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E_1928_Zeitung_Nr.083

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Zum Fallenbetrieb im Kanton<br />

Bern.<br />

Wir haben in Nummer 81 der «Automobil-<br />

Revue» ein Interview veröffentlicht, bei welchem<br />

Herr Polizeidirektor Stauffer seinen<br />

Standpunkt über das Kantrollwesen im Kanton<br />

Bern niederlegte. Leider laufen bei uns<br />

fast täglich Klagen ein über den im Kanton<br />

Bern praktizierten Fallenbetrieb von Seite<br />

der Polizeiorgane, die mit den Aeusserungen<br />

ihres Chefs in teilweisem Widerspruch stehen.<br />

Wenn schon der Automobilist kontrolliert<br />

werden muss, so hat er wenigstens das<br />

Recht, dass diese Kontrolle anständig durchgeführt<br />

werde und sie nicht zur eigentlichen<br />

Automobilfalle herabsinke. Leider mehren<br />

sich die Klagen über diesen Punkt derart,<br />

dass gegenwärtig nicht mehr von einer Kontrolle,<br />

sondern von einem eigentlichen Automobilfallenbetrieb<br />

gesprochen werden muss.<br />

Gegen dieses, jeglichem Recht hohnsprechende<br />

Vorgehen, das nur noch als schamloser<br />

Beutezug auf den Geldsäckel der Automobilisten<br />

bezeichnet werden muss, erheben<br />

wir schärfsten Protest. Wir sind dazu umsomehr<br />

berechtigt, als wir ie und je die Automobilisten<br />

zu anständigem und korrektem<br />

Fahren angehalten haben. Durch Dörfer und<br />

Ortschaften soll vernunftgemäss und muss<br />

nach den bestehenden Vorschriften, solange<br />

diese einmal in Kraft erklärt worden sind,<br />

gefahren werden. Wir sind auch überzeugt,<br />

dass mit wenigen Ausnahmen jeder Autler<br />

sich eine Ehre daraus macht, die in den Ortschaften<br />

vorgeschriebenen Tempi innezuhalten.<br />

.Dagegen fällt jede Berechtigung zur Kontrolle<br />

dahin, wenn sie in unfairer Weise<br />

an Orte hin verlegt wird, wo die Kontrolle<br />

eben zur Falle werden muss. Die neueste<br />

Praxis der Polizeiorgane verlegt nun aber<br />

ihre Kontrolle weniger in die Dörfer selbst,<br />

als an die Grenzen der Gemeinden, an steigende<br />

Strassen oder in die Nähe von Verkehrsschranken,<br />

die den • Automobilisten zu<br />

schnellerem Fahren zwingen.<br />

So wird, um nur ein Beispiel zu erwähnen,<br />

eine Kontrolle beim Bahnübergang vonDelsberg<br />

durchgeführt, in der Weise, dass ein Polizist<br />

sich direkt hinter dem Barrierenhäuschen,<br />

der zweite in 200 Meter Entfernung gegen<br />

Delsberg zu postiert hat. Was passiert?<br />

Das Automobil fährt gegen die geschlossene<br />

Barriere. Es hält an, die Barrieren gehen in<br />

die Höhe, der Automobilist, im Glauben, die<br />

Barrierenwärterin wolle ihm eine Gefälligkeit<br />

erweisen, indem sie den Durchgang kurz<br />

vor dem Herannahen des Zuges freigibt, beeilt<br />

sich, die Eisenschienen so rasch als möglich<br />

zu passleren und kommt damit mit Leichtigkeit<br />

über eine Geschwindigkeit von 30 km<br />

hinaus. Der Streich ist gelungen. Die Folge:<br />

Eine Anzeige, der betreffende Automobilist<br />

sei mit über 38 km gefahren und die Busse,<br />

gestützt auf eine sogenannte Kontrolle ohne<br />

Stoppuhr! Wie uns gemeldet wurde, soll ein<br />

gleiches System in Moutier zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Dieses Gebaren der bernischen Polizeiorgane<br />

