Der perfekte Banktermin im Gastgewerbe
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Hotellerie und Gastronomie<br />
–<br />
Konzept zur Opt<strong>im</strong>ierung<br />
der betrieblichen Strukturen<br />
<strong>Der</strong> <strong>perfekte</strong><br />
<strong>Banktermin</strong><br />
<strong>im</strong><br />
<strong>Gastgewerbe</strong><br />
Copyright GeMax GmbH © 2017<br />
Weserstraße 2a, 34125 Kassel
Inhaltsverzeichnis<br />
1. EINLEITUNG 4<br />
2. DIE PROBLEMATIK 5<br />
3. FORMEN DER BANKKOMMUNIKATION 7<br />
3.1. Laufendes Reporting 7<br />
3.2. Finanzierungsvorhaben 8<br />
3.3. Besondere Anlässe 9<br />
4. ABLAUF EINES BANKTERMINS 10<br />
4.1 Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Thema Laufendes Reporting 10<br />
4.2. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Finanzierungsvorhaben 12<br />
5. 10 TIPPS FÜR VERHANDLUNGEN MIT IHRER BANK 15<br />
6. DAS KLEINE BANKEN-ABC FÜR DEN PERFEKTEN BANKTERMIN 20<br />
A: Annuität 20<br />
Beispiel: 20<br />
B: Bonität 20<br />
C: Cash Flow 21<br />
D: Darlehen 22<br />
E: Effektiver Jahreszins 23<br />
F: Fremdkapital 24<br />
G: Gewinn- und Verslustrechnung 25<br />
G: Grundschuld 26<br />
H: Hypothek 26<br />
I: Insolvenz 27<br />
J: Jahresabschluss 28<br />
K: Kontokorrentkredit 28<br />
L: Liquidität 29<br />
M: Marge 30<br />
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N: Negativerklärung 30<br />
O: Objektfinanzierung 31<br />
P: Passiva und Aktiva 31<br />
Passiva 31<br />
Aktiva 32<br />
R: Rahmenkredit 34<br />
S: Saisonkredit 35<br />
T: Turnaround 35<br />
U: Umschuldung 36<br />
V: Vorfälligkeitsentschädigung 36<br />
7. CHECKLISTE 40<br />
8. DER GEMAX-ERFOLGSSYSTEMBAUKASTEN 44<br />
Ergänzende Konzepte 44<br />
Ergänzende Seminare 44<br />
Wir sind für Sie da 45<br />
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Auf die gesamte Managementmappe (aus auszugsweise) besteht Copyright.<br />
Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Reproduktion, Übersetzung und Verwendung von Texten<br />
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1. Einleitung<br />
Das Verhältnis zwischen Banker und Unternehmer erinnert manchmal auch an ein Verhältnis<br />
zwischen Katze und Hund. <strong>Der</strong> Hund kommt freudig und schwanzwedelnd auf die Katze zugelaufen,<br />
die das Verhalten des Hundes allerdings als Angriff versteht und mit Katzenbuckel und<br />
Fauchen reagiert. <strong>Der</strong> Hund, überrascht, geht daraufhin auch in Angriffsposition über und bellt.<br />
Die Katze rennt weg, der Hund kläffend hinterher. Die Katze rettet sich in der Regel auf einen<br />
Baum, der Hund sitzt aufgeregt und frustriert darunter und räumt irgendwann entnervt das Feld.<br />
Be<strong>im</strong> nächsten Treffen einer Katze wird der Hund vermutlich nicht mehr so freudig schwanzwedelnd<br />
reagieren, sondern sich an sein Erlebnis erinnern und gleich etwas skeptischer sein. Und<br />
auch die Katze wird be<strong>im</strong> nächsten Hund misstrauisch reagieren.<br />
Wer in dieser Parabel den Hund bzw. die Katze darstellt, ist nicht relevant. Häufig verhält es<br />
sich aber <strong>im</strong> Leben von Banker und Unternehmer wie in der Parabel zwischen Katze und Hund.<br />
Zu Beginn haben beide eine positive, freundliche Absicht. Da sie aber oft nicht „dieselbe Sprache“<br />
sprechen, verstehen sich Banker und Unternehmer nicht und es kommt zu Missverständnissen,<br />
die zu Frust und gegenseitiger Ablehnung führen können.<br />
Natürlich gibt es auch die Fälle, in denen Hund und Katze miteinander groß werden und sich<br />
und ihre Eigenheiten verstehen. Das gegenseitige Verstehen ist der Schlüssel zum Glück! Dies<br />
gilt sowohl für Hund und Katze als auch für Banker und Unternehmer.<br />
Dieses Konzept soll der Schlüssel zum Glück für Ihren <strong>Banktermin</strong> sein und gleichzeitig dabei<br />
helfen, Ihren Banker zum Freund fürs Leben werden zu lassen.<br />
Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß be<strong>im</strong> Lesen und toi-toi-toi für das nächste Bankgespräch.<br />
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2. Die Problematik<br />
„Früher war ja alles einfacher, …“ hört man oft, wenn es um das Verhältnis zur Bank geht.<br />
Um einen Kredit zu bekommen, hätte man nur seinen Banker anrufen müssen und schon wäre<br />
alles „klar“ gewesen, sagen viele Unternehmer. Ein typisches Gespräch hätte so ablaufen können:<br />
Unternehmer:<br />
Bankberater:<br />
Unternehmer:<br />
Bankberater.<br />
„Hallo, Dieter, hier ist der Heinz. Du, ich wollte mal kurz mit Dir sprechen.<br />
Es geht um unseren Saal (oder Betrieb, oder…). Ich glaub, wir müssen<br />
mal wieder anbauen. <strong>Der</strong> Nachbarbetrieb hat ja auch gerade renoviert<br />
und einen größeren Saal gebaut, so dass wir jetzt auch gern renovieren<br />
wollen, damit nicht alle unsere Gäste zum Nachbarbetrieb abwandern.<br />
Außerdem können wir dann ja mehr Umsatz machen, wenn der Saal größer<br />
ist und mehr Gäste reinpassen.“<br />
„Ja; grüß Dich, Heinz. Aha, verstehe. Ja, wenn das so ist, dann solltest<br />
Du was tun. Weißt Du schon ungefähr, wie viel Geld Du dafür brauchst?“<br />
„Ich denke, mit ´ner halben Million müssten wir hinkommen. Könntest Du<br />
uns einen Vertrag fertigmachen?“<br />
„Ja; mach ich. Komm doch nächste Woche mal vorbei, wenn es Dir passt.“<br />
Dies ist natürlich ein Dialog, der aus der Luft gegriffen ist. Aber wenn man Unternehmer heute<br />
fragt, bestätigt jeder, dass es früher ganz einfach war, einen Kredit für notwendige Investitionen<br />
zu bekommen. Heute dagegen sei das kaum noch möglich.<br />
<strong>Der</strong> Mittelständler, der in den letzten Jahren ein Darlehen in Anspruch nehmen wollte, musste<br />
sehr oft wahrnehmen, dass die Finanzierungsbereitschaft der Banken stetig abgenommen hat.<br />
Zum einen haben sich viele Geschäftsbanken vollkommen aus dem risikobehafteten Finanzierungsgeschäft<br />
für Hotellerie und Gastronomie aus geschäftspolitischen Gründen zurückgezogen.<br />
Zum anderen unterliegen die klassischen Mittelstandsbanken, also die Sparkassen und<br />
die genossenschaftlichen Banken seit Basel II verschärften rechtlichen Best<strong>im</strong>mungen. Das<br />
führt dazu, dass neue Finanzierungen nicht mehr so leicht genehmigt werden und für bestehende<br />
Darlehen ein schärferes Controlling erfolgt.<br />
Durch diese Umstände wird ein Thema in den letzten Jahren <strong>im</strong>mer wichtiger:<br />
Das Thema der Bankkommunikation.<br />
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Gute Bankkommunikation leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Unternehmen<br />
und führt damit zu besserem Rating und besseren Konditionen.<br />
In der Vergangenheit haben viele Unternehmer das Thema Bankkommunikation als eher lästig<br />
empfunden und auf das Nötigste beschränkt. Ganz nach dem Motto: solange der Laden läuft,<br />
reichen doch Min<strong>im</strong>alinformationen für die Bank aus. Doch hier ist ein Umdenken erforderlich.<br />
Das Informationsbedürfnis der Banken hat sich eindeutig geändert.<br />
Das Kreditwesengesetz (KWG) schreibt Banken Folgendes vor:<br />
§ 18 Kreditunterlagen<br />
(1) Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des<br />
haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer<br />
die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse,<br />
offenlegen lässt. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung<br />
<strong>im</strong> Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet<br />
wäre. Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn<br />
1. der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt<br />
wird, gesichert ist,<br />
2. der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes <strong>im</strong> Sinne des § 16 Abs. 1<br />
und 2 des Pfandbriefgesetzes nicht übersteigt und<br />
3. der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.<br />
Eine Offenlegung ist nicht erforderlich bei Krediten an eine ausländische öffentliche Stelle <strong>im</strong><br />
Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bis c.<br />
(2) Die Institute prüfen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags<br />
über eine entgeltliche Finanzierungshilfe die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Grundlage<br />
können Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig<br />
personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern<br />
genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern oder verändern.<br />
Bei Änderung des Nettodarlehensbetrags sind die Auskünfte auf den neuesten Stand zu bringen.<br />
Bei einer erheblichen Erhöhung des Nettodarlehensbetrags ist die Kreditwürdigkeit neu zu<br />
bewerten. Die Best<strong>im</strong>mungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.<br />
Dieses Konzept soll Ihnen dabei helfen, die Kommunikation zwischen Bank und Unternehmer<br />
zu verbessern und gegenseitiges Verstehen zu erzielen. Denn: die Bank ist ein wichtiger Geschäftspartner,<br />
wenn nicht sogar der Wichtigste! Daher sind professionelle <strong>Banktermin</strong>e oft der<br />
Anfang einer erfolgreichen Geschäftsbeziehung.<br />
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3. Formen der Bankkommunikation<br />
Nun gibt es natürlich noch unterschiedliche Anlässe für den Gang zur Bank bzw. für das Telefonat<br />
mit dem Banker.<br />
Wir können unterscheiden zwischen:<br />
a. Laufendem Reporting<br />
b. Finanzierungsvorhaben<br />
c. Besonderen Anlässen<br />
Unser Tipp:<br />
3.1. Laufendes Reporting<br />
Bauen Sie einen vertrauensvollen Kontakt zur Bank auf. Halten Sie Ihren Banker ständig auf<br />
dem Laufenden. Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Banker <strong>im</strong>mer zur Verfügung stellen.<br />
1. Vierteljährliche BWA inkl. Summen- und Saldenliste<br />
2. Quartalsmäßiger Soll/Ist Abgleich<br />
3. Informationen, die die Zahlen betreffen und den Banker interessieren, wie z.B. Abweichungen<br />
vom Plan mit Erläuterungen, aktuelle Entwicklungen <strong>im</strong> Unternehmen, auch<br />
wenn diese sich in den Zahlen erst später auswirken.<br />
4. Weitere Infos<br />
Bei neuen Mitgliedsbetrieben empfehlen wir in den ersten Monaten ein gemeinsames Gespräch<br />
mit dem Bankberater, dem Steuerberater und dem GeMax-Coach. In diesem Gespräch können<br />
wichtige Grundlagen und Aspekte für die gemeinsame Zusammenarbeit geklärt und festgehalten<br />
werden.<br />
Binden Sie Ihren Banker auch in Ihre Marketingaktivitäten mit ein. Eine der ersten Adressen in<br />
der Stammgastdatei sollte die der finanzierenden Bank und dem entsprechenden Sachbearbeiter<br />
sein.<br />
Erstellen Sie für das erste Gespräch eine Präsentationsmappe Ihres Betriebes. Davor scheuen<br />
sich zwar einige, aber wir empfehlen, besonders auch an den Aspekt Selbstmarketing und Verkauf<br />
zu denken. Präsentieren Sie Ihre Homepage (wenn Sie denn präsentationswürdig ist), legen<br />
Sie Prospekt und Flyer vor. Ihr Banker sollte nach diesem Termin geradezu ein Fan Ihres<br />
Hauses sein.<br />
Machen Sie kurz den Test, um zu sehen, auf welchem Niveau Ihr laufendes Reporting zurzeit<br />
ist.<br />
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Check:<br />
1. Ich habe ein laufendes Reporting, in dem der Bank auch ohne Aufforderung quartalsweise/halbjährlich/jährlich<br />
die relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
2. Ich habe einen wiederkehrenden Termin (halbjährlich/jährlich) mit meinem Firmenkundenbetreuer,<br />
bei dem wir das Kreditengagement, die Unternehmensentwicklung und -strategie<br />
diskutieren und evtl. Finanzierungsbedarf für die Zukunft besprechen.<br />
3. Zu Veranstaltungen bekommt der Firmenkundenbetreuer automatisch eine Einladung.<br />
4. Wir leiten Pressemeldungen, -artikel und Firmenbroschüren <strong>im</strong>mer zur Information an die<br />
Bank weiter.<br />
5. Wir haben eine Homepage, halten diese aktuell und berichten dort auch über die Entwicklung,<br />
unsere Highlights der nächsten Monate, besondere Aktionen und Projekte.<br />
3.2. Finanzierungsvorhaben<br />
Neben dem laufenden Bank-Reporting gibt es natürlich <strong>im</strong>mer besondere Anlässe, zu denen<br />
Banken detaillierte Informationen benötigen. Auch aus Unternehmersicht steht dies <strong>im</strong>mer an,<br />
wenn Ersatz-, Neu- oder Erweiterungsinvestitionen getätigt werden sollen, die nicht aus dem<br />
eigenen Cash-Flow finanziert werden können.<br />
Zu solchen Finanzierungsvorhaben zählen wir:<br />
a. Ersatzinvestitionen<br />
b. Erweiterungsinvestitionen<br />
c. Neuinvestitionen<br />
d. Existenzgründung<br />
Für diese Finanzierungsvorhaben ist es unerlässlich, der jeweiligen Bank detaillierte Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen. Die Banken erwarten von den Unternehmern perfekt aufgearbeitete<br />
Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass sich die Investition in kurzer Zeit amortisiert<br />
und schnell zum zusätzlich Gewinn beiträgt. Oftmals erhalten die Banken aber mangelhaft aufbereitete<br />
oder gar unvollständige Unterlagen. Dadurch bedingt beginnt dann das „Hund und<br />
Katz-Spiel“ wie in der Einleitung beschrieben.<br />
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Um die Erwartungen der Bank zu erfüllen, sollte direkt mit dem zuständigen Betreuer kommuniziert<br />
werden, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen genau benötigt werden. Denn:<br />
jede Bank hat eigene Regeln.<br />
Im Anhang dieses Konzeptes erhalten Sie eine Checkliste als Anhaltspunkt für Ihre Gespräche.<br />
3.3. Besondere Anlässe<br />
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen, <strong>im</strong> Falle einer Krise des Unternehmens<br />
auch besondere Kommunikation. Die Ursachen für die Schieflage eines Unternehmens<br />
können vielfältig sein. Meistens jedoch zeichnen sie sich einheitlich dadurch aus, dass sie ohne<br />
externe Hilfe nicht gemeistert werden können.<br />
Hier steht die Hausbank an vorderster Front.<br />
Da beispielsweise bei Liquiditätsproblemen sehr wenig Zeit zum Reagieren bleibt, kann in diesem<br />
Fall verspätete Kommunikation gleichzeitig das Aus für das Unternehmen bedeuten. Besonders<br />
wenn sich eine Schieflage abzeichnet, ist es für die Bank wichtig, offen und frühzeitig<br />
informiert zu werden.<br />
<strong>Der</strong> Informationsbedarf der Bank steigt kontinuierlich mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Situation des Unternehmens. Die Unternehmer agieren jedoch eher umgekehrt, so dass<br />
für die Bank bereits nachlassende Kommunikation als Indikator für die Verschlechterung der<br />
wirtschaftlichen Situation gedeutet werden kann. Nur wenn die Bank frühzeitig eingebunden ist<br />
und die Möglichkeit hat, Entscheidungen über die Instanzen hinweg zu durchlaufen, bleibt auch<br />
Zeit, gemeinsam mit dem Unternehmer eine tragfähige Lösung zu begleiten. Hier ist Kommunikation<br />
existentiell!<br />
Besondere Anlässe für ein Bankgespräch sind:<br />
a. Krise<br />
b. Verkauf oder Nachfolge<br />
c. Liquidation<br />
Auch hier gilt wieder: sprechen Sie mit Ihrem Banker vor dem Gespräch und fragen ihn, welche<br />
Unterlagen er von Ihnen erwartet. Diese können Sie dann bereits vorab per Mail schicken, damit<br />
die Bank die Möglichkeit hat, sich auf das Gespräch vorzubereiten und nicht überrascht wird.<br />
Denn: Banker lieben keine Überraschungen! Es sei denn, Sie haben einen Sechser mit Superzahl<br />
<strong>im</strong> Lotto gewonnen. Und selbst dann, wird ein Banker zunächst über die Vorfälligkeitsentschädigung<br />
mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihre Darlehen ablösen wollen (siehe dazu „Das kleine<br />
Banken ABC“ in Kapitel 6)<br />
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4. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s<br />
Im Folgenden beschreiben wir, wie ein <strong>Banktermin</strong> vorbereitet werden und anschließend ablaufen<br />
kann.<br />
4.1 Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Thema Laufendes Reporting<br />
1. Vor dem Termin:<br />
Rufen Sie Ihren zuständigen Bankbetreuer an und bitten Sie um einen Termin. Besonders<br />
zu Jahresbeginn liegt es nahe, das abgelaufene Jahr Revue passieren zu lassen und einen<br />
Ausblick auf das Neue zu geben. Aber auch zu jedem Zeitpunkt während des Jahres können<br />
Sie beispielsweise vorschlagen:<br />
a. Ich möchte gern über die zurückliegenden Monate sprechen und ihnen einen Ausblick<br />
auf die nächsten geben.<br />
b. Mit meinen Mitarbeitern führe ich einmal jährlich Mitarbeitergespräche über Ziele und<br />
Erwartungen. Das würde ich zukünftig mit meiner Bank auch gern regelmäßig tun.<br />
c. Ich möchte Sie gern auf dem Laufenden halten und ihnen meine neuesten Erfolge präsentieren.<br />
Es bietet sich an, ein bis zwei Mal jährlich ein Bankgespräch zu führen. Zusätzlich sollte die<br />
Bank monatlich den Plan-Ist Abgleich mit einer kurzen Kommentierung der Abweichungen<br />
erhalten. Dies kann auch per Mail erfolgen. Wichtig ist nur, dass Sie die Bank in all Ihre<br />
Gedanken und Planungen integriert ist. Das schafft Vertrauen!<br />
2. Während des Termins:<br />
Versuchen Sie, das Gespräch in Ihrem Haus stattfinden zu lassen. Das spart zum einen<br />
wertvolle Arbeitszeit und gibt dem Banker die Möglichkeit, Ihr Haus direkt zu begutachten<br />
und sich von der Qualität der Leistungen zu überzeugen.<br />
Wenn sich der Banker und Ihr GeMax Coach noch nicht persönlich kennen, bietet es sich<br />
an, zu Beginn der Mitgliedschaft bei GeMax einen gemeinsamen Termin mit Banker, evtl.<br />
Steuerberater und GeMax-Coach zu vereinbaren.<br />
Ziel des Termins:<br />
• Vorstellung der Arbeit von GeMax<br />
• Besprechung der gemeinsamen Ziele<br />
• Festlegen von Vereinbarungen (welche Unterlagen benötigt die Bank monatlich, vierteljährlich,<br />
etc.) und Verantwortlichkeiten (wer liefert wann, was?)<br />
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Wichtig: Sie sind der Unternehmer und Ihre Bank erwartet von Ihnen Kompetenz und<br />
Verantwortung. Daher ist es gut, den GeMax Coach und Steuerberater mit dabei zu haben,<br />
aber Sie sollten „das Heft in der Hand haben“. Nicht der Berater/Coach sollte die<br />
führende Persönlichkeit sein, sondern Sie.<br />
TIPP: Besprechen Sie bereits vor dem Termin mit Ihrem Coach einen Regieplan. Wer sagt<br />
wann, was?<br />
Überlegen Sie <strong>im</strong> Vorfeld, was Sie Ihrem Banker mitteilen möchten und machen Sie sich eine<br />
(interne) Agenda.<br />
So könnte Ihre Agenda für den ersten Termin aussehen:<br />
10.00 Uhr bis 10.30 Uhr: Begrüßung und Hausführung<br />
10.30 Uhr bis 11.00 Uhr: Kurzpräsentation Firma GeMax<br />
11.00 Uhr bis 11.15 Uhr: Rückblick auf die letzten Monate, Erfolge<br />
11.15 Uhr bis 11.30 Uhr: Ausblick auf die kommenden Monate<br />
11.30 Uhr bis 12.00 Uhr: Fragen und Diverses<br />
Beginnen Sie den Termin mit ein paar Höflichkeitsfloskeln und der Vorstellung unbekannter<br />
Personen.<br />
Beispielsweise:<br />
Unternehmer:<br />
Herr Pr<strong>im</strong>akredit:<br />
Unternehmer:<br />
„Guten Tag, Herr Pr<strong>im</strong>akredit, vielen Dank, dass Sie heute zu uns gekommen<br />
sind. Da Sie lange nicht mehr hier waren (oder: unseren Betrieb noch<br />
gar nicht kennen) würde ich mich freuen, gleich eine kurze Hausführung<br />
mit Ihnen zu machen. Aber vorher möchte ich Ihnen meinen neuen Coach<br />
und Berater, Herr Supercoach, von der Firma GeMax vorstellen. Wir arbeiten<br />
seit x Monaten zusammen und wollten gern die Chance nutzen,<br />
Ihnen heute auch das Konzept der Firma GeMax vorzustellen. Herr Coach<br />
wird Ihnen dazu gleich mehr erzählen. Aber zunächst einmal würde ich<br />
unser Haus zeigen, wenn Sie nichts dagegen haben.“<br />
„Das ist eine pr<strong>im</strong>a Idee. Bisher kenne ich Ihr Haus ja mehr vom Papier.“<br />
„Gut, dann gehen wir mal. Ihre Unterlagen können Sie hierlassen, wir<br />
kommen anschließend wieder hierher zurück.“<br />
Beginnen Sie positiv und schließen Sie das Gespräch positiv. Kleine Unzulänglichkeiten sollten<br />
Sie nicht verschweigen, sondern in der Mitte einbauen und sofort deutlich machen, dass Sie<br />
das Problem erkannt haben und sich dementsprechend schon mit folgenden Lösungsansätzen<br />
vertraut gemacht machen.<br />
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Unterlagen, die Sie zu diesem Termin mitnehmen sollten:<br />
1. Aktuelle BWA (Monat und kumuliert) inkl. Summen- und Saldenliste<br />
2. Plan-Ist Kommentierung<br />
3. Neueste Werbeunterlagen wie bspw. Hotelbroschüre, kulinarischen Kalender etc., evtl.<br />
Jahresmarketingplan<br />
4. Erfolgsnews der letzten Wochen<br />
4.2. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Finanzierungsvorhaben<br />
Dieser Termin sollte sich dem laufenden Reporting anschließen. Es ist <strong>im</strong>mer besser für die<br />
Bank, bereits einen Überblick über die laufenden Geschäfte zu haben.<br />
Das Kreditgeschäft basiert auf Vertrauen. Zum Aufbau dieses Vertrauensverhältnisses gehören<br />
Offenheit und Ehrlichkeit gegenüber der Bank. Nur so kann diese als langfristiger Partner gewonnen<br />
werden.<br />
Ein weiterer Faktor ist Verlässlichkeit. Gemeint ist die konsequente Einhaltung von Zusagen<br />
und Verwirklichung von Planungen. <strong>Der</strong>jenige Kreditnehmer, bei dem eine kontinuierliche Plan-<br />
Ist Abweichung die Regel ist, wird irgendwann sehr misstrauisch behandelt. Seitens der Bank<br />
liegt der Verdacht nahe, dass der Unternehmer keine Ahnung von seinem Geschäft hat.<br />
Wenn es um Finanzierungsvorhaben geht, sind Planzahlen unerlässlich. Die Bank verleiht Geld,<br />
will es aber auch wiedersehen. Daher ist die Bank daran interessiert zu sehen, wie sich die<br />
Investitionen positiv auf den Gewinn auswirken. Die wichtigste Information für die Bank ist, ob<br />
der Gewinn, bzw. der Cash-Flow ausreichend ist, um die Tilgung und die Privatentnahmen zu<br />
bezahlen und gleichzeitig noch für die Unternehmerrendite zu sorgen.<br />
Wenn es um Finanzierungsvorhaben und somit meist um die Erhöhung des Kreditengagements<br />
geht, ist es wichtig, dass nicht nur Ihr Bankbetreuer, sondern auch der entsprechende Kompetenzträger<br />
bei dem Gespräch anwesend ist. Denn auch der muss von Ihrem Vorhaben überzeugt<br />
werden, damit er der Bewilligung des Darlehens zust<strong>im</strong>mt.<br />
Für die Bewilligung ist das Rating heutzutage eine wichtige Aussagegröße.<br />
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Im Rahmen des von der Bank vorzunehmenden Ratings bei der Entscheidung über<br />
eine Kreditvergabe wird eine Reihe von Bereichen Ihres Unternehmens beleuchtet. Dies sind.<br />
u.a.<br />
