koalitionsvertrag_2018
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Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis<br />
2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen und danach jährlich dynamisiert für<br />
Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stellen.<br />
Planungsbeschleunigung<br />
Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit<br />
wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr,<br />
Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Durch frühzeitige Bürgerbeteiligung,<br />
weniger Bürokratie und gezielten Personaleinsatz wollen wir unsere öffentlichen<br />
Verkehrswege schneller planen und bauen. Mit Änderung der rechtlichen Vorgaben<br />
wollen wir Erleichterungen für Infrastrukturprojekte erreichen. Dabei orientieren<br />
wir uns an den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sowie an den zwölf Punkten<br />
der Strategie Planungsbeschleunigung des Verkehrsressorts. Für ausgewählte Projekte<br />
mit überragendem öffentlichem Interesse werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren<br />
verkürzen und die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz<br />
beschränken.<br />
Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in<br />
seiner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der<br />
Präklusion einsetzen.<br />
Für fünf Pilotprojekte wollen wir Baurecht durch Maßnahmengesetze erproben. Das<br />
Instrument der Plangenehmigung wollen wir stärken, insbesondere bei Ersatzneubauten<br />
und Lärmschutzmaßnahmen. Gemeinsam mit der Wirtschaft werden wir die<br />
Gewinnung von Fachpersonal gezielt angehen.<br />
Die digitale Planungsmethode „Building Information Modeling“ (BIM) reduziert Kosten<br />
und minimiert die Risiken von Kosten- und Terminüberschreitungen. Deshalb werden<br />
wir die BIM baldmöglichst bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten<br />
zur Anwendung bringen.<br />
Mobilität und Umwelt<br />
Wir werden eine Kommission unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus<br />
Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern<br />
und Regionen einsetzen, die bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der<br />
bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet. Die<br />
Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – stehen aktuell vor enormen<br />
Herausforderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und<br />
Geschäftsmodelle und sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei<br />
bedeutende Aspekte. Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen und<br />
dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet. Wir wollen die<br />
Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität<br />
sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der<br />
Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und<br />
des Schienenverkehrs, effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive<br />
Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums<br />
Diesel.<br />
Wir wollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen unsere Anstrengungen für eine<br />
Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten<br />
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