kann nun nicht mehr als Kontrolle,<br />

sondern muss tatsächlich als ein schikanöser,<br />

auf die Dauer nicht mehr zu ertragender Fallenbetrieb<br />

bezeichnet werden. Es ist daher<br />

höchste Zeit, dass die verantwortlichen Behörden<br />

ihre Unterinstanzen zur Vernunft<br />

ermahnen und durch ein Verbot diesem nicht<br />

mehr zu rechtfertigenden Strassenraub ein<br />

Ende bereiten. Sollte dies nicht der Fall sein,<br />

so müssten die Automobilisten eben zur<br />

Selbsthilfe schreiten, was für das ganze<br />

wirtschaftliche Leben des Kantons Bern von<br />

schwerwiegenden Folgen sein könnte. Es<br />

bleibt immerhin zu hoffen, dass die automobilfreundliche<br />

Berner Regierung endlich zum<br />

Rechten sehen wird. K.<br />

Motorfahrzeugverkehr<br />

im Kanton Glarus.<br />

Aus dem Kapitel «Motorfahrzeug- und<br />

Fahrradverkehr» des Abschnittes Baudirektion<br />

im regierungsrätlichen Geschäftsbericht,<br />

umfassend den Zeitraum Mai 1927 bis Mai<br />

<strong>1928</strong> entnehmen wir u. a. folgendes:<br />

Die Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />

betrugen letztes Jahr netto Fr. 107,828.90<br />

und aus dem Fahrradverkehr Fr. 8,747.50,<br />

total Fr. 116,576.40 gegenüber Fr. 95,400.—<br />

im Vorjahr und Fr. 70,000.— im Budget. (Es<br />

wäre wünschbar, wenn je weilen in der Rechnung<br />

die Bruttoeinnahmen (Steuern und<br />

Taxen) und die Ausgaben für Verwaltung, Anschaffungen,<br />

Schilder' oder dgl. ausgeschieden<br />

würden, um ein noch besseres Bild vom<br />

Umsatz herzustellen.) Im Bestand der Motorfahrzeuge<br />

ist im Jahre 1927 wiederum eine<br />

aufgehalten hatte. Mit Staunen sah Anne<br />

Mrs. Bytheway die Tür der Stiefelkammer<br />

öffnen, sah Mr. Cherry mit einer Drehung<br />

des Handgelenkes seinen Gefangenen hineinbefördern,<br />

die Tür "zuschlagen und versperren<br />

und den Schlüssel unauffällig in die<br />

Tasche stecken.<br />

(Fortsetzung folgt.)<br />

RF»<br />

ÄUTOMOmi -REVUE<br />

?£<br />

klagten für die Hälfte des nachgewiesenen<br />

Schadens ergab, gelangte das Gerieht zur<br />

gänzlichen Abweisung der Klage. Nach der<br />

bundesgerichtlichen Rechtssprechung kann<br />

erhebliche Vermehrung eingetreten; die Zahl<br />

der Automobile ist auf 292 und diejenige der<br />

Motorräder auf 151 gestiegen, sodass es heute<br />

auf 78 Einwohner ein Motorfahrzeug trifft.<br />

Der Motorfahrzeugverkehr über den Klausen<br />

ist im Jahre 1927 gegenüber dem Vorjahre<br />

erheblich zurückgegangen, was wohl<br />

auf die schlechte Witterung jenes Jahres zurückzuführen<br />

ist. Die neuen erhöhten Gebührenansätze<br />

bewirkten aber trotzdem eine<br />

Mehreinnahme. (Die Frequenz im laufenden<br />

Jahre, d. h. der nun zu Ende gehenden Fahrsaison<br />

für die Bergstrassen, wird wiederum<br />

wesentlich günstigere Zahlen ergeben).<br />

Die Regelung des Automobil- und Fahrradverkehrs<br />

macht weitere Fortschritte. Die Justiz-<br />

und Polizeidirektorenkonferenz hat den<br />

Kantonsregierungen seinerzeit eine Reihe von<br />

Empfehlungen, die sich auf die Motorfahrzeuge<br />