1. Analyse der Kontoführung und Kundenbeziehung<br />
2. Analyse des Jahresabschlusses<br />
3. Bewertung des Jahresabschlusses <strong>im</strong> Vergleich mit Branchenwerten,<br />
Vorjahreswerten und Planwerten<br />
4. aktuelle Unternehmensentwicklung<br />
5. Marktsituation<br />
6. Unternehmer, Gesellschafter und Management<br />
7. Versicherungsschutz<br />
8. Rechnungswesen und Unternehmensplanung<br />
9. Betrieblicher Bereich<br />
10. Insolvenzanzeichen und Negativmerkmale<br />
11. Informationsqualität<br />
12. Bewertung der Branche<br />
Neben den Hart-Facts wie:<br />
• Werden Überziehungen mit der Bank abgesprochen?<br />
• Mussten Lastschriften zurückgegeben werden?<br />
• Wie entwickeln sich Ertrag, Cash-Flow und das Eigenkapital?<br />
sind zusätzlich auch Soft-Facts wie:<br />
• Wie ist die persönliche und fachliche Qualifikation einzustufen?<br />
• Gibt es eine Nachfolgeregelung?<br />
• Gibt es einen Notfallplan für den Ausfall des Unternehmers bei Krankheit?<br />
• Gibt es Soll-/Ist-Vergleiche?<br />
• Werden Unterlagen frühzeitig und kontinuierlich vorgelegt?<br />
• Wie aktuell und plausibel sind die Unterlagen?<br />
für die Bewertung von Relevanz.<br />
Unterlagen, die Sie zu diesem Termin mitnehmen sollten:<br />
Da jede Bank unterschiedliche Anforderungen stellt, sollte <strong>im</strong>mer das direkte Gespräch gesucht<br />
werden, aber in der Regel benötigt eine Bank folgende Unterlagen, wenn es um die Bewilligung<br />
eines Kredites geht:<br />
• Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre<br />
• Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen<br />
• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen- und Saldenliste<br />
• Aktuelle Forderungsaufstellung<br />
• Aktuelle Verbindlichkeiten<br />
• Vermögensübersicht<br />
• Investitionsplan<br />
• Ertragsprognose und Liquiditätsplan<br />
• Vergleich der Planung mit den Ist-Werten<br />
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4.3. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Besondere Anlässe<br />
Bankgespräche bei besonderen Anlässen sollten auf jeden Fall mit Ihrem Coach/Berater gemeinsam<br />
geführt werden. Anlässe wie: Krisen <strong>im</strong> Unternehmen oder eine Nachfolgeregelung<br />
sind in der Regel existentiell und ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrer Bank ist notwendig,<br />
um diese schwierige Phase gut zu überstehen. Sollten Sie bereits ein gutes Reporting<br />
aufgebaut haben und auch in Finanzierungsfragen wie bereits geschrieben reagiert haben, wird<br />
Ihnen das gute Verhältnis auch <strong>im</strong> Fall von schwierigen Zeiten nützen.<br />
Hatten Sie bisher kein gutes Verhältnis zur Bank und taucht dann ein Problem für ihr Unternehmen<br />
auf, könnte die Bank Ihnen noch mehr Kopfschmerzen bereiten, als eh schon vorhanden.<br />
An dieser Stelle können wir keine allgemeingültigen Tipps für spezielle Anlässe geben, nur den<br />
Tipp:<br />
Arbeiten Sie eng und vertrauensvoll mit Ihrem GeMax-Coach zusammen. Dieser wird<br />
Ihnen die notwendige Unterstützung geben, die Sie benötigen, um die besondere Situation<br />
zu meistern. GeMax bietet Ihnen für diesen Fall auch gezielte und spezielle Unterstützung.<br />
Sprechen Sie dazu mit Ihrem GeMax-Coach.<br />
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5. 10 Tipps für Verhandlungen<br />
mit Ihrer Bank<br />
Tipp 1: Gute Vorbereitung der Verhandlung<br />
Das Gespräch mit Ihrer Bank sollte in jedem Fall sehr gut vorbereitet werden. In einem Bankgespräch<br />
werden oft Entscheidungen getroffen, die für das Unternehmen von weitreichender<br />
Bedeutung sind.<br />
Es werden Entscheidungsträger anwesend sein, die in der Hierarchie über dem Sachbearbeiter<br />
in der Kreditabteilung, der das Unternehmen aus der täglichen Arbeit kennt, stehen. Diese Entscheidungsträger<br />
werden sich von dem Unternehmen und dem Unternehmer bzw. der Unternehmerfamilie<br />
ein persönliches Bild machen.<br />
Hiervon hängen Entscheidungen in einem nicht unerheblichen Maß ab. Wenn das Gespräch <strong>im</strong><br />
Unternehmen stattfindet, sollte für eine ungestörte Gesprächsatmosphäre gesorgt werden. Unterbrechungen<br />
durch Telefonate oder Nachfragen von Kunden oder Arbeitnehmern sollten auf<br />
jeden Fall vermieden werden.<br />
Vor dem Gespräch mit der Bank sollte klar sein, welche Ziele in der Kreditverhandlung erreicht<br />
werden sollen.<br />
Über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sollte der Unternehmer selbst Auskunft<br />
geben können und sich hier nicht ausschließlich auf Dritte, wie Steuerberater oder Coach,<br />
verlassen. Wichtige Termine sollten zusammen mit Steuerberatern und/oder GeMax-Coach vorbereitet<br />
werden.<br />
Bei Krisen <strong>im</strong> Unternehmen ist die Unterstützung durch externe Berater unerlässlich und wird<br />
auch von Seiten der Bank positiv gesehen.<br />
Wenn an dem Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, ist vor dem <strong>Banktermin</strong> Einigkeit<br />
über die Strategie des Unternehmens herbeizuführen. Tritt während der Verhandlungen Streit<br />
zwischen den Beteiligten <strong>im</strong> Unternehmen offen zu Tage, hat dies <strong>im</strong>mense Auswirkungen auf<br />
das Vertrauen, das die Bank dem Unternehmen entgegenbringt.<br />
Tipp 2: Aktuelles Zahlenmaterial vorlegen<br />
Kreditverhandlungen ohne aktuelles und konkretes Zahlenmaterial zu führen, ist sinnlos. Die<br />
Bank ist gesetzlich (KWG Kreditwesengesetz) dazu verpflichtet, sich aktuell ein Bild über die<br />
Situation des Unternehmens zu verschaffen. Wenn wichtige Unterlagen fehlen, kann auf Seite<br />
der Bank keine Entscheidung getroffen werden und somit verstreicht für das Unternehmen oft<br />
wertvolle Zeit ungenutzt.<br />
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S. 15/46
Zu einem wichtigen <strong>Banktermin</strong> können die Unterlagen des Unternehmens schon schriftlich<br />
vorab eingereicht werden. Spätestens be<strong>im</strong> Gespräch sollten schriftliche Unterlagen vorliegen.<br />
Neben vergangenheitsbezogenen Daten (Bilanzen, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen)<br />
sind Unterlagen, die die zukünftige Entwicklung des Unternehmens beschreiben, ebenso<br />
wichtig. Je nach Ausgangslage sind ausführliche schriftliche Konzepte, Ertragsvorschauen oder<br />
Liquiditätspläne für die Entscheidungsfindung der Bank unerlässlich.<br />
Die Ausarbeitung dieser Unterlagen sollte sorgfältig erfolgen, denn das Unternehmen wird auch<br />
daran gemessen, wie einmal vorgestellte Planzahlen eintreffen. Sie als GeMax Mitglied haben<br />
den Vorteil, Ihren persönlichen Coach und unsere Seminare dafür zu nutzen. Gute Vorbereitungs-Seminare<br />
für Sie sind:<br />
- Powerbudget 2011 Gastronomie und Hotellerie<br />
• Opt<strong>im</strong>ales Liquiditätsmanagement in der Hotellerie und Gastronomie<br />
13. Oktober 2011 in Kassel<br />
- Effektives Lesen der BWA:<br />
21. November 2011 in Kassel<br />
- Grundlagen der Buchhaltung<br />
Tipp 3: Realistisch planen mit Sicherheitspuffer<br />
Wenn es bei einem <strong>Banktermin</strong> darum geht, neues Geld zu beschaffen, sollte der Rahmen nicht<br />
zu eng gesetzt werden. Es ist schädlich und auch oft teuer für das Unternehmen, wenn ein<br />
vereinbarter Kredit schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreicht und mit der Bank Nachverhandlungen<br />
geführt werden müssen. Deshalb sollten bei jedem Finanzplan entsprechende Sicherheitsreserven<br />
berücksichtigt werden, wobei natürlich auch die Gesamtsituation des Unternehmens<br />
beachtet werden muss.<br />
Tipp 4: Konditionen richtig vergleichen<br />
Die Zinskosten sind bei verschiedenen Kreditinstituten unterschiedlich und hängen u.a. von der<br />
Laufzeit des Darlehens und von der Dauer der Zinsbindung ab.<br />
Entscheidend für die Auswahl eines Kredites sollte auf keinen Fall die letzte Stelle nach dem<br />
Komma des Zinssatzes sein, sondern die Gesamtkonzeption. Daher ist nicht zu empfehlen, eine<br />
langjährige, positive Zusammenarbeit mit einer Bank wegen geringfügig besserer Zinskonditionen<br />
bei einem anderen Institut in Frage zu stellen.<br />
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S. 16/46
Die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit einer Bankverbindung ist wichtiger als geringfügig niedrigere<br />
Zinskosten.<br />
Wer bei Bankverhandlungen das Feilschen um den Zinssatz an die erste Stelle setzt, läuft Gefahr,<br />
dass die Bank sich bei entsprechender Gelegenheit revanchiert.<br />
Tipp 5: Negative Entwicklungen nicht vertuschen<br />
Negative Entwicklungen <strong>im</strong> Unternehmen sollten der Bank offen dargestellt werden. Wenn ein<br />
Kreditnehmer versucht, seine finanzielle Situation zu verschleiern, wird der Kreditgeber früher<br />
oder später misstrauisch. Mit Sicherheit wird die Wahrheit über die wirtschaftliche Situation des<br />
Unternehmens innerhalb einer absehbaren Zeit aufgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt ist vielleicht<br />
das letzte Vertrauen der Bank in das Unternehmen und den Unternehmer verloren gegangen,<br />
und Sanierungsmaßnahmen, die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich gewesen wären, werden<br />
von der Bank nicht mehr mitgetragen.<br />
Bevor allerdings die Bank informiert wird, sollten die Ursachen über Negativ-entwicklungen bekannt<br />
sein und Gegenmaßnahmen geplant sein. Ein entsprechendes Konzept sollte der Bank<br />
schriftlich vorgelegt und mündlich erläutert werden.<br />
Tipp 6: Rechtzeitige Information der Bank<br />
Die rechtzeitige Information der Bank über die geschäftliche Entwicklung ist eine vertrauensbildende<br />
Maßnahme erstes Ranges <strong>im</strong> Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Daher<br />
sollte das Gespräch mit der Bank regelmäßig gesucht werden. So sollten Kontoüberziehungen<br />
mit der Bank abgest<strong>im</strong>mt oder geplante Investitionsmaßnahmen sehr frühzeitig der Bank vorgestellt<br />
werden.<br />
Es ist nicht sehr vertrauensfördernd, zuerst zu handeln, dann die Bank zu informieren und diese<br />
damit zu einer Kreditentscheidung zwingen zu wollen.<br />
Tipp 7: Berechtigte Interessen der Bank anerkennen<br />
Die Bank verleiht zu einem überwiegenden Teil von dritter Seite beschafftes Geld.<br />
Daher hat die Bank sehr großes Interesse daran, zum einen über das Unternehmen und den<br />
Unternehmer und sein Umfeld informiert zu sein und zum anderen<br />
entsprechende Sicherheiten gestellt zu bekommen.<br />
Es mag eine juristische Frage sein, inwieweit der Kreditnehmer verpflichtet ist, seine persönlichen<br />
Verhältnisse aufzudecken. In der Praxis wird durch die angespannte finanzielle Lage dem<br />
Unternehmer keine andere Wahl bleiben, als sich als „gläserner Kunde“ der Bank zu präsentieren.<br />
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Gleiches gilt für die Stellung von Sicherheiten für Kredite. Die Bank ist interessiert, die Risiken<br />
zu 100 Prozent abzusichern. Inwieweit der Kreditnehmer und sein Umfeld bereit sind, Sicherheiten<br />
zu stellen, muss <strong>im</strong> Einzelfall abgewogen werden.<br />
Letztlich muss das Ziel in den Verhandlungen sein, einen gangbaren Mittelweg zwischen den<br />
berechtigten Interessen der Bank und des Unternehmers zu finden.<br />
Tipp 8: Bankverhandlungen sachlich führen<br />
