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Der perfekte Banktermin im Gastgewerbe

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Hotellerie und Gastronomie<br />

–<br />

Konzept zur Opt<strong>im</strong>ierung<br />

der betrieblichen Strukturen<br />

<strong>Der</strong> <strong>perfekte</strong><br />

<strong>Banktermin</strong><br />

<strong>im</strong><br />

<strong>Gastgewerbe</strong><br />

Copyright GeMax GmbH © 2017<br />

Weserstraße 2a, 34125 Kassel


Inhaltsverzeichnis<br />

1. EINLEITUNG 4<br />

2. DIE PROBLEMATIK 5<br />

3. FORMEN DER BANKKOMMUNIKATION 7<br />

3.1. Laufendes Reporting 7<br />

3.2. Finanzierungsvorhaben 8<br />

3.3. Besondere Anlässe 9<br />

4. ABLAUF EINES BANKTERMINS 10<br />

4.1 Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Thema Laufendes Reporting 10<br />

4.2. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Finanzierungsvorhaben 12<br />

5. 10 TIPPS FÜR VERHANDLUNGEN MIT IHRER BANK 15<br />

6. DAS KLEINE BANKEN-ABC FÜR DEN PERFEKTEN BANKTERMIN 20<br />

A: Annuität 20<br />

Beispiel: 20<br />

B: Bonität 20<br />

C: Cash Flow 21<br />

D: Darlehen 22<br />

E: Effektiver Jahreszins 23<br />

F: Fremdkapital 24<br />

G: Gewinn- und Verslustrechnung 25<br />

G: Grundschuld 26<br />

H: Hypothek 26<br />

I: Insolvenz 27<br />

J: Jahresabschluss 28<br />

K: Kontokorrentkredit 28<br />

L: Liquidität 29<br />

M: Marge 30<br />

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N: Negativerklärung 30<br />

O: Objektfinanzierung 31<br />

P: Passiva und Aktiva 31<br />

Passiva 31<br />

Aktiva 32<br />

R: Rahmenkredit 34<br />

S: Saisonkredit 35<br />

T: Turnaround 35<br />

U: Umschuldung 36<br />

V: Vorfälligkeitsentschädigung 36<br />

7. CHECKLISTE 40<br />

8. DER GEMAX-ERFOLGSSYSTEMBAUKASTEN 44<br />

Ergänzende Konzepte 44<br />

Ergänzende Seminare 44<br />

Wir sind für Sie da 45<br />

© GeMax • Gastgeber auf Erfolgs-Kurs<br />

Auf die gesamte Managementmappe (aus auszugsweise) besteht Copyright.<br />

Alle Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Reproduktion, Übersetzung und Verwendung von Texten<br />

oder abgebildeten Werbevorschlägen sowie Fotos sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung<br />

der Firma GeMax GmbH erlaubt.<br />

Eine Konventionalstrafe von € 10.000, – bei unerlaubter Weitergabe ist laut Vertrag akzeptiert.<br />

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1. Einleitung<br />

Das Verhältnis zwischen Banker und Unternehmer erinnert manchmal auch an ein Verhältnis<br />

zwischen Katze und Hund. <strong>Der</strong> Hund kommt freudig und schwanzwedelnd auf die Katze zugelaufen,<br />

die das Verhalten des Hundes allerdings als Angriff versteht und mit Katzenbuckel und<br />

Fauchen reagiert. <strong>Der</strong> Hund, überrascht, geht daraufhin auch in Angriffsposition über und bellt.<br />

Die Katze rennt weg, der Hund kläffend hinterher. Die Katze rettet sich in der Regel auf einen<br />

Baum, der Hund sitzt aufgeregt und frustriert darunter und räumt irgendwann entnervt das Feld.<br />

Be<strong>im</strong> nächsten Treffen einer Katze wird der Hund vermutlich nicht mehr so freudig schwanzwedelnd<br />

reagieren, sondern sich an sein Erlebnis erinnern und gleich etwas skeptischer sein. Und<br />

auch die Katze wird be<strong>im</strong> nächsten Hund misstrauisch reagieren.<br />

Wer in dieser Parabel den Hund bzw. die Katze darstellt, ist nicht relevant. Häufig verhält es<br />

sich aber <strong>im</strong> Leben von Banker und Unternehmer wie in der Parabel zwischen Katze und Hund.<br />

Zu Beginn haben beide eine positive, freundliche Absicht. Da sie aber oft nicht „dieselbe Sprache“<br />

sprechen, verstehen sich Banker und Unternehmer nicht und es kommt zu Missverständnissen,<br />

die zu Frust und gegenseitiger Ablehnung führen können.<br />

Natürlich gibt es auch die Fälle, in denen Hund und Katze miteinander groß werden und sich<br />

und ihre Eigenheiten verstehen. Das gegenseitige Verstehen ist der Schlüssel zum Glück! Dies<br />

gilt sowohl für Hund und Katze als auch für Banker und Unternehmer.<br />

Dieses Konzept soll der Schlüssel zum Glück für Ihren <strong>Banktermin</strong> sein und gleichzeitig dabei<br />

helfen, Ihren Banker zum Freund fürs Leben werden zu lassen.<br />

Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß be<strong>im</strong> Lesen und toi-toi-toi für das nächste Bankgespräch.<br />

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2. Die Problematik<br />

„Früher war ja alles einfacher, …“ hört man oft, wenn es um das Verhältnis zur Bank geht.<br />

Um einen Kredit zu bekommen, hätte man nur seinen Banker anrufen müssen und schon wäre<br />

alles „klar“ gewesen, sagen viele Unternehmer. Ein typisches Gespräch hätte so ablaufen können:<br />

Unternehmer:<br />

Bankberater:<br />

Unternehmer:<br />

Bankberater.<br />

„Hallo, Dieter, hier ist der Heinz. Du, ich wollte mal kurz mit Dir sprechen.<br />

Es geht um unseren Saal (oder Betrieb, oder…). Ich glaub, wir müssen<br />

mal wieder anbauen. <strong>Der</strong> Nachbarbetrieb hat ja auch gerade renoviert<br />

und einen größeren Saal gebaut, so dass wir jetzt auch gern renovieren<br />

wollen, damit nicht alle unsere Gäste zum Nachbarbetrieb abwandern.<br />

Außerdem können wir dann ja mehr Umsatz machen, wenn der Saal größer<br />

ist und mehr Gäste reinpassen.“<br />

„Ja; grüß Dich, Heinz. Aha, verstehe. Ja, wenn das so ist, dann solltest<br />

Du was tun. Weißt Du schon ungefähr, wie viel Geld Du dafür brauchst?“<br />

„Ich denke, mit ´ner halben Million müssten wir hinkommen. Könntest Du<br />

uns einen Vertrag fertigmachen?“<br />

„Ja; mach ich. Komm doch nächste Woche mal vorbei, wenn es Dir passt.“<br />

Dies ist natürlich ein Dialog, der aus der Luft gegriffen ist. Aber wenn man Unternehmer heute<br />

fragt, bestätigt jeder, dass es früher ganz einfach war, einen Kredit für notwendige Investitionen<br />

zu bekommen. Heute dagegen sei das kaum noch möglich.<br />

<strong>Der</strong> Mittelständler, der in den letzten Jahren ein Darlehen in Anspruch nehmen wollte, musste<br />

sehr oft wahrnehmen, dass die Finanzierungsbereitschaft der Banken stetig abgenommen hat.<br />

Zum einen haben sich viele Geschäftsbanken vollkommen aus dem risikobehafteten Finanzierungsgeschäft<br />

für Hotellerie und Gastronomie aus geschäftspolitischen Gründen zurückgezogen.<br />

Zum anderen unterliegen die klassischen Mittelstandsbanken, also die Sparkassen und<br />

die genossenschaftlichen Banken seit Basel II verschärften rechtlichen Best<strong>im</strong>mungen. Das<br />

führt dazu, dass neue Finanzierungen nicht mehr so leicht genehmigt werden und für bestehende<br />

Darlehen ein schärferes Controlling erfolgt.<br />

Durch diese Umstände wird ein Thema in den letzten Jahren <strong>im</strong>mer wichtiger:<br />

Das Thema der Bankkommunikation.<br />

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Gute Bankkommunikation leistet einen wesentlichen Beitrag zur Beurteilung der Unternehmen<br />

und führt damit zu besserem Rating und besseren Konditionen.<br />

In der Vergangenheit haben viele Unternehmer das Thema Bankkommunikation als eher lästig<br />

empfunden und auf das Nötigste beschränkt. Ganz nach dem Motto: solange der Laden läuft,<br />

reichen doch Min<strong>im</strong>alinformationen für die Bank aus. Doch hier ist ein Umdenken erforderlich.<br />

Das Informationsbedürfnis der Banken hat sich eindeutig geändert.<br />

Das Kreditwesengesetz (KWG) schreibt Banken Folgendes vor:<br />

§ 18 Kreditunterlagen<br />

(1) Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des<br />

haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer<br />

die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse,<br />

offenlegen lässt. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet<br />

wäre. Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn<br />

1. der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt<br />

wird, gesichert ist,<br />

2. der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes <strong>im</strong> Sinne des § 16 Abs. 1<br />

und 2 des Pfandbriefgesetzes nicht übersteigt und<br />

3. der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.<br />

Eine Offenlegung ist nicht erforderlich bei Krediten an eine ausländische öffentliche Stelle <strong>im</strong><br />

Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bis c.<br />

(2) Die Institute prüfen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags<br />

über eine entgeltliche Finanzierungshilfe die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Grundlage<br />

können Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig<br />

personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern<br />

genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern oder verändern.<br />

Bei Änderung des Nettodarlehensbetrags sind die Auskünfte auf den neuesten Stand zu bringen.<br />

Bei einer erheblichen Erhöhung des Nettodarlehensbetrags ist die Kreditwürdigkeit neu zu<br />

bewerten. Die Best<strong>im</strong>mungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.<br />

Dieses Konzept soll Ihnen dabei helfen, die Kommunikation zwischen Bank und Unternehmer<br />

zu verbessern und gegenseitiges Verstehen zu erzielen. Denn: die Bank ist ein wichtiger Geschäftspartner,<br />

wenn nicht sogar der Wichtigste! Daher sind professionelle <strong>Banktermin</strong>e oft der<br />

Anfang einer erfolgreichen Geschäftsbeziehung.<br />

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3. Formen der Bankkommunikation<br />

Nun gibt es natürlich noch unterschiedliche Anlässe für den Gang zur Bank bzw. für das Telefonat<br />

mit dem Banker.<br />

Wir können unterscheiden zwischen:<br />

a. Laufendem Reporting<br />

b. Finanzierungsvorhaben<br />

c. Besonderen Anlässen<br />

Unser Tipp:<br />

3.1. Laufendes Reporting<br />

Bauen Sie einen vertrauensvollen Kontakt zur Bank auf. Halten Sie Ihren Banker ständig auf<br />

dem Laufenden. Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Banker <strong>im</strong>mer zur Verfügung stellen.<br />

1. Vierteljährliche BWA inkl. Summen- und Saldenliste<br />

2. Quartalsmäßiger Soll/Ist Abgleich<br />

3. Informationen, die die Zahlen betreffen und den Banker interessieren, wie z.B. Abweichungen<br />

vom Plan mit Erläuterungen, aktuelle Entwicklungen <strong>im</strong> Unternehmen, auch<br />

wenn diese sich in den Zahlen erst später auswirken.<br />

4. Weitere Infos<br />

Bei neuen Mitgliedsbetrieben empfehlen wir in den ersten Monaten ein gemeinsames Gespräch<br />

mit dem Bankberater, dem Steuerberater und dem GeMax-Coach. In diesem Gespräch können<br />

wichtige Grundlagen und Aspekte für die gemeinsame Zusammenarbeit geklärt und festgehalten<br />

werden.<br />

Binden Sie Ihren Banker auch in Ihre Marketingaktivitäten mit ein. Eine der ersten Adressen in<br />

der Stammgastdatei sollte die der finanzierenden Bank und dem entsprechenden Sachbearbeiter<br />

sein.<br />

Erstellen Sie für das erste Gespräch eine Präsentationsmappe Ihres Betriebes. Davor scheuen<br />

sich zwar einige, aber wir empfehlen, besonders auch an den Aspekt Selbstmarketing und Verkauf<br />

zu denken. Präsentieren Sie Ihre Homepage (wenn Sie denn präsentationswürdig ist), legen<br />

Sie Prospekt und Flyer vor. Ihr Banker sollte nach diesem Termin geradezu ein Fan Ihres<br />

