koalitionsvertrag_2018
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men des europäischen Kreislaufwirtschaftspakets und der weiteren Arbeiten an der<br />
europäischen Plastikstrategie, Abfallvermeidung und Recycling stärken, die Einsatzmöglichkeiten<br />
für recycelte Materialien verbessern und entsprechende Anreize sowie<br />
mögliche gesetzliche Pflichten prüfen. Daneben wollen wir die Produktverantwortung<br />
weiterentwickeln, d.h. Hersteller müssen Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit<br />
stärker berücksichtigen.<br />
Wir werden die Recyclingpotenziale weiterer relevanter Abfallströme wie Altholz, Alttextilien<br />
oder Altreifen evaluieren und verstärkt nutzen. Bei der Einweg-Mehrweg-<br />
Diskussion setzen wir auf Wissenschaftlichkeit und den größten ökologischen Nutzen.<br />
Deshalb werden wir für Ökobilanzen als Entscheidungsgrundlage zügig die einheitliche<br />
Methodik weiterentwickeln. Wir werden eine „Nationale Forschungs- und<br />
Innovationsstrategie für Ressourcenschutztechnologie“ gemeinsam mit der Wirtschaft<br />
erarbeiten.<br />
Wir wollen den Bodenschutz in der Praxis voranbringen und einen bundeseinheitlichen<br />
und rechtsverbindlichen Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle<br />
schaffen. Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz muss ein hohes<br />
Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig<br />
aber praxistauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe<br />
vermeiden. Wir wollen den Ländern bei entsprechenden Änderungsanträgen des<br />
Bunderates mit der Aufnahme einer Öffnungsklausel die Möglichkeit einräumen, bereits<br />
bestehende und bewährte länderspezifische Regelungen bei der Verfüllung von<br />
Gruben, Brüchen und Tagebauen gesetzlich abzusichern.<br />
Luftreinhaltung<br />
Wir werden die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)<br />
zügig verabschieden und damit an den Stand der Technik anpassen.<br />
Umwelt und Gesundheit<br />
Wir werden auch aus Wettbewerbsgründen auf EU-Ebene dafür eintreten, dass Erzeugnisse,<br />
die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können,<br />
im Rahmen der bestehenden Chemikalienverordnung REACH geregelt werden,<br />
wenn sie nicht in der EU hergestellt werden. Eine geeignete und bewährte Maßnahme<br />
zur Regelung von Stoffen in Erzeugnissen ist das REACH-<br />
Beschränkungsverfahren. Die Regulierung dieser Erzeugnisse soll beschleunigt und<br />
erleichtert werden. Regelungslücken, die europäische Unternehmen benachteiligen,<br />
sollen bei künftigen Anpassungen der bestehenden REACH-Vorschriften geschlossen<br />
werden.<br />
Wir wollen das ressortübergreifende „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“<br />
weiterentwickeln, um den Schutz der Menschen vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken<br />
weiter zu verbessern.<br />
Wir wollen zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit vor ionisierender Strahlung<br />
das Strahlenschutzgesetz 2017 auf der Verordnungsebene konkretisieren. Im<br />
Bundesamt für Strahlenschutz wollen wir ein Kompetenzzentrum „Strahlenschutz und<br />
Stromnetze“ einrichten. Wir wollen den Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei<br />
der Digitalisierung, insbesondere auch bei dem Aufbau des zukünftigen Mobilfunkstandards,<br />
sicherstellen.<br />
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