Verein zum Bau, zur Pflege<br />
und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes.<br />
• In einer Gemeinde bildet sich eine<br />
Bürgerinitiative zur Betreuung bewegungseingeschränkter<br />
Menschen<br />
(Fahrdienste, Einkaufshilfen).<br />
• In einer Stadt wird ein Hospizverein<br />
zur Betreuung und Begleitung<br />
sterbender Menschen gegründet.<br />
Menschen, die sich in diesem Sinne zum<br />
Wohl der Allgemeinheit engagieren, sind<br />
bei der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> gesetzlich<br />
unfallversichert. Ein besonderer Auft rag<br />
oder eine vorherige Anmeldung bei der<br />
UKH ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz<br />
für bürgerschaft lich Engagierte<br />
ist – wie für alle ehrenamtlich Tätigen<br />
– beitragsfrei.<br />
Alex Pistauer (069 29972-300)<br />
a.pistauer@ukh.de<br />
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