Hauses sein.<br />

Machen Sie kurz den Test, um zu sehen, auf welchem Niveau Ihr laufendes Reporting zurzeit<br />

ist.<br />

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Check:<br />

1. Ich habe ein laufendes Reporting, in dem der Bank auch ohne Aufforderung quartalsweise/halbjährlich/jährlich<br />

die relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

2. Ich habe einen wiederkehrenden Termin (halbjährlich/jährlich) mit meinem Firmenkundenbetreuer,<br />

bei dem wir das Kreditengagement, die Unternehmensentwicklung und -strategie<br />

diskutieren und evtl. Finanzierungsbedarf für die Zukunft besprechen.<br />

3. Zu Veranstaltungen bekommt der Firmenkundenbetreuer automatisch eine Einladung.<br />

4. Wir leiten Pressemeldungen, -artikel und Firmenbroschüren <strong>im</strong>mer zur Information an die<br />

Bank weiter.<br />

5. Wir haben eine Homepage, halten diese aktuell und berichten dort auch über die Entwicklung,<br />

unsere Highlights der nächsten Monate, besondere Aktionen und Projekte.<br />

3.2. Finanzierungsvorhaben<br />

Neben dem laufenden Bank-Reporting gibt es natürlich <strong>im</strong>mer besondere Anlässe, zu denen<br />

Banken detaillierte Informationen benötigen. Auch aus Unternehmersicht steht dies <strong>im</strong>mer an,<br />

wenn Ersatz-, Neu- oder Erweiterungsinvestitionen getätigt werden sollen, die nicht aus dem<br />

eigenen Cash-Flow finanziert werden können.<br />

Zu solchen Finanzierungsvorhaben zählen wir:<br />

a. Ersatzinvestitionen<br />

b. Erweiterungsinvestitionen<br />

c. Neuinvestitionen<br />

d. Existenzgründung<br />

Für diese Finanzierungsvorhaben ist es unerlässlich, der jeweiligen Bank detaillierte Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen. Die Banken erwarten von den Unternehmern perfekt aufgearbeitete<br />

Unterlagen, aus denen ersichtlich wird, dass sich die Investition in kurzer Zeit amortisiert<br />

und schnell zum zusätzlich Gewinn beiträgt. Oftmals erhalten die Banken aber mangelhaft aufbereitete<br />

oder gar unvollständige Unterlagen. Dadurch bedingt beginnt dann das „Hund und<br />

Katz-Spiel“ wie in der Einleitung beschrieben.<br />

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Um die Erwartungen der Bank zu erfüllen, sollte direkt mit dem zuständigen Betreuer kommuniziert<br />

werden, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterlagen genau benötigt werden. Denn:<br />

jede Bank hat eigene Regeln.<br />

Im Anhang dieses Konzeptes erhalten Sie eine Checkliste als Anhaltspunkt für Ihre Gespräche.<br />

3.3. Besondere Anlässe<br />

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen, <strong>im</strong> Falle einer Krise des Unternehmens<br />

auch besondere Kommunikation. Die Ursachen für die Schieflage eines Unternehmens<br />

können vielfältig sein. Meistens jedoch zeichnen sie sich einheitlich dadurch aus, dass sie ohne<br />

externe Hilfe nicht gemeistert werden können.<br />

Hier steht die Hausbank an vorderster Front.<br />

Da beispielsweise bei Liquiditätsproblemen sehr wenig Zeit zum Reagieren bleibt, kann in diesem<br />

Fall verspätete Kommunikation gleichzeitig das Aus für das Unternehmen bedeuten. Besonders<br />

wenn sich eine Schieflage abzeichnet, ist es für die Bank wichtig, offen und frühzeitig<br />

informiert zu werden.<br />

<strong>Der</strong> Informationsbedarf der Bank steigt kontinuierlich mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Situation des Unternehmens. Die Unternehmer agieren jedoch eher umgekehrt, so dass<br />

für die Bank bereits nachlassende Kommunikation als Indikator für die Verschlechterung der<br />

wirtschaftlichen Situation gedeutet werden kann. Nur wenn die Bank frühzeitig eingebunden ist<br />

und die Möglichkeit hat, Entscheidungen über die Instanzen hinweg zu durchlaufen, bleibt auch<br />

Zeit, gemeinsam mit dem Unternehmer eine tragfähige Lösung zu begleiten. Hier ist Kommunikation<br />

existentiell!<br />

Besondere Anlässe für ein Bankgespräch sind:<br />

a. Krise<br />

b. Verkauf oder Nachfolge<br />

c. Liquidation<br />

Auch hier gilt wieder: sprechen Sie mit Ihrem Banker vor dem Gespräch und fragen ihn, welche<br />

Unterlagen er von Ihnen erwartet. Diese können Sie dann bereits vorab per Mail schicken, damit<br />

die Bank die Möglichkeit hat, sich auf das Gespräch vorzubereiten und nicht überrascht wird.<br />

Denn: Banker lieben keine Überraschungen! Es sei denn, Sie haben einen Sechser mit Superzahl<br />

<strong>im</strong> Lotto gewonnen. Und selbst dann, wird ein Banker zunächst über die Vorfälligkeitsentschädigung<br />

mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihre Darlehen ablösen wollen (siehe dazu „Das kleine<br />

Banken ABC“ in Kapitel 6)<br />

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4. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s<br />

Im Folgenden beschreiben wir, wie ein <strong>Banktermin</strong> vorbereitet werden und anschließend ablaufen<br />

kann.<br />

4.1 Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Thema Laufendes Reporting<br />

1. Vor dem Termin:<br />

Rufen Sie Ihren zuständigen Bankbetreuer an und bitten Sie um einen Termin. Besonders<br />

zu Jahresbeginn liegt es nahe, das abgelaufene Jahr Revue passieren zu lassen und einen<br />

Ausblick auf das Neue zu geben. Aber auch zu jedem Zeitpunkt während des Jahres können<br />

Sie beispielsweise vorschlagen:<br />

a. Ich möchte gern über die zurückliegenden Monate sprechen und ihnen einen Ausblick<br />

auf die nächsten geben.<br />

b. Mit meinen Mitarbeitern führe ich einmal jährlich Mitarbeitergespräche über Ziele und<br />

Erwartungen. Das würde ich zukünftig mit meiner Bank auch gern regelmäßig tun.<br />

c. Ich möchte Sie gern auf dem Laufenden halten und ihnen meine neuesten Erfolge präsentieren.<br />

Es bietet sich an, ein bis zwei Mal jährlich ein Bankgespräch zu führen. Zusätzlich sollte die<br />

Bank monatlich den Plan-Ist Abgleich mit einer kurzen Kommentierung der Abweichungen<br />

erhalten. Dies kann auch per Mail erfolgen. Wichtig ist nur, dass Sie die Bank in all Ihre<br />

Gedanken und Planungen integriert ist. Das schafft Vertrauen!<br />

2. Während des Termins:<br />

Versuchen Sie, das Gespräch in Ihrem Haus stattfinden zu lassen. Das spart zum einen<br />

wertvolle Arbeitszeit und gibt dem Banker die Möglichkeit, Ihr Haus direkt zu begutachten<br />

und sich von der Qualität der Leistungen zu überzeugen.<br />

Wenn sich der Banker und Ihr GeMax Coach noch nicht persönlich kennen, bietet es sich<br />

an, zu Beginn der Mitgliedschaft bei GeMax einen gemeinsamen Termin mit Banker, evtl.<br />

Steuerberater und GeMax-Coach zu vereinbaren.<br />

Ziel des Termins:<br />

• Vorstellung der Arbeit von GeMax<br />

• Besprechung der gemeinsamen Ziele<br />

• Festlegen von Vereinbarungen (welche Unterlagen benötigt die Bank monatlich, vierteljährlich,<br />

etc.) und Verantwortlichkeiten (wer liefert wann, was?)<br />

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Wichtig: Sie sind der Unternehmer und Ihre Bank erwartet von Ihnen Kompetenz und<br />

Verantwortung. Daher ist es gut, den GeMax Coach und Steuerberater mit dabei zu haben,<br />

aber Sie sollten „das Heft in der Hand haben“. Nicht der Berater/Coach sollte die<br />

führende Persönlichkeit sein, sondern Sie.<br />

TIPP: Besprechen Sie bereits vor dem Termin mit Ihrem Coach einen Regieplan. Wer sagt<br />

wann, was?<br />

Überlegen Sie <strong>im</strong> Vorfeld, was Sie Ihrem Banker mitteilen möchten und machen Sie sich eine<br />

(interne) Agenda.<br />

So könnte Ihre Agenda für den ersten Termin aussehen:<br />

10.00 Uhr bis 10.30 Uhr: Begrüßung und Hausführung<br />

10.30 Uhr bis 11.00 Uhr: Kurzpräsentation Firma GeMax<br />

11.00 Uhr bis 11.15 Uhr: Rückblick auf die letzten Monate, Erfolge<br />

11.15 Uhr bis 11.30 Uhr: Ausblick auf die kommenden Monate<br />

11.30 Uhr bis 12.00 Uhr: Fragen und Diverses<br />

Beginnen Sie den Termin mit ein paar Höflichkeitsfloskeln und der Vorstellung unbekannter<br />

Personen.<br />

Beispielsweise:<br />

Unternehmer:<br />

Herr Pr<strong>im</strong>akredit:<br />

Unternehmer:<br />

„Guten Tag, Herr Pr<strong>im</strong>akredit, vielen Dank, dass Sie heute zu uns gekommen<br />

sind. Da Sie lange nicht mehr hier waren (oder: unseren Betrieb noch<br />

gar nicht kennen) würde ich mich freuen, gleich eine kurze Hausführung<br />

mit Ihnen zu machen. Aber vorher möchte ich Ihnen meinen neuen Coach<br />

und Berater, Herr Supercoach, von der Firma GeMax vorstellen. Wir arbeiten<br />

seit x Monaten zusammen und wollten gern die Chance nutzen,<br />

Ihnen heute auch das Konzept der Firma GeMax vorzustellen. Herr Coach<br />

wird Ihnen dazu gleich mehr erzählen. Aber zunächst einmal würde ich<br />

unser Haus zeigen, wenn Sie nichts dagegen haben.“<br />

„Das ist eine pr<strong>im</strong>a Idee. Bisher kenne ich Ihr Haus ja mehr vom Papier.“<br />

„Gut, dann gehen wir mal. Ihre Unterlagen können Sie hierlassen, wir<br />

kommen anschließend wieder hierher zurück.“<br />

Beginnen Sie positiv und schließen Sie das Gespräch positiv. Kleine Unzulänglichkeiten sollten<br />

Sie nicht verschweigen, sondern in der Mitte einbauen und sofort deutlich machen, dass Sie<br />

das Problem erkannt haben und sich dementsprechend schon mit folgenden Lösungsansätzen<br />

vertraut gemacht machen.<br />

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Unterlagen, die Sie zu diesem Termin mitnehmen sollten:<br />

1. Aktuelle BWA (Monat und kumuliert) inkl. Summen- und Saldenliste<br />

2. Plan-Ist Kommentierung<br />

3. Neueste Werbeunterlagen wie bspw. Hotelbroschüre, kulinarischen Kalender etc., evtl.<br />

Jahresmarketingplan<br />

4. Erfolgsnews der letzten Wochen<br />

4.2. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Finanzierungsvorhaben<br />

Dieser Termin sollte sich dem laufenden Reporting anschließen. Es ist <strong>im</strong>mer besser für die<br />

Bank, bereits einen Überblick über die laufenden Geschäfte zu haben.<br />

Das Kreditgeschäft basiert auf Vertrauen. Zum Aufbau dieses Vertrauensverhältnisses gehören<br />

Offenheit und Ehrlichkeit gegenüber der Bank. Nur so kann diese als langfristiger Partner gewonnen<br />

werden.<br />

Ein weiterer Faktor ist Verlässlichkeit. Gemeint ist die konsequente Einhaltung von Zusagen<br />

und Verwirklichung von Planungen. <strong>Der</strong>jenige Kreditnehmer, bei dem eine kontinuierliche Plan-<br />

Ist Abweichung die Regel ist, wird irgendwann sehr misstrauisch behandelt. Seitens der Bank<br />

liegt der Verdacht nahe, dass der Unternehmer keine Ahnung von seinem Geschäft hat.<br />

Wenn es um Finanzierungsvorhaben geht, sind Planzahlen unerlässlich. Die Bank verleiht Geld,<br />

will es aber auch wiedersehen. Daher ist die Bank daran interessiert zu sehen, wie sich die<br />

