Heinrich Groß – Heimatbilder und andere - Gemeinde Weimar
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Aus den <strong>Gemeinde</strong>akten<br />
Im Jahr 1950 ging das Areal mit den bis dahin<br />
erstellten Holzbauten in das Eigentum des<br />
Landkreises Marburg über. Von nun an ist<br />
Schriftverkehr mit der <strong>Gemeinde</strong> Wolfshausen<br />
erhalten. Hierbei handelt es sich um Baugenehmigungen<br />
für Erweiterungsbauten sowie<br />
um Pachtverträge mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> mit<br />
weiteren Eigentümern des Geländes. Nun wurde<br />
das Lager durch ständiges Bauen erweitert.<br />
Nach einem Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
von Wolfshausen vom 11. September<br />
1950 wurde das der <strong>Gemeinde</strong> gehörende Gelände<br />
zu einem Pachtpreis von 1,- DM pro ar<br />
<strong>und</strong> Jahr dem Landkreis überlassen. Es entstanden<br />
neue Gebäude für eine Küche, für eine<br />
kleine Bücherei, für einen größeren Aufenthaltsraum<br />
<strong>und</strong> für sonstige Einrichtungen, z.B.<br />
sanitäre Anlagen.<br />
Am 19. Oktober 1950 beschloss die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
von Wolfshausen, zu prüfen,<br />
ob das Sommerlager an die Wasserquelle angeschlossen<br />
werden kann. Aus einem Beschluss<br />
vom 8. Januar 1952 geht hervor, dass<br />
die Wasserversorgung für das Lager zu gewähren<br />
sei, <strong>und</strong> dass die im Jahr 1950 begonnene<br />
Anlage erweitert werden musste. Hierfür wurden<br />
Kosten in Höhe 28.400,- DM ermittelt,<br />
die durch die Aufnahme eines Kredites zu<br />
decken seien. Man findet mehrere Kaufverträge<br />
mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> auch mit Privatpersonen,<br />
nach denen der Landkreis immer wieder<br />
Landteile zur Erweiterung der Anlage erwarb.<br />
Die bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weimar</strong> liegenden genehmigten<br />
Bauakten geben Zeugnis über die<br />
stetigen Erweiterungen der Gebäude.<br />
In amtlichen Dokumenten aus dem Staatsarchiv<br />
Marburg ist zu lesen:<br />
13.10.1950: Die Kosten für die Wasserleitungsrohre<br />
übernimmt der Landkreis.<br />
16.10.1951: Der Kreisjugendpfleger Walter<br />
Gutjahr beantragt beim Hessischen Ministerium<br />
einen Zuschuss für den Wasserleitungsbau<br />
<strong>und</strong> begründet diesen Antrag mit dem Hinweis,<br />
dass das Jugendlager zu einer dauerhaften<br />
Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtung für den<br />
Landkreis geworden ist. Er erwähnt, dass im<br />
Jahr 1950 etwa 4.100 Jugendliche an den Erholungsfreizeiten<br />
teilgenommen haben. Diese<br />
Gruppen kamen aus Berlin, Hamburg, Kiel,<br />
Neumünster <strong>und</strong> England. Das Wasser musste<br />
aus dem Dorf Wolfshausen mit Kannen geholt<br />
werden. Unterzeichnet von Landrat Eckel <strong>und</strong><br />
Jugendpfleger Gutjahr.<br />
16.10.1950: Aus einer ärztlichen Mitteilung<br />
geht hervor, dass für den weiteren Betrieb des<br />
10<br />
Lagers eine vorschriftsmäßige Wasserversorgung<br />
vordringlich ist.<br />
21.10.1950: Der Landkreis übernimmt den<br />
Rest der Kosten für die Quelleneinfassung.<br />
24.10.1950: Landrat Eckel <strong>und</strong> Jugendpfleger<br />
Gutjahr stellen Antrag auf einen Zuschuss in<br />
Höhe von 900 DM aus dem „Nc-Glay-<br />
Juniorfonds“ der US-Armee.<br />
Die Jugend im Lager hilft bei der Rübenernte bei Bauern<br />
in Wolfshausen mit.<br />
16.12.1950: Jugendpfleger Walter Gutjahr<br />
bittet den Herrn „Resident Offizier“ in Marburg<br />
um einen Zuschuss für durchzuführende<br />
Bauarbeiten am Heim, dessen Ausgaben sich<br />
auf 14.959,- DM belaufen.<br />
16.12.1950: Landrat <strong>und</strong> Jugendpfleger stellen<br />
Antrag beim Regierungspräsidenten in Kassel<br />
<strong>und</strong> bitten um einen Zuschuss für die Wasserleitung<br />
<strong>und</strong> für den Bau einer Drainage.<br />
16.12.1950: Der Kreisausschuss bewilligt einen<br />
Zuschuss von 1.600 DM.<br />
20.12.1950: Vom Regierungspräsidium werden<br />
1.000 DM überwiesen.<br />
Es folgen in den weiteren Monaten noch ständig<br />
Anträge auf Zuschüsse von verschiedenen<br />
Quellen.<br />
3.4.1951: Zwischen der <strong>Gemeinde</strong> Wolfshausen<br />
<strong>und</strong> dem Landkreis wird vertraglich geregelt,<br />
dass der Kreis die von der <strong>Gemeinde</strong> gefasste<br />
Wasserquelle mit Überlauf <strong>und</strong> Pumpstation<br />
für den Betrag von 2.700 DM übernimmt.<br />
27.4.1951: Das Kreisges<strong>und</strong>heitsamt bescheinigt<br />
eine einwandfreie Wasserversorgung <strong>und</strong><br />
nennt einen Arzt, der den regulären ärztlichen<br />
Dienst für die Lagerbelegschaft übernimmt.<br />
8.7.1952: Der Landrat teilt der <strong>Gemeinde</strong><br />
Wolfshausen mit, dass ihre <strong>Gemeinde</strong> nach<br />
dem Brandschutzgesetz vom 17.5.1951 den<br />
Brandschutz für das Lagerheim zu gewähren<br />
hat.