koalitionsvertrag_2018
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X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft<br />
1. Pakt für den Rechtsstaat<br />
Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen<br />
in die rechtsstaatliche Demokratie. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat auf<br />
Ebene der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern schließen.<br />
Justiz<br />
Bestandteil dieses Paktes sind 2000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder<br />
und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal. Die Länder haben mit der<br />
Ausweitung des Justizpersonals bereits begonnen. Die Personalausstattung des Generalbundesanwalts<br />
wird verbessert. Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen<br />
Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben. Wir stärken die digitale und interkulturelle<br />
Kompetenz.<br />
Wir wollen das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht schärfen,<br />
um aus den dunklen Kapiteln unserer Vergangenheit lernen zu können. Wir sind<br />
uns einig, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht<br />
auch Teil der Juristenausbildung ist.<br />
Sicherheitsbehörden<br />
Bund und Länder haben die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden bereits<br />
vorangebracht. Am Ende dieser Ausbauphase werden insgesamt 15 000 Stellen geschaffen<br />
worden sein. Der Bund wird 7500 zusätzliche Stellen schaffen. Wir wollen<br />
das Bundeskriminalamt als zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund<br />
etablieren und einen gemeinsamen Investitionsfonds für die IT der deutschen<br />
Polizei schaffen. Im Bereich der Strafverfolgung werden wir den Datenaustausch<br />
zwischen Polizei und Justiz verbessern.<br />
Verfahrensrecht<br />
Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem wir die Strafprozessordnung<br />
(StPO) modernisieren und Strafverfahren beschleunigen mit folgenden Maßnahmen:<br />
Wir modernisieren das Selbstleseverfahren. Wir ermöglichen in besonders umfangreichen<br />
Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern<br />
durch das Gericht. Wir prüfen die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit<br />
von Beweiserhebung und -verwertung. Wir prüfen gesetzgeberischen Handlungsbedarf<br />
einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation. Wir unterstützen Einrichtungen,<br />
in denen Opfer von Gewalttaten ihre Verletzungen anonym dokumentieren<br />
lassen können. Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen<br />
Befangenheits- und Beweisanträgen. Besetzungsrügen sollen künftig in<br />
einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden. Die DNA-Analyse wird im<br />
Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet<br />
(§ 81e StPO). Wir führen gesetzliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards<br />
für Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher ein.<br />
Musterfeststellungsklage<br />
Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung<br />
für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.<br />
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