Investitionen positiv auf den Gewinn auswirken. Die wichtigste Information für die Bank ist, ob<br />

der Gewinn, bzw. der Cash-Flow ausreichend ist, um die Tilgung und die Privatentnahmen zu<br />

bezahlen und gleichzeitig noch für die Unternehmerrendite zu sorgen.<br />

Wenn es um Finanzierungsvorhaben und somit meist um die Erhöhung des Kreditengagements<br />

geht, ist es wichtig, dass nicht nur Ihr Bankbetreuer, sondern auch der entsprechende Kompetenzträger<br />

bei dem Gespräch anwesend ist. Denn auch der muss von Ihrem Vorhaben überzeugt<br />

werden, damit er der Bewilligung des Darlehens zust<strong>im</strong>mt.<br />

Für die Bewilligung ist das Rating heutzutage eine wichtige Aussagegröße.<br />

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Im Rahmen des von der Bank vorzunehmenden Ratings bei der Entscheidung über<br />

eine Kreditvergabe wird eine Reihe von Bereichen Ihres Unternehmens beleuchtet. Dies sind.<br />

u.a.<br />

1. Analyse der Kontoführung und Kundenbeziehung<br />

2. Analyse des Jahresabschlusses<br />

3. Bewertung des Jahresabschlusses <strong>im</strong> Vergleich mit Branchenwerten,<br />

Vorjahreswerten und Planwerten<br />

4. aktuelle Unternehmensentwicklung<br />

5. Marktsituation<br />

6. Unternehmer, Gesellschafter und Management<br />

7. Versicherungsschutz<br />

8. Rechnungswesen und Unternehmensplanung<br />

9. Betrieblicher Bereich<br />

10. Insolvenzanzeichen und Negativmerkmale<br />

11. Informationsqualität<br />

12. Bewertung der Branche<br />

Neben den Hart-Facts wie:<br />

• Werden Überziehungen mit der Bank abgesprochen?<br />

• Mussten Lastschriften zurückgegeben werden?<br />

• Wie entwickeln sich Ertrag, Cash-Flow und das Eigenkapital?<br />

sind zusätzlich auch Soft-Facts wie:<br />

• Wie ist die persönliche und fachliche Qualifikation einzustufen?<br />

• Gibt es eine Nachfolgeregelung?<br />

• Gibt es einen Notfallplan für den Ausfall des Unternehmers bei Krankheit?<br />

• Gibt es Soll-/Ist-Vergleiche?<br />

• Werden Unterlagen frühzeitig und kontinuierlich vorgelegt?<br />

• Wie aktuell und plausibel sind die Unterlagen?<br />

für die Bewertung von Relevanz.<br />

Unterlagen, die Sie zu diesem Termin mitnehmen sollten:<br />

Da jede Bank unterschiedliche Anforderungen stellt, sollte <strong>im</strong>mer das direkte Gespräch gesucht<br />

werden, aber in der Regel benötigt eine Bank folgende Unterlagen, wenn es um die Bewilligung<br />

eines Kredites geht:<br />

• Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre<br />

• Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen<br />

• Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Summen- und Saldenliste<br />

• Aktuelle Forderungsaufstellung<br />

• Aktuelle Verbindlichkeiten<br />

• Vermögensübersicht<br />

• Investitionsplan<br />

• Ertragsprognose und Liquiditätsplan<br />

• Vergleich der Planung mit den Ist-Werten<br />

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4.3. Ablauf eines <strong>Banktermin</strong>s: Besondere Anlässe<br />

Bankgespräche bei besonderen Anlässen sollten auf jeden Fall mit Ihrem Coach/Berater gemeinsam<br />

geführt werden. Anlässe wie: Krisen <strong>im</strong> Unternehmen oder eine Nachfolgeregelung<br />

sind in der Regel existentiell und ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrer Bank ist notwendig,<br />

um diese schwierige Phase gut zu überstehen. Sollten Sie bereits ein gutes Reporting<br />

aufgebaut haben und auch in Finanzierungsfragen wie bereits geschrieben reagiert haben, wird<br />

Ihnen das gute Verhältnis auch <strong>im</strong> Fall von schwierigen Zeiten nützen.<br />

Hatten Sie bisher kein gutes Verhältnis zur Bank und taucht dann ein Problem für ihr Unternehmen<br />

auf, könnte die Bank Ihnen noch mehr Kopfschmerzen bereiten, als eh schon vorhanden.<br />

An dieser Stelle können wir keine allgemeingültigen Tipps für spezielle Anlässe geben, nur den<br />

Tipp:<br />

Arbeiten Sie eng und vertrauensvoll mit Ihrem GeMax-Coach zusammen. Dieser wird<br />

Ihnen die notwendige Unterstützung geben, die Sie benötigen, um die besondere Situation<br />

zu meistern. GeMax bietet Ihnen für diesen Fall auch gezielte und spezielle Unterstützung.<br />

Sprechen Sie dazu mit Ihrem GeMax-Coach.<br />

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5. 10 Tipps für Verhandlungen<br />

mit Ihrer Bank<br />

Tipp 1: Gute Vorbereitung der Verhandlung<br />

Das Gespräch mit Ihrer Bank sollte in jedem Fall sehr gut vorbereitet werden. In einem Bankgespräch<br />

werden oft Entscheidungen getroffen, die für das Unternehmen von weitreichender<br />

Bedeutung sind.<br />

Es werden Entscheidungsträger anwesend sein, die in der Hierarchie über dem Sachbearbeiter<br />

in der Kreditabteilung, der das Unternehmen aus der täglichen Arbeit kennt, stehen. Diese Entscheidungsträger<br />

werden sich von dem Unternehmen und dem Unternehmer bzw. der Unternehmerfamilie<br />

ein persönliches Bild machen.<br />

Hiervon hängen Entscheidungen in einem nicht unerheblichen Maß ab. Wenn das Gespräch <strong>im</strong><br />

Unternehmen stattfindet, sollte für eine ungestörte Gesprächsatmosphäre gesorgt werden. Unterbrechungen<br />

durch Telefonate oder Nachfragen von Kunden oder Arbeitnehmern sollten auf<br />

jeden Fall vermieden werden.<br />

Vor dem Gespräch mit der Bank sollte klar sein, welche Ziele in der Kreditverhandlung erreicht<br />

werden sollen.<br />

Über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sollte der Unternehmer selbst Auskunft<br />

geben können und sich hier nicht ausschließlich auf Dritte, wie Steuerberater oder Coach,<br />

verlassen. Wichtige Termine sollten zusammen mit Steuerberatern und/oder GeMax-Coach vorbereitet<br />

werden.<br />

Bei Krisen <strong>im</strong> Unternehmen ist die Unterstützung durch externe Berater unerlässlich und wird<br />

auch von Seiten der Bank positiv gesehen.<br />

Wenn an dem Unternehmen mehrere Personen beteiligt sind, ist vor dem <strong>Banktermin</strong> Einigkeit<br />

über die Strategie des Unternehmens herbeizuführen. Tritt während der Verhandlungen Streit<br />

zwischen den Beteiligten <strong>im</strong> Unternehmen offen zu Tage, hat dies <strong>im</strong>mense Auswirkungen auf<br />

das Vertrauen, das die Bank dem Unternehmen entgegenbringt.<br />

Tipp 2: Aktuelles Zahlenmaterial vorlegen<br />

Kreditverhandlungen ohne aktuelles und konkretes Zahlenmaterial zu führen, ist sinnlos. Die<br />

Bank ist gesetzlich (KWG Kreditwesengesetz) dazu verpflichtet, sich aktuell ein Bild über die<br />

Situation des Unternehmens zu verschaffen. Wenn wichtige Unterlagen fehlen, kann auf Seite<br />

der Bank keine Entscheidung getroffen werden und somit verstreicht für das Unternehmen oft<br />

wertvolle Zeit ungenutzt.<br />

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Zu einem wichtigen <strong>Banktermin</strong> können die Unterlagen des Unternehmens schon schriftlich<br />

vorab eingereicht werden. Spätestens be<strong>im</strong> Gespräch sollten schriftliche Unterlagen vorliegen.<br />

Neben vergangenheitsbezogenen Daten (Bilanzen, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen)<br />

sind Unterlagen, die die zukünftige Entwicklung des Unternehmens beschreiben, ebenso<br />

wichtig. Je nach Ausgangslage sind ausführliche schriftliche Konzepte, Ertragsvorschauen oder<br />

Liquiditätspläne für die Entscheidungsfindung der Bank unerlässlich.<br />

Die Ausarbeitung dieser Unterlagen sollte sorgfältig erfolgen, denn das Unternehmen wird auch<br />

daran gemessen, wie einmal vorgestellte Planzahlen eintreffen. Sie als GeMax Mitglied haben<br />

den Vorteil, Ihren persönlichen Coach und unsere Seminare dafür zu nutzen. Gute Vorbereitungs-Seminare<br />

für Sie sind:<br />

- Powerbudget 2011 Gastronomie und Hotellerie<br />

• Opt<strong>im</strong>ales Liquiditätsmanagement in der Hotellerie und Gastronomie<br />

13. Oktober 2011 in Kassel<br />

- Effektives Lesen der BWA:<br />

21. November 2011 in Kassel<br />

- Grundlagen der Buchhaltung<br />

Tipp 3: Realistisch planen mit Sicherheitspuffer<br />

Wenn es bei einem <strong>Banktermin</strong> darum geht, neues Geld zu beschaffen, sollte der Rahmen nicht<br />

zu eng gesetzt werden. Es ist schädlich und auch oft teuer für das Unternehmen, wenn ein<br />

vereinbarter Kredit schon nach kurzer Zeit nicht mehr ausreicht und mit der Bank Nachverhandlungen<br />

geführt werden müssen. Deshalb sollten bei jedem Finanzplan entsprechende Sicherheitsreserven<br />

berücksichtigt werden, wobei natürlich auch die Gesamtsituation des Unternehmens<br />

beachtet werden muss.<br />

Tipp 4: Konditionen richtig vergleichen<br />

Die Zinskosten sind bei verschiedenen Kreditinstituten unterschiedlich und hängen u.a. von der<br />

Laufzeit des Darlehens und von der Dauer der Zinsbindung ab.<br />

Entscheidend für die Auswahl eines Kredites sollte auf keinen Fall die letzte Stelle nach dem<br />

Komma des Zinssatzes sein, sondern die Gesamtkonzeption. Daher ist nicht zu empfehlen, eine<br />

langjährige, positive Zusammenarbeit mit einer Bank wegen geringfügig besserer Zinskonditionen<br />

bei einem anderen Institut in Frage zu stellen.<br />

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Die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit einer Bankverbindung ist wichtiger als geringfügig niedrigere<br />

Zinskosten.<br />

Wer bei Bankverhandlungen das Feilschen um den Zinssatz an die erste Stelle setzt, läuft Gefahr,<br />

dass die Bank sich bei entsprechender Gelegenheit revanchiert.<br />

Tipp 5: Negative Entwicklungen nicht vertuschen<br />

Negative Entwicklungen <strong>im</strong> Unternehmen sollten der Bank offen dargestellt werden. Wenn ein<br />

Kreditnehmer versucht, seine finanzielle Situation zu verschleiern, wird der Kreditgeber früher<br />

oder später misstrauisch. Mit Sicherheit wird die Wahrheit über die wirtschaftliche Situation des<br />

Unternehmens innerhalb einer absehbaren Zeit aufgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt ist vielleicht<br />

das letzte Vertrauen der Bank in das Unternehmen und den Unternehmer verloren gegangen,<br />

und Sanierungsmaßnahmen, die zu einem früheren Zeitpunkt erfolgreich gewesen wären, werden<br />

von der Bank nicht mehr mitgetragen.<br />

Bevor allerdings die Bank informiert wird, sollten die Ursachen über Negativ-entwicklungen bekannt<br />

sein und Gegenmaßnahmen geplant sein. Ein entsprechendes Konzept sollte der Bank<br />

schriftlich vorgelegt und mündlich erläutert werden.<br />

Tipp 6: Rechtzeitige Information der Bank<br />

Die rechtzeitige Information der Bank über die geschäftliche Entwicklung ist eine vertrauensbildende<br />

Maßnahme erstes Ranges <strong>im</strong> Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer. Daher<br />

sollte das Gespräch mit der Bank regelmäßig gesucht werden. So sollten Kontoüberziehungen<br />

mit der Bank abgest<strong>im</strong>mt oder geplante Investitionsmaßnahmen sehr frühzeitig der Bank vorgestellt<br />

werden.<br />

Es ist nicht sehr vertrauensfördernd, zuerst zu handeln, dann die Bank zu informieren und diese<br />

damit zu einer Kreditentscheidung zwingen zu wollen.<br />

Tipp 7: Berechtigte Interessen der Bank anerkennen<br />

Die Bank verleiht zu einem überwiegenden Teil von dritter Seite beschafftes Geld.<br />

Daher hat die Bank sehr großes Interesse daran, zum einen über das Unternehmen und den<br />

