07.10.2017 Lindauer Bürgerzeitung
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4 07. Oktober 2017 • BZ Ausgabe KW 40/17<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 117<br />
„Friedrichshafener Straße 7“– Öffentliche<br />
Auslegung nach § 3 (2) BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B), hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />
am 27.09.2017 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr.117 „Friedrichshafener Straße 7“ mit Begründung in der Fassung vom<br />
05.09.2017 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2<br />
BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />
Nr.117 „Friedrichshafener Straße 7“ im sog. beschleunigten<br />
Verfahren aufgestellt.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet liegt im Bereich des Stadtteiles Lindau-Aeschach zwischen<br />
der Friedrichshafener Straße und der Wackerstraße und umfasst folgende<br />
Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 100/14, 104, 105 (Teilfläche). Der räumliche<br />
Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.<br />
Geltungsbereich<br />
100<br />
9<br />
7<br />
Friedrichshafener Straße<br />
176/6<br />
N<br />
1<br />
Interimsparkplätze demarkiert<br />
Parken nur in eingezeichneten Flächen erlaubt<br />
Die Straßenverkehrsbehörde<br />
der Stadt Lindau weist darauf<br />
hin, dass die, für die Dauer des<br />
Wegfalls des Inselhallenparkplatzes<br />
zusätzlich markierten<br />
Parkplätze auf der Insel, nach<br />
der Eröffnung des Parkhauses<br />
zwischenzeitlich wieder entfernt<br />
wurden. Das Parken ist<br />
hier ab sofort verboten.<br />
Die Stadt Lindau wird 80 Dauerparkkarten<br />
für Stellplätze im<br />
neuen Parkhaus Inselhalle (P4)<br />
begrenzt auf die Monate Nov.<br />
2017 bis Feb. 2018 zur Verfügung<br />
stellen. Die Dauerparkkarte<br />
kostet 100 Euro pro Monat.<br />
Hierzu ist ein Vertrag mit der<br />
Stadt Lindau abzuschließen.<br />
Es wird keine fest zugewiesenen<br />
Stellplätze geben, vielmehr werden<br />
bis zu 80 Stellplätze aus der<br />
Zählung der Parkstandanzeige<br />
herausgenommen, so dass stets<br />
ein freier Stellplatz vorhanden<br />
sein wird. Interessenten können<br />
sich per E-Mail an verkehr@lindau.de<br />
ab dem 7. Oktober für<br />
Diese zusätzlichen Parkplätze<br />
waren ausdrücklich nur als Interimslösung<br />
bis zur Eröffnung<br />
des Parkhauses beschlossen<br />
und wurden nun im Inselkern<br />
und zum Beispiel in der Zeppelinstraße<br />
oder Ludwigstraße<br />
wieder demarkiert. Nachdem<br />
diese demarkierten Parkplätze<br />
von vielen Kraftfahrern einfach<br />
weiterhin benutzt werden,<br />
wird hiermit nochmals nachdrücklich<br />
darauf hingewiesen,<br />
dass das Parken auf der Insel<br />
nur innerhalb markierter Flächen<br />
zulässig ist und Zuwiderhandlungen<br />
-auch auf ehemals<br />
markierten Parkplätzen-geahndet<br />
werden müssen.<br />
Michael Stiefenhofer<br />
Vermietung: Stellplätzen im Parkhaus<br />
Von November bis Februar gibt es Dauerparkkarten<br />
einen Stellplatz bewerben. Bei<br />
mehr als 80 Interessenten entscheidet<br />
die Eingangszeit der<br />
E-Mail.<br />
Bei Rückfragen stehen Ihnen die<br />
Mitarbeiter des Regiebetriebes<br />
Parkraumbewirtschaftung gerne<br />
zur Verfügung, Tel. 918-311.<br />
Michael Stiefenhofer<br />
115<br />
8<br />
104<br />
100/2<br />
105<br />
100/4<br />
4<br />
100/15<br />
100/14<br />
zu 105/3<br />
5<br />
105/1<br />
Friedrichshafener Straße<br />
Wackerstraße<br />
98/21 98/20<br />
106<br />
Parkplatz<br />
zu 105/3<br />
maßstabslos<br />
101/2<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Durch diese Planung soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden.<br />
Im Erdgeschoss ist eine Bäckereifiliale mit Tagescafé vorgesehen, in<br />
den Obergeschossen sollen Wohnungen entstehen.<br />
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.09.2017 liegt in der<br />
Zeit vom 16.10.2017 bis 15.11.2017 im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B),<br />
Bregenzer Straße 8, Foyer, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis<br />
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14:00<br />
Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Beachten Sie bitte, dass das<br />
Stadtbauamt während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Die Planunterlagen<br />
können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B),<br />
eingesehen werden.<br />
Auszubildende starten ins Berufsleben<br />
Zwei neue Auszubildende haben am 1. September ihre Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten<br />
bei der Stadt Lindau begonnen. Angelika Henkel aus Ravensburg (2. von rechts) ist derzeit bei den<br />
Zentralen Diensten eingeteilt. Giuseppina Moretti (Zweite von links) aus Lindau verstärkt im Moment<br />
die Schulverwaltung. Ausbildungsleiterin Sandra Wortmann, Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker und<br />
Hauptamtsleiter Thomas Nuber begrüßten die Neuankömmlinge. „Auch als Arbeitergeber hat die Stadt<br />
Lindau die Verantwortung, jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten“, so Oberbürgermeister<br />
Dr. Gerhard Ecker.<br />
BZ-Text: Bob/Foto: JW<br />
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird<br />
von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht<br />
gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,<br />
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von<br />
einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen<br />
DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen beim<br />
Stadtbauamt Lindau (B) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach<br />
§ 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />
mündlich abgegeben wer-den. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben<br />
worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB<br />
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Lindau (B), den 28.09.2017<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
„Fair gewinnt“ – Markt-Schmankerl<br />
Nach fünf Sommermonaten auf dem <strong>Lindauer</strong> Wochenmarkt möchte sich der „Faire Handel“ mit dem<br />
UmWeltmobil der Stadt Lindau zur Winterpause verabschieden.<br />
Der „Weltladen“ Wasserburg, der Arbeitskreis „Eine Welt“ der Lokalen Agenda 21 und die Kaffeerösterei<br />
Hensler laden als Dankeschön für das gute Miteinander am Mittwoch, 11. Oktober, ab 10 Uhr alle<br />
Bauern, Händler, Kunden, Bürger und Interessierte zu einem Markt-Schmankerl ein.<br />
Dazu wird der Tisch mit ausgewählten, regionalen Produkten der <strong>Lindauer</strong> Bauern und mit Waren aus<br />
dem Fairen Handel gedeckt. Dazu gibt es natürlich eine leckere Tasse LINDAU FAIR Kaffee.<br />
BZ-Text/Foto: Danielle Eichler