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REGIOSWISS - 165

Das Freizeit-Magazin - Ausgabe Zentralschweiz

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BUSINESS LINE - BILDUNG UND WISSEN<br />

Consilium Consulting GmbH<br />

Thomas Vlasec<br />

Schulhausstrasse 10<br />

6048 Horw<br />

T 041 552 08 10<br />

info@consilium-consulting.ch<br />

www.consilium-consulting.ch<br />

nicht wirklich die nötigen Instrumente,<br />

um diesem Umstand Sorge zu tragen.<br />

Mit dem automatischen Informationsaustausch<br />

(AIA) wurde jedoch eine<br />

Grundlage für die nötige Transparenz<br />

geschaffen.<br />

Der Gesetzgeber hält fest, dass der steuerrechtliche<br />

Wohnsitz oder der Aufenthalt<br />

in der Schweiz die Steuerpflicht in<br />

der Schweiz begründet (persönliche<br />

Zugehörigkeit). Diese Pflicht ist unbeschränkt<br />

und somit darf der Schweizer<br />

Fiskus auch steuerrelevante Werte im<br />

Ausland in der Schweiz besteuern.<br />

Aus diesem Grund müssen auch Vermögenswerte<br />

oder Einkommen aus dem<br />

Ausland in der Schweiz deklariert und<br />

besteuert werden. Die Praxis zeigt aber,<br />

dass bis anhin Vermögenswerte im Aus-<br />

Informationsaustausch (AIA) soll diese<br />

grenzüberschreitende Steuerhinterziehung<br />

verhindert werden.<br />

Die Vertragsstaaten (aktuell knapp 100)<br />

welche sich zu diesem Standard bekannt<br />

haben, sammeln diese steuerrelevanten<br />

Informationen zentral und<br />

tauschen sich gegenseitig aus. Mit dem<br />

AIA-Standard werden somit von Banken,<br />

kollektiven Anlageinstrumenten sowie<br />

Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen<br />

von Kunden mit steuerlicher<br />

Ansässigkeit im Ausland gesammelt.<br />

Darunter fallen bspw. der Saldo<br />

des Kontos und weitere Kapitaleinkommensarten.<br />

Die konsolidierten Daten werden von<br />

den Vertragsstaaten an die Eidgenössische<br />

Steuerverwaltung (ESTV) übermit-<br />

samthaft dient dieser Standard dazu,<br />

dass Steuersubstrat mittels grenzüberschreitendem<br />

Informationsaustausch<br />

verloren geht und somit die Steuerhinterziehung<br />

verhindert werden kann.<br />

Die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung<br />

des AIA-Standards sind per<br />

01.01.2017 in Kraft getreten und somit<br />

werden auch seit dem 01. Januar 2017<br />

die Daten gesammelt und per 2018 zum<br />

ersten Mal ausgetauscht. Eine Liste der<br />

Partnerstaaten welche den AIA-Standard<br />

anwenden ist unter folgendem Link<br />

zu finden: www.sif.admin.ch<br />

Falls Sie von dieser Thematik betroffen<br />

sind oder nähere Auskünfte dazu wünschen,<br />

zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.<br />

Gerne unterstützten wir Sie in<br />

diesem Prozess mit unserem Know-How.<br />

BUSINESS LINE - BILDUNG UND WISSEN<br />

land aufgrund von Unwissenheit oder<br />

telt und gleichzeitig werden die in der<br />

auch Absicht nicht in der Schweiz ver-<br />

Schweiz erhobenen Daten vom ESTV an<br />

steuert wurden. Mit dem automatischen<br />

die Vertragsstaaten weitergegeben. Ge-<br />

AUTOMATISCHER<br />

INFORMATIONSAUSTAUSCH - AIA<br />

WAS GILT ES ZU BEACHTEN<br />

Mit diesem Beitrag soll ein Thema mit<br />

hoher Aktualität und möglicherweise<br />

erheblichen finanziellen Konsequenzen<br />

aufgegriffen werden. Sicherlich haben<br />

Sie oder Freunde und Bekannte von Ihnen<br />

steuerrelevante Vermögenswerte<br />

und Kapitaleinkommensarten im Ausland,<br />

welche aufgrund von Unwissenheit<br />

möglicherweise nicht vollständig<br />

oder korrekt in der Schweiz deklariert<br />

wurden. Der Fiskus hatte bis anhin auch<br />

4<br />

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