inform 01/2011 - Unfallkasse Hessen
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Eine schnelle Entscheidung<br />
Zu diesem Zeitpunkt liegen der <strong>Unfallkasse</strong><br />
noch nicht alle medizinischen Fachgutachten<br />
(chirurgisch, neurologisch und<br />
gefäßchirurgisch) vor, um über den Rentenanspruch<br />
wegen der Unfallfolgen entscheiden<br />
zu können. Die „nüchternen<br />
medizinischen Fakten“ und eine Vorabauswertung<br />
durch den Beratungsarzt<br />
machen aber schnell klar: Ein 40 %iger<br />
Rentenanspruch wird mit Sicherheit bestehen.<br />
Mit dem gesetzlichen Mindest-Jahres-<br />
arbeitsverdienst von etwa 18.000 Euro<br />
besteht ein monatlicher Rentenanspruch<br />
von rund 400 Euro. Hinzu kommt eine<br />
Mehrleistung zur Rente in Höhe von monatlich<br />
etwa 240 Euro, da Alex C. sich<br />
die Verletzungen bei einer Hilfeleistung<br />
zugezogen hat.<br />
Zwar kann über den Rentenanspruch<br />
formal in allen Belangen erst nach Vorlage<br />
aller Fachgutachten entschieden werden.<br />
Wichtig war dem Rentenausschuss der<br />
<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> dabei allerdings die<br />
schnelle und umfassende Auszahlung<br />
der Geldleistungen. Schließlich hat der<br />
Betroffene nach einem solchen Unfall<br />
zahlreiche finanzielle Belastungen zu<br />
stemmen. Deshalb erfolgte in der Sitzung<br />
des Rentenausschusses im August 2009<br />
der grundsätzliche Beschluss über den<br />
Anspruch auf Rente und Mehrleistungen<br />
zur Rente. Der pünktlichen Auszahlung ab<br />
1.09.2009 – mit Beginn der Arbeitsfähigkeit<br />
– stand damit nichts mehr im Wege.<br />
Ein Sturz mit den Gehhilfen führte zu einer<br />
Oberschenkelfraktur – ein weiterer Rückschlag.<br />
Versicherungsschutz und Leistungen<br />
Zu guter Letzt<br />
Bis heute zahlte die <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong><br />
im konkreten Fall Sozialleistungen in<br />
Höhe von rund 130.000 Euro aus – in-<br />
klusive aller Behandlungskosten. Alex C.<br />
hat nach dem Unfall ohne zeitliche Begrenzung<br />
Anspruch auf sämtliche unfallbedingt<br />
erforderlichen medizinischen<br />
und beruflichen Reha-Leistungen.<br />
Und das völlig zu Recht – denn er hat<br />
selbstlos zugepackt und seine Gesundheit<br />
riskiert, um einem Verletzten zu helfen.<br />
Rainer Knittel (069 29972-469)<br />
r.knittel@ukh.de<br />
Der Rentenausschuss ist ein paritätisch<br />
besetztes Gremium aus je drei Versicherten-<br />
und Arbeitgebervertretern unserer<br />
Mitgliedsbetriebe. Vorteil: Berufliche<br />
Praktiker entscheiden hier letztlich<br />
eigenverantwortlich, ob und welche<br />
Leistungen nach einem Arbeitsunfall im<br />
gesetzlichen Rahmen ausgezahlt werden<br />
können. Klares Motto bei der <strong>Unfallkasse</strong><br />
<strong>Hessen</strong>: maximal mögliche<br />
Leistungen und minimale Bürokratie.<br />
Das Gremium entscheidet eigenverantwortlich<br />
über alle wichtigen Leistungen<br />
an die Versicherten, insbesondere<br />
über<br />
• erstmalige Rentenfestsetzungen;<br />
• Rentenänderungen;<br />
• laufende Beihilfen und Leistungen<br />
bei Pflegebedürftigkeit.<br />
Gesetzliche Grundlage<br />
§ 2 Absatz 1 Nr. 13 SGB VII –<br />
Sozialgesetzbuch:<br />
„Kraft Gesetzes sind Personen versichert,<br />
die bei Unglücksfällen oder gemeiner<br />
Gefahr oder Not Hilfe leisten“.<br />
Nach dieser Rechtsgrundlage besteht<br />
automatisch gesetzlicher Unfallver-<br />
sicherungsschutz für Personen, die z. B.<br />
nach einem Verkehrsunfall die Unfallstelle<br />
absichern und Verletzten helfen.<br />
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