Der perfekte Banktermin im Gastgewerbe
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1. Einzelwertberichtigung<br />
Hier werden einzelne Forderungen, der Ausfall absehbar ist, einzelwertberichtigt. Dabei betrachtet<br />
das Unternehmen das Ausfallrisiko des jeweils gefährdeten Vertragspartners (Schuldners).<br />
Unterschieden werden dabei<br />
> Forderungen mit einem bereits bekannten und feststehenden Ausfall (uneinbringliche Forderungen)<br />
und<br />
> Forderungen mit einem bekannten möglichen Ausfallrisiko (zweifelhafte Forderungen)<br />
2. Pauschalwertberichtigung<br />
Hier wird der Gesamtbestand der Forderung berücksichtigt, bei denen Ausfallrisiken zwar noch<br />
nicht bekannt, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten können (latentes Kreditrisiko).<br />
Z: Zinsfestschreibung<br />
Spricht man von einer Zinsfestschreibung, so meint man in Bezug auf den Kreditbereich eine<br />
feste vertragliche Vereinbarung über die zu zahlenden Zinsen für einen best<strong>im</strong>mten Zeitraum,<br />
d.h. die Verzinsung für ein Darlehen steht für eine gewisse Periode fest.<br />
Dabei unterscheidet man grundsätzlich 3 Varianten:<br />
1. Vorschaltdarlehen<br />
Bei dieser Form erfolgt die Zinsfestschreibung nur für ein oder zwei Jahre mit der Möglichkeit<br />
des Kreditnehmers, den Zinssatz längerfristig anzupassen, d.h. auf ein günstigeres Festdarlehen<br />
umzusteigen oder gar zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei einem solchen Vorschaltdarlehen<br />
besteht aber eine Zinsbegrenzung nach oben.<br />
2. Zinsfestschreibung über mehrere Jahre<br />
Im Kreditvertrag dieser Darlehensvariante wird ein Zeitraum festgelegt, für welchen der aktuelle<br />
Zinssatz festgeschrieben wird. In der Regel entscheiden die Kreditinstitute sich für max<strong>im</strong>al 10<br />
Jahre Zinsfestschreibung, da bei einer Festschreibung von mehr als 10 Jahren dem Kreditnehmer<br />
ein Kündigungsrecht eingeräumt wird.<br />
3. Zinsfestschreibung für die gesamte Laufzeit<br />
Hierbei besteht der vereinbarte Zinssatz über die gesamte Darlehenslaufzeit und kann nicht<br />
geändert werden. Das Kündigungsrechtbesteht aber trotzdem.<br />
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