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Schwerpunkt Energie: Vielfalt statt Ideologie - Elde Online

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> Aktuell elde 1|2007<br />

Der Bericht von Dr. Thomas Thiele in der vergangenen Ausgabe<br />

der elde hat viele Mediziner, Krankenschwestern und Patienten<br />

veranlasst, ihre Erfahrungen mit der „Gesundheitsreform“ der<br />

Redaktion mitzuteilen. Hier zwei weitere Erlebnisberichte:<br />

„Der Staat verdient an der Krankheit seiner Bürger“<br />

Dr. med. Martin Junker aus Olpe:<br />

Als Hausarzt, ächzend<br />

unter der „Gesundheitsreform“<br />

Das deutsche Gesundheitswesen steht kurz davor, an die Wand gefahren<br />

zu werden. Den über 4 Millionen Arbeitslosen stehen fast 5 Millionen<br />

Beschäftigte im Gesundheitswesen gegenüber. Einer solchen Beschäftigungs-Branche,<br />

der zudem das größte Wachstums-Potenzial zugesprochen<br />

wird, werden zunehmend die Daumenschrauben angelegt. Es werden<br />

Vorschriften und Gesetze erlassen und die überbordende Bürokratie<br />

schlägt Berufsethik und Engagement kaputt. Seit 1. Juli 2006 ist die<br />

Budget-Schraube für Arzneimittel für den niedergelassenen Arzt noch<br />

stärker angezogen worden. Dem Patienten wird weisgemacht, dass die billigsten<br />

Arzneimittel genau so gut seien wie das Original. Verpflichtend ist<br />

die Verordnung eines der drei billigsten Nachahmer-Medikamente für nicht<br />

mehr patentgeschützte Wirkstoffe. Dem Patienten wird dies darüber hinaus<br />

dadurch schmackhaft gemacht, dass er für Medikamente, die 30 Prozent unter<br />

dem Festbetrag liegen, keine Zuzahlungen mehr leisten muss. Eine<br />

Mogelpackung: Bereits ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger sind bereits<br />

zuzahlungsbefreit. Der Apotheker ist verpflichtet, ein solches Billig-<br />

Medikament abzugeben, die Verantwortung aber für Qualität und<br />

Nebenwirkungen und die Haftung wird mir als Hausarzt zugeschoben.<br />

Werden die Budgetgrenzen überschritten, hafte ich mit meinem Honorar für<br />

das, was ich meinem Patienten nach bestem Wissen und Gewissen verschrieben<br />

habe. Für die Preisgestaltung wiederum kann ich aber nichts, die ist vom<br />

Gesetzgeber, den Krankenkassen und der Industrie vorgegeben. So kosten 30<br />

Tabletten eines massenhaft gebrauchten Schmerzmittels <strong>statt</strong> 1,50 – 1,90<br />

Euro dank der gesetzlich bestimmten Zuschläge und der Mehrwertsteuer ca.<br />

11 Euro! Der Staat verdient an der Krankheit seiner Bürger. Auch bei<br />

Heilmitteln (Physiotherapie wie Krankengymnastik, Massagen usw.) engt ein<br />

exakt vorgeschriebener Katalog mit Höchst- und Teilmengen von<br />

Anwendungen bei definierten Krankheitsbildern nicht nur den individuellen<br />

Heilverlauf, sondern auch ärztlichen Sachverstand und Ethik massiv ein. Dem<br />

Patienten aber wird vorgegaukelt: „Wir bezahlen alles, was der Arzt für nötig<br />

hält.“ Andererseits werden zunehmend Urlaubsreisen mit Wellness-<br />

Wohltaten im Wert bis zu 300 Euro von Krankenkassen bezahlt. Mein<br />

Schlaganfallpatient aber schaut nach 30 Verordnungen in die Röhre, da keine<br />

Krankenkasse die Garantie gibt, mich bei Verordnungen „außerhalb der<br />

Regelleistung“ frei von Regressforderungen zu stellen.<br />

„Die Bürokratie feiert Triumphe“<br />

Dr. med. Johannes Ebbers aus Düren:<br />

Die am Patienten erbrachten Dienstleistungen<br />

werden in Form von Abrechnungspunkten über<br />

die zuständige Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.<br />

Das hochkomplizierte Abrechnungsverfahren<br />

unterliegt per se wiederholten<br />

Kontrollen nach Tagesprofilen, Fachgruppendurchschnitten,<br />

sachlich-rechnerischen Berichtigungen<br />

etc. und ist schlussendlich sowieso budgetiert,<br />

d. h. am Ende kommt nur noch so etwas<br />

wie eine Pauschale pro Patient heraus. Damit<br />

aber die Bürokratie immer neue Triumphe feiern<br />

kann, wurde vor einiger Zeit die so genannte<br />

Plausibilitätsprüfung aus der Taufe gehoben.<br />

Wer mit seiner Abrechnung durch das oben genannte<br />

Prüfverfahren gelangt ist, kommt (zur<br />

Belohnung?) in eine Lostrommel. Wer zu den<br />

„Glücklichen“ gehört, die gezogen werden,<br />

muss sämtliche, in der Praxis befindlichen<br />

Behandlungsunterlagen zu ganz bestimmten,<br />

namentlich genannten Patienten einsenden.<br />

Hier werden also höchst private, intime und persönliche<br />

Daten, die absolut dem Arzt-Patienten-<br />

Geheimnis unterliegen, ohne Einverständnis der<br />

Patienten an eine Behörde überstellt. Vor ca. einem<br />

Jahr wurde ich in zwei Quartalen hintereinander<br />

aufgefordert, dies für gleich mehrere<br />

Dutzend Patienten zu tun. Diese eklatante<br />

Verletzung der Verschwiegenheitspflicht ließ<br />

mir keine Ruhe. Ich wandte mich daher an die<br />

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit<br />

des Landes NRW. In einer Stellungnahme<br />

legte sie – juristisch vermutlich wasserdicht<br />

– sehr eingehend dar, dass die<br />

Kassenärztliche Vereinigung mit der Plausibilitätsprüfung<br />

nicht gegen ihr eigenes Regelwerk<br />

verstößt. Wozu leistet sich also der Steuerzahler<br />

eine Landesbeauftragte für den Datenschutz?<br />

Damit diese den „gläsernen Patienten“ noch<br />

polieren hilft?<br />

Mehr zu diesem Thema im Internet unter<br />

http://gesundheit.fdp.de

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