Der perfekte Banktermin im Gastgewerbe
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Für die Ermittlung des Wertes kann man zwischen den folgenden Wegen wählen:<br />
1. Direkte Ermittlung<br />
Hierbei subtrahiert man die in Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit stehenden<br />
zahlungswirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen.<br />
Jahresergebnis zuzüglich AFA = Cash-Flow<br />
2. Indirekte Ermittlung<br />
Bei dieser Methode n<strong>im</strong>mt man Bezug auf die Liquiditätsreserven und zieht den Jahresüberschuss<br />
oder das Betriebsergebnis als Basis heran.<br />
D: Darlehen<br />
Ein Darlehen ist laut §§ 488 ff BGB 3 ein Kredit, bei dem Bar- oder Buchgeld (Liquidität) mit der<br />
Verpflichtung des Kreditnehmers zur vertragsgemäßen Erfüllung aller Vereinbarungen für eine<br />
vereinbarte Laufzeit zur Verfügung gestellt wird.<br />
<strong>Der</strong> Begriff „Kredit“ stammt dabei von den lateinischen Wörtern „credo 4 “.<br />
Eine zweite Art ist das Sachdarlehen. Hier wird einem Kreditnehmer eine vertretbare Sache zu<br />
einem vereinbarten Entgelt über einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum überlassen. Darlehensnehmer ist<br />
dazu verpflichtet, das Entgelt zu bezahlen, und bei Fälligkeit eine Sache gleicher Art, Menge<br />
und Güte zurückzugeben.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme eines Darlehens ist der Abschluss eines Darlehensvertrages.<br />
Dieser stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar und kommt durch zwei gegeneinander gerichtete,<br />
übereinst<strong>im</strong>mende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) zustande. Einige Punkte eines<br />
solchen Kontrakts sind unteranderem:<br />
- Darlehensart<br />
- Darlehenshöhe<br />
- Laufzeit<br />
- Rückzahlungsart<br />
- Kündigungsmöglichkeiten<br />
- Kosten<br />
- Besicherung<br />
- Gerichtsstand<br />
- Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
3<br />
Bürgerliches Gesetzbuch<br />
4<br />
Lat. credo (credere | credidi | creditum) jemanden etwas (an-)vertrauen – <strong>im</strong> Zusammenhang mit Geld<br />
– jemanden etwas borgen.<br />
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