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07.10.2017 Lindauer Bürgerzeitung

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4 07. Oktober 2017 • BZ Ausgabe KW 40/17<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 117<br />

„Friedrichshafener Straße 7“– Öffentliche<br />

Auslegung nach § 3 (2) BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B), hat in seiner öffentlichen Sitzung<br />

am 27.09.2017 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr.117 „Friedrichshafener Straße 7“ mit Begründung in der Fassung vom<br />

05.09.2017 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2<br />

BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan<br />

Nr.117 „Friedrichshafener Straße 7“ im sog. beschleunigten<br />

Verfahren aufgestellt.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet liegt im Bereich des Stadtteiles Lindau-Aeschach zwischen<br />

der Friedrichshafener Straße und der Wackerstraße und umfasst folgende<br />

Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 100/14, 104, 105 (Teilfläche). Der räumliche<br />

Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.<br />

Geltungsbereich<br />

100<br />

9<br />

7<br />

Friedrichshafener Straße<br />

176/6<br />

N<br />

1<br />

Interimsparkplätze demarkiert<br />

Parken nur in eingezeichneten Flächen erlaubt<br />

Die Straßenverkehrsbehörde<br />

der Stadt Lindau weist darauf<br />

hin, dass die, für die Dauer des<br />

Wegfalls des Inselhallenparkplatzes<br />

zusätzlich markierten<br />

Parkplätze auf der Insel, nach<br />

der Eröffnung des Parkhauses<br />

zwischenzeitlich wieder entfernt<br />

wurden. Das Parken ist<br />

hier ab sofort verboten.<br />

Die Stadt Lindau wird 80 Dauerparkkarten<br />

für Stellplätze im<br />

neuen Parkhaus Inselhalle (P4)<br />

begrenzt auf die Monate Nov.<br />

2017 bis Feb. 2018 zur Verfügung<br />

stellen. Die Dauerparkkarte<br />

kostet 100 Euro pro Monat.<br />

Hierzu ist ein Vertrag mit der<br />

Stadt Lindau abzuschließen.<br />

Es wird keine fest zugewiesenen<br />

Stellplätze geben, vielmehr werden<br />

bis zu 80 Stellplätze aus der<br />

Zählung der Parkstandanzeige<br />

herausgenommen, so dass stets<br />

ein freier Stellplatz vorhanden<br />

sein wird. Interessenten können<br />

sich per E-Mail an verkehr@lindau.de<br />

ab dem 7. Oktober für<br />

Diese zusätzlichen Parkplätze<br />

waren ausdrücklich nur als Interimslösung<br />

bis zur Eröffnung<br />

des Parkhauses beschlossen<br />

und wurden nun im Inselkern<br />

und zum Beispiel in der Zeppelinstraße<br />

oder Ludwigstraße<br />

wieder demarkiert. Nachdem<br />

diese demarkierten Parkplätze<br />

von vielen Kraftfahrern einfach<br />

weiterhin benutzt werden,<br />

wird hiermit nochmals nachdrücklich<br />

darauf hingewiesen,<br />

dass das Parken auf der Insel<br />

nur innerhalb markierter Flächen<br />

zulässig ist und Zuwiderhandlungen<br />

-auch auf ehemals<br />

markierten Parkplätzen-geahndet<br />

werden müssen.<br />

Michael Stiefenhofer<br />

Vermietung: Stellplätzen im Parkhaus<br />

Von November bis Februar gibt es Dauerparkkarten<br />

einen Stellplatz bewerben. Bei<br />

mehr als 80 Interessenten entscheidet<br />

die Eingangszeit der<br />

E-Mail.<br />

Bei Rückfragen stehen Ihnen die<br />

Mitarbeiter des Regiebetriebes<br />

Parkraumbewirtschaftung gerne<br />

zur Verfügung, Tel. 918-311.<br />

Michael Stiefenhofer<br />

115<br />

8<br />

104<br />

100/2<br />

105<br />

100/4<br />

4<br />

100/15<br />

100/14<br />

zu 105/3<br />

5<br />

105/1<br />

Friedrichshafener Straße<br />

Wackerstraße<br />

98/21 98/20<br />

106<br />

Parkplatz<br />

zu 105/3<br />

maßstabslos<br />

101/2<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Durch diese Planung soll ein neues Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden.<br />

Im Erdgeschoss ist eine Bäckereifiliale mit Tagescafé vorgesehen, in<br />

den Obergeschossen sollen Wohnungen entstehen.<br />

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.09.2017 liegt in der<br />

Zeit vom 16.10.2017 bis 15.11.2017 im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B),<br />

Bregenzer Straße 8, Foyer, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns<br />

Einsicht öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis<br />

Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14:00<br />

Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Beachten Sie bitte, dass das<br />

Stadtbauamt während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist. Die Planunterlagen<br />

können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B),<br />

eingesehen werden.<br />

Auszubildende starten ins Berufsleben<br />

Zwei neue Auszubildende haben am 1. September ihre Ausbildung zu Verwaltungsfachangestellten<br />

bei der Stadt Lindau begonnen. Angelika Henkel aus Ravensburg (2. von rechts) ist derzeit bei den<br />

Zentralen Diensten eingeteilt. Giuseppina Moretti (Zweite von links) aus Lindau verstärkt im Moment<br />

die Schulverwaltung. Ausbildungsleiterin Sandra Wortmann, Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker und<br />

Hauptamtsleiter Thomas Nuber begrüßten die Neuankömmlinge. „Auch als Arbeitergeber hat die Stadt<br />

Lindau die Verantwortung, jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten“, so Oberbürgermeister<br />

Dr. Gerhard Ecker.<br />

BZ-Text: Bob/Foto: JW<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird<br />

von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht<br />

gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,<br />

welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von<br />

einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist nicht erforderlich. Die einschlägigen<br />

DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen verwiesen wird, stehen beim<br />

Stadtbauamt Lindau (B) im Rahmen der förmlichen Bürgerbeteiligung nach<br />

§ 3 Abs. 2 BauGB zur Einsicht zur Verfügung.<br />

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder<br />

mündlich abgegeben wer-den. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben<br />

worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB<br />

bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung<br />

nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Lindau (B), den 28.09.2017<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

„Fair gewinnt“ – Markt-Schmankerl<br />

Nach fünf Sommermonaten auf dem <strong>Lindauer</strong> Wochenmarkt möchte sich der „Faire Handel“ mit dem<br />

UmWeltmobil der Stadt Lindau zur Winterpause verabschieden.<br />

Der „Weltladen“ Wasserburg, der Arbeitskreis „Eine Welt“ der Lokalen Agenda 21 und die Kaffeerösterei<br />

Hensler laden als Dankeschön für das gute Miteinander am Mittwoch, 11. Oktober, ab 10 Uhr alle<br />

Bauern, Händler, Kunden, Bürger und Interessierte zu einem Markt-Schmankerl ein.<br />

Dazu wird der Tisch mit ausgewählten, regionalen Produkten der <strong>Lindauer</strong> Bauern und mit Waren aus<br />

dem Fairen Handel gedeckt. Dazu gibt es natürlich eine leckere Tasse LINDAU FAIR Kaffee.<br />

BZ-Text/Foto: Danielle Eichler

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