beziehen, in einem Berichte ihrer Studienkommission<br />

zur Einführung unterbreitet.<br />

Die glarnerische Regierung hat diesen Bericht<br />

mit den zahlreichen wertvollen Vorschlägen<br />

bereits einer Prüfung unterzogen<br />

und zum Beispiel der angeregten gegenseitigen<br />

Meldung von Bestrafung wegen Uebertretungen<br />

der Konkordatsvorschriften Folge 1<br />

gegeben.<br />

Einem Vorschlag des eidgenössischen Postdepar<br />

t tements über Erhebung einer Zuschlagsgebühr<br />

für ausländische Gesellschaftswagen,<br />

weche die Schweiz befahren, hat der Regierungsrat<br />

zugestimmt. Diese Zuschlagstaxen<br />

fallen ganz den Kantonen zu. Für einen Wagen,<br />

der von Bilten her kommt und den<br />

Klausen passiert, wird der Kanton einen Anteil<br />

von Fr. 10.90 für je eine Fahrt erhalten.<br />

Auch an der von der eidgenössischen Polizeiabteilung<br />

einzuführenden Verkehrsunfallstatistik<br />

hat die Regierung ihre Mitarbeit zugesagt.<br />

Mit den Kantonen.Aargau und ; Schwyz sind<br />

Vereinbarungen getroffen worden, um bei:<br />

Handänderungen von Motorfahrzeugen die<br />

für das betreffende Jahr ausgestellten Ausweise<br />

ohne weitern Gebührenbezug gegenseitig<br />

anzuerkennen.<br />

Fortwährend grosse Aufmerksamkeit wird<br />

dem Strassenwesen gewidmet. Die Verbes-<br />

em<br />

H^^KB^US<br />

Aus dem Bundesgericht.<br />

Aaaf«><br />

nämlich der Versicherte, sofern ihm die S.U.<br />

V.A.L nicht ihre Ansprüche abgetreten hat,<br />

einen für den Unfall haftbaren Dritten nur soweit<br />

auf Schadenersatz belangen, als der von<br />

dem Dritten zu vertretende Schaden die<br />

eistungen der Versicherungskasse übersteigt.<br />

Dies bedeutete im vorliegenden Falle, dass<br />

der Chauffeur nur soweit haftete, als der von<br />

ihm zu ersetzende Schaden den Kapitalwert<br />

der von der S.U.V.A.L geleisteten Rente<br />

überstieg. Nun betrug aber dieser Kapitalwert<br />

über S600 Franken, während der vom Beklagten<br />

zu ersetzende halbe Schaden bloss<br />

7576 Franken erreichte. Die Klage wurde<br />

demnach im Hinblick auf das Kranken- und<br />

Unfallversicherungsgesetz abgewiesen.<br />

Die obere Genier Instanz und das Bundesgericht<br />

(I. zivilr. Abteilung) haben die Klage<br />

ebenfalls gänzlich abgewiesen, jedoch aus<br />

anderen Erwägungen, die dem Rechtsgefühl<br />

wohl eher einleuchtend erscheinen. Sie waren<br />

der Auffassung, dass der Unfall allein auf<br />

das Verschulden des Radfahrers zurückzuführen<br />

sei.<br />

Allerdings wäre der Autoführer nicht nur<br />

nach dem Genfer Reglement, sondern auch<br />

nach allgemeiner Vorsichtsregel verpflichtet<br />

gewesen, vor dem Verlassen der Privatgutes<br />

und der Einfahrt in die öffentliche Strasse<br />

ein Signal abzugeben. Indessen kommt diese<br />

Unterlassung nicht als Ursache des Unfalles<br />

in Betracht, weil sich der Unfall erst ereignete,<br />

als der Wagen schon in langsamem<br />

Tempo einige Meter weit auf die Strasse hinaus<br />

gefahren war, das vor der Ausfahrt abgegebene<br />

Signal also den Radfahrer vermutlich<br />

