koalitionsvertrag_2018
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te sowie die schnelle Reaktion im Krisenfall weiter verbessert werden kann. Die Plattform<br />
www.lebensmittelwarnung.de wird im Zusammenwirken mit den Ländern verbraucherfreundlich<br />
überarbeitet.<br />
Werbung<br />
An Kinder gerichtete Werbung bedarf der kritischen Beobachtung. Wir unterstützen<br />
die EU-Kommission bei der Umsetzung der „Audiovisuellen Mediendienst Richtlinie“,<br />
damit auf europäischer Ebene Verhaltensregeln umgesetzt werden, die einen verantwortlichen<br />
Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung beinhalten.<br />
Forschung<br />
Wir wollen eine Bündelung und Verstärkung der Forschungsaktivitäten im Bereich<br />
gesunde Ernährung. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Vergiftungen richten<br />
wir beim Bundesinstitut für Risikobewertung ein nationales Vergiftungsregister ein.<br />
Das Nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette<br />
wollen wir planmäßig ausbauen.<br />
VII. Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten<br />
1. Rente<br />
Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören<br />
die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.<br />
Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein<br />
hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf<br />
heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch<br />
Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.<br />
Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in <strong>2018</strong> die Rentenformel<br />
ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“<br />
einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und<br />
Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen<br />
ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen<br />
Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie<br />
an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren<br />
Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und<br />
der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der<br />
Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag<br />
unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.<br />
Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen<br />
und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen<br />
zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.<br />
Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die<br />
35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen.<br />
Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung<br />
entsprechend der Grundsicherung.<br />
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