Bankverhandlungen sollten stets sachlich geführt werden. Gerade in Krisensituationen helfen<br />
unsachliche Beschuldigungen nicht weiter, sondern tragen zur Verhärtung der Fronten bei. Gut<br />
begründete Argumente, wie ein Unternehmen aus der Krise geführt werden soll, sind auf jeden<br />
Fall hilfreicher, als auf der Bankseite Schuldige zu suchen, auch wenn dies <strong>im</strong> Einzelfall berechtigt<br />
sein sollte.<br />
Auch das Gegenteil, ein zu freundschaftliches Verhältnis zu einzelnen Bankmitarbeitern, sollte<br />
nicht Basis der Geschäftsbeziehung mit der Hausbank sein. Spätestens bei personellen Veränderungen<br />
in der Bank sind diese Verbindungen wertlos. Ein über Jahre durch persönliche Kontakte<br />
getragenes Kreditengagement kann bei einem Wechsel der Verantwortlichen zu einer radikalen<br />
Neubewertung der Geschäftsbeziehung führen, was für ein Unternehmen katastrophale<br />
Folgen haben kann.<br />
Tipp 9: Angebot kritisch überprüfen<br />
Jedes Angebot der Bank sollte kritisch überprüft werden. Letztlich verkauft die Bank ein Produkt<br />
und versucht bei diesem Geschäft möglichst viele Eigeninteressen durchzusetzen. Daher sollte<br />
sich der Unternehmer nicht darauf verlassen, dass die Kreditbearbeiter seiner Hausbank in erster<br />
Linie als Berater für ihn tätig sind, deren Aufgabe es ist, opt<strong>im</strong>ale Finanzierungskonzepte zu<br />
erstellen, sondern als Verkäufer der Bankprodukte. Vorsicht ist z.B. <strong>im</strong>mer dann geboten, wenn<br />
in ein Finanzierungskonzept Lebensversicherungen oder Bausparverträge eingebaut sind.<br />
Im Einzelfall können sich Finanzierungen dieser Art rechnen, oft sind sie aber wenig vorteilhaft<br />
für den Unternehmer.<br />
Bei einer Finanzierung sollten auch <strong>im</strong>mer alle in Betracht kommenden vergünstigten Darlehen<br />
(KfW, Rentenbank u. Ä.) beantragt werden. Nicht in allen Fällen wird das Kreditinstitut dieser<br />
Forderung gerecht.<br />
Letztlich sollte mit der Hausbank eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein, bei der<br />
eine kritische Prüfung und Kontrolle hilft, die beidseitigen Interessen in ein vernünftiges Verhältnis<br />
zu setzen.<br />
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Tipp 10: Gesprächsinhalte schriftlich festhalten<br />
Bankgespräche laufen in aller Regel in einer geschäftsmäßigen, freundlichen Atmosphäre ab.<br />
Nicht selten kommt es jedoch <strong>im</strong> Nachhinein zu kontroversen Auseinandersetzungen über gemachte<br />
Zusagen in solchen Gesprächen. Daher sollten während des Gesprächen die wichtigsten<br />
Punkte stichpunktartig notiert werden. Eventuell sollte am Ende des Gespräches kurz eine<br />
Zusammenfassung vorgetragen werden, um Missverständnisse auszuräumen.<br />
In wichtigen Fällen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Gesprächsergebnisse entweder<br />
durch den Unternehmer selbst oder einen Berater des Unternehmens, in einem Brief an die<br />
Hausbank zusammenfassend darzustellen. Falls die Hausbankdieser Zusammenfassung nicht<br />
widerspricht, erkennt sie diese damit an. (allerdings ohne gesetzesrechtliche Relevanz).<br />
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6. Das kleine Banken-ABC für den<br />
<strong>perfekte</strong>n <strong>Banktermin</strong><br />
A: Annuität<br />
Die Annuität ist eine über die gesamte Laufzeit (Zinsbindungsfrist) eines Darlehens gleichbleibende<br />
Rate, die sich zusammensetzt aus den Zins- und Tilgungsleistungen des Kreditnehmers.<br />
Annuitäten oder Annuitätendarlehen finden vorrangig in der Baufinanzierung Anwendung, da<br />
durch eine Annuität die Tilgung des Darlehens schneller geht, als beispielsweise bei einem Abzahlungsdarlehen.<br />
Eine Annuität besteht, wie bereits erwähnt, aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Wesentliches<br />
Merkmal ist, dass die Zinsen <strong>im</strong>mer wieder neu auf die bestehende Restschuld gerechnet<br />
werden. Da diese mit der Zeit auf Grund der Tilgungen sinkt, verringern sich auch die Zinsen<br />
und somit steigt die Tilgung.<br />
Beispiel:<br />
Darlehen = 50.000,- €<br />
Zinsen = 7 % p.a. 1<br />
Tilgung = 2 % p.a.<br />
1. Darlehensjahr<br />
Annuität = 4.500,- €<br />
≙ 50.000,- € * 7 % + 50.000,- € * 2 %<br />
Restschuld nach dem 1. Jahr = 49.000,- €<br />
≙ 50.000,- € - 1.000,- €<br />
2. Darlehensjahr<br />
Annuität = 4.500,- €<br />
Restschuld = 47.930,- €<br />
≙ 49.000,- € - 1.070,- €<br />
In dieser Annuität befinden sich Zinsen von 3.430,- €<br />
≙ 49.000,- € * 7,- %<br />
und eine Tilgung von 1.070 €<br />
≙ 4.500 € - 3.430 €<br />
Die Zahlung einer Annuität kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.<br />
B: Bonität<br />
Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit. Damit werden sowohl die Zahlungsfähigkeit eines<br />
Kreditnehmers als auch die Kreditrisiken bei einem Unternehmen bezeichnet.<br />
1<br />
Per Anno (pro Jahr)<br />
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S. 20/46
Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person die Basis für die Entscheidung<br />
Dritter, dieser Person einen Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt<br />
wird, desto einfacher ist es für die Person, sich Kredite zu verschaffen.<br />
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Diese Einschätzung<br />
ist subjektiv belastet.<br />
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit<br />
zurückzuzahlen.<br />
| Während die Bonität eines langjährigen Kunden von seiner Hausbank oft ohne extra Auskunft<br />
beurteilt werden kann, holen sich neue Kreditgeber oft Auskünfte von Auskunftsdateien ein.<br />
Im Ergebnis dieser Bonitätsprüfung stehen folgende Informationen zur Verfügung:<br />
- konkrete persönliche Kreditwürdigkeit (z.B. Schufa- Auskunft)<br />
- abstrakte Kreditwürdigkeit der Personengruppe, zu der der Kreditinteressent gehört (z.B.<br />
Schufa- Score).<br />
Wer einer Risikogruppe angehört, bekommt oft schon deshalb keinen Kredit, auch wenn sein<br />
bisheriges Zahlungsverhalten einwandfrei war.<br />
Als Risiken gelten u.a. häufiger Umzug und häufiger Arbeitgeberwechsel, schlechte Wohngegend<br />
und viele gleichzeitig angemeldete Mobilfunkverträge.<br />
Unternehmen<br />
Im Zuge von Kreditratings werden bei Kreditinstituten die Kredite nach ihrem Risiko in Risikoklassen<br />
eingeteilt, die wiederum best<strong>im</strong>mte Bonitätsurteile enthalten.<br />
Beispiele<br />
Risikoklasse 1 = Engagement ohne erkennbare Risiken (sehr gute Bonität)<br />
Risikoklasse 4 = Engagement mit erhöhten Risiken (instabile Bonität) etc.<br />
C: Cash Flow<br />
<strong>Der</strong> Cash-Flow 2 ist eine Kennzahl der Aktien- bzw. Unternehmensanalyse zur Beurteilung des<br />
Innenfinanzierungspotenzials eines Unternehmens. <strong>Der</strong> Begriff ist vor allem in den angelsächsischen<br />
Ländern gebräuchlich und dient als Indikator für die Zahlungskraft.<br />
Die Kennzahl ist der reine Einzahlungsüberschuss aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens<br />
und bezieht sich stets auf eine best<strong>im</strong>mte Periode. Damit wird ausgedrückt, ob und<br />
in wie weit ein Unternehmen in der Lage ist, bilanziertes Vermögen <strong>im</strong> Rahmen eines Umsatzprozesses<br />
wieder zu gewinnen und zugleich die Mittel für die Substanzerhaltung und Erweiterungsinvestition<br />
eigens zu erwirtschaften.<br />
2<br />
Dt. Zahlungsfluss<br />
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S. 21/46
Für die Ermittlung des Wertes kann man zwischen den folgenden Wegen wählen:<br />
1. Direkte Ermittlung<br />
Hierbei subtrahiert man die in Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit stehenden<br />
zahlungswirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen.<br />
Jahresergebnis zuzüglich AFA = Cash-Flow<br />
2. Indirekte Ermittlung<br />
Bei dieser Methode n<strong>im</strong>mt man Bezug auf die Liquiditätsreserven und zieht den Jahresüberschuss<br />
oder das Betriebsergebnis als Basis heran.<br />
D: Darlehen<br />
Ein Darlehen ist laut §§ 488 ff BGB 3 ein Kredit, bei dem Bar- oder Buchgeld (Liquidität) mit der<br />
Verpflichtung des Kreditnehmers zur vertragsgemäßen Erfüllung aller Vereinbarungen für eine<br />
vereinbarte Laufzeit zur Verfügung gestellt wird.<br />
<strong>Der</strong> Begriff „Kredit“ stammt dabei von den lateinischen Wörtern „credo 4 “.<br />
Eine zweite Art ist das Sachdarlehen. Hier wird einem Kreditnehmer eine vertretbare Sache zu<br />
einem vereinbarten Entgelt über einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum überlassen. Darlehensnehmer ist<br />
dazu verpflichtet, das Entgelt zu bezahlen, und bei Fälligkeit eine Sache gleicher Art, Menge<br />
und Güte zurückzugeben.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme eines Darlehens ist der Abschluss eines Darlehensvertrages.<br />
Dieser stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar und kommt durch zwei gegeneinander gerichtete,<br />
übereinst<strong>im</strong>mende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) zustande. Einige Punkte eines<br />
solchen Kontrakts sind unteranderem:<br />
- Darlehensart<br />
- Darlehenshöhe<br />
- Laufzeit<br />
- Rückzahlungsart<br />
- Kündigungsmöglichkeiten<br />
- Kosten<br />
- Besicherung<br />
- Gerichtsstand<br />
- Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />
3<br />
Bürgerliches Gesetzbuch<br />
4<br />
Lat. credo (credere | credidi | creditum) jemanden etwas (an-)vertrauen – <strong>im</strong> Zusammenhang mit Geld<br />
– jemanden etwas borgen.<br />
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S. 22/46
Bei Darlehensverträgen an private Haushalte gelten ergänzend die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag<br />
(§§ 491 ff BGB).<br />
Welche Konditionen (Zinsen) ein Darlehensnehmer erwarten kann, richtet sich in der Regel<br />
nach der Laufzeit des Kredites und der Bonität des Schuldners. <strong>Der</strong> Kreditgeber prüft also die<br />
Kreditfähigkeit und -würdigkeit.<br />
Einige Darlehensarten sind <strong>im</strong> Folgenden aufgelistet:<br />
1. kurzfristige Darlehen<br />
- Kontokorrentkredit<br />
- Lombardkredit (Wertpapierkredit)<br />
- Wechselkredit<br />
2. mittel- und langfristige Darlehen<br />
- Ratenkredit<br />
- Baufinanzierungskredit<br />
- Investitionskredit<br />
- Kommunaldarlehen<br />
Debitoren sind Schuldner, insbesondere eines Geldinstituts, aber auch eines Wirtschaftsunternehmens.<br />
Das Gegenstück sind die Kreditoren oder Gläubiger.<br />
In Industrie und Handel versteht man unter dem Sammelbegriff Debitoren auch Außenstände,<br />
also die noch nicht beglichenen Lieferrechnungen. Bei den Banken fasst man unter dem Begriff<br />
Debitoren alle Buchkredite mit Ursprungslaufzeiten von weniger als vier Jahren zusammen.<br />
E: Effektiver Jahreszins<br />
<strong>Der</strong> effektive Jahreszins ist der Preis von Krediten in Prozent.<br />
Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind,<br />
spricht man von effektivem Jahreszins. Wenn jedoch Änderungen des Zinssatzes oder anderer<br />
preisbest<strong>im</strong>mender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten sind, wird er mit anfänglicher<br />
effektiver Jahreszins bezeichnet.<br />
<strong>Der</strong> effektive Jahreszins ist in § 492 Absatz 2 Satz 1 BGB vom Gesetz definiert. Nach Satz 2<br />