nicht gewarnt hätte, der erst nachher in raschem<br />

Tempo eintraf. Dass dieser rasch gefahren<br />

ist, ergibt sich schon aus der Wucht<br />

des Zusammenstosses. Sein schweres Verschulden<br />

besteht ab.er namentlich darin, dass<br />

er sich gar nicht darum kümmerte, ob die<br />

Strasse vor ihm frei sei und die vor ihm<br />

liegende Strecke nicht übersah, während er<br />

beim Beobachten der elementarsten Vorsicht<br />

den Zusammenstoss mit dem stillstehenden<br />

Auto leicht vermieden hätte. Die Klage ist<br />

also deswegen abzuweisen, weil das Verschulden<br />

des Beklagten, wenn von einem solchen<br />

überhaupt gesprochen werden kann, keine der<br />

Ursachen des Unfalles bildet, der allein der<br />

schweren Fahrlässigkeit des Klägers selber<br />

zuzuschreiben ist. — Würde aber ein Mitverschulden<br />

des Beklagten angenommen, so<br />

wäre es auf keinen Fall schwerer als dasjenige<br />

des Klägers und dann träfe die Erwägung<br />

zu, welche die erste Instanz zur Abweisung<br />

der Klage geführt hat. A. W.<br />

serung des Strassennetzes marschiert. Die<br />

von den Landsgemeinden 1922 und 1924 beschlossenen<br />

Korrektionen von Kantonsstrassen<br />

sind innerhalb den vorgesehenen Bauzeiten<br />

vollendet worden in einer "Gesamtlänge<br />

von 10,84 Kilometer und mit einem Kostenaufwand<br />

von 1,2 Millionen Franken, sodass<br />

sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für<br />

Korrektion und Belag per Meter Strassenänge<br />

auf Fr. 110.— stellen. Namentlich bei<br />

den neuern Korrektionen wurde im Prinzip<br />

auf Vollständigkeit und Richtigkeit bis in alle<br />

Details des Strassenbaues gehalten, von der<br />

Erwägung und Erwahrung ausgehend, dass<br />

die richtige Ausbildung der Details wesentich<br />

zur Verminderung der spätem Unterhaltskosten<br />

beiträgt und überhaupt ein integrierender<br />

Bestandteil des modernen Strassenbaues<br />

bilden muss. Ueber den weitern<br />

Ausbau der Ueberlandstrassen und der Dorftrassenstrecken,<br />

die bezüglichen Projekte<br />

und Kreditbewilligungen durch die diesjährige<br />

Landsgemeinde wurde seinerzeit bereits<br />

berichtet. L.<br />

ÄutomobH-Strassen.<br />

In der Sektion Bern des Automobil-Club<br />

hielt Herr Marcel Nyffeler am Montag abend<br />

einen interessanten Vortrag mit Lichtbildern<br />

über das Thema «Die Erfahrungen der oberitalienischen<br />

Automobilstrassen und ihre Nutzanwendung<br />

auf eine erste Schweiz. Automobilstrasse<br />

von Bern nach Thun.-» Der Referent<br />

verfügt über ein umfassendes photographisches<br />

und statistisches Material über die oberitalienischen<br />

von Mailand ausgehenden Sonderstrassen<br />

für Motorfahrzeuge und hat sich<br />

durch sorgfältiges Studium auch einen gründlichen<br />

Einblick in das interessante Verkehrsund<br />

Wirtschafts-Problem automobilistischer<br />

Sonderstrassen an Ort und Stelle verschafft,<br />

sodass er, wie wenig andere, ein Urteil darüber<br />

besitzt, wie sich die italienischen Erfahrungen<br />

in unserm Lande verwenden lassen.<br />

Im zweiten Teil seiner Darlegungen hat<br />

