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medizinin salzburg - Dr. Dietmar Payrhuber

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April 2008 Der Salzburger Arzt akt uell<br />

Was die neuen Vorschläge<br />

zur Gesundheitsreform<br />

in der Praxis für Ärzte,<br />

Patienten und Krankenkassen<br />

bedeuten<br />

■ von Theodor Tomandl<br />

• Sozialpartner trafen Nagel<br />

auf den Kopf.<br />

• Ärzte und Kassen sollten ihre<br />

Probleme einvernehmlich lösen.<br />

• Notfalls zwingend Schlichter<br />

einschalten?<br />

Es besteht kein Zweifel, dass die Sozialpartner<br />

mit ihrem Vorschlag, die Finanzierung<br />

des Gesundheitswesens in einer<br />

Hand zu bündeln, den Nagel auf den<br />

Kopf getroffen haben. Die Sozialversicherung<br />

kann keinen Einfluss auf die<br />

Kostengestaltung in den Krankenanstalten<br />

nehmen und die Länder haben<br />

keinen Einfluss auf die niedergelassenen<br />

Ärzte. Eine kostensparende Abstimmung<br />

beider Bereiche ist daher nicht möglich.<br />

Die vorgeschlagene Reform müsste gegen<br />

den Widerstand der Bundesländer<br />

durchgesetzt werden, was leider unrealistisch<br />

ist.<br />

Es lohnt sich daher eher, auf die Vorschläge<br />

zur Neugestaltung der ärztlichen<br />

Versorgung einzugehen. Sie bedeuten<br />

einen einschneidenden Systemwandel.<br />

Seit es die gesetzliche Sozialversicherung<br />

gibt, wird die Krankenversicherung<br />

durch den fundamentalen Interessengegensatz<br />

zwischen Krankenkassen und<br />

Ärzteschaft geprägt. Die Krankenkassen<br />

streben nach einem umfassenden Gesundheitsschutz<br />

für ihre Mitglieder,<br />

allerdings zu möglichst geringen Kosten.<br />

Auch die Ärzte haben ein Interesse an<br />

der Gesundheit ihrer Patienten, gleichzeitig<br />

aber auch an einem angemessenen<br />

Einkommen. In ihrer Bemühung,<br />

die Kosten gering zu halten, haben die<br />

Krankenkassen drei Strategien verfolgt:<br />

Ein Match ohne Ende:<br />

Kassen gegen Ärzte<br />

Sie versuchten die Zahl an Kassenärzten<br />

zu beschränken, sie errichteten eigene<br />

Behandlungsstellen (Ambulatorien) und<br />

sie setzten die Kassenärzte unter <strong>Dr</strong>uck,<br />

die Behandlungskosten möglichst niedrig<br />

zu halten. Dadurch sahen sich die<br />

Ärzte nicht nur in ihrer wirtschaftlichen<br />

Existenz, sondern auch in der Ausübung<br />

der ärztlichen Kunst bedroht. Die Frühzeit<br />

der Krankenversicherung war daher<br />

von permanenten Auseinandersetzungen<br />

zwischen Ärzten und Krankenkassen<br />

geprägt, die an Erbitterung den<br />

massivsten Streikbewegungen um nichts<br />

nachstanden.<br />

Der Gesetzgeber des ASVG 1955 entschloss<br />

sich daher, das bewährte Modell<br />

der Sozialpartnerschaft auf die Krankenversicherung<br />

auszudehnen und<br />

machte sich dabei die Erfahrungen zu<br />

Nutze, die man im Arbeitsrecht gewonnen<br />

hatte. Ausgangspunkt war die<br />

Tatsache, dass der einzelne Arzt in<br />

seiner Verhandlungsmacht gegenüber<br />

einer Krankenkasse genau so hoffnungslos<br />

unterlegen ist, wie ein Arbeiter oder<br />

Angestellter gegenüber einem Großunternehmen.<br />

Er entschied sich daher<br />

für eine Anleihe an der bewährten<br />

Einrichtung des Kollektivvertrages. Die<br />

Rechte und Pflichten von Kassenärzten<br />

und Krankenkassen sollten durch Gesamtverträge<br />

zwischen Ärztekammer<br />

und Hauptverband der Sozialversiche-<br />

9<br />

rungsträger geregelt werden. Dabei<br />

musste jedoch beachtet werden, dass<br />

jede Krankenkasse in ihrem Bereich<br />

eine Monopolstellung besitzt. Der Gesetzgeber<br />

entschied sich deshalb dafür,<br />

dass mit Ärzten ein Kassenvertrag nur<br />

auf der Basis eines bestehenden Gesamtvertrages<br />

abgeschlossen und aufrechterhalten<br />

werden darf. Mit dem<br />

Außerkrafttreten eines Gesamtvertrages<br />

finden daher sämtliche Kassenarztverträge<br />

automatisch ihr Ende. Die Patienten<br />

können Ärzte dann nur mehr auf<br />

Basis von Privathonoraren aufsuchen.<br />

Um diese Last für die Patienten zu vermindern,<br />

erhalten sie eine höhere Kostenerstattung<br />

als beim Aufsuchen eines<br />

Nicht-Kassenarztes (Wahlarztes) bei bestehendem<br />

Gesamtvertrag. Dieses Modell<br />

zwingt Ärzteschaft und Krankenkassen,<br />

ihre Beziehungen einvernehmlich<br />

auszugestalten, ohne dass eine Seite<br />

die andere unter unerträglichen <strong>Dr</strong>uck<br />

setzen kann. Das verhindern die Patienten.<br />

Da sie im vertragslosen Zustand die<br />

ärztlichen Leistungen vorfinanzieren<br />

mussten, üben sie auf beide Streitteile<br />

<strong>Dr</strong>uck aus, sich zu einigen. Sie tun dies<br />

erfahrungsgemäß durch die Einschränkung<br />

von Arztbesuchen und durch die<br />

Unterstützung der Medien. Tatsächlich<br />

funktioniert das Modell bis heute im<br />

Großen und Ganzen, vertragslose Zustände<br />

sind selten und meist nur von<br />

kurzer Dauer.<br />

Neue Spielregeln?<br />

Belastet wurde das Modell jedoch dann,<br />

wenn sich die Politik einschaltete und<br />

bestimmte Ziele durchsetzen wollte. Sie<br />

konnte den Krankenkassen zwar vorschreiben,<br />

welche Ziele sie in den Verhandlungen<br />

zu verfolgen hat, der Erfolg<br />

musste aber von der Zustimmung der<br />

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