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Der perfekte Banktermin im Gastgewerbe

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M: Marge<br />

<strong>Der</strong> Begriff „Marge“ ist eine in der Betriebswirtschaftslehre gebräuchliche Bezeichnung für eine<br />

Spanne bzw. Differenz zwischen zwei Variablen wie Kurse, Zinssätze, Preise etc. <strong>Der</strong> Terminus<br />

stammt aus dem französischen Sprachgebrauch, wird aber in dieser Form üblicherweise auch<br />

<strong>im</strong> Deutschen verwendet.<br />

Je nachdem, um welche Variablen es sich handelt, unterscheidet man auch verschiedene<br />

Arten von Margen wie …<br />

• Arbitrage (= Spanne zwischen An- und Verkaufskursen mehrerer Handelsplätze<br />

bzw. Börsen)<br />

• Handelsspanne (= Differenz zwischen An- und Verkaufspreisen <strong>im</strong> Handel)<br />

• Zinsspanne (= Differenz zwischen zwei Zinssätzen wie Soll- und Habenzins)<br />

• Gewinnspanne (= prozentualer Gewinn je Leistungseinheit)<br />

usw.<br />

Oftmals wird die Marge als Vergleichswert beispielsweise bei Kapitalanlagen genutzt. Für Spekulanten<br />

<strong>im</strong> Wertpapierwesen ist sie ein Indiz für mögliche Gewinne oder Verluste.<br />

In einem Unternehmen spielt die Marge besonders in der Kosten- und Preiskalkulation eine<br />

wichtige Rolle, denn die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen abzüglich der Aufwendungen<br />

wie Personalkosten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen etc. gibt den möglichen Gewinn<br />

wieder und bietet somit eine Basis für den eventuellen Preis, den man dem Endkunden veranschlagen<br />

kann.<br />

N: Negativerklärung<br />

Bei der Negativerklärung handelt es sich um eine Kreditsicherheit (dingliche Besicherung), die<br />

seitens des Schuldners gegenüber dem Gläubiger abgegeben wird. Damit verpflichtet sich der<br />

Kreditnehmer, Vermögensteile ohne Zust<strong>im</strong>mung des Gläubigers weder zu veräußern noch an<br />

Dritte zu beleihen.<br />

Anwendung finden Negativerklärungen vorrangig bei …<br />

… Industrieobligationen und<br />

… Immobiliendarlehen.<br />

Industrieobligationen<br />

Die Emittenten (Industrieunternehmen) gewähren den Gläubigern (Anleger) durch die Abgabe<br />

einer Negativerklärung einen hohen Grad an Sicherheit für ihre Anlage. Gleichzeitig vermeiden<br />

die Unternehmen dadurch unnötige Kosten für die Bestellung gewisser Sicherheiten.<br />

Immobiliendarlehen<br />

Die Kreditnehmer bescheinigen und versichern mit der Erklärung der kreditgebenden Bank,<br />

dass sie das Grundstück bzw. die Immobilie weder verkaufen noch beleihen werden. Allerdings<br />

ist eine Eintragung ins Grundbuch dafür nicht erforderlich, sodass sich die Schutzwirkung für<br />

den Gläubiger eher in Grenzen hält.<br />

Abgeben wird die Negativerklärung stets schriftlich und mit Unterzeichnung durch den Schuldner.<br />

Sie belegt neben den oben genannten Bedingungen außerdem, dass der Kreditgeber <strong>im</strong><br />

Zuge von weiteren Kreditaufnahmen des Schuldners bzw. bei Neuemissionen durch den Emittenten<br />

nicht schlechter gestellt wird.<br />

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S. 30/46

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