Nyffeler die Zweckmässigkeit und Notwendigkeit<br />

von Sonderstrassen für den zunehmenden<br />

Automobil-Verkehr in unserm Lande,<br />

insbesondere den starken Verkehrs-Fluss zwischen<br />

Bern und Thun mit Höhepunkten bis<br />

annähernd 2000 Motorahrzeuge täglich untersucht.<br />

Das Projekt einer Automobil-Strasse<br />

Thun—Bern ist dem <strong>Zeitung</strong>sleser aus früheren<br />

Darlegungen bekannt; die günstigen Verhältnisse<br />

des vorgesehenen Trace rechtsufrig<br />

direkt der Aare entlang, die heutige Ueber-<br />

e<br />

ms<br />

81<br />

lastung der bestehenden Staatsstrassen, das<br />

zweifellos starke Anschwellen des Verkehrs<br />

auf dieser Strecke in späteren Jahren weisen<br />

auf den Bau dieser Automobil-Strasse in<br />

überzeugender Weise hin, geben der Rentabilität<br />

des Projekts auch einen tragbaren<br />

Untergrund. Darüber hinaus läge es im Interesse<br />

der gesamten schweizer. Volkswirtschaft,<br />

wenn für unsere heimischen Verhältnisse<br />

durch Bau einer solchen Strasse die<br />

Versuchsstrecke für das ausserordentlich bedeutsame<br />

Problem, das den grossen Wasserwirtschafts-Plänen<br />

unseres Landes an Bedeutung<br />

kaum nachsteht, geschaffen würde.<br />

Ein zahlreiches Auditorium von Automobilisten<br />

und Verkehrs-Interessenten folgte den<br />

Ausführungen mit grossem Interesse und<br />

schloss sich einstimmig einer vom Vize-Präsidenten<br />

des Automobil-Club, Herrn Oberst<br />

Marbach vorgelegten Resolution an, die folgenden<br />

Wortlaut hat:<br />

Die an der Monatszusammenkunft vom 1.<br />

Oktober anwesenden Mitglieder der Sektion<br />

Bern des A. C. S. haben mit grossem Interesse<br />

Kenntnis genommen von den Ausführungen<br />

des Herrn M. Nyffeler über das Projekt<br />

einer Auto-Strasse Bern—Thun,<br />

sie sind der Ansicht, dass die bestehende<br />

Staatsstrasse den Anforderungen des gesteigerten<br />

Verkehrs in keiner Weise genügt<br />

und dass eine Korrektion und Verbreiterung<br />

der Staatsstrasse wegen der<br />

hohen Kosten, welche diese verursachen<br />

wurde, nicht durchführbar ist,<br />

dagegen haben sie die Ueberzeugung gewonnen,<br />

dass das von Herrn Nyffeler vorgelegte<br />

Projekt allen Anforderungen gerecht<br />

wird und dass dessen Verwirklichung im<br />

Interesse der Verkehrssicherheit, nicht not<br />

für die Automobilisten, sondern für alle<br />

Strassenbenützer, sowie auch für die Anwohner<br />

der Staatsstrasse, von grösstem<br />

Nutzen wäre,<br />

daher erklären sie sich bereit, dem vorgelegten<br />

Projekt und allem, was dazu dient,<br />

dessen Verwirklichung herbeizuführen, ihre<br />

moralische Unterstützung zu gewähren.<br />

Zum Anschluss an obige Resolution möchten<br />

wir alle Automobilfahrer, welche die Oberitalienischen<br />

Automobilstrassen kennen ersuchen,<br />

folgende Fragen zuhanden des Initiativkomitees<br />

zu beantworten:<br />

1. Sind Sie befriedigt von Ihrer Fahrt auf den<br />

oberitalienischen Automobilstrassen?' Betrachten<br />

Sie sie als ein einmalig zu befahrefldes Kuriosum<br />

