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koalitionsvertrag_2018

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X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft<br />

1. Pakt für den Rechtsstaat<br />

Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen<br />

in die rechtsstaatliche Demokratie. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat auf<br />

Ebene der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern schließen.<br />

Justiz<br />

Bestandteil dieses Paktes sind 2000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder<br />

und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal. Die Länder haben mit der<br />

Ausweitung des Justizpersonals bereits begonnen. Die Personalausstattung des Generalbundesanwalts<br />

wird verbessert. Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen<br />

Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben. Wir stärken die digitale und interkulturelle<br />

Kompetenz.<br />

Wir wollen das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht schärfen,<br />

um aus den dunklen Kapiteln unserer Vergangenheit lernen zu können. Wir sind<br />

uns einig, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht<br />

auch Teil der Juristenausbildung ist.<br />

Sicherheitsbehörden<br />

Bund und Länder haben die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden bereits<br />

vorangebracht. Am Ende dieser Ausbauphase werden insgesamt 15 000 Stellen geschaffen<br />

worden sein. Der Bund wird 7500 zusätzliche Stellen schaffen. Wir wollen<br />

das Bundeskriminalamt als zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund<br />

etablieren und einen gemeinsamen Investitionsfonds für die IT der deutschen<br />

Polizei schaffen. Im Bereich der Strafverfolgung werden wir den Datenaustausch<br />

zwischen Polizei und Justiz verbessern.<br />

Verfahrensrecht<br />

Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem wir die Strafprozessordnung<br />

(StPO) modernisieren und Strafverfahren beschleunigen mit folgenden Maßnahmen:<br />

Wir modernisieren das Selbstleseverfahren. Wir ermöglichen in besonders umfangreichen<br />

Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern<br />

durch das Gericht. Wir prüfen die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit<br />

von Beweiserhebung und -verwertung. Wir prüfen gesetzgeberischen Handlungsbedarf<br />

einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation. Wir unterstützen Einrichtungen,<br />

in denen Opfer von Gewalttaten ihre Verletzungen anonym dokumentieren<br />

lassen können. Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen<br />

Befangenheits- und Beweisanträgen. Besetzungsrügen sollen künftig in<br />

einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden. Die DNA-Analyse wird im<br />

Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet<br />

(§ 81e StPO). Wir führen gesetzliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards<br />

für Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher ein.<br />

Musterfeststellungsklage<br />

Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung<br />

für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.<br />

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