Unternehmer und sein Umfeld informiert zu sein und zum anderen<br />

entsprechende Sicherheiten gestellt zu bekommen.<br />

Es mag eine juristische Frage sein, inwieweit der Kreditnehmer verpflichtet ist, seine persönlichen<br />

Verhältnisse aufzudecken. In der Praxis wird durch die angespannte finanzielle Lage dem<br />

Unternehmer keine andere Wahl bleiben, als sich als „gläserner Kunde“ der Bank zu präsentieren.<br />

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Gleiches gilt für die Stellung von Sicherheiten für Kredite. Die Bank ist interessiert, die Risiken<br />

zu 100 Prozent abzusichern. Inwieweit der Kreditnehmer und sein Umfeld bereit sind, Sicherheiten<br />

zu stellen, muss <strong>im</strong> Einzelfall abgewogen werden.<br />

Letztlich muss das Ziel in den Verhandlungen sein, einen gangbaren Mittelweg zwischen den<br />

berechtigten Interessen der Bank und des Unternehmers zu finden.<br />

Tipp 8: Bankverhandlungen sachlich führen<br />

Bankverhandlungen sollten stets sachlich geführt werden. Gerade in Krisensituationen helfen<br />

unsachliche Beschuldigungen nicht weiter, sondern tragen zur Verhärtung der Fronten bei. Gut<br />

begründete Argumente, wie ein Unternehmen aus der Krise geführt werden soll, sind auf jeden<br />

Fall hilfreicher, als auf der Bankseite Schuldige zu suchen, auch wenn dies <strong>im</strong> Einzelfall berechtigt<br />

sein sollte.<br />

Auch das Gegenteil, ein zu freundschaftliches Verhältnis zu einzelnen Bankmitarbeitern, sollte<br />

nicht Basis der Geschäftsbeziehung mit der Hausbank sein. Spätestens bei personellen Veränderungen<br />

in der Bank sind diese Verbindungen wertlos. Ein über Jahre durch persönliche Kontakte<br />

getragenes Kreditengagement kann bei einem Wechsel der Verantwortlichen zu einer radikalen<br />

Neubewertung der Geschäftsbeziehung führen, was für ein Unternehmen katastrophale<br />

Folgen haben kann.<br />

Tipp 9: Angebot kritisch überprüfen<br />

Jedes Angebot der Bank sollte kritisch überprüft werden. Letztlich verkauft die Bank ein Produkt<br />

und versucht bei diesem Geschäft möglichst viele Eigeninteressen durchzusetzen. Daher sollte<br />

sich der Unternehmer nicht darauf verlassen, dass die Kreditbearbeiter seiner Hausbank in erster<br />

Linie als Berater für ihn tätig sind, deren Aufgabe es ist, opt<strong>im</strong>ale Finanzierungskonzepte zu<br />

erstellen, sondern als Verkäufer der Bankprodukte. Vorsicht ist z.B. <strong>im</strong>mer dann geboten, wenn<br />

in ein Finanzierungskonzept Lebensversicherungen oder Bausparverträge eingebaut sind.<br />

Im Einzelfall können sich Finanzierungen dieser Art rechnen, oft sind sie aber wenig vorteilhaft<br />

für den Unternehmer.<br />

Bei einer Finanzierung sollten auch <strong>im</strong>mer alle in Betracht kommenden vergünstigten Darlehen<br />

(KfW, Rentenbank u. Ä.) beantragt werden. Nicht in allen Fällen wird das Kreditinstitut dieser<br />

Forderung gerecht.<br />

Letztlich sollte mit der Hausbank eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein, bei der<br />

eine kritische Prüfung und Kontrolle hilft, die beidseitigen Interessen in ein vernünftiges Verhältnis<br />

zu setzen.<br />

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Tipp 10: Gesprächsinhalte schriftlich festhalten<br />

Bankgespräche laufen in aller Regel in einer geschäftsmäßigen, freundlichen Atmosphäre ab.<br />

Nicht selten kommt es jedoch <strong>im</strong> Nachhinein zu kontroversen Auseinandersetzungen über gemachte<br />

Zusagen in solchen Gesprächen. Daher sollten während des Gesprächen die wichtigsten<br />

Punkte stichpunktartig notiert werden. Eventuell sollte am Ende des Gespräches kurz eine<br />

Zusammenfassung vorgetragen werden, um Missverständnisse auszuräumen.<br />

In wichtigen Fällen hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Gesprächsergebnisse entweder<br />

durch den Unternehmer selbst oder einen Berater des Unternehmens, in einem Brief an die<br />

Hausbank zusammenfassend darzustellen. Falls die Hausbankdieser Zusammenfassung nicht<br />

widerspricht, erkennt sie diese damit an. (allerdings ohne gesetzesrechtliche Relevanz).<br />

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6. Das kleine Banken-ABC für den<br />

<strong>perfekte</strong>n <strong>Banktermin</strong><br />

A: Annuität<br />

Die Annuität ist eine über die gesamte Laufzeit (Zinsbindungsfrist) eines Darlehens gleichbleibende<br />

Rate, die sich zusammensetzt aus den Zins- und Tilgungsleistungen des Kreditnehmers.<br />

Annuitäten oder Annuitätendarlehen finden vorrangig in der Baufinanzierung Anwendung, da<br />

durch eine Annuität die Tilgung des Darlehens schneller geht, als beispielsweise bei einem Abzahlungsdarlehen.<br />

Eine Annuität besteht, wie bereits erwähnt, aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Wesentliches<br />

Merkmal ist, dass die Zinsen <strong>im</strong>mer wieder neu auf die bestehende Restschuld gerechnet<br />

werden. Da diese mit der Zeit auf Grund der Tilgungen sinkt, verringern sich auch die Zinsen<br />

und somit steigt die Tilgung.<br />

Beispiel:<br />

Darlehen = 50.000,- €<br />

Zinsen = 7 % p.a. 1<br />

Tilgung = 2 % p.a.<br />

1. Darlehensjahr<br />

Annuität = 4.500,- €<br />

≙ 50.000,- € * 7 % + 50.000,- € * 2 %<br />

Restschuld nach dem 1. Jahr = 49.000,- €<br />

≙ 50.000,- € - 1.000,- €<br />

2. Darlehensjahr<br />

Annuität = 4.500,- €<br />

Restschuld = 47.930,- €<br />

≙ 49.000,- € - 1.070,- €<br />

In dieser Annuität befinden sich Zinsen von 3.430,- €<br />

≙ 49.000,- € * 7,- %<br />

und eine Tilgung von 1.070 €<br />

≙ 4.500 € - 3.430 €<br />

Die Zahlung einer Annuität kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.<br />

B: Bonität<br />

Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit. Damit werden sowohl die Zahlungsfähigkeit eines<br />

Kreditnehmers als auch die Kreditrisiken bei einem Unternehmen bezeichnet.<br />

1<br />

Per Anno (pro Jahr)<br />

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Bonität ist als Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person die Basis für die Entscheidung<br />

Dritter, dieser Person einen Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt<br />

wird, desto einfacher ist es für die Person, sich Kredite zu verschaffen.<br />

Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Diese Einschätzung<br />

ist subjektiv belastet.<br />

Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit<br />

zurückzuzahlen.<br />

| Während die Bonität eines langjährigen Kunden von seiner Hausbank oft ohne extra Auskunft<br />

beurteilt werden kann, holen sich neue Kreditgeber oft Auskünfte von Auskunftsdateien ein.<br />

Im Ergebnis dieser Bonitätsprüfung stehen folgende Informationen zur Verfügung:<br />

- konkrete persönliche Kreditwürdigkeit (z.B. Schufa- Auskunft)<br />

- abstrakte Kreditwürdigkeit der Personengruppe, zu der der Kreditinteressent gehört (z.B.<br />

Schufa- Score).<br />

Wer einer Risikogruppe angehört, bekommt oft schon deshalb keinen Kredit, auch wenn sein<br />

bisheriges Zahlungsverhalten einwandfrei war.<br />

Als Risiken gelten u.a. häufiger Umzug und häufiger Arbeitgeberwechsel, schlechte Wohngegend<br />

und viele gleichzeitig angemeldete Mobilfunkverträge.<br />

Unternehmen<br />

Im Zuge von Kreditratings werden bei Kreditinstituten die Kredite nach ihrem Risiko in Risikoklassen<br />

eingeteilt, die wiederum best<strong>im</strong>mte Bonitätsurteile enthalten.<br />

Beispiele<br />

Risikoklasse 1 = Engagement ohne erkennbare Risiken (sehr gute Bonität)<br />

Risikoklasse 4 = Engagement mit erhöhten Risiken (instabile Bonität) etc.<br />

C: Cash Flow<br />

<strong>Der</strong> Cash-Flow 2 ist eine Kennzahl der Aktien- bzw. Unternehmensanalyse zur Beurteilung des<br />

Innenfinanzierungspotenzials eines Unternehmens. <strong>Der</strong> Begriff ist vor allem in den angelsächsischen<br />

Ländern gebräuchlich und dient als Indikator für die Zahlungskraft.<br />

Die Kennzahl ist der reine Einzahlungsüberschuss aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens<br />

und bezieht sich stets auf eine best<strong>im</strong>mte Periode. Damit wird ausgedrückt, ob und<br />

in wie weit ein Unternehmen in der Lage ist, bilanziertes Vermögen <strong>im</strong> Rahmen eines Umsatzprozesses<br />

wieder zu gewinnen und zugleich die Mittel für die Substanzerhaltung und Erweiterungsinvestition<br />

eigens zu erwirtschaften.<br />

2<br />

Dt. Zahlungsfluss<br />

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Für die Ermittlung des Wertes kann man zwischen den folgenden Wegen wählen:<br />

1. Direkte Ermittlung<br />

Hierbei subtrahiert man die in Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit stehenden<br />

zahlungswirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen.<br />

Jahresergebnis zuzüglich AFA = Cash-Flow<br />

2. Indirekte Ermittlung<br />

Bei dieser Methode n<strong>im</strong>mt man Bezug auf die Liquiditätsreserven und zieht den Jahresüberschuss<br />

oder das Betriebsergebnis als Basis heran.<br />

D: Darlehen<br />

Ein Darlehen ist laut §§ 488 ff BGB 3 ein Kredit, bei dem Bar- oder Buchgeld (Liquidität) mit der<br />

Verpflichtung des Kreditnehmers zur vertragsgemäßen Erfüllung aller Vereinbarungen für eine<br />

vereinbarte Laufzeit zur Verfügung gestellt wird.<br />

<strong>Der</strong> Begriff „Kredit“ stammt dabei von den lateinischen Wörtern „credo 4 “.<br />

Eine zweite Art ist das Sachdarlehen. Hier wird einem Kreditnehmer eine vertretbare Sache zu<br />

einem vereinbarten Entgelt über einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum überlassen. Darlehensnehmer ist<br />

dazu verpflichtet, das Entgelt zu bezahlen, und bei Fälligkeit eine Sache gleicher Art, Menge<br />

und Güte zurückzugeben.<br />

Voraussetzung für die Aufnahme eines Darlehens ist der Abschluss eines Darlehensvertrages.<br />

Dieser stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar und kommt durch zwei gegeneinander gerichtete,<br />

übereinst<strong>im</strong>mende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) zustande. Einige Punkte eines<br />

solchen Kontrakts sind unteranderem:<br />

- Darlehensart<br />

- Darlehenshöhe<br />

- Laufzeit<br />

- Rückzahlungsart<br />

- Kündigungsmöglichkeiten<br />

- Kosten<br />

- Besicherung<br />

- Gerichtsstand<br />

- Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)<br />

3<br />

Bürgerliches Gesetzbuch<br />

4<br />

Lat. credo (credere | credidi | creditum) jemanden etwas (an-)vertrauen – <strong>im</strong> Zusammenhang mit Geld<br />

– jemanden etwas borgen.<br />

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Bei Darlehensverträgen an private Haushalte gelten ergänzend die Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag<br />

(§§ 491 ff BGB).<br />

Welche Konditionen (Zinsen) ein Darlehensnehmer erwarten kann, richtet sich in der Regel<br />

nach der Laufzeit des Kredites und der Bonität des Schuldners. <strong>Der</strong> Kreditgeber prüft also die<br />

Kreditfähigkeit und -würdigkeit.<br />

Einige Darlehensarten sind <strong>im</strong> Folgenden aufgelistet:<br />

1. kurzfristige Darlehen<br />

- Kontokorrentkredit<br />

- Lombardkredit (Wertpapierkredit)<br />

- Wechselkredit<br />

2. mittel- und langfristige Darlehen<br />

- Ratenkredit<br />

- Baufinanzierungskredit<br />

- Investitionskredit<br />

- Kommunaldarlehen<br />

Debitoren sind Schuldner, insbesondere eines Geldinstituts, aber auch eines Wirtschaftsunternehmens.<br />