dieser Norm hat die Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung 5 zu<br />
erfolgen.<br />
Unser Tipp: Fehlt die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszinses, mindert<br />
sich der Zinssatz gemäß § 494 Absatz 2 Satz 2 BGB auf den gesetzlichen Zinssatz 6 .<br />
5<br />
PAngV<br />
6<br />
§ 246 BGB - Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert<br />
für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes best<strong>im</strong>mt ist.<br />
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S. 23/46
F: Fremdkapital<br />
Fremdkapital, auch Fremdfinanzierung oder Kreditfinanzierung genannt, gehört in den Bereich<br />
der Außenfinanzierung. In der Betriebswirtschaftslehre versteht man darunter eine Art der Finanzierung<br />
des Vermögens eines Unternehmens. Im buchhalterischen Sinn steht Fremdkapital<br />
auf der Passiv-Seite der Bilanz und ergibt zusammen mit dem Eigenkapital den Wert des Investitionsvermögens<br />
eines Unternehmens, d.h. damit wird das Anlagevermögen des Unternehmens<br />
finanziert.<br />
Im Gegensatz zum Eigenkapital werden be<strong>im</strong> Fremdkapital Mittel von außerhalb des Unternehmens<br />
beschafft, die dem Unternehmen für begrenzte Zeit und mit der Verpflichtung zur Rückzahlung<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
Eine Art des Fremdkapitals sind Verbindlichkeiten, dazu zählen beispielsweise<br />
- Bankkredite oder –Darlehen,<br />
- Hypothekenschulden oder<br />
- Lieferantenschulden.<br />
Außerdem werden auch Rückstellungen für ungewisse anstehende Zahlungen wie Steuern<br />
oder Pensionen zum Fremdkapital gerechnet.<br />
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Kreditfinanzierung zwischen Betriebsmittelkrediten<br />
und Investitionskrediten.<br />
Betriebsmittelkredit<br />
Ein Betriebsmittelkredit, teilweise auch Kontokorrentkredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit<br />
zur Finanzierung des Umlaufvermögens (also z.B. Wareneinkauf oder Zahlung von Betriebskosten).<br />
Investitionskredit<br />
<strong>Der</strong> Investitionskredit hat eine mittel- bis langfristige Laufzeit und dient vorrangig zur Finanzierung<br />
des Anlagevermögens wie Produktionsanlagen, Fuhrpark oder Immobilien.<br />
Das Risiko des Kapitalgebers ist durch die vertraglichen Vereinbarungen beschränkt. Er hat<br />
hauptsächlich den Vorteil eines festen Anspruchs auf Zins- und Tilgungszahlungen. Für ein Unternehmen<br />
hat die Fremdfinanzierung hingegen sowohl Vor- als auch Nachteile:<br />
Vorteile<br />
Es ist eine Möglichkeit, auch ohne ausreichendes Eigenkapital die nötigen Mittel zur Finanzierung<br />
zur erhalten, ohne dabei (grundsätzlich) eine Einflussnahme des Kapitalgebers in die Betriebspolitik<br />
zu befürchten.<br />
Nachteile<br />
Durch die Aufnahme von Fremdkapital verringert sich durch zusätzliche Liquiditätsbelastung<br />
(durch Zinsen und Tilgung) der preispolitische Handlungsspielraum.<br />
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S. 24/46
G: Gewinn- und Verslustrechnung<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses<br />
- vor Allem handelsrechtlicher Unternehmen - und damit ein wesentlicher Teil der<br />
externen Rechnungslegung. Hier werden Aufwendungen und Erträge einer best<strong>im</strong>mten Zeitperiode<br />
(üblicherweise ein Geschäftsjahr) gegenübergestellt. Die rechtliche Grundlage bildet das<br />
Handelsgesetzbuch (HGB).<br />
Mit Hilfe der GuV werden der unternehmerische Erfolg und damit auch die Wirtschaftlichkeit des<br />
Betriebes ausgewiesen. Dieser Erfolg kann sowohl …<br />
… positiv<br />
… negativ<br />
= Gewinn; Bilanzgewinn als auch<br />
= Verlust; Bilanzverlust<br />
ausfallen – je nachdem, ob die Erträge die Aufwendungen übersteigen oder eben umgekehrt.<br />
Die Berechnung selbst kann laut dem HGB nach den folgenden zwei Methoden erfolgen, die<br />
sich vor Allem in den zu erfassenden Positionen differenzieren:<br />
1. Gesamtkostenverfahren<br />
- Umsatzerlöse<br />
- Erhöhung oder Verminderung des Bestands anfertigen und unfertigen<br />
- Erzeugnissen<br />
- andere aktivierte Eigenleistungen<br />
- sonstige betriebliche Erträge<br />
- Materialaufwand (für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen)<br />
- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung<br />
etc.)<br />
- Abschreibungen<br />
- sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
- Erträge aus Beteiligungen (aus verbundenen Unternehmen, anderen Wertpapieren etc.)<br />
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
- außerordentliche Erträge<br />
- außerordentliche Aufwendungen<br />
- außerordentliches Ergebnis<br />
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />
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2. Umsatzkostenverfahren<br />
- Umsatzerlöse<br />
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen<br />
- Bruttoergebnis vom Umsatz<br />
- Vertriebskosten<br />
- allgemeine Verwaltungskosten<br />
- sonstige betriebliche Erträge<br />
- sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
- Erträge aus Beteiligungen<br />
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
- außerordentliche Erträge<br />
- außerordentliche Aufwendungen<br />
- außerordentliches Ergebnis<br />
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
- sonstige Steuern<br />
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />
G: Grundschuld<br />
Die Grundschuld ist die Belastung eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder eines<br />
gewerblichen Teileigentums. Die Grundschuld wird <strong>im</strong> Grundbuch des zuständigen Amtsgerichtes<br />
eingetragen.<br />
Meistens wird die Grundschuld bei mittel- und langfristigen Ausleihungen, vor allem <strong>im</strong> Rahmen<br />
der Baufinanzierung bestellt. Sie berechtigt Kreditgeber, Grundstücke versteigern zu lassen,<br />
wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt wird.<br />
H: Hypothek<br />
Die Hypothek ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ein zur Sicherung einer best<strong>im</strong>mten<br />
Forderung best<strong>im</strong>mtes Grundpfandrecht. Damit meint man die Belastung eines Grundstückes<br />
in der Weise, „(…) dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine best<strong>im</strong>mte<br />
Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem<br />
Grundstück zu zahlen ist.“.<br />
Die Hypothek ist in ihrem Bestehen von einer Forderung abhängig. Dabei kann sie aber auch<br />
für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden. Die gesicherte Forderung an sich<br />
wird auch als Hypothekendarlehen bezeichnet. Hinsichtlich des Anspruchs seitens des Hypothekengläubigers<br />
aus der Hypothek ist dieser durch den Umfang des persönlichen Anspruchs<br />
best<strong>im</strong>mt, d.h. der Gläubiger kann nur so viel geltend machen, wie aus der gesicherten Forderung<br />
hervorgeht. Daraus ergeben sich für den Gläubiger (z.B. Bank) die folgenden 2 Ansprüche:<br />
1. dinglicher Anspruch aus der Hypothek<br />
2. persönlicher Anspruch aus dem Darlehen<br />
Eine Hypothek ist ins Grundbuch einzutragen. Dabei sind anzugeben:<br />
- Gläubiger<br />
- Geldbetrag der Forderung<br />
- Zinssatz (sofern Forderung verzinslich ist)<br />
- eventuell andere Nebenleistungen plus deren Betrag<br />
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S. 26/46
Sofern ein Hypothekenbrief ausgestellt wird, handelt es sich um eine Briefhypothek. Ansonsten<br />
liegt eine Buchhypothek vor. Hierbei ist zu beachten, dass der Gläubiger die Briefhypothek erst<br />
dann erwirbt, wenn ihm nach der Einigung und Eintragung auch der Brief übergeben wird.<br />
Laut dem BGB erstreckt sich eine Hypothek auf …<br />
…<br />
…<br />
…<br />
…<br />
…<br />
…<br />
das Grundstück<br />
die vom Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile<br />
das Zubehör des Grundstücks<br />
eventuelle Miet- und Pachtforderungen<br />
sonstige wiederkehrende Leistungen<br />
Versicherungsforderungen<br />
Von einer Gesamthypothek spricht man dann, wenn für eine Forderung eine Hypothek an mehreren<br />
Grundstücken besteht. Dann haftet jedes Grundstück für die gesamte Forderung.<br />
Übertragen werden kann eine Hypothek nur durch Abtretung der Forderung und Eintragung der<br />
Abtretung ins Grundbuch.<br />
I: Insolvenz<br />
Unter dem Begriff „Insolvenz“ versteht man die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines<br />
Unternehmens, d.h. der Betroffenen kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.<br />
Zahlungsunfähigkeit liegt genauer gesagt vor, wenn die Person oder das Unternehmen wegen<br />
eines Mangels an Zahlungsmitteln dauerhaft nicht <strong>im</strong> Stande ist, den laufenden und fälligen<br />
Verbindlichkeiten nachzukommen. Bei Kapitalgesellschaften kann neben Zahlungsunfähigkeit<br />
auch Überschuldung ein Grund für die Insolvenz sein. Das ist dann der Fall, wenn die Schulden<br />
des Unternehmens größer sind als das Eigenkapital.<br />
Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung 7 geregelt. Es dient dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich<br />
zu befriedigen, indem entweder das Vermögen des Schuldners liquidiert wird,<br />
oder eine Regelung gefunden wird, die den Erhalt des Unternehmens sichert. Als rechtliche<br />
Konsequenz einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren be<strong>im</strong> Amtsgericht eröffnet. Als einzige<br />
Ausnahme gilt aber der Fall, wenn das Vermögen des Schuldners nicht einmal die Kosten des<br />
Verfahrens deckt.<br />
Handelt es sich um die Insolvenz einer natürlichen Person, kann diese nach Abschluss des<br />
Insolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung beantragen. Das bedeutet, dass während einer<br />
“Wohlverhaltensperiode“ von 6 Jahren der Schuldner sich an einen strengen Pflichten-Katalog<br />
halten muss (z.B. Suche einer Arbeitsstelle, keine neuen Schulden etc.) und der pfändbare Teil<br />
von Lohn oder Gehalt an die Gläubiger verteilt wird. Erfüllt der Schuldner die Auflagen, wird er<br />
nach 6 Jahren durch das Insolvenzgericht gegenüber den Insolvenzgläubigern von den Restschulden<br />
befreit.<br />
7<br />
(InsO)<br />
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S. 27/46
J: Jahresabschluss<br />
<strong>Der</strong> Jahresabschluss ist ein Instrument des externen Rechnungswesens von Unternehmen und<br />
stellt den buchhalterischen oder rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er gibt<br />
ausführliche Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens, d.h. über die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage.<br />
Auf kaufmännischer Seite ist die gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch<br />
(HGB). Je nach Unternehmensform können die einzelnen Gesetze wie das GmbH-<br />
Gesetz (GmbHG) weitere Vorschriften festlegen.<br />
Nach dem HGB besteht der Jahresabschluss bei Kaufleuten aus der Bilanz und der Gewinnund<br />
Verlustrechnung (GuV). Für den Staat bildet er die Grundlage für die Besteuerung der Erträge<br />
des Unternehmens.<br />
Bei Kleinunternehmern und Freiberuflern ist der Aufwand nicht ganz so groß. Hier reicht eine<br />
einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, auch kurz EÜR genannt.<br />
Jedes deutsche Unternehmen unterliegt der Buchführungspflicht. Grundvoraussetzung eines<br />
Jahresabschlusses ist stets das Inventar und die Inventur. Das Inventar stellt das Verzeichnis<br />