oder würden Sie sie ständig benützen?<br />

2. Sind Sie überzeugt, dass die Ihnen durch die<br />

Automobilstrasse verursachten Vorteile und Annehmlichkeiten<br />

die entrichtete Taxe aufwiegen?<br />

3. Welche Vorteile und Annehmlichkeit der Automobilstrasse<br />

schätzen Sie ganz besonders?<br />

4. Was stellen Sie nach Ihren Erfahrungen auf<br />

den oberitalienischen Automobilstrassen für<br />

strassenbau- und verkehrstechnische Anforderungen<br />

an eine schweizerische Automobilstras3e?<br />

5. Erhoffen Sie als Besitzer eines Personenwagens<br />

oder Motorrades von einer Automobilstrasse<br />

Bern—Thun in erster Linie geschäftliche oder<br />

persönliche Vorteile?<br />

6. Welche Benützungstaxe würden Sie für die<br />

Strecke Bern—Thun ungefähr als angemessen<br />

erachten, wenn Ihnen alle Vorteile und Annehmlichkeiten<br />

geboten würden, die man von<br />

einer Automobilstrasse erwarten darf: Vollkommene,<br />

breite, geradlinige, kreuzungslose und<br />

steigungslose Fahrbahn; einheitlicher Verkehrsrhytmus<br />

und Möglichkeit der Erzielung höchster<br />

Geschwindigkeiten; Umfahrung der Siedelungsn,<br />

wesentliche Gefahrenverminderung, landschaftliche<br />

Schönheit, direkte ökonomische Vorteile<br />

durch Zeitgewinn, Schonung des Wagens, Ersparnis<br />

an Betriebsstoff und Bereifung usw.?<br />

a. für Ihren Lastwagen?<br />

b. für Ihren Personenwagen?<br />

c. für Ihr Motorrad?<br />

Die Antworten sind an die GeschäftssfeiW<br />

des Initiativkomitees für eine Automobilstrasse<br />

Bern—Thun in Bern, Spitalgasse 34,<br />

zu richten.<br />

Eine Internationale Automobllwcche<br />

In St. Moritz.<br />

Die Schweiz wird nächstes Jahr um eine<br />

grosse, internationale Automobilveranstaltung<br />

reicher sein. Und zwar ist es das Automobilneuland<br />

Graubünden, das 1929 mit einem<br />

grosszügigen Automobilmeeting aufwarten<br />

will. Wie wir vernehmen, hat die Sektion<br />

Graubünden des A. C. S. die Nationale<br />

Sportkommission des A. C. S. wissen lassen,<br />

dass sie beabsichtige, vom 14. bis 18. August<br />

1929 in St. Moritz eine internationale Automobil-Woche<br />

abzuhalten. Dieselbe soll sich<br />

aus einer internationalen Sternfahrt, aus einer<br />

Schön-heitskonkurrenz für Automobile, einem<br />

Kilometerrennen auf der Strasse Samaden-<br />

Punt-Muraigl bei Pontresina, einer Bergprüfungsfahrt<br />

Pontresina-Bernina-Hospiz und<br />

einer Geschicklichkeitsprüfung zusammensetzen,<br />

somit aus fünf verschiedenen Konkurrenzen,<br />

die ebenso abwechselnden wio<br />

interessanten Sport versprechen.<br />

Die Initiative der Graubündner Sektion des<br />

A. C. S. wird wohl allerorts mit besonderem<br />

Beifall begrüsst werden. Die Schweiz<br />

erhält dadurch ein Automobilmeeting von internationalem<br />

Gepräge, wie man solche Meetings<br />

schon seit Jahren in Wiesbaden, Nizza,<br />

Baden-Baden, La Baule, Cannes, San Remo<br />

mit grösstem Erfolg durchgeführt und die<br />

sicherlich eine grosse, internationale Sportswelt<br />

im Engadin zusammenführen wird. Es

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