Das Gegenstück sind die Kreditoren oder Gläubiger.<br />

In Industrie und Handel versteht man unter dem Sammelbegriff Debitoren auch Außenstände,<br />

also die noch nicht beglichenen Lieferrechnungen. Bei den Banken fasst man unter dem Begriff<br />

Debitoren alle Buchkredite mit Ursprungslaufzeiten von weniger als vier Jahren zusammen.<br />

E: Effektiver Jahreszins<br />

<strong>Der</strong> effektive Jahreszins ist der Preis von Krediten in Prozent.<br />

Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind,<br />

spricht man von effektivem Jahreszins. Wenn jedoch Änderungen des Zinssatzes oder anderer<br />

preisbest<strong>im</strong>mender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten sind, wird er mit anfänglicher<br />

effektiver Jahreszins bezeichnet.<br />

<strong>Der</strong> effektive Jahreszins ist in § 492 Absatz 2 Satz 1 BGB vom Gesetz definiert. Nach Satz 2<br />

dieser Norm hat die Berechnung des Effektivzinssatzes nach der Preisangabenverordnung 5 zu<br />

erfolgen.<br />

Unser Tipp: Fehlt die Angabe des effektiven oder anfänglichen effektiven Jahreszinses, mindert<br />

sich der Zinssatz gemäß § 494 Absatz 2 Satz 2 BGB auf den gesetzlichen Zinssatz 6 .<br />

5<br />

PAngV<br />

6<br />

§ 246 BGB - Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert<br />

für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes best<strong>im</strong>mt ist.<br />

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F: Fremdkapital<br />

Fremdkapital, auch Fremdfinanzierung oder Kreditfinanzierung genannt, gehört in den Bereich<br />

der Außenfinanzierung. In der Betriebswirtschaftslehre versteht man darunter eine Art der Finanzierung<br />

des Vermögens eines Unternehmens. Im buchhalterischen Sinn steht Fremdkapital<br />

auf der Passiv-Seite der Bilanz und ergibt zusammen mit dem Eigenkapital den Wert des Investitionsvermögens<br />

eines Unternehmens, d.h. damit wird das Anlagevermögen des Unternehmens<br />

finanziert.<br />

Im Gegensatz zum Eigenkapital werden be<strong>im</strong> Fremdkapital Mittel von außerhalb des Unternehmens<br />

beschafft, die dem Unternehmen für begrenzte Zeit und mit der Verpflichtung zur Rückzahlung<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

Eine Art des Fremdkapitals sind Verbindlichkeiten, dazu zählen beispielsweise<br />

- Bankkredite oder –Darlehen,<br />

- Hypothekenschulden oder<br />

- Lieferantenschulden.<br />

Außerdem werden auch Rückstellungen für ungewisse anstehende Zahlungen wie Steuern<br />

oder Pensionen zum Fremdkapital gerechnet.<br />

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Kreditfinanzierung zwischen Betriebsmittelkrediten<br />

und Investitionskrediten.<br />

Betriebsmittelkredit<br />

Ein Betriebsmittelkredit, teilweise auch Kontokorrentkredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit<br />

zur Finanzierung des Umlaufvermögens (also z.B. Wareneinkauf oder Zahlung von Betriebskosten).<br />

Investitionskredit<br />

<strong>Der</strong> Investitionskredit hat eine mittel- bis langfristige Laufzeit und dient vorrangig zur Finanzierung<br />

des Anlagevermögens wie Produktionsanlagen, Fuhrpark oder Immobilien.<br />

Das Risiko des Kapitalgebers ist durch die vertraglichen Vereinbarungen beschränkt. Er hat<br />

hauptsächlich den Vorteil eines festen Anspruchs auf Zins- und Tilgungszahlungen. Für ein Unternehmen<br />

hat die Fremdfinanzierung hingegen sowohl Vor- als auch Nachteile:<br />

Vorteile<br />

Es ist eine Möglichkeit, auch ohne ausreichendes Eigenkapital die nötigen Mittel zur Finanzierung<br />

zur erhalten, ohne dabei (grundsätzlich) eine Einflussnahme des Kapitalgebers in die Betriebspolitik<br />

zu befürchten.<br />

Nachteile<br />

Durch die Aufnahme von Fremdkapital verringert sich durch zusätzliche Liquiditätsbelastung<br />

(durch Zinsen und Tilgung) der preispolitische Handlungsspielraum.<br />

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G: Gewinn- und Verslustrechnung<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, ist ein wesentlicher Bestandteil des Jahresabschlusses<br />

- vor Allem handelsrechtlicher Unternehmen - und damit ein wesentlicher Teil der<br />

externen Rechnungslegung. Hier werden Aufwendungen und Erträge einer best<strong>im</strong>mten Zeitperiode<br />

(üblicherweise ein Geschäftsjahr) gegenübergestellt. Die rechtliche Grundlage bildet das<br />

Handelsgesetzbuch (HGB).<br />

Mit Hilfe der GuV werden der unternehmerische Erfolg und damit auch die Wirtschaftlichkeit des<br />

Betriebes ausgewiesen. Dieser Erfolg kann sowohl …<br />

… positiv<br />

… negativ<br />

= Gewinn; Bilanzgewinn als auch<br />

= Verlust; Bilanzverlust<br />

ausfallen – je nachdem, ob die Erträge die Aufwendungen übersteigen oder eben umgekehrt.<br />

Die Berechnung selbst kann laut dem HGB nach den folgenden zwei Methoden erfolgen, die<br />

sich vor Allem in den zu erfassenden Positionen differenzieren:<br />

1. Gesamtkostenverfahren<br />

- Umsatzerlöse<br />

- Erhöhung oder Verminderung des Bestands anfertigen und unfertigen<br />

- Erzeugnissen<br />

- andere aktivierte Eigenleistungen<br />

- sonstige betriebliche Erträge<br />

- Materialaufwand (für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen)<br />

- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung<br />

etc.)<br />

- Abschreibungen<br />

- sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

- Erträge aus Beteiligungen (aus verbundenen Unternehmen, anderen Wertpapieren etc.)<br />

- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

- außerordentliche Erträge<br />

- außerordentliche Aufwendungen<br />

- außerordentliches Ergebnis<br />

- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />

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2. Umsatzkostenverfahren<br />

- Umsatzerlöse<br />

- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen<br />

- Bruttoergebnis vom Umsatz<br />

- Vertriebskosten<br />

- allgemeine Verwaltungskosten<br />

- sonstige betriebliche Erträge<br />

- sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

- Erträge aus Beteiligungen<br />

- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens<br />

- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

- außerordentliche Erträge<br />

- außerordentliche Aufwendungen<br />

- außerordentliches Ergebnis<br />

- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

- sonstige Steuern<br />

- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />

G: Grundschuld<br />

Die Grundschuld ist die Belastung eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder eines<br />

gewerblichen Teileigentums. Die Grundschuld wird <strong>im</strong> Grundbuch des zuständigen Amtsgerichtes<br />

eingetragen.<br />

Meistens wird die Grundschuld bei mittel- und langfristigen Ausleihungen, vor allem <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Baufinanzierung bestellt. Sie berechtigt Kreditgeber, Grundstücke versteigern zu lassen,<br />

wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt wird.<br />

H: Hypothek<br />

Die Hypothek ist nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ein zur Sicherung einer best<strong>im</strong>mten<br />

Forderung best<strong>im</strong>mtes Grundpfandrecht. Damit meint man die Belastung eines Grundstückes<br />

in der Weise, „(…) dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine best<strong>im</strong>mte<br />

Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem<br />

Grundstück zu zahlen ist.“.<br />

Die Hypothek ist in ihrem Bestehen von einer Forderung abhängig. Dabei kann sie aber auch<br />

für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden. Die gesicherte Forderung an sich<br />

wird auch als Hypothekendarlehen bezeichnet. Hinsichtlich des Anspruchs seitens des Hypothekengläubigers<br />

aus der Hypothek ist dieser durch den Umfang des persönlichen Anspruchs<br />

best<strong>im</strong>mt, d.h. der Gläubiger kann nur so viel geltend machen, wie aus der gesicherten Forderung<br />

hervorgeht. Daraus ergeben sich für den Gläubiger (z.B. Bank) die folgenden 2 Ansprüche:<br />

1. dinglicher Anspruch aus der Hypothek<br />

2. persönlicher Anspruch aus dem Darlehen<br />

Eine Hypothek ist ins Grundbuch einzutragen. Dabei sind anzugeben:<br />

- Gläubiger<br />

- Geldbetrag der Forderung<br />

- Zinssatz (sofern Forderung verzinslich ist)<br />

- eventuell andere Nebenleistungen plus deren Betrag<br />

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Sofern ein Hypothekenbrief ausgestellt wird, handelt es sich um eine Briefhypothek. Ansonsten<br />

liegt eine Buchhypothek vor. Hierbei ist zu beachten, dass der Gläubiger die Briefhypothek erst<br />

dann erwirbt, wenn ihm nach der Einigung und Eintragung auch der Brief übergeben wird.<br />

Laut dem BGB erstreckt sich eine Hypothek auf …<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

…<br />

das Grundstück<br />

die vom Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile<br />

das Zubehör des Grundstücks<br />

eventuelle Miet- und Pachtforderungen<br />

sonstige wiederkehrende Leistungen<br />

Versicherungsforderungen<br />

Von einer Gesamthypothek spricht man dann, wenn für eine Forderung eine Hypothek an mehreren<br />

Grundstücken besteht. Dann haftet jedes Grundstück für die gesamte Forderung.<br />

Übertragen werden kann eine Hypothek nur durch Abtretung der Forderung und Eintragung der<br />

Abtretung ins Grundbuch.<br />

I: Insolvenz<br />

Unter dem Begriff „Insolvenz“ versteht man die Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines<br />

Unternehmens, d.h. der Betroffenen kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.<br />

Zahlungsunfähigkeit liegt genauer gesagt vor, wenn die Person oder das Unternehmen wegen<br />

eines Mangels an Zahlungsmitteln dauerhaft nicht <strong>im</strong> Stande ist, den laufenden und fälligen<br />

Verbindlichkeiten nachzukommen. Bei Kapitalgesellschaften kann neben Zahlungsunfähigkeit<br />

auch Überschuldung ein Grund für die Insolvenz sein. Das ist dann der Fall, wenn die Schulden<br />

des Unternehmens größer sind als das Eigenkapital.<br />

Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung 7 geregelt. Es dient dazu, die Gläubiger gemeinschaftlich<br />

zu befriedigen, indem entweder das Vermögen des Schuldners liquidiert wird,<br />

oder eine Regelung gefunden wird, die den Erhalt des Unternehmens sichert. Als rechtliche<br />

Konsequenz einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren be<strong>im</strong> Amtsgericht eröffnet. Als einzige<br />

Ausnahme gilt aber der Fall, wenn das Vermögen des Schuldners nicht einmal die Kosten des<br />

Verfahrens deckt.<br />

Handelt es sich um die Insolvenz einer natürlichen Person, kann diese nach Abschluss des<br />

Insolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung beantragen. Das bedeutet, dass während einer<br />

“Wohlverhaltensperiode“ von 6 Jahren der Schuldner sich an einen strengen Pflichten-Katalog<br />

halten muss (z.B. Suche einer Arbeitsstelle, keine neuen Schulden etc.) und der pfändbare Teil<br />

von Lohn oder Gehalt an die Gläubiger verteilt wird. Erfüllt der Schuldner die Auflagen, wird er<br />

nach 6 Jahren durch das Insolvenzgericht gegenüber den Insolvenzgläubigern von den Restschulden<br />

befreit.<br />

7<br />

(InsO)<br />

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J: Jahresabschluss<br />

<strong>Der</strong> Jahresabschluss ist ein Instrument des externen Rechnungswesens von Unternehmen und<br />

stellt den buchhalterischen oder rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres dar. Er gibt<br />

ausführliche Informationen über die finanzielle Lage des Unternehmens, d.h. über die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage.<br />

Auf kaufmännischer Seite ist die gesetzliche Grundlage für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch<br />

(HGB). Je nach Unternehmensform können die einzelnen Gesetze wie das GmbH-<br />

Gesetz (GmbHG) weitere Vorschriften festlegen.<br />

Nach dem HGB besteht der Jahresabschluss bei Kaufleuten aus der Bilanz und der Gewinnund<br />

