Der perfekte Banktermin im Gastgewerbe
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M: Marge<br />
<strong>Der</strong> Begriff „Marge“ ist eine in der Betriebswirtschaftslehre gebräuchliche Bezeichnung für eine<br />
Spanne bzw. Differenz zwischen zwei Variablen wie Kurse, Zinssätze, Preise etc. <strong>Der</strong> Terminus<br />
stammt aus dem französischen Sprachgebrauch, wird aber in dieser Form üblicherweise auch<br />
<strong>im</strong> Deutschen verwendet.<br />
Je nachdem, um welche Variablen es sich handelt, unterscheidet man auch verschiedene<br />
Arten von Margen wie …<br />
• Arbitrage (= Spanne zwischen An- und Verkaufskursen mehrerer Handelsplätze<br />
bzw. Börsen)<br />
• Handelsspanne (= Differenz zwischen An- und Verkaufspreisen <strong>im</strong> Handel)<br />
• Zinsspanne (= Differenz zwischen zwei Zinssätzen wie Soll- und Habenzins)<br />
• Gewinnspanne (= prozentualer Gewinn je Leistungseinheit)<br />
usw.<br />
Oftmals wird die Marge als Vergleichswert beispielsweise bei Kapitalanlagen genutzt. Für Spekulanten<br />
<strong>im</strong> Wertpapierwesen ist sie ein Indiz für mögliche Gewinne oder Verluste.<br />
In einem Unternehmen spielt die Marge besonders in der Kosten- und Preiskalkulation eine<br />
wichtige Rolle, denn die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen abzüglich der Aufwendungen<br />
wie Personalkosten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen etc. gibt den möglichen Gewinn<br />
wieder und bietet somit eine Basis für den eventuellen Preis, den man dem Endkunden veranschlagen<br />
kann.<br />
N: Negativerklärung<br />
Bei der Negativerklärung handelt es sich um eine Kreditsicherheit (dingliche Besicherung), die<br />
seitens des Schuldners gegenüber dem Gläubiger abgegeben wird. Damit verpflichtet sich der<br />
Kreditnehmer, Vermögensteile ohne Zust<strong>im</strong>mung des Gläubigers weder zu veräußern noch an<br />
Dritte zu beleihen.<br />
Anwendung finden Negativerklärungen vorrangig bei …<br />
… Industrieobligationen und<br />
… Immobiliendarlehen.<br />
Industrieobligationen<br />
Die Emittenten (Industrieunternehmen) gewähren den Gläubigern (Anleger) durch die Abgabe<br />
einer Negativerklärung einen hohen Grad an Sicherheit für ihre Anlage. Gleichzeitig vermeiden<br />
die Unternehmen dadurch unnötige Kosten für die Bestellung gewisser Sicherheiten.<br />
Immobiliendarlehen<br />
Die Kreditnehmer bescheinigen und versichern mit der Erklärung der kreditgebenden Bank,<br />
dass sie das Grundstück bzw. die Immobilie weder verkaufen noch beleihen werden. Allerdings<br />
ist eine Eintragung ins Grundbuch dafür nicht erforderlich, sodass sich die Schutzwirkung für<br />
den Gläubiger eher in Grenzen hält.<br />
Abgeben wird die Negativerklärung stets schriftlich und mit Unterzeichnung durch den Schuldner.<br />
Sie belegt neben den oben genannten Bedingungen außerdem, dass der Kreditgeber <strong>im</strong><br />
Zuge von weiteren Kreditaufnahmen des Schuldners bzw. bei Neuemissionen durch den Emittenten<br />
nicht schlechter gestellt wird.<br />
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