12.12.2012 Aufrufe

inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen

inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen

inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ein Motiv der Anzeigenkampagne des Spitzenverbandes der Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

Unfall beim Ehrenamt?<br />

Bei der Vielzahl von Einsatzfeldern können<br />

natürlich Unfälle passieren. Meist<br />

kommt es dabei nur zu Bagatellverletzungen,<br />

kleineren Schnittwunden oder<br />

leichten Verstauchungen als Folge von<br />

Stolperunfällen. Es können sich aber<br />

auch schwere Unfälle mit bleibenden<br />

Gesundheitsschäden ereignen, die langwierige<br />

Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen<br />

erfordern. Spätestens<br />

dann stellen sich viele Fragen: Wer<br />

hilft mir jetzt? Wer kümmert sich um optimale<br />

Heilbehandlung? Wer bezahlt<br />

Hilfsmittel, die ich jetzt benötige? Und<br />

bei bleibenden Gesundheitsschäden:<br />

Bekomme ich eine Rente, wenn ich nicht<br />

mehr voll arbeiten kann?<br />

Bei all diesen Fragen hilft Ihnen die UKH.<br />

Sie erreichen uns montags bis freitags<br />

von 7:30 bis 18:00 Uhr: 069 29972-440.<br />

Versicherungsschutz kraft Satzung<br />

Unentgeltliche Tätigkeit<br />

Grundlagen für die Beschränkung auf<br />

gemeinwohlorientierte Tätigkeiten sind<br />

bestehende Rahmen-Unfallversicherungsverträge<br />

der Länder. Die Finanzierung<br />

durch das Land (aus Steuermitteln)<br />

rechtfertigt und erfordert eine solche<br />

Einschränkung. Nur bei Tätigkeiten zum<br />

Wohl der Allgemeinheit besteht ein besonderes<br />

Interesse des Landes an den<br />

zugrunde liegenden Tätigkeiten. Voraussetzung<br />

für die ehrenamtliche oder bürgerschaft<br />

liche Betätigung ist, dass diese<br />

unentgeltlich ausgeübt wird. Erlaubt ist<br />

allerdings der Ersatz von Auslagen.<br />

In Organisation eingebunden<br />

Die Tätigkeit muss für eine Organisation<br />

erfolgen. Mit dieser Beschränkung begegnet<br />

man Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

zum privaten Bereich. Tätigkeiten ohne<br />

Anbindung an eine Organisation sind<br />

vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.<br />

Der private, eigenwirtschaft liche Bereich<br />

bleibt unversichert bzw. der privaten<br />

Vorsorge vorbehalten, auch wenn die<br />

Tätigkeit im Einzelfall dem Allgemeinwohl<br />

dienen sollte. Die Rechtsform der Organisation<br />

ist unerheblich.<br />

Versicherungsschutz und Leistungen<br />

Gemeinwohlorientierte Tätigkeit<br />

Es müssen Aufgaben ausgeführt werden,<br />

welche im öff entlichen Interesse liegen<br />

oder die gemeinnützige, mildtätige oder<br />

kirchliche Zwecke fördern. Diese Kriterien<br />

sind gemeinwohlorientiert und damit<br />

versichert. Nicht nur die konkrete Tätigkeit,<br />

sondern auch die Organisation muss<br />

dem Allgemeinwohl verpflichtet sein.<br />

Örtliche Zuständigkeit der UKH<br />

Maßgeblich für den zuständigen Unfallversicherungsträger<br />

ist der Sitz der Organisation,<br />

für welche die Tätigkeit erfolgt.<br />

Beispiele für versicherte Tätigkeiten<br />

• Die Mitglieder eines privaten<br />

Vereins veranstalten einen bunten<br />

Stadtteilnachmittag, dessen Reinerlös<br />

der Aktion „Hilfe für Sorgenkinder<br />

des Stadtteils e. V.“ zu Gute<br />

kommt.<br />

• Eine Bürgerinitiative engagiert sich<br />

für die Erhaltung eines historischen<br />

Gebäudes in der Gemeinde.<br />

• Eine private Initiative unterstützt<br />

Kinder mit Migrationshintergrund<br />

beim Erlernen der deutschen<br />

Sprache.<br />

• In einem Neubaugebiet gründet<br />

sich ein Verein zum Bau, zur Pflege<br />

und Unterhaltung eines Kinderspielplatzes.<br />

• In einer Gemeinde bildet sich eine<br />

Bürgerinitiative zur Betreuung bewegungseingeschränkter<br />

Menschen<br />

(Fahrdienste, Einkaufshilfen).<br />

• In einer Stadt wird ein Hospizverein<br />

zur Betreuung und Begleitung<br />

sterbender Menschen gegründet.<br />

Menschen, die sich in diesem Sinne zum<br />

Wohl der Allgemeinheit engagieren, sind<br />

bei der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> gesetzlich<br />

unfallversichert. Ein besonderer Auft rag<br />

oder eine vorherige Anmeldung bei der<br />

UKH ist nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz<br />

für bürgerschaft lich Engagierte<br />

ist – wie für alle ehrenamtlich Tätigen<br />

– beitragsfrei.<br />

Alex Pistauer (069 29972-300)<br />

a.pistauer@ukh.de<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!