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U: Umschuldung<br />

Unter der Umschuldung versteht man die vorzeitige Ablösung eines bestehenden Kredites<br />

durch die Aufnahme eines neuen Darlehens, d.h. mit dem neuen Kredit wird die alte Schuld<br />

beglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Darlehen mindestens in der Höhe der noch bestehenden<br />

Restschuld aufgenommen wird und die alte Schuld überhaupt vorzeitig abgelöst werden<br />

darf.<br />

Für einen Darlehensnehmer lohnen sich Umschuldungen besonders in Niedrigzinsphasen. Sollten<br />

be<strong>im</strong> bereits bestehenden Darlehen schlechtere Konditionen vereinbart worden sein, kann<br />

der Interessent mit einem neuen Kredit die alte Schuld zu besseren Konditionen umschulden<br />

(zu tilgen), denn er profitiert von der aktuellen Marktlage und damit von niedrigeren Kreditzinsen.<br />

Gemeinhin handelt es sich bei einer Umschuldung also um die Aufnahme eines neuen Darlehens<br />

zur (Sonder-) Tilgung eines oder mehrerer alten(er) Kredite(s). Ob eine solche Sondertilgung<br />

bei der bestehenden Schuld möglich ist, erfährt der Interessent bei der kreditgebenden<br />

Bank oder aus den Kreditunterlagen (Darlehensbedingungen).<br />

Eine von vornherein geplante Umschuldung findet man bei Zwischenfinanzierungen. Hier geht<br />

der Kreditnehmer von Beginn an die Verpflichtung ein, die bestehende Schuld durch ein in Zukunft<br />

aufzunehmendes Darlehen abzulösen. So werden beispielsweise Bausparverträge zwischenfinanziert<br />

bis sie fällig werden und der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen<br />

kann. So sichert sich der Darlehensnehmer verhältnismäßig günstige Konditionen für seine<br />

Finanzierung.<br />

Gründe für die Inanspruchnahme einer Umschuldung können sein:<br />

• Umwandlung kurzfristiges Darlehen in langfristiges<br />

• Umwandlung variabler Darlehenszins in Festzins<br />

• Auslauf Zinsfestschreibung (Ablehnung Darlehensverlängerung seitens des Darlehensnehmers),<br />

…<br />

V: Vorfälligkeitsentschädigung<br />

Von einer Vorfälligkeitsentschädigung, auch Aufhebungsentgelt genannt, spricht man, wenn ein<br />

Kunde einen Kredit vorzeitig während der Zinsfestschreibungszeit kündigt und zurückzahlt.<br />

Hierfür wird dann eine Gebühr fällig.<br />

Besonders Darlehen, die <strong>im</strong> Grundbuch eingetragen sind, also Immobiliendarlehen, müssen<br />

von den Banken nicht zurückgenommen werden. Wenige Ausnahmen bilden hier der Verkauf<br />

der Immobilie oder die Ablehnung der Aufstockung des Darlehens seitens der Bank. In diesen<br />

Fällen kann der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigen.<br />

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