aller Grundstücke, Forderungen und Schulden, Betrag des Bargeldes sowie aller sonstigen Vermögensgegenstände<br />
dar. Mit der Inventur werden die aktuellen Werte dieser Positionen ermittelt<br />
und in die Bilanz übertragen.<br />
Außerdem müssen alle Buchungen und Vorgänge auf Konten erfasst, abgeschlossen und in<br />
den Jahresabschluss übertragen werden.<br />
K: Kontokorrentkredit<br />
<strong>Der</strong> Kontokorrentkredit gehört in die Riege der Überziehungskredite und ist ein Kredit in laufender<br />
Rechnung an Firmenkunden von Banken. Er ähnelt dem Dispositionskredit an Privatkunden.<br />
Die rechtlichen Grundlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch<br />
(BGB).<br />
Ein Kontokorrentkredit wird auf dem Kontokorrentkonto des Kreditnehmers in laufender Rechnung<br />
bereitgestellt und kann innerhalb des vereinbarten Zeitraumes jederzeit bis zum Kreditl<strong>im</strong>it<br />
beansprucht und wieder ausgeglichen werden.<br />
Beanspruchung beispielsweise durch<br />
… Bargeldverfügungen,<br />
… Überweisungsabgänge,<br />
… Lastschrifteinzüge<br />
etc.<br />
Ausgleich beispielsweise durch<br />
… Überweisungseingänge,<br />
… Bareinzahlungen<br />
etc.<br />
Da der Kontokorrentkredit auf dem Konto des Kunden bereitgestellt wird, kann der Kreditnehmer<br />
selbst entscheiden,<br />
… wann,<br />
… in welcher Höhe und<br />
… wie lange<br />
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S. 28/46
er diesen in Anspruch n<strong>im</strong>mt. Vorteilhaft dabei ist, dass er nur für den beanspruchten Betrag<br />
und den dafür benötigten Zeitraum Zinsen zu zahlen hat. Bevor allerdings eine Inanspruchnahme<br />
des Kontokorrentkredites erfolgen kann, hat die Bank den Kunden grundsätzlich über<br />
die folgenden Bedingungen zu unterrichten:<br />
1. Höchstgrenze des Darlehens<br />
2. den zum Zeitpunkt der Unterrichtung geltenden Jahreszins (variabel)<br />
3. die Bedingungen für eine eventuelle Zinssatzänderung<br />
4. Regelungen der Vertragsbeendigung<br />
Zudem ist der Kunde auch während der Kreditlaufzeit über die Änderung des Zinssatzes zu<br />
unterrichten. Die Bestätigung der oben genannten Vertragsbedingungen und die Änderungen<br />
des Zinssatzes haben schriftlich beispielsweise auf dem Kontoauszug (z.B. Abdruck der Kreditlinie<br />
etc.) zu erfolgen.<br />
L: Liquidität<br />
Unter Liquidität ist <strong>im</strong> volkswirtschaftlichen Sinn die Fähigkeit zu verstehen, ein Wirtschaftsgut<br />
in ein geldwertes Zahlungsmittel (Ausnahme Tauschmarkt: Wirtschaftsgut in Wirtschaftsgut tauschen)<br />
umzutauschen. Demnach bedeutet auch die ausreichende Verfügbarkeit solcher Zahlungsmittel,<br />
dass jemand liquide ist.<br />
Bezogen auf die Betriebswirtschaftslehre meint Liquidität also, dass ein Schuldner fällige Verbindlichkeiten<br />
fristgerecht und uneingeschränkt begleichen kann. Bei Unternehmen ist solch ein<br />
fehlender Zustand üblicherweise die Ursache dafür, dass es zur Insolvenz kommt und der Betrieb<br />
Konkurs geht. So kann es sein, dass entweder nicht genügend Eigenkapital bzw. Eigenmittel<br />
für eine ausreichende Liquidität vorhanden sind oder aber eine Überschuldung existiert,<br />
die ein liquides Handeln gar nicht erst zulässt.<br />
Ob etwas liquide ist oder nicht, kann auch bei Anlagegütern ermittelt und festgestellt werden.<br />
Je nachdem, wie leicht es ist, ein Wirtschaftsgut in Geldmittel umzuwandeln, spricht man von<br />
einer Liquidierbarkeit.<br />
Die Kunst dabei, liquide zu sein, ist, keine Renditeeinbußen hinnehmen zu müssen. Man sollte<br />
stets nur so viel geldwerte Zahlungsmittel zur Verfügung haben, wie sie auch benötigt werden.<br />
<strong>Der</strong> Rest ist eher in ertragreiche Anlagen zu investieren, um seine Liquidität zu erhöhen.<br />
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S. 29/46
M: Marge<br />
<strong>Der</strong> Begriff „Marge“ ist eine in der Betriebswirtschaftslehre gebräuchliche Bezeichnung für eine<br />
Spanne bzw. Differenz zwischen zwei Variablen wie Kurse, Zinssätze, Preise etc. <strong>Der</strong> Terminus<br />
stammt aus dem französischen Sprachgebrauch, wird aber in dieser Form üblicherweise auch<br />
<strong>im</strong> Deutschen verwendet.<br />
Je nachdem, um welche Variablen es sich handelt, unterscheidet man auch verschiedene<br />
Arten von Margen wie …<br />
• Arbitrage (= Spanne zwischen An- und Verkaufskursen mehrerer Handelsplätze<br />
bzw. Börsen)<br />
• Handelsspanne (= Differenz zwischen An- und Verkaufspreisen <strong>im</strong> Handel)<br />
• Zinsspanne (= Differenz zwischen zwei Zinssätzen wie Soll- und Habenzins)<br />
• Gewinnspanne (= prozentualer Gewinn je Leistungseinheit)<br />
usw.<br />
Oftmals wird die Marge als Vergleichswert beispielsweise bei Kapitalanlagen genutzt. Für Spekulanten<br />
<strong>im</strong> Wertpapierwesen ist sie ein Indiz für mögliche Gewinne oder Verluste.<br />
In einem Unternehmen spielt die Marge besonders in der Kosten- und Preiskalkulation eine<br />
wichtige Rolle, denn die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen abzüglich der Aufwendungen<br />
wie Personalkosten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen etc. gibt den möglichen Gewinn<br />
wieder und bietet somit eine Basis für den eventuellen Preis, den man dem Endkunden veranschlagen<br />
kann.<br />
N: Negativerklärung<br />
Bei der Negativerklärung handelt es sich um eine Kreditsicherheit (dingliche Besicherung), die<br />
seitens des Schuldners gegenüber dem Gläubiger abgegeben wird. Damit verpflichtet sich der<br />
Kreditnehmer, Vermögensteile ohne Zust<strong>im</strong>mung des Gläubigers weder zu veräußern noch an<br />
Dritte zu beleihen.<br />
Anwendung finden Negativerklärungen vorrangig bei …<br />
… Industrieobligationen und<br />
… Immobiliendarlehen.<br />
Industrieobligationen<br />
Die Emittenten (Industrieunternehmen) gewähren den Gläubigern (Anleger) durch die Abgabe<br />
einer Negativerklärung einen hohen Grad an Sicherheit für ihre Anlage. Gleichzeitig vermeiden<br />
die Unternehmen dadurch unnötige Kosten für die Bestellung gewisser Sicherheiten.<br />
Immobiliendarlehen<br />
Die Kreditnehmer bescheinigen und versichern mit der Erklärung der kreditgebenden Bank,<br />
dass sie das Grundstück bzw. die Immobilie weder verkaufen noch beleihen werden. Allerdings<br />
ist eine Eintragung ins Grundbuch dafür nicht erforderlich, sodass sich die Schutzwirkung für<br />
den Gläubiger eher in Grenzen hält.<br />
Abgeben wird die Negativerklärung stets schriftlich und mit Unterzeichnung durch den Schuldner.<br />
Sie belegt neben den oben genannten Bedingungen außerdem, dass der Kreditgeber <strong>im</strong><br />
Zuge von weiteren Kreditaufnahmen des Schuldners bzw. bei Neuemissionen durch den Emittenten<br />
nicht schlechter gestellt wird.<br />
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S. 30/46
O: Objektfinanzierung<br />
Mit Objektfinanzierung ist grundsätzlich ein Darlehen zur Beschaffung von Sachen bzw. Gegenständen<br />
gemeint. Darunter zählen sowohl Mobilien als auch Immobilien.<br />
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sachen „(…) nur körperliche Gegenstände.“.<br />
Diese wiederum können in die bereits erwähnten beweglichen Sachen, d.h. Mobilien (vertretbar<br />
und nicht vertretbar), und die nicht beweglichen Sachen, d.h. die Immobilien, eingeteilt werden.<br />
Folglich ist beispielsweise die Immobilienfinanzierung eine mögliche Variante der Objektfinanzierungen.<br />
Oft wird zur Begleichung der Forderung der Cash-Flow des finanzierten Objektes verwendet.<br />
Zusätzlich gelten Sicherheiten in Form von Abtretungen oder Verpfändungen des jeweiligen<br />
Objektes bzw. der Rechte am Objekt. So kommt es bei Immobilienfinanzierungen in aller Regel<br />
zu Eintragungen von Grundpfandrechten zu Gunsten des Kreditgebers.<br />
Mögliche Objekte, die finanziert werden, sind:<br />
- Immobilien<br />
- Kraftfahrzeuge<br />
- Maschinen<br />
- Flugzeuge<br />
- etc.<br />
P: Passiva und Aktiva<br />
Passiva<br />
Die Passiva 8 (auch Passivseite genannt) ist die rechte Seiter einer Unternehmensbilanz und<br />
spiegelt das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens gegenüber<br />
Nicht-Eigentümern (Fremdkapital) wieder. Demnach weist die Passivseite die Mittelherkunft auf.<br />
Die Gliederung einer handelsrechtlichen Unternehmensbilanz ist <strong>im</strong> HGB 9 niedergeschrieben.<br />
Demnach umfasst die Passivseite die folgenden Positionen:<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital<br />
II. Kapitalrücklage<br />
III. Gewinnrücklagen<br />
1. gesetzliche Rücklage<br />
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen<br />
3. satzungsmäßige Rücklagen<br />
4. andere Gewinnrücklagen<br />
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />
V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />
B. Rückstellungen<br />
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />
2. Steuerrückstellungen<br />
3. sonstige Rückstellungen<br />
8<br />
<strong>Der</strong> Begriff „Passiva“ lat. „pati“, was mit „leiden“, „untätig sein“.<br />
9<br />
Handelsgesetzbuch<br />
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S. 31/46
C. Verbindlichkeiten<br />
1. Anleihen<br />
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung<br />
eigener Wechsel<br />
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
8. sonstige Verbindlichkeiten<br />
- davon aus Steuern<br />
- davon <strong>im</strong> Rahmen der sozialen Sicherheit<br />
D. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die Rechnungsabgrenzung ist also die buchhalterische Abgrenzung der Aufwendungen und<br />
Erträge einer Rechnungsperiode, deren entsprechende (Gegen-)Leistungen erst in einer späteren<br />
Periode erfolgen werden. Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine Art Verbindlichkeit<br />
bzw. Forderung dar.<br />
E. Passive latente Steuern<br />
Das Eigenkapital ergibt sich in der Regel aus der Saldierung der Aktivposten mit den Verbindlichkeitspositionen<br />
der Passivseite. Wichtig ist, dass die beiden Bilanzseiten stets in einer<br />
Waage sind, d.h. die Bilanzsumme der Passivseite entspricht der Bilanzsumme der Aktivseite.<br />
Aktiva 10<br />
Auch Aktivseite genannt bildet sie einen Teil der Bilanz eines Unternehmens. Das Gegenstück<br />
zur Aktiva ist die Passiva.<br />
Die Aktivseite ist üblicherweise die linke Seite einer Bilanz und zeigt die Mittelverwendung auf.<br />
Unterteilt wird die sie in das Anlagevermögen, Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten.<br />
Diese Gliederung ist vor Allem für handelsrechtliche Unternehmensbilanzen gemäß<br />
dem HGB üblich.<br />
Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die für den dauerhaften Geschäftsbetrieb<br />
best<strong>im</strong>mt sind wie Geschäftsausstattung o. Ä.<br />
Das Umlaufvermögen hingegen zeigt die Mittel zur kurzfristigen Verwendung wie Bargeld,<br />
kurzfristige Finanzanlagen oder Rohstoffe.<br />
Die Rechnungsabgrenzungsposten können z.B. <strong>im</strong> Voraus bezahlte Mieten sein. Wichtig ist,<br />
dass diese Posten Ausgaben darstellen, die vor einem best<strong>im</strong>mten Stichtag gezahlt worden.<br />
Unter Umständen können auch weitere Aktivposten hinzugefügt werden, sollten diese nicht in<br />
einen der bereits vorhandenen passen.<br />
10<br />
„Aktiva“ lat. „agere“ „handeln“ tätig sein“<br />