Verlustrechnung (GuV). Für den Staat bildet er die Grundlage für die Besteuerung der Erträge<br />

des Unternehmens.<br />

Bei Kleinunternehmern und Freiberuflern ist der Aufwand nicht ganz so groß. Hier reicht eine<br />

einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, auch kurz EÜR genannt.<br />

Jedes deutsche Unternehmen unterliegt der Buchführungspflicht. Grundvoraussetzung eines<br />

Jahresabschlusses ist stets das Inventar und die Inventur. Das Inventar stellt das Verzeichnis<br />

aller Grundstücke, Forderungen und Schulden, Betrag des Bargeldes sowie aller sonstigen Vermögensgegenstände<br />

dar. Mit der Inventur werden die aktuellen Werte dieser Positionen ermittelt<br />

und in die Bilanz übertragen.<br />

Außerdem müssen alle Buchungen und Vorgänge auf Konten erfasst, abgeschlossen und in<br />

den Jahresabschluss übertragen werden.<br />

K: Kontokorrentkredit<br />

<strong>Der</strong> Kontokorrentkredit gehört in die Riege der Überziehungskredite und ist ein Kredit in laufender<br />

Rechnung an Firmenkunden von Banken. Er ähnelt dem Dispositionskredit an Privatkunden.<br />

Die rechtlichen Grundlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch<br />

(BGB).<br />

Ein Kontokorrentkredit wird auf dem Kontokorrentkonto des Kreditnehmers in laufender Rechnung<br />

bereitgestellt und kann innerhalb des vereinbarten Zeitraumes jederzeit bis zum Kreditl<strong>im</strong>it<br />

beansprucht und wieder ausgeglichen werden.<br />

Beanspruchung beispielsweise durch<br />

… Bargeldverfügungen,<br />

… Überweisungsabgänge,<br />

… Lastschrifteinzüge<br />

etc.<br />

Ausgleich beispielsweise durch<br />

… Überweisungseingänge,<br />

… Bareinzahlungen<br />

etc.<br />

Da der Kontokorrentkredit auf dem Konto des Kunden bereitgestellt wird, kann der Kreditnehmer<br />

selbst entscheiden,<br />

… wann,<br />

… in welcher Höhe und<br />

… wie lange<br />

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er diesen in Anspruch n<strong>im</strong>mt. Vorteilhaft dabei ist, dass er nur für den beanspruchten Betrag<br />

und den dafür benötigten Zeitraum Zinsen zu zahlen hat. Bevor allerdings eine Inanspruchnahme<br />

des Kontokorrentkredites erfolgen kann, hat die Bank den Kunden grundsätzlich über<br />

die folgenden Bedingungen zu unterrichten:<br />

1. Höchstgrenze des Darlehens<br />

2. den zum Zeitpunkt der Unterrichtung geltenden Jahreszins (variabel)<br />

3. die Bedingungen für eine eventuelle Zinssatzänderung<br />

4. Regelungen der Vertragsbeendigung<br />

Zudem ist der Kunde auch während der Kreditlaufzeit über die Änderung des Zinssatzes zu<br />

unterrichten. Die Bestätigung der oben genannten Vertragsbedingungen und die Änderungen<br />

des Zinssatzes haben schriftlich beispielsweise auf dem Kontoauszug (z.B. Abdruck der Kreditlinie<br />

etc.) zu erfolgen.<br />

L: Liquidität<br />

Unter Liquidität ist <strong>im</strong> volkswirtschaftlichen Sinn die Fähigkeit zu verstehen, ein Wirtschaftsgut<br />

in ein geldwertes Zahlungsmittel (Ausnahme Tauschmarkt: Wirtschaftsgut in Wirtschaftsgut tauschen)<br />

umzutauschen. Demnach bedeutet auch die ausreichende Verfügbarkeit solcher Zahlungsmittel,<br />

dass jemand liquide ist.<br />

Bezogen auf die Betriebswirtschaftslehre meint Liquidität also, dass ein Schuldner fällige Verbindlichkeiten<br />

fristgerecht und uneingeschränkt begleichen kann. Bei Unternehmen ist solch ein<br />

fehlender Zustand üblicherweise die Ursache dafür, dass es zur Insolvenz kommt und der Betrieb<br />

Konkurs geht. So kann es sein, dass entweder nicht genügend Eigenkapital bzw. Eigenmittel<br />

für eine ausreichende Liquidität vorhanden sind oder aber eine Überschuldung existiert,<br />

die ein liquides Handeln gar nicht erst zulässt.<br />

Ob etwas liquide ist oder nicht, kann auch bei Anlagegütern ermittelt und festgestellt werden.<br />

Je nachdem, wie leicht es ist, ein Wirtschaftsgut in Geldmittel umzuwandeln, spricht man von<br />

einer Liquidierbarkeit.<br />

Die Kunst dabei, liquide zu sein, ist, keine Renditeeinbußen hinnehmen zu müssen. Man sollte<br />

stets nur so viel geldwerte Zahlungsmittel zur Verfügung haben, wie sie auch benötigt werden.<br />

<strong>Der</strong> Rest ist eher in ertragreiche Anlagen zu investieren, um seine Liquidität zu erhöhen.<br />

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M: Marge<br />

<strong>Der</strong> Begriff „Marge“ ist eine in der Betriebswirtschaftslehre gebräuchliche Bezeichnung für eine<br />

Spanne bzw. Differenz zwischen zwei Variablen wie Kurse, Zinssätze, Preise etc. <strong>Der</strong> Terminus<br />

stammt aus dem französischen Sprachgebrauch, wird aber in dieser Form üblicherweise auch<br />

<strong>im</strong> Deutschen verwendet.<br />

Je nachdem, um welche Variablen es sich handelt, unterscheidet man auch verschiedene<br />

Arten von Margen wie …<br />

• Arbitrage (= Spanne zwischen An- und Verkaufskursen mehrerer Handelsplätze<br />

bzw. Börsen)<br />

• Handelsspanne (= Differenz zwischen An- und Verkaufspreisen <strong>im</strong> Handel)<br />

• Zinsspanne (= Differenz zwischen zwei Zinssätzen wie Soll- und Habenzins)<br />

• Gewinnspanne (= prozentualer Gewinn je Leistungseinheit)<br />

usw.<br />

Oftmals wird die Marge als Vergleichswert beispielsweise bei Kapitalanlagen genutzt. Für Spekulanten<br />

<strong>im</strong> Wertpapierwesen ist sie ein Indiz für mögliche Gewinne oder Verluste.<br />

In einem Unternehmen spielt die Marge besonders in der Kosten- und Preiskalkulation eine<br />

wichtige Rolle, denn die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen abzüglich der Aufwendungen<br />

wie Personalkosten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen etc. gibt den möglichen Gewinn<br />

wieder und bietet somit eine Basis für den eventuellen Preis, den man dem Endkunden veranschlagen<br />

kann.<br />

N: Negativerklärung<br />

Bei der Negativerklärung handelt es sich um eine Kreditsicherheit (dingliche Besicherung), die<br />

seitens des Schuldners gegenüber dem Gläubiger abgegeben wird. Damit verpflichtet sich der<br />

Kreditnehmer, Vermögensteile ohne Zust<strong>im</strong>mung des Gläubigers weder zu veräußern noch an<br />

Dritte zu beleihen.<br />

Anwendung finden Negativerklärungen vorrangig bei …<br />

… Industrieobligationen und<br />

… Immobiliendarlehen.<br />

Industrieobligationen<br />

Die Emittenten (Industrieunternehmen) gewähren den Gläubigern (Anleger) durch die Abgabe<br />

einer Negativerklärung einen hohen Grad an Sicherheit für ihre Anlage. Gleichzeitig vermeiden<br />

die Unternehmen dadurch unnötige Kosten für die Bestellung gewisser Sicherheiten.<br />

Immobiliendarlehen<br />

Die Kreditnehmer bescheinigen und versichern mit der Erklärung der kreditgebenden Bank,<br />

dass sie das Grundstück bzw. die Immobilie weder verkaufen noch beleihen werden. Allerdings<br />

ist eine Eintragung ins Grundbuch dafür nicht erforderlich, sodass sich die Schutzwirkung für<br />

den Gläubiger eher in Grenzen hält.<br />

Abgeben wird die Negativerklärung stets schriftlich und mit Unterzeichnung durch den Schuldner.<br />

Sie belegt neben den oben genannten Bedingungen außerdem, dass der Kreditgeber <strong>im</strong><br />

Zuge von weiteren Kreditaufnahmen des Schuldners bzw. bei Neuemissionen durch den Emittenten<br />

nicht schlechter gestellt wird.<br />

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O: Objektfinanzierung<br />

Mit Objektfinanzierung ist grundsätzlich ein Darlehen zur Beschaffung von Sachen bzw. Gegenständen<br />

gemeint. Darunter zählen sowohl Mobilien als auch Immobilien.<br />

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Sachen „(…) nur körperliche Gegenstände.“.<br />

Diese wiederum können in die bereits erwähnten beweglichen Sachen, d.h. Mobilien (vertretbar<br />

und nicht vertretbar), und die nicht beweglichen Sachen, d.h. die Immobilien, eingeteilt werden.<br />

Folglich ist beispielsweise die Immobilienfinanzierung eine mögliche Variante der Objektfinanzierungen.<br />

Oft wird zur Begleichung der Forderung der Cash-Flow des finanzierten Objektes verwendet.<br />

Zusätzlich gelten Sicherheiten in Form von Abtretungen oder Verpfändungen des jeweiligen<br />

Objektes bzw. der Rechte am Objekt. So kommt es bei Immobilienfinanzierungen in aller Regel<br />

zu Eintragungen von Grundpfandrechten zu Gunsten des Kreditgebers.<br />

Mögliche Objekte, die finanziert werden, sind:<br />

- Immobilien<br />

- Kraftfahrzeuge<br />

- Maschinen<br />

- Flugzeuge<br />

- etc.<br />

P: Passiva und Aktiva<br />

Passiva<br />

Die Passiva 8 (auch Passivseite genannt) ist die rechte Seiter einer Unternehmensbilanz und<br />

spiegelt das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens gegenüber<br />

Nicht-Eigentümern (Fremdkapital) wieder. Demnach weist die Passivseite die Mittelherkunft auf.<br />

Die Gliederung einer handelsrechtlichen Unternehmensbilanz ist <strong>im</strong> HGB 9 niedergeschrieben.<br />

Demnach umfasst die Passivseite die folgenden Positionen:<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital<br />

II. Kapitalrücklage<br />

III. Gewinnrücklagen<br />

1. gesetzliche Rücklage<br />

2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen<br />

3. satzungsmäßige Rücklagen<br />

4. andere Gewinnrücklagen<br />

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen<br />

2. Steuerrückstellungen<br />

3. sonstige Rückstellungen<br />

8<br />

<strong>Der</strong> Begriff „Passiva“ lat. „pati“, was mit „leiden“, „untätig sein“.<br />

9<br />

Handelsgesetzbuch<br />

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C. Verbindlichkeiten<br />

1. Anleihen<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen<br />

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung<br />

eigener Wechsel<br />

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

8. sonstige Verbindlichkeiten<br />

- davon aus Steuern<br />

- davon <strong>im</strong> Rahmen der sozialen Sicherheit<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Die Rechnungsabgrenzung ist also die buchhalterische Abgrenzung der Aufwendungen und<br />

Erträge einer Rechnungsperiode, deren entsprechende (Gegen-)Leistungen erst in einer späteren<br />

Periode erfolgen werden. Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine Art Verbindlichkeit<br />

bzw. Forderung dar.<br />

E. Passive latente Steuern<br />

Das Eigenkapital ergibt sich in der Regel aus der Saldierung der Aktivposten mit den Verbindlichkeitspositionen<br />

der Passivseite. Wichtig ist, dass die beiden Bilanzseiten stets in einer<br />

Waage sind, d.h. die Bilanzsumme der Passivseite entspricht der Bilanzsumme der Aktivseite.<br />

Aktiva 10<br />

Auch Aktivseite genannt bildet sie einen Teil der Bilanz eines Unternehmens. Das Gegenstück<br />

zur Aktiva ist die Passiva.<br />

Die Aktivseite ist üblicherweise die linke Seite einer Bilanz und zeigt die Mittelverwendung auf.<br />

Unterteilt wird die sie in das Anlagevermögen, Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten.<br />

Diese Gliederung ist vor Allem für handelsrechtliche Unternehmensbilanzen gemäß<br />

dem HGB üblich.<br />

Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die für den dauerhaften Geschäftsbetrieb<br />

best<strong>im</strong>mt sind wie Geschäftsausstattung o. Ä.<br />

Das Umlaufvermögen hingegen zeigt die Mittel zur kurzfristigen Verwendung wie Bargeld,<br />

kurzfristige Finanzanlagen oder Rohstoffe.<br />

Die Rechnungsabgrenzungsposten können z.B. <strong>im</strong> Voraus bezahlte Mieten sein. Wichtig ist,<br />

dass diese Posten Ausgaben darstellen, die vor einem best<strong>im</strong>mten Stichtag gezahlt worden.<br />

