Exposemagazin-60738-Gladenbach-Gladenbach-Baugrundstück-mv-web
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Abmessungen des Grundstückes ↓<br />
Grenzabstände ↓<br />
Bebauung ganzes Grundstück<br />
Bei einer Grundstücksgröße von 854 m² und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0.4 dürften theoretisch 341,60 m²<br />
bebaut werden. Die Grenzabstände (3 m) und die Baulinie zur Straße (5 m) dürften diese Fläche nicht begrenzen.<br />
Besprechen Sie das bitte mit Ihrem Planer. Da zwei Vollgeschosse zulässig sind, könnten Sie demnach 683,20 m²<br />
über diese beiden Vollgeschosse bebauen.<br />
Zerlegungsvorschlag ↓<br />
Bebauungsvorschlag ↓<br />
Bebauung geteiltes Grundstück<br />
Es können auch Gebote auf die beiden fast gleichgroßen Teilgrundstücke abgegeben werden. Mit ca. 422 m² und<br />
431 m² sind sie fast gleich groß. Bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 könnten Sie theoretisch das von der<br />
Straße aus gesehen linke Grundstück in einer Größe von 422 m² mit 168,80 m² Grundfläche und das rechte mit seinen<br />
431 m² mit 172,40 m² bebauen. Theoretisch deshalb, weil die Baulinien, Grenzabstände und der Zuschnitt in<br />
der Praxis bei dem rechten Grundstück ca. 95 m² und dem linken ca. 160 m² Grundfläche übrig lassen. Bei zwei<br />
Vollgeschossen wären somit ca. 190 m² bzw. ca. 320 m² Grundfläche über die beiden Vollgeschosse möglich. Für<br />
viele bieten somit auch die beiden Teilgrundstücke genügend Platz drinnen. Ob es Ihnen draußen reicht, können<br />
nur Sie entscheiden.<br />
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