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2017-11

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20 Kurier Nr. <strong>11</strong> 17.3.<strong>2017</strong><br />

Gesunder Boden – gesunder Garten<br />

Gratis Kompost ab<br />

Freitagabend, 17. März <strong>2017</strong><br />

An folgenden Standorten bietet die Gemeinde Dietlikon kostenlos<br />

Kompost an:<br />

– Familiengarten Klimm<br />

– Familiengarten Schwerzelboden<br />

– Nebensammelstelle Hofwiesen<br />

Bitte bringen Sie geeignete Behälter wie Kübel, Säcke oder ähnliches mit.<br />

Der angebotene Kompost in Bioqualität stammt aus der Kompogas-Anlage<br />

Volketswil.<br />

In den Kompogas-Anlagen in Bachenbülach, Rümlang, Otelfingen und<br />

Volketswil kann jederzeit gratis Kompost abgeholt werden. Die Komposthaufen<br />

befinden sich vor der Anlage und sind permanent zugänglich.<br />

Raum, Umwelt + Verkehr<br />

Fachstelle für Altersfragen<br />

Dienstleistungscenter Unterland und Furttal<br />

Unser Angebot für die Region:<br />

Ein vielfältiges Beratungs- und Dienstleistungsangebot<br />

Treuhanddienst<br />

Steuererklärungsdienst<br />

Sozialberatung<br />

Individuelle Finanzhilfe<br />

Ortsvertretungen<br />

Bewegung und Sport<br />

Generationen im Klassenzimmer<br />

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.<br />

<br />

Pro Senectute Kanton Zürich<br />

Dienstleistungscenter Unterland und Furttal<br />

Lindenhofstrasse 1 8180 Bülach Telefon 058 451 53 00<br />

dc.unterland@pszh.ch<br />

www.pszh.ch<br />

Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde<br />

Publikation provisorische Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist<br />

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. Januar <strong>2017</strong> ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2014–<br />

2018 innert der angesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:<br />

Wahlvorschlag 1 / Kurzbezeichnung: --<br />

Name, Vorname Geburtsdatum Adresse Rufname Partei<br />

Beruf Geschlecht Heimatort bisher / neu<br />

Hauser-Kläy Sandra 24.12.1978 Bahnhofstrasse 46c ––– FDP<br />

Sachbearbeiterin weiblich Walkringen BE neu<br />

Sozialversicherung<br />

In Anwendung von Art. <strong>11</strong> der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes<br />

über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis<br />

spätestens am 24. März <strong>2017</strong>, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge<br />

geändert oder zurückgezogen oder beim Gemeinderat neue Wahlvorschläge<br />

eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist<br />

können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.<br />

Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht,<br />

Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag<br />

bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, ein Hinweis,<br />

ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, und<br />

die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Die vorgeschlagene<br />

Person muss politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.<br />

Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde<br />

unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse<br />

eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.<br />

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.<br />

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.<br />

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung,<br />

Büro 15, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, erhältlich. Die Formulare<br />

können zudem unter www.dietlikon.ch herunter geladen werden.<br />

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die<br />

Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind<br />

die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit einem leeren<br />

Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.<br />

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die<br />

politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung<br />

an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat<br />

Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift<br />

muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.<br />

Wahlleitende Behörde<br />

Gemeinderat<br />

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Claridenstrasse 7<br />

8305 Dietlikon<br />

Telefon 044 833 20 40<br />

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