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inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen

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Eine schnelle Entscheidung<br />

Zu diesem Zeitpunkt liegen der <strong>Unfallkasse</strong><br />

noch nicht alle medizinischen Fachgutachten<br />

(chirurgisch, neurologisch und<br />

gefäßchirurgisch) vor, um über den Rentenanspruch<br />

wegen der Unfallfolgen entscheiden<br />

zu können. Die „nüchternen<br />

medizinischen Fakten“ und eine Vorabauswertung<br />

durch den Beratungsarzt<br />

machen aber schnell klar: Ein 40 %iger<br />

Rentenanspruch wird mit Sicherheit bestehen.<br />

Mit dem gesetzlichen Mindest-Jahres-<br />

arbeitsverdienst von etwa 18.000 Euro<br />

besteht ein monatlicher Rentenanspruch<br />

von rund 400 Euro. Hinzu kommt eine<br />

Mehrleistung zur Rente in Höhe von monatlich<br />

etwa 240 Euro, da Alex C. sich<br />

die Verletzungen bei einer Hilfeleistung<br />

zugezogen hat.<br />

Zwar kann über den Rentenanspruch<br />

formal in allen Belangen erst nach Vorlage<br />

aller Fachgutachten entschieden werden.<br />

Wichtig war dem Rentenausschuss der<br />

<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> dabei allerdings die<br />

schnelle und umfassende Auszahlung<br />

der Geldleistungen. Schließlich hat der<br />

Betroffene nach einem solchen Unfall<br />

zahlreiche finanzielle Belastungen zu<br />

stemmen. Deshalb erfolgte in der Sitzung<br />

des Rentenausschusses im August 2009<br />

der grundsätzliche Beschluss über den<br />

Anspruch auf Rente und Mehrleistungen<br />

zur Rente. Der pünktlichen Auszahlung ab<br />

1.09.2009 – mit Beginn der Arbeitsfähigkeit<br />

– stand damit nichts mehr im Wege.<br />

Ein Sturz mit den Gehhilfen führte zu einer<br />

Oberschenkelfraktur – ein weiterer Rückschlag.<br />

Versicherungsschutz und Leistungen<br />

Zu guter Letzt<br />

Bis heute zahlte die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong><br />

im konkreten Fall Sozialleistungen in<br />

Höhe von rund 130.000 Euro aus – in-<br />

klusive aller Behandlungskosten. Alex C.<br />

hat nach dem Unfall ohne zeitliche Begrenzung<br />

Anspruch auf sämtliche unfallbedingt<br />

erforderlichen medizinischen<br />

und beruflichen Reha-Leistungen.<br />

Und das völlig zu Recht – denn er hat<br />

selbstlos zugepackt und seine Gesundheit<br />

riskiert, um einem Verletzten zu helfen.<br />

Rainer Knittel (069 29972-469)<br />

r.knittel@ukh.de<br />

Der Rentenausschuss ist ein paritätisch<br />

besetztes Gremium aus je drei Versicherten-<br />

und Arbeitgebervertretern unserer<br />

Mitgliedsbetriebe. Vorteil: Berufliche<br />

Praktiker entscheiden hier letztlich<br />

eigenverantwortlich, ob und welche<br />

Leistungen nach einem Arbeitsunfall im<br />

gesetzlichen Rahmen ausgezahlt werden<br />

können. Klares Motto bei der <strong>Unfallkasse</strong><br />

<strong>Hessen</strong>: maximal mögliche<br />

Leistungen und minimale Bürokratie.<br />

Das Gremium entscheidet eigenverantwortlich<br />

über alle wichtigen Leistungen<br />

an die Versicherten, insbesondere<br />

über<br />

• erstmalige Rentenfestsetzungen;<br />

• Rentenänderungen;<br />

• laufende Beihilfen und Leistungen<br />

bei Pflegebedürftigkeit.<br />

Gesetzliche Grundlage<br />

§ 2 Absatz 1 Nr. 13 SGB VII –<br />

Sozialgesetzbuch:<br />

„Kraft Gesetzes sind Personen versichert,<br />

die bei Unglücksfällen oder gemeiner<br />

Gefahr oder Not Hilfe leisten“.<br />

Nach dieser Rechtsgrundlage besteht<br />

automatisch gesetzlicher Unfallver-<br />

sicherungsschutz für Personen, die z. B.<br />

nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle<br />

absichern und Verletzten helfen.<br />

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