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U: Umschuldung<br />
Unter der Umschuldung versteht man die vorzeitige Ablösung eines bestehenden Kredites<br />
durch die Aufnahme eines neuen Darlehens, d.h. mit dem neuen Kredit wird die alte Schuld<br />
beglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Darlehen mindestens in der Höhe der noch bestehenden<br />
Restschuld aufgenommen wird und die alte Schuld überhaupt vorzeitig abgelöst werden<br />
darf.<br />
Für einen Darlehensnehmer lohnen sich Umschuldungen besonders in Niedrigzinsphasen. Sollten<br />
be<strong>im</strong> bereits bestehenden Darlehen schlechtere Konditionen vereinbart worden sein, kann<br />
der Interessent mit einem neuen Kredit die alte Schuld zu besseren Konditionen umschulden<br />
(zu tilgen), denn er profitiert von der aktuellen Marktlage und damit von niedrigeren Kreditzinsen.<br />
Gemeinhin handelt es sich bei einer Umschuldung also um die Aufnahme eines neuen Darlehens<br />
zur (Sonder-) Tilgung eines oder mehrerer alten(er) Kredite(s). Ob eine solche Sondertilgung<br />
bei der bestehenden Schuld möglich ist, erfährt der Interessent bei der kreditgebenden<br />
Bank oder aus den Kreditunterlagen (Darlehensbedingungen).<br />
Eine von vornherein geplante Umschuldung findet man bei Zwischenfinanzierungen. Hier geht<br />
der Kreditnehmer von Beginn an die Verpflichtung ein, die bestehende Schuld durch ein in Zukunft<br />
aufzunehmendes Darlehen abzulösen. So werden beispielsweise Bausparverträge zwischenfinanziert<br />
bis sie fällig werden und der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen<br />
kann. So sichert sich der Darlehensnehmer verhältnismäßig günstige Konditionen für seine<br />
Finanzierung.<br />
Gründe für die Inanspruchnahme einer Umschuldung können sein:<br />
• Umwandlung kurzfristiges Darlehen in langfristiges<br />
• Umwandlung variabler Darlehenszins in Festzins<br />
• Auslauf Zinsfestschreibung (Ablehnung Darlehensverlängerung seitens des Darlehensnehmers),<br />
…<br />
V: Vorfälligkeitsentschädigung<br />
Von einer Vorfälligkeitsentschädigung, auch Aufhebungsentgelt genannt, spricht man, wenn ein<br />
Kunde einen Kredit vorzeitig während der Zinsfestschreibungszeit kündigt und zurückzahlt.<br />
Hierfür wird dann eine Gebühr fällig.<br />
Besonders Darlehen, die <strong>im</strong> Grundbuch eingetragen sind, also Immobiliendarlehen, müssen<br />
von den Banken nicht zurückgenommen werden. Wenige Ausnahmen bilden hier der Verkauf<br />
der Immobilie oder die Ablehnung der Aufstockung des Darlehens seitens der Bank. In diesen<br />
Fällen kann der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigen.<br />
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