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Heinrich Groß – Heimatbilder und andere - Gemeinde Weimar

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Aus den <strong>Gemeinde</strong>akten<br />

Im Jahr 1950 ging das Areal mit den bis dahin<br />

erstellten Holzbauten in das Eigentum des<br />

Landkreises Marburg über. Von nun an ist<br />

Schriftverkehr mit der <strong>Gemeinde</strong> Wolfshausen<br />

erhalten. Hierbei handelt es sich um Baugenehmigungen<br />

für Erweiterungsbauten sowie<br />

um Pachtverträge mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> mit<br />

weiteren Eigentümern des Geländes. Nun wurde<br />

das Lager durch ständiges Bauen erweitert.<br />

Nach einem Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

von Wolfshausen vom 11. September<br />

1950 wurde das der <strong>Gemeinde</strong> gehörende Gelände<br />

zu einem Pachtpreis von 1,- DM pro ar<br />

<strong>und</strong> Jahr dem Landkreis überlassen. Es entstanden<br />

neue Gebäude für eine Küche, für eine<br />

kleine Bücherei, für einen größeren Aufenthaltsraum<br />

<strong>und</strong> für sonstige Einrichtungen, z.B.<br />

sanitäre Anlagen.<br />

Am 19. Oktober 1950 beschloss die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

von Wolfshausen, zu prüfen,<br />

ob das Sommerlager an die Wasserquelle angeschlossen<br />

werden kann. Aus einem Beschluss<br />

vom 8. Januar 1952 geht hervor, dass<br />

die Wasserversorgung für das Lager zu gewähren<br />

sei, <strong>und</strong> dass die im Jahr 1950 begonnene<br />

Anlage erweitert werden musste. Hierfür wurden<br />

Kosten in Höhe 28.400,- DM ermittelt,<br />

die durch die Aufnahme eines Kredites zu<br />

decken seien. Man findet mehrere Kaufverträge<br />

mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> auch mit Privatpersonen,<br />

nach denen der Landkreis immer wieder<br />

Landteile zur Erweiterung der Anlage erwarb.<br />

Die bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weimar</strong> liegenden genehmigten<br />

Bauakten geben Zeugnis über die<br />

stetigen Erweiterungen der Gebäude.<br />

In amtlichen Dokumenten aus dem Staatsarchiv<br />

Marburg ist zu lesen:<br />

13.10.1950: Die Kosten für die Wasserleitungsrohre<br />

übernimmt der Landkreis.<br />

16.10.1951: Der Kreisjugendpfleger Walter<br />

Gutjahr beantragt beim Hessischen Ministerium<br />

einen Zuschuss für den Wasserleitungsbau<br />

<strong>und</strong> begründet diesen Antrag mit dem Hinweis,<br />

dass das Jugendlager zu einer dauerhaften<br />

Erholungs- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtung für den<br />

Landkreis geworden ist. Er erwähnt, dass im<br />

Jahr 1950 etwa 4.100 Jugendliche an den Erholungsfreizeiten<br />

teilgenommen haben. Diese<br />

Gruppen kamen aus Berlin, Hamburg, Kiel,<br />

Neumünster <strong>und</strong> England. Das Wasser musste<br />

aus dem Dorf Wolfshausen mit Kannen geholt<br />

werden. Unterzeichnet von Landrat Eckel <strong>und</strong><br />

Jugendpfleger Gutjahr.<br />

16.10.1950: Aus einer ärztlichen Mitteilung<br />

geht hervor, dass für den weiteren Betrieb des<br />

10<br />

Lagers eine vorschriftsmäßige Wasserversorgung<br />

vordringlich ist.<br />

21.10.1950: Der Landkreis übernimmt den<br />

Rest der Kosten für die Quelleneinfassung.<br />

24.10.1950: Landrat Eckel <strong>und</strong> Jugendpfleger<br />

Gutjahr stellen Antrag auf einen Zuschuss in<br />

Höhe von 900 DM aus dem „Nc-Glay-<br />

Juniorfonds“ der US-Armee.<br />

Die Jugend im Lager hilft bei der Rübenernte bei Bauern<br />

in Wolfshausen mit.<br />

16.12.1950: Jugendpfleger Walter Gutjahr<br />

bittet den Herrn „Resident Offizier“ in Marburg<br />

um einen Zuschuss für durchzuführende<br />

Bauarbeiten am Heim, dessen Ausgaben sich<br />

auf 14.959,- DM belaufen.<br />

16.12.1950: Landrat <strong>und</strong> Jugendpfleger stellen<br />

Antrag beim Regierungspräsidenten in Kassel<br />

<strong>und</strong> bitten um einen Zuschuss für die Wasserleitung<br />

<strong>und</strong> für den Bau einer Drainage.<br />

16.12.1950: Der Kreisausschuss bewilligt einen<br />

Zuschuss von 1.600 DM.<br />

20.12.1950: Vom Regierungspräsidium werden<br />

1.000 DM überwiesen.<br />

Es folgen in den weiteren Monaten noch ständig<br />

Anträge auf Zuschüsse von verschiedenen<br />

Quellen.<br />

3.4.1951: Zwischen der <strong>Gemeinde</strong> Wolfshausen<br />

<strong>und</strong> dem Landkreis wird vertraglich geregelt,<br />

dass der Kreis die von der <strong>Gemeinde</strong> gefasste<br />

Wasserquelle mit Überlauf <strong>und</strong> Pumpstation<br />

für den Betrag von 2.700 DM übernimmt.<br />

27.4.1951: Das Kreisges<strong>und</strong>heitsamt bescheinigt<br />

eine einwandfreie Wasserversorgung <strong>und</strong><br />

nennt einen Arzt, der den regulären ärztlichen<br />

Dienst für die Lagerbelegschaft übernimmt.<br />

8.7.1952: Der Landrat teilt der <strong>Gemeinde</strong><br />

Wolfshausen mit, dass ihre <strong>Gemeinde</strong> nach<br />

dem Brandschutzgesetz vom 17.5.1951 den<br />

Brandschutz für das Lagerheim zu gewähren<br />

hat.

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