Unter Umständen können auch weitere Aktivposten hinzugefügt werden, sollten diese nicht in<br />

einen der bereits vorhandenen passen.<br />

10<br />

„Aktiva“ lat. „agere“ „handeln“ tätig sein“<br />

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Nach HGB gliedert sich die Aktivseite also wie folgt:<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte<br />

2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und<br />

Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten<br />

3. Geschäfts- oder Firmenwert<br />

4. geleistete Anzahlungen<br />

II. Sachanlagen<br />

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden<br />

Grundstücken<br />

2. technische Anlagen und Maschinen<br />

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen <strong>im</strong> Bau<br />

III. Finanzanlagen<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen<br />

3. Beteiligungen<br />

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

5. Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

6. sonstige Ausleihungen<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte<br />

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen<br />

3. fertige Erzeugnisse und Waren<br />

4. geleistete Anzahlungen<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen<br />

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht<br />

4. sonstige Vermögensgegenstände<br />

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III. Wertpapiere<br />

1. Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

2. sonstige Wertpapiere<br />

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

D. Aktive latente Steuern<br />

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung<br />

Um Aufschluss über die Ertragsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, werden die Aktivseite<br />

und die Passivseite der Bilanz aufgerechnet. Die Summer beider Bilanzseiten müssen jeweils<br />

mit der anderen übereinst<strong>im</strong>men. Je nachdem, auf welcher Seite eine Differenz besteht, weiß<br />

man, ob das Jahr erfolgreich war, oder nicht.<br />

R: Rahmenkredit<br />

<strong>Der</strong> Rahmenkredit 11 ist ein Darlehen, das hinsichtlich der Konditionierung und Nutzungsbedingungen<br />

einem Dispositionskredit (Kontokorrentkredit) ähnelt, allerdings nicht auf dem laufenden<br />

Konto des Antragstellers bereitgestellt wird. Demnach stellt der Rahmenkredit einen zusätzlichen<br />

finanziellen Spielraum dar, der zusätzlich zum eventuell bereits vorhandenen Dispo in Anspruch<br />

genommen werden kann.<br />

Bei Rahmenkrediten wird dem Darlehensnehmer ein Kreditrahmen unabhängig von bereits bestehenden<br />

Krediten oder Girokonten auf einem separaten Kreditkonto zur Verfügung gestellt.<br />

Diesen kann er jederzeit in Teilbeträgen oder komplett in Anspruch nehmen. Dazu gibt der Kreditnehmer<br />

eine kleine Mitteilung an die darlehensgebende Bank, die den gewünschten Betrag<br />

schließlich auf das angegebene Referenzkonto des Kreditnehmers oder aber direkt an den eigentlichen<br />

Empfänger (z.B. Lieferant einer Ware) überweist.<br />

Verzinst wird der Rahmenkredit mit einem variablen Zinssatz, der allerdings nur auf den tatsächlich<br />

in Anspruch genommenen Betrag erhoben wird. Anfänglich sind die Zinsen eines Rahmenkredites<br />

üblicherweise günstiger als die eines Dispos. Da der Zinssatz aber variabel ist,<br />

sollte darauf geachtet werden, dass dieser jederzeit den aktuellen Marktverhältnissen angepasst<br />

werden kann. Daher lohnt sich ein Rahmenkredit vor Allem dann, wenn man den Betrag<br />

noch innerhalb der Niedrigzinsphase zurückzahlen kann.<br />

Die verfügten Beträge können flexibel getilgt werden. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer<br />

stets den gesamten Betrag zurückzahlen kann oder eben in Teilbeträgen abrechnet. Dabei best<strong>im</strong>mt<br />

der Schuldner den Zeitpunkt und die Höhe der Tilgung. Möglich ist auch eine monatliche<br />

Rückführung der beanspruchten Beträge mit Hilfe von festen monatlichen Raten.<br />

11<br />

auch als Abrufkredit, Variokredit etc. bezeichnet<br />

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S: Saisonkredit<br />

<strong>Der</strong> Saisonkredit wird oftmals nur in der Landwirtschaft in Anspruch genommen und der Unterschied<br />

zu einem normalen Bankkredit liegt darin, dass der Saisonkredit keine längere Laufzeit<br />

als drei, sechs oder neun Monate hat. Normale Bankkredite können oftmals nicht unter zwölf<br />

Monaten abgeschlossen werden.<br />

<strong>Der</strong> Saisonkredit wird von den Landwirten dann zurückgezahlt, wenn sie den aus ihrer Landwirtschaft<br />

produzierten Ertrag erhalten. Ein solches Darlehen wird aber nicht von jeder Bank<br />

ausgegeben. Jedoch gibt es wiederum Banken, die sich auf Saisonkredite für die Landwirtschaft<br />

spezialisiert haben.<br />

<strong>Der</strong> Vertrag für einen Saisonkredit ist mit einem normalen Bankkreditvertrag vergleichbar. Es<br />

wird eine genaue Laufzeit, die Höhe der monatlichen Raten sowie die Höhe der Zinsen vereinbart.<br />

Gerät man mit einer Rate in Verzug, dann wird oftmals der Restkredit auf einmal fällig.<br />

Auf Grund der <strong>im</strong>mer öfter auftretenden Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen verlangen die<br />

Banken auch bei einem kurzen Saisonkredit verschiedene Sicherheiten. Dies können entweder<br />

Grundschulden auf dem vorhandenen Grundstück bzw. dem Haus oder Bürgschaften anderer<br />

Personen sein. Ebenso können auch Sicherheiten <strong>im</strong> Wege der Sicherungsübereignung abgegeben<br />

werden. Hier werden verschiedene Produktionsmaschinen oder vorhandene Fahrzeuge<br />

in Betracht gezogen.<br />

In jedem Fall überprüft die Bank auch bei einem Saisonkredit die vorhandene Liquidität des<br />

Unternehmens und bewertet genau die vorhandenen Sicherheiten.<br />

T: Turnaround 12<br />

bezogen auf die Finanzwelt bzw. Wirtschaft spricht man speziell von dem Zeitpunkt, an dem<br />

eine Trendwende erkennbar scheint, d.h. ein bisheriger Verlauf wendet sich in eine andere Richtung<br />

ab.<br />

Ein gutes Beispiel für ein Turnaround beispielsweise in einem Unternehmen stellt wohl der<br />

Wechsel der Unternehmensleitung dar. <strong>Der</strong> neue Geschäftsführer wird nach und nach seine<br />

Unternehmensstrategie so einführen, dass er die Führung des Unternehmens nach seinen Ideologien<br />

übernehmen kann.<br />

In der Regel ist das Ziel, einen Turnaround in die positive Richtung zu schaffen, d.h. Gewinne<br />

zu erzielen und Erträge zu erwirtschaften. Allerdings kann diese Kehrtwendung auch ins Negative<br />

verlaufen.<br />

12<br />

eng. to turnaround - „Richtungswechsel“ oder „Umschwung“<br />

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U: Umschuldung<br />

Unter der Umschuldung versteht man die vorzeitige Ablösung eines bestehenden Kredites<br />

durch die Aufnahme eines neuen Darlehens, d.h. mit dem neuen Kredit wird die alte Schuld<br />

beglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Darlehen mindestens in der Höhe der noch bestehenden<br />

Restschuld aufgenommen wird und die alte Schuld überhaupt vorzeitig abgelöst werden<br />

darf.<br />

Für einen Darlehensnehmer lohnen sich Umschuldungen besonders in Niedrigzinsphasen. Sollten<br />

be<strong>im</strong> bereits bestehenden Darlehen schlechtere Konditionen vereinbart worden sein, kann<br />

der Interessent mit einem neuen Kredit die alte Schuld zu besseren Konditionen umschulden<br />

(zu tilgen), denn er profitiert von der aktuellen Marktlage und damit von niedrigeren Kreditzinsen.<br />

Gemeinhin handelt es sich bei einer Umschuldung also um die Aufnahme eines neuen Darlehens<br />

zur (Sonder-) Tilgung eines oder mehrerer alten(er) Kredite(s). Ob eine solche Sondertilgung<br />

bei der bestehenden Schuld möglich ist, erfährt der Interessent bei der kreditgebenden<br />

Bank oder aus den Kreditunterlagen (Darlehensbedingungen).<br />

Eine von vornherein geplante Umschuldung findet man bei Zwischenfinanzierungen. Hier geht<br />

der Kreditnehmer von Beginn an die Verpflichtung ein, die bestehende Schuld durch ein in Zukunft<br />

aufzunehmendes Darlehen abzulösen. So werden beispielsweise Bausparverträge zwischenfinanziert<br />

bis sie fällig werden und der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen<br />

kann. So sichert sich der Darlehensnehmer verhältnismäßig günstige Konditionen für seine<br />

Finanzierung.<br />

Gründe für die Inanspruchnahme einer Umschuldung können sein:<br />

• Umwandlung kurzfristiges Darlehen in langfristiges<br />

• Umwandlung variabler Darlehenszins in Festzins<br />

• Auslauf Zinsfestschreibung (Ablehnung Darlehensverlängerung seitens des Darlehensnehmers),<br />

…<br />

V: Vorfälligkeitsentschädigung<br />

Von einer Vorfälligkeitsentschädigung, auch Aufhebungsentgelt genannt, spricht man, wenn ein<br />

Kunde einen Kredit vorzeitig während der Zinsfestschreibungszeit kündigt und zurückzahlt.<br />

Hierfür wird dann eine Gebühr fällig.<br />

Besonders Darlehen, die <strong>im</strong> Grundbuch eingetragen sind, also Immobiliendarlehen, müssen<br />

von den Banken nicht zurückgenommen werden. Wenige Ausnahmen bilden hier der Verkauf<br />

der Immobilie oder die Ablehnung der Aufstockung des Darlehens seitens der Bank. In diesen<br />

Fällen kann der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigen.<br />

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Bei normalen Ratenkrediten fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese wird von den Banken<br />

nur dann eingefordert, wenn es sich um ein langfristiges Darlehen handelt, bei dem die<br />

Zinsen über mehrere Jahre festgeschrieben sind. Bei Immobiliendarlehen sind das in der Regel<br />

10 Jahre.<br />

Kündigt nun der Verbraucher das Darlehen vorzeitig, kann das Kreditinstitut eine Entschädigung<br />

verlangen. Diese richtet sich in der Höhe nach dem jeweiligen sogenannten Zinsausfallschaden.<br />

Dieser ist umso höher, je länger die Restlaufzeit des Darlehens gewesen wäre, d.h. je früher<br />

ein Darlehen gekündigt wird, umso höher ist die Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kreditnehmer<br />

an die Bank entrichten muss.<br />

Zusätzlich verlangen die Banken auch ein Bearbeitungsentgelt bei einer vorzeitigen Ablösung.<br />

Hier sollte der Kreditnehmer beachten, dass die Verwaltungskosten pro Monat für die eigentliche<br />

Restlaufzeit des Darlehens abgezogen werden. Wer bereits <strong>im</strong> Vorfeld absehen kann, dass<br />

er das Darlehen vor der Laufzeit ablösen wird, sollte gleich bei dem Vertragsabschluss jährliche<br />

Sondertilgungen vereinbaren. Diese mindern die Restsumme und somit bei einer vorzeitigen<br />

Ablösung auch die Vorfälligkeitsentschädigung.<br />

W: Wertberichtigung<br />

Als eine Wertberichtigung <strong>im</strong> handelsrechtlichen Sinne bezeichnet man allgemein die Anpassung<br />

des Buchwertes eines Vermögenswertes an die tatsächlichen Wertverhältnisse. <strong>Der</strong> Begriff<br />

ist zugleich Sammelbegriff für alle Korrekturen an Werten des Anlage- und Umlaufvermögens<br />

gesamthaft, d.h. die Veränderungen des Bilanzwertes.<br />

Bei den Finanzpositionen, die wertberichtigt werden, ist zu beachten, dass es sich um Bilanzpositionen<br />

handelt, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bei der Bewertung zum Bilanzstichtag<br />

zum Niederstwertprinzip angesetzt werden. Sollte der zum Bilanzstichtag vorliegende<br />