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S. 32/46
Nach HGB gliedert sich die Aktivseite also wie folgt:<br />
A. Anlagevermögen<br />
I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte<br />
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und<br />
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />
3. Geschäfts- oder Firmenwert<br />
4. geleistete Anzahlungen<br />
II. Sachanlagen<br />
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />
Grundstücken<br />
2. technische Anlagen und Maschinen<br />
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen <strong>im</strong> Bau<br />
III. Finanzanlagen<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />
3. Beteiligungen<br />
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
5. Wertpapiere des Anlagevermögens<br />
6. sonstige Ausleihungen<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Vorräte<br />
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />
3. fertige Erzeugnisse und Waren<br />
4. geleistete Anzahlungen<br />
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />
4. sonstige Vermögensgegenstände<br />
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S. 33/46
III. Wertpapiere<br />
1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
2. sonstige Wertpapiere<br />
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks<br />
C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
D. Aktive latente Steuern<br />
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung<br />
Um Aufschluss über die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, werden die Aktivseite<br />
und die Passivseite der Bilanz aufgerechnet. Die Summer beider Bilanzseiten müssen jeweils<br />
mit der anderen übereinst<strong>im</strong>men. Je nachdem, auf welcher Seite eine Differenz besteht, weiß<br />
man, ob das Jahr erfolgreich war, oder nicht.<br />
R: Rahmenkredit<br />
<strong>Der</strong> Rahmenkredit 11 ist ein Darlehen, das hinsichtlich der Konditionierung und Nutzungsbedingungen<br />
einem Dispositionskredit (Kontokorrentkredit) ähnelt, allerdings nicht auf dem laufenden<br />
Konto des Antragstellers bereitgestellt wird. Demnach stellt der Rahmenkredit einen zusätzlichen<br />
finanziellen Spielraum dar, der zusätzlich zum eventuell bereits vorhandenen Dispo in Anspruch<br />
genommen werden kann.<br />
Bei Rahmenkrediten wird dem Darlehensnehmer ein Kreditrahmen unabhängig von bereits bestehenden<br />
Krediten oder Girokonten auf einem separaten Kreditkonto zur Verfügung gestellt.<br />
Diesen kann er jederzeit in Teilbeträgen oder komplett in Anspruch nehmen. Dazu gibt der Kreditnehmer<br />
eine kleine Mitteilung an die darlehensgebende Bank, die den gewünschten Betrag<br />
schließlich auf das angegebene Referenzkonto des Kreditnehmers oder aber direkt an den eigentlichen<br />
Empfänger (z.B. Lieferant einer Ware) überweist.<br />
Verzinst wird der Rahmenkredit mit einem variablen Zinssatz, der allerdings nur auf den tatsächlich<br />
in Anspruch genommenen Betrag erhoben wird. Anfänglich sind die Zinsen eines Rahmenkredites<br />
üblicherweise günstiger als die eines Dispos. Da der Zinssatz aber variabel ist,<br />
sollte darauf geachtet werden, dass dieser jederzeit den aktuellen Marktverhältnissen angepasst<br />
werden kann. Daher lohnt sich ein Rahmenkredit vor Allem dann, wenn man den Betrag<br />
noch innerhalb der Niedrigzinsphase zurückzahlen kann.<br />
Die verfügten Beträge können flexibel getilgt werden. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer<br />
stets den gesamten Betrag zurückzahlen kann oder eben in Teilbeträgen abrechnet. Dabei best<strong>im</strong>mt<br />
der Schuldner den Zeitpunkt und die Höhe der Tilgung. Möglich ist auch eine monatliche<br />
Rückführung der beanspruchten Beträge mit Hilfe von festen monatlichen Raten.<br />
11<br />
auch als Abrufkredit, Variokredit etc. bezeichnet<br />
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S. 34/46
S: Saisonkredit<br />
<strong>Der</strong> Saisonkredit wird oftmals nur in der Landwirtschaft in Anspruch genommen und der Unterschied<br />
zu einem normalen Bankkredit liegt darin, dass der Saisonkredit keine längere Laufzeit<br />
als drei, sechs oder neun Monate hat. Normale Bankkredite können oftmals nicht unter zwölf<br />
Monaten abgeschlossen werden.<br />
<strong>Der</strong> Saisonkredit wird von den Landwirten dann zurückgezahlt, wenn sie den aus ihrer Landwirtschaft<br />
produzierten Ertrag erhalten. Ein solches Darlehen wird aber nicht von jeder Bank<br />
ausgegeben. Jedoch gibt es wiederum Banken, die sich auf Saisonkredite für die Landwirtschaft<br />
spezialisiert haben.<br />
<strong>Der</strong> Vertrag für einen Saisonkredit ist mit einem normalen Bankkreditvertrag vergleichbar. Es<br />
wird eine genaue Laufzeit, die Höhe der monatlichen Raten sowie die Höhe der Zinsen vereinbart.<br />
Gerät man mit einer Rate in Verzug, dann wird oftmals der Restkredit auf einmal fällig.<br />
Auf Grund der <strong>im</strong>mer öfter auftretenden Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen verlangen die<br />
Banken auch bei einem kurzen Saisonkredit verschiedene Sicherheiten. Dies können entweder<br />
Grundschulden auf dem vorhandenen Grundstück bzw. dem Haus oder Bürgschaften anderer<br />
Personen sein. Ebenso können auch Sicherheiten <strong>im</strong> Wege der Sicherungsübereignung abgegeben<br />
werden. Hier werden verschiedene Produktionsmaschinen oder vorhandene Fahrzeuge<br />
in Betracht gezogen.<br />
In jedem Fall überprüft die Bank auch bei einem Saisonkredit die vorhandene Liquidität des<br />
Unternehmens und bewertet genau die vorhandenen Sicherheiten.<br />
T: Turnaround 12<br />
bezogen auf die Finanzwelt bzw. Wirtschaft spricht man speziell von dem Zeitpunkt, an dem<br />
eine Trendwende erkennbar scheint, d.h. ein bisheriger Verlauf wendet sich in eine andere Richtung<br />
ab.<br />
Ein gutes Beispiel für ein Turnaround beispielsweise in einem Unternehmen stellt wohl der<br />
Wechsel der Unternehmensleitung dar. <strong>Der</strong> neue Geschäftsführer wird nach und nach seine<br />
Unternehmensstrategie so einführen, dass er die Führung des Unternehmens nach seinen Ideologien<br />
übernehmen kann.<br />
In der Regel ist das Ziel, einen Turnaround in die positive Richtung zu schaffen, d.h. Gewinne<br />
zu erzielen und Erträge zu erwirtschaften. Allerdings kann diese Kehrtwendung auch ins Negative<br />
verlaufen.<br />
12<br />
eng. to turnaround - „Richtungswechsel“ oder „Umschwung“<br />
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S. 35/46
U: Umschuldung<br />
Unter der Umschuldung versteht man die vorzeitige Ablösung eines bestehenden Kredites<br />
durch die Aufnahme eines neuen Darlehens, d.h. mit dem neuen Kredit wird die alte Schuld<br />
beglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Darlehen mindestens in der Höhe der noch bestehenden<br />
Restschuld aufgenommen wird und die alte Schuld überhaupt vorzeitig abgelöst werden<br />
darf.<br />
Für einen Darlehensnehmer lohnen sich Umschuldungen besonders in Niedrigzinsphasen. Sollten<br />
be<strong>im</strong> bereits bestehenden Darlehen schlechtere Konditionen vereinbart worden sein, kann<br />
der Interessent mit einem neuen Kredit die alte Schuld zu besseren Konditionen umschulden<br />
(zu tilgen), denn er profitiert von der aktuellen Marktlage und damit von niedrigeren Kreditzinsen.<br />
Gemeinhin handelt es sich bei einer Umschuldung also um die Aufnahme eines neuen Darlehens<br />
zur (Sonder-) Tilgung eines oder mehrerer alten(er) Kredite(s). Ob eine solche Sondertilgung<br />
bei der bestehenden Schuld möglich ist, erfährt der Interessent bei der kreditgebenden<br />
Bank oder aus den Kreditunterlagen (Darlehensbedingungen).<br />
Eine von vornherein geplante Umschuldung findet man bei Zwischenfinanzierungen. Hier geht<br />
der Kreditnehmer von Beginn an die Verpflichtung ein, die bestehende Schuld durch ein in Zukunft<br />
aufzunehmendes Darlehen abzulösen. So werden beispielsweise Bausparverträge zwischenfinanziert<br />
bis sie fällig werden und der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen<br />
kann. So sichert sich der Darlehensnehmer verhältnismäßig günstige Konditionen für seine<br />
Finanzierung.<br />
Gründe für die Inanspruchnahme einer Umschuldung können sein:<br />
• Umwandlung kurzfristiges Darlehen in langfristiges<br />
• Umwandlung variabler Darlehenszins in Festzins<br />
• Auslauf Zinsfestschreibung (Ablehnung Darlehensverlängerung seitens des Darlehensnehmers),<br />
…<br />
V: Vorfälligkeitsentschädigung<br />
Von einer Vorfälligkeitsentschädigung, auch Aufhebungsentgelt genannt, spricht man, wenn ein<br />
Kunde einen Kredit vorzeitig während der Zinsfestschreibungszeit kündigt und zurückzahlt.<br />
Hierfür wird dann eine Gebühr fällig.<br />
Besonders Darlehen, die <strong>im</strong> Grundbuch eingetragen sind, also Immobiliendarlehen, müssen<br />
von den Banken nicht zurückgenommen werden. Wenige Ausnahmen bilden hier der Verkauf<br />
der Immobilie oder die Ablehnung der Aufstockung des Darlehens seitens der Bank. In diesen<br />
Fällen kann der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigen.<br />
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S. 36/46
Bei normalen Ratenkrediten fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird von den Banken<br />
nur dann eingefordert, wenn es sich um ein langfristiges Darlehen handelt, bei dem die<br />
Zinsen über mehrere Jahre festgeschrieben sind. Bei Immobiliendarlehen sind das in der Regel<br />
10 Jahre.<br />
Kündigt nun der Verbraucher das Darlehen vorzeitig, kann das Kreditinstitut eine Entschädigung<br />
verlangen. Diese richtet sich in der Höhe nach dem jeweiligen sogenannten Zinsausfallschaden.<br />
Dieser ist umso höher, je länger die Restlaufzeit des Darlehens gewesen wäre, d.h. je früher<br />
ein Darlehen gekündigt wird, umso höher ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer<br />
an die Bank entrichten muss.<br />
Zusätzlich verlangen die Banken auch ein Bearbeitungsentgelt bei einer vorzeitigen Ablösung.<br />
Hier sollte der Kreditnehmer beachten, dass die Verwaltungskosten pro Monat für die eigentliche<br />
Restlaufzeit des Darlehens abgezogen werden. Wer bereits <strong>im</strong> Vorfeld absehen kann, dass<br />
er das Darlehen vor der Laufzeit ablösen wird, sollte gleich bei dem Vertragsabschluss jährliche<br />
Sondertilgungen vereinbaren. Diese mindern die Restsumme und somit bei einer vorzeitigen<br />
Ablösung auch die Vorfälligkeitsentschädigung.<br />
W: Wertberichtigung<br />
Als eine Wertberichtigung <strong>im</strong> handelsrechtlichen Sinne bezeichnet man allgemein die Anpassung<br />
des Buchwertes eines Vermögenswertes an die tatsächlichen Wertverhältnisse. <strong>Der</strong> Begriff<br />
ist zugleich Sammelbegriff für alle Korrekturen an Werten des Anlage- und Umlaufvermögens<br />
gesamthaft, d.h. die Veränderungen des Bilanzwertes.<br />
Bei den Finanzpositionen, die wertberichtigt werden, ist zu beachten, dass es sich um Bilanzpositionen<br />
handelt, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Bewertung zum Bilanzstichtag<br />
zum Niederstwertprinzip angesetzt werden. Sollte der zum Bilanzstichtag vorliegende<br />
Marktwert des Vermögenswertes unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen, die<br />
