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Exposemagazin-60738-Gladenbach-Gladenbach-Baugrundstück-mv-web

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Abmessungen des Grundstückes ↓<br />

Grenzabstände ↓<br />

Bebauung ganzes Grundstück<br />

Bei einer Grundstücksgröße von 854 m² und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0.4 dürften theoretisch 341,60 m²<br />

bebaut werden. Die Grenzabstände (3 m) und die Baulinie zur Straße (5 m) dürften diese Fläche nicht begrenzen.<br />

Besprechen Sie das bitte mit Ihrem Planer. Da zwei Vollgeschosse zulässig sind, könnten Sie demnach 683,20 m²<br />

über diese beiden Vollgeschosse bebauen.<br />

Zerlegungsvorschlag ↓<br />

Bebauungsvorschlag ↓<br />

Bebauung geteiltes Grundstück<br />

Es können auch Gebote auf die beiden fast gleichgroßen Teilgrundstücke abgegeben werden. Mit ca. 422 m² und<br />

431 m² sind sie fast gleich groß. Bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 könnten Sie theoretisch das von der<br />

Straße aus gesehen linke Grundstück in einer Größe von 422 m² mit 168,80 m² Grundfläche und das rechte mit seinen<br />

431 m² mit 172,40 m² bebauen. Theoretisch deshalb, weil die Baulinien, Grenzabstände und der Zuschnitt in<br />

der Praxis bei dem rechten Grundstück ca. 95 m² und dem linken ca. 160 m² Grundfläche übrig lassen. Bei zwei<br />

Vollgeschossen wären somit ca. 190 m² bzw. ca. 320 m² Grundfläche über die beiden Vollgeschosse möglich. Für<br />

viele bieten somit auch die beiden Teilgrundstücke genügend Platz drinnen. Ob es Ihnen draußen reicht, können<br />

nur Sie entscheiden.<br />

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