Marktwert des Vermögenswertes unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen, die<br />

in der Bilanz für diese Position zu Grunde gelegt werden (Niederstwertprinzip), so ist die Wertdifferenz<br />

als Aufwandsposten in der Erfolgsrechnung auszuweisen. Dadurch wird die Vermögenswertposition<br />

des Bewertungsgegenstandes wertberichtigt, indem der (Buch-)Bilanzwert an<br />

die tatsächlichen Wertverhältnisse angepasst wird.<br />

Spezielle Varianten der Wertberichtigung findet man bei der Bewertung von Forderungspositionen<br />

in der Bilanz. Hier differenziert man die folgenden:<br />

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1. Einzelwertberichtigung<br />

Hier werden einzelne Forderungen, der Ausfall absehbar ist, einzelwertberichtigt. Dabei betrachtet<br />

das Unternehmen das Ausfallrisiko des jeweils gefährdeten Vertragspartners (Schuldners).<br />

Unterschieden werden dabei<br />

> Forderungen mit einem bereits bekannten und feststehenden Ausfall (uneinbringliche Forderungen)<br />

und<br />

> Forderungen mit einem bekannten möglichen Ausfallrisiko (zweifelhafte Forderungen)<br />

2. Pauschalwertberichtigung<br />

Hier wird der Gesamtbestand der Forderung berücksichtigt, bei denen Ausfallrisiken zwar noch<br />

nicht bekannt, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten können (latentes Kreditrisiko).<br />

Z: Zinsfestschreibung<br />

Spricht man von einer Zinsfestschreibung, so meint man in Bezug auf den Kreditbereich eine<br />

feste vertragliche Vereinbarung über die zu zahlenden Zinsen für einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum,<br />

d.h. die Verzinsung für ein Darlehen steht für eine gewisse Periode fest.<br />

Dabei unterscheidet man grundsätzlich 3 Varianten:<br />

1. Vorschaltdarlehen<br />

Bei dieser Form erfolgt die Zinsfestschreibung nur für ein oder zwei Jahre mit der Möglichkeit<br />

des Kreditnehmers, den Zinssatz längerfristig anzupassen, d.h. auf ein günstigeres Festdarlehen<br />

umzusteigen oder gar zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei einem solchen Vorschaltdarlehen<br />

besteht aber eine Zinsbegrenzung nach oben.<br />

2. Zinsfestschreibung über mehrere Jahre<br />

Im Kreditvertrag dieser Darlehensvariante wird ein Zeitraum festgelegt, für welchen der aktuelle<br />

Zinssatz festgeschrieben wird. In der Regel entscheiden die Kreditinstitute sich für max<strong>im</strong>al 10<br />

Jahre Zinsfestschreibung, da bei einer Festschreibung von mehr als 10 Jahren dem Kreditnehmer<br />

ein Kündigungsrecht eingeräumt wird.<br />

3. Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit<br />

Hierbei besteht der vereinbarte Zinssatz über die gesamte Darlehenslaufzeit und kann nicht<br />

geändert werden. Das Kündigungsrechtbesteht aber trotzdem.<br />

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Grundsätzlich bietet eine Zinsfestschreibung dem Kreditnehmer eine feste Kalkulationsbasis für<br />

die nächsten Jahre, da er genau weiß, welche Belastungen auf ihn zukommen. Allerdings ist<br />

diese Variante nur dann von Vorteil, wenn er in den kommenden Jahren mit steigendem Zinsniveau<br />

rechnet, da er sich dadurch einen derzeit günstigen Zinssatz sichern kann. Im Falle eines<br />

sinkenden Zinsniveaus kann der Darlehensnehmer leider nicht davon profitieren, sollte eine<br />

Festschreibung vereinbart worden sein. Außerdem sind bei diesen Kreditvarianten in der Regel<br />

keine Sondertilgungen möglich.<br />

Für die Banken selbst besteht der Vorteil, dass sie ebenfalls eine feste Kalkulationsbasis haben<br />

und relativ sicher sein können, dass der Kunde für die nächste Zeit an sie gebunden ist.<br />

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7. Checkliste<br />

Check<br />

Checkliste Kommunikation mit der Bank, laufendes<br />

Reporting<br />

• Ich habe ein laufendes Reporting, in dem der<br />

Bank auch ohne Aufforderung quartalsweise/halbjährlich/jährlich<br />

die relevanten Unterlagen<br />

und Informationen zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

• Ich habe einen periodischen Termin mit meinem<br />

Firmenkundenbetreuer, bei dem wir das Kreditengagement,<br />

die Unternehmensentwicklung<br />

und -strategie diskutieren und evtl. Finanzierungsbedarf<br />

für die Zukunft besprechen.<br />

• <strong>Der</strong> Firmenkundenbetreuer ist korrekt in der<br />

Stammgastdatei geführt (bitte darauf achten,<br />

dass alle persönlichen Angaben st<strong>im</strong>men).<br />

• Alle interessanten Veröffentlichungen über unser<br />

Haus werden der Bank weitergeleitet.<br />

• Wir haben eine Homepage mit RSS Feed, halten<br />

diese aktuell und berichten dort auch über neue<br />

Aktionen, besondere Angebote, …<br />

Besondere Finanzierungsvorhaben<br />

• Bei Ersatz-, Erweiterungs- und Neuinvestitionen<br />

informieren wir die Bank vorab in einem der periodischen<br />

Termine zur Grobplanung.<br />

• Bei der Feinplanung binden wir die Bank zur Ermittlung<br />

der opt<strong>im</strong>alen Finanzierung mit ein.<br />

Besondere Anlässe<br />

• Bei groben Planabweichungen, Anzeichen einer<br />

Krise und evtl. Liquiditätsengpässen informiere<br />

ich die Bank zeitnah in einem gesonderten Termin<br />

• Bei einem beabsichtigten Verkauf, der Übergabe<br />

oder Liquidation des Unternehmens binde ich<br />

die Bank rechtzeitig mit ein.<br />

Zu erledigen<br />

bis zum:<br />

Zu erledigen<br />

von:<br />

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Check<br />

Checkliste Bankstatus<br />

• Dokumentieren Sie den aktuellen Bankstatus<br />

direkt vor dem Termin. D.h.: wie hoch valutieren<br />

die einzelnen Darlehen, wie ist der Stand des<br />

Kontokorrentkontos.<br />

• Notieren Sie die entsprechenden Sicherheiten<br />

zu den einzelnen Darlehensverträgen (<strong>im</strong> Darlehensvertrag<br />

dokumentiert).<br />

• Bei Bedarf: stellen Sie (evtl. gemeinsam mit Ihrem<br />

GeMax-Coach) einen Zins- und Tilgungsplan<br />

für Ihre Darlehen auf.<br />

Checkliste Anforderungen nach § 18 KWG<br />

• Liegt der Jahresabschluss mit Bilanz der Bank<br />

vor?<br />

• Liegt eine aktuelle Vermögensaufstellung der<br />

Bank vor?<br />

• Liegen Einkommensteuererklärung und<br />

–bescheid der Bank vor?<br />

• Liegt die aktuelle BWA inkl. SuSa der Bank<br />

vor?<br />

• Liegen Planzahlen und Liquiditätsrechnung der<br />

Bank vor?<br />

• Bei Bedarf:<br />

Liegen Businessplan inkl., Konzeption, Investitionsrechnung,<br />

Marktanalysen, Umsatz-, Kosten<br />

und Gewinnprognose etc. vor?<br />

Checkliste laufendes periodisches Reporting<br />

• Definieren Sie mit Ihrem Bankberater, welche<br />

Unterlagen in welchen Abständen vorgelegt<br />

werden sollen.<br />

• Definieren Sie mit Ihrem Bankberater, in welchen<br />

Abständen Sie über das Kreditengagement<br />

sprechen wollen und legen sie gleich Termine<br />

fest!<br />

Zu erledigen<br />

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Check<br />

Checkliste laufendes periodisches Reporting<br />

Protokollieren Sie während des <strong>Banktermin</strong>s alle<br />

Inhalte, vereinbarte Maßnahmen und Termine!<br />

• Schicken Sie nach dem Termin ein Kurzprotokoll<br />

mit den Inhalten und Vereinbarungen des Termins<br />

an Ihren Bankberater.<br />

Checkliste Vorbereitung für das Bankgespräch<br />

• Best<strong>im</strong>men Sie das Ziel für Ihren <strong>Banktermin</strong>.<br />

Was wollen Sie erreichen?<br />

• Fertigen Sie eine Agenda mit allen Punkten, die<br />

Sie besprechen wollen.<br />

• Überlegen Sie, wie ist die Position der Bank, wie<br />

ist Ihre Position für das Gespräch?<br />

• Haben Sie alle Unterlagen aus dem laufenden<br />

Reporting und Bankstatus aktuell?<br />

• Stellen Sie sich auch auf Fragen zu Ihrer Unternehmensentwicklung<br />

und -strategie ein.<br />

• Bei Finanzierungsvorhaben:<br />

Haben Sie einen Businessplan inkl. Konzeption/Projektplan,<br />

Marktanalyse, Investitionsrechnung,<br />

Budget- und Liquiditätsplan sowie eine<br />

Jahresmarketingplanung des Vorhabens und<br />

sind absolut fit in der Materie?<br />

• Gibt es weitere Sicherheiten?<br />

• Wie wollen Sie den Eigenanteil finanzieren?<br />

Checkliste Knackpunkte <strong>im</strong> Bankgespräch<br />

• Führen Sie das Gespräch anhand Ihrer Agenda!<br />

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Check<br />

Checkliste Knackpunkte <strong>im</strong> Bankgespräch<br />

• Beweisen Sie Kompetenz durch das kompetente<br />

Erläutern Ihrer Unterlagen.<br />

• Lassen Sie sich die Einschätzungen der Bank<br />

detailliert erklären.<br />

• Führen Sie Protokoll über offene Punkte und<br />

Vereinbarungen.<br />

• Seien Sie offen und vollständig mit Informationen.<br />

• Fragen Sie nach Verbesserungspotential für Ihre<br />

spezifische Bankkommunikation.<br />

• Treffen Sie verbindliche Vereinbarungen zum<br />

weiteren Vorgehen.<br />

• Seien Sie inhaltlich und persönlich perfekt vorbereitet.<br />

• Achten Sie auf den ersten Eindruck (auch Kleidung).<br />

• Seien Sie pünktlich und treten Sie selbstsicher<br />

auf.<br />

Checkliste Zielcontrolling für das Bankgespräch<br />

• Reflektieren Sie nach jedem Bankgespräch, was<br />

gut gelaufen ist und was schlecht.<br />

• Welche „Hausaufgaben“ ergeben sich aus dem<br />

letzten Termin. Wer macht was bis wann?<br />

• Vereinbaren Sie gleich einen Folgetermin, bis<br />

wann die vereinbarten Ergebnisse ausgetauscht<br />

werden.<br />

• Seien Sie <strong>im</strong>mer aktiv <strong>im</strong> Kommunikationsprozess<br />

und kontaktieren Sie von sich aus die Bank.<br />

• Halten Sie sich an die vereinbarten Zieltermine.<br />

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8. <strong>Der</strong> GeMax-Erfolgssystembaukasten<br />

Bei GeMax greifen Seminare und Konzepte ineinander über, ergänzen sich und bilden bewusst<br />

systematische Synergien. Um die erfolgreiche und professionelle Umsetzung des Konzeptes „<strong>Der</strong><br />

<strong>perfekte</strong> <strong>Banktermin</strong> <strong>im</strong> <strong>Gastgewerbe</strong>“ zu opt<strong>im</strong>ieren, können Sie aus den folgenden Konzeptempfehlungen<br />

und Seminaren wertvolle Informationen ziehen:<br />

Ergänzende Konzepte<br />

• Effektive BWA – Struktur und -Analyse in der Hotellerie und Gastronomie<br />

• Buchhaltung konsequent einfach<br />

• Budgetplanung und -erstellung in der Gastronomie<br />

• Budgetplanung für die Hotellerie<br />

Ergänzende Seminare<br />

• Konfliktmanagement<br />

• Effektives Lesen der BWA<br />

• Opt<strong>im</strong>ales Liquiditätsmanagement Hotellerie und Gastronomie<br />

• Power Budget Gastronomie und Hotellerie<br />

• Grundlagen der Buchhaltung<br />

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Wir sind für Sie da<br />

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Konzeptes.<br />

Unser Büro erreichen Sie wie folgt:<br />

GeMax GmbH<br />

Weserstr. 2a<br />

34125 Kassel<br />

(0561) 7 66 46 90<br />

(0561) 7 66 46 99<br />

E-Mail<br />

GeMax-Homepage<br />

info@gemax-cs.de<br />

www.gemax-online.de<br />

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.<br />

Ihr GeMax-Team<br />

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9. Literaturverzeichnis<br />

http://www.finanz-lexikon.de.Finanz Lexikon.<br />

Wikipedia.org. Wikipedia.org.<br />

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