in der Bilanz für diese Position zu Grunde gelegt werden (Niederstwertprinzip), so ist die Wertdifferenz<br />
als Aufwandsposten in der Erfolgsrechnung auszuweisen. Dadurch wird die Vermögenswertposition<br />
des Bewertungsgegenstandes wertberichtigt, indem der (Buch-)Bilanzwert an<br />
die tatsächlichen Wertverhältnisse angepasst wird.<br />
Spezielle Varianten der Wertberichtigung findet man bei der Bewertung von Forderungspositionen<br />
in der Bilanz. Hier differenziert man die folgenden:<br />
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1. Einzelwertberichtigung<br />
Hier werden einzelne Forderungen, der Ausfall absehbar ist, einzelwertberichtigt. Dabei betrachtet<br />
das Unternehmen das Ausfallrisiko des jeweils gefährdeten Vertragspartners (Schuldners).<br />
Unterschieden werden dabei<br />
> Forderungen mit einem bereits bekannten und feststehenden Ausfall (uneinbringliche Forderungen)<br />
und<br />
> Forderungen mit einem bekannten möglichen Ausfallrisiko (zweifelhafte Forderungen)<br />
2. Pauschalwertberichtigung<br />
Hier wird der Gesamtbestand der Forderung berücksichtigt, bei denen Ausfallrisiken zwar noch<br />
nicht bekannt, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten können (latentes Kreditrisiko).<br />
Z: Zinsfestschreibung<br />
Spricht man von einer Zinsfestschreibung, so meint man in Bezug auf den Kreditbereich eine<br />
feste vertragliche Vereinbarung über die zu zahlenden Zinsen für einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum,<br />
d.h. die Verzinsung für ein Darlehen steht für eine gewisse Periode fest.<br />
Dabei unterscheidet man grundsätzlich 3 Varianten:<br />
1. Vorschaltdarlehen<br />
Bei dieser Form erfolgt die Zinsfestschreibung nur für ein oder zwei Jahre mit der Möglichkeit<br />
des Kreditnehmers, den Zinssatz längerfristig anzupassen, d.h. auf ein günstigeres Festdarlehen<br />
umzusteigen oder gar zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei einem solchen Vorschaltdarlehen<br />
besteht aber eine Zinsbegrenzung nach oben.<br />
2. Zinsfestschreibung über mehrere Jahre<br />
Im Kreditvertrag dieser Darlehensvariante wird ein Zeitraum festgelegt, für welchen der aktuelle<br />
Zinssatz festgeschrieben wird. In der Regel entscheiden die Kreditinstitute sich für max<strong>im</strong>al 10<br />
Jahre Zinsfestschreibung, da bei einer Festschreibung von mehr als 10 Jahren dem Kreditnehmer<br />
ein Kündigungsrecht eingeräumt wird.<br />
3. Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit<br />
Hierbei besteht der vereinbarte Zinssatz über die gesamte Darlehenslaufzeit und kann nicht<br />
geändert werden. Das Kündigungsrechtbesteht aber trotzdem.<br />
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Grundsätzlich bietet eine Zinsfestschreibung dem Kreditnehmer eine feste Kalkulationsbasis für<br />
die nächsten Jahre, da er genau weiß, welche Belastungen auf ihn zukommen. Allerdings ist<br />
diese Variante nur dann von Vorteil, wenn er in den kommenden Jahren mit steigendem Zinsniveau<br />
rechnet, da er sich dadurch einen derzeit günstigen Zinssatz sichern kann. Im Falle eines<br />
sinkenden Zinsniveaus kann der Darlehensnehmer leider nicht davon profitieren, sollte eine<br />
Festschreibung vereinbart worden sein. Außerdem sind bei diesen Kreditvarianten in der Regel<br />
keine Sondertilgungen möglich.<br />
Für die Banken selbst besteht der Vorteil, dass sie ebenfalls eine feste Kalkulationsbasis haben<br />
und relativ sicher sein können, dass der Kunde für die nächste Zeit an sie gebunden ist.<br />
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7. Checkliste<br />
Check<br />
Checkliste Kommunikation mit der Bank, laufendes<br />
Reporting<br />
• Ich habe ein laufendes Reporting, in dem der<br />
Bank auch ohne Aufforderung quartalsweise/halbjährlich/jährlich<br />
die relevanten Unterlagen<br />
und Informationen zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
• Ich habe einen periodischen Termin mit meinem<br />
Firmenkundenbetreuer, bei dem wir das Kreditengagement,<br />
die Unternehmensentwicklung<br />
und -strategie diskutieren und evtl. Finanzierungsbedarf<br />
für die Zukunft besprechen.<br />
• <strong>Der</strong> Firmenkundenbetreuer ist korrekt in der<br />
Stammgastdatei geführt (bitte darauf achten,<br />
dass alle persönlichen Angaben st<strong>im</strong>men).<br />
• Alle interessanten Veröffentlichungen über unser<br />
Haus werden der Bank weitergeleitet.<br />
• Wir haben eine Homepage mit RSS Feed, halten<br />
diese aktuell und berichten dort auch über neue<br />
Aktionen, besondere Angebote, …<br />
Besondere Finanzierungsvorhaben<br />
• Bei Ersatz-, Erweiterungs- und Neuinvestitionen<br />
informieren wir die Bank vorab in einem der periodischen<br />
Termine zur Grobplanung.<br />
• Bei der Feinplanung binden wir die Bank zur Ermittlung<br />
der opt<strong>im</strong>alen Finanzierung mit ein.<br />
Besondere Anlässe<br />
• Bei groben Planabweichungen, Anzeichen einer<br />
Krise und evtl. Liquiditätsengpässen informiere<br />
ich die Bank zeitnah in einem gesonderten Termin<br />
• Bei einem beabsichtigten Verkauf, der Übergabe<br />
oder Liquidation des Unternehmens binde ich<br />
die Bank rechtzeitig mit ein.<br />
Zu erledigen<br />
bis zum:<br />
Zu erledigen<br />
von:<br />
Erledigt:<br />
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Check<br />
Checkliste Bankstatus<br />
• Dokumentieren Sie den aktuellen Bankstatus<br />
direkt vor dem Termin. D.h.: wie hoch valutieren<br />
die einzelnen Darlehen, wie ist der Stand des<br />
Kontokorrentkontos.<br />
• Notieren Sie die entsprechenden Sicherheiten<br />
zu den einzelnen Darlehensverträgen (<strong>im</strong> Darlehensvertrag<br />
dokumentiert).<br />
• Bei Bedarf: stellen Sie (evtl. gemeinsam mit Ihrem<br />
GeMax-Coach) einen Zins- und Tilgungsplan<br />
für Ihre Darlehen auf.<br />
Checkliste Anforderungen nach § 18 KWG<br />
• Liegt der Jahresabschluss mit Bilanz der Bank<br />
vor?<br />
• Liegt eine aktuelle Vermögensaufstellung der<br />
Bank vor?<br />
• Liegen Einkommensteuererklärung und<br />
–bescheid der Bank vor?<br />
• Liegt die aktuelle BWA inkl. SuSa der Bank<br />
vor?<br />
• Liegen Planzahlen und Liquiditätsrechnung der<br />
Bank vor?<br />
• Bei Bedarf:<br />
Liegen Businessplan inkl., Konzeption, Investitionsrechnung,<br />
Marktanalysen, Umsatz-, Kosten<br />
und Gewinnprognose etc. vor?<br />
Checkliste laufendes periodisches Reporting<br />
• Definieren Sie mit Ihrem Bankberater, welche<br />
Unterlagen in welchen Abständen vorgelegt<br />
werden sollen.<br />
• Definieren Sie mit Ihrem Bankberater, in welchen<br />
Abständen Sie über das Kreditengagement<br />
sprechen wollen und legen sie gleich Termine<br />
fest!<br />
Zu erledigen<br />
bis zum:<br />
Zu erledigen<br />
von:<br />
Erledigt:<br />
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Check<br />
Checkliste laufendes periodisches Reporting<br />
Protokollieren Sie während des <strong>Banktermin</strong>s alle<br />
Inhalte, vereinbarte Maßnahmen und Termine!<br />
• Schicken Sie nach dem Termin ein Kurzprotokoll<br />
mit den Inhalten und Vereinbarungen des Termins<br />
an Ihren Bankberater.<br />
Checkliste Vorbereitung für das Bankgespräch<br />
• Best<strong>im</strong>men Sie das Ziel für Ihren <strong>Banktermin</strong>.<br />
Was wollen Sie erreichen?<br />
• Fertigen Sie eine Agenda mit allen Punkten, die<br />
Sie besprechen wollen.<br />
• Überlegen Sie, wie ist die Position der Bank, wie<br />
ist Ihre Position für das Gespräch?<br />
• Haben Sie alle Unterlagen aus dem laufenden<br />
Reporting und Bankstatus aktuell?<br />
• Stellen Sie sich auch auf Fragen zu Ihrer Unternehmensentwicklung<br />
und -strategie ein.<br />
• Bei Finanzierungsvorhaben:<br />
Haben Sie einen Businessplan inkl. Konzeption/Projektplan,<br />
Marktanalyse, Investitionsrechnung,<br />
Budget- und Liquiditätsplan sowie eine<br />
Jahresmarketingplanung des Vorhabens und<br />
sind absolut fit in der Materie?<br />
• Gibt es weitere Sicherheiten?<br />
• Wie wollen Sie den Eigenanteil finanzieren?<br />
Checkliste Knackpunkte <strong>im</strong> Bankgespräch<br />
• Führen Sie das Gespräch anhand Ihrer Agenda!<br />
Zu erledigen<br />
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Zu erledigen<br />
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Check<br />
Checkliste Knackpunkte <strong>im</strong> Bankgespräch<br />
• Beweisen Sie Kompetenz durch das kompetente<br />
Erläutern Ihrer Unterlagen.<br />
• Lassen Sie sich die Einschätzungen der Bank<br />
detailliert erklären.<br />
• Führen Sie Protokoll über offene Punkte und<br />
Vereinbarungen.<br />
• Seien Sie offen und vollständig mit Informationen.<br />
• Fragen Sie nach Verbesserungspotential für Ihre<br />
spezifische Bankkommunikation.<br />
• Treffen Sie verbindliche Vereinbarungen zum<br />
weiteren Vorgehen.<br />
• Seien Sie inhaltlich und persönlich perfekt vorbereitet.<br />
• Achten Sie auf den ersten Eindruck (auch Kleidung).<br />
• Seien Sie pünktlich und treten Sie selbstsicher<br />
auf.<br />
Checkliste Zielcontrolling für das Bankgespräch<br />
• Reflektieren Sie nach jedem Bankgespräch, was<br />
gut gelaufen ist und was schlecht.<br />
• Welche „Hausaufgaben“ ergeben sich aus dem<br />
letzten Termin. Wer macht was bis wann?<br />
• Vereinbaren Sie gleich einen Folgetermin, bis<br />
wann die vereinbarten Ergebnisse ausgetauscht<br />
werden.<br />
• Seien Sie <strong>im</strong>mer aktiv <strong>im</strong> Kommunikationsprozess<br />
und kontaktieren Sie von sich aus die Bank.<br />
• Halten Sie sich an die vereinbarten Zieltermine.<br />
Zu erledigen<br />
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Erledigt:<br />
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8. <strong>Der</strong> GeMax-Erfolgssystembaukasten<br />
Bei GeMax greifen Seminare und Konzepte ineinander über, ergänzen sich und bilden bewusst<br />
systematische Synergien. Um die erfolgreiche und professionelle Umsetzung des Konzeptes „<strong>Der</strong><br />
<strong>perfekte</strong> <strong>Banktermin</strong> <strong>im</strong> <strong>Gastgewerbe</strong>“ zu opt<strong>im</strong>ieren, können Sie aus den folgenden Konzeptempfehlungen<br />
und Seminaren wertvolle Informationen ziehen:<br />
Ergänzende Konzepte<br />
• Effektive BWA – Struktur und -Analyse in der Hotellerie und Gastronomie<br />
• Buchhaltung konsequent einfach<br />
• Budgetplanung und -erstellung in der Gastronomie<br />
• Budgetplanung für die Hotellerie<br />
Ergänzende Seminare<br />
• Konfliktmanagement<br />
• Effektives Lesen der BWA<br />
• Opt<strong>im</strong>ales Liquiditätsmanagement Hotellerie und Gastronomie<br />
• Power Budget Gastronomie und Hotellerie<br />
• Grundlagen der Buchhaltung<br />
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Wir sind für Sie da<br />
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Konzeptes.<br />
Unser Büro erreichen Sie wie folgt:<br />
GeMax GmbH<br />
Weserstr. 2a<br />
34125 Kassel<br />
(0561) 7 66 46 90<br />
(0561) 7 66 46 99<br />
E-Mail<br />
GeMax-Homepage<br />
info@gemax-cs.de<br />
www.gemax-online.de<br />
Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.<br />
Ihr GeMax-Team<br />
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9. Literaturverzeichnis<br />
http://www.finanz-lexikon.de.Finanz Lexikon.<br />
Wikipedia.org. Wikipedia.org.<br />
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