E_1928_Zeitung_Nr.083
E_1928_Zeitung_Nr.083
E_1928_Zeitung_Nr.083
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zum Fallenbetrieb im Kanton<br />
Bern.<br />
Wir haben in Nummer 81 der «Automobil-<br />
Revue» ein Interview veröffentlicht, bei welchem<br />
Herr Polizeidirektor Stauffer seinen<br />
Standpunkt über das Kantrollwesen im Kanton<br />
Bern niederlegte. Leider laufen bei uns<br />
fast täglich Klagen ein über den im Kanton<br />
Bern praktizierten Fallenbetrieb von Seite<br />
der Polizeiorgane, die mit den Aeusserungen<br />
ihres Chefs in teilweisem Widerspruch stehen.<br />
Wenn schon der Automobilist kontrolliert<br />
werden muss, so hat er wenigstens das<br />
Recht, dass diese Kontrolle anständig durchgeführt<br />
werde und sie nicht zur eigentlichen<br />
Automobilfalle herabsinke. Leider mehren<br />
sich die Klagen über diesen Punkt derart,<br />
dass gegenwärtig nicht mehr von einer Kontrolle,<br />
sondern von einem eigentlichen Automobilfallenbetrieb<br />
gesprochen werden muss.<br />
Gegen dieses, jeglichem Recht hohnsprechende<br />
Vorgehen, das nur noch als schamloser<br />
Beutezug auf den Geldsäckel der Automobilisten<br />
bezeichnet werden muss, erheben<br />
wir schärfsten Protest. Wir sind dazu umsomehr<br />
berechtigt, als wir ie und je die Automobilisten<br />
zu anständigem und korrektem<br />
Fahren angehalten haben. Durch Dörfer und<br />
Ortschaften soll vernunftgemäss und muss<br />
nach den bestehenden Vorschriften, solange<br />
diese einmal in Kraft erklärt worden sind,<br />
gefahren werden. Wir sind auch überzeugt,<br />
dass mit wenigen Ausnahmen jeder Autler<br />
sich eine Ehre daraus macht, die in den Ortschaften<br />
vorgeschriebenen Tempi innezuhalten.<br />
.Dagegen fällt jede Berechtigung zur Kontrolle<br />
dahin, wenn sie in unfairer Weise<br />
an Orte hin verlegt wird, wo die Kontrolle<br />
eben zur Falle werden muss. Die neueste<br />
Praxis der Polizeiorgane verlegt nun aber<br />
ihre Kontrolle weniger in die Dörfer selbst,<br />
als an die Grenzen der Gemeinden, an steigende<br />
Strassen oder in die Nähe von Verkehrsschranken,<br />
die den • Automobilisten zu<br />
schnellerem Fahren zwingen.<br />
So wird, um nur ein Beispiel zu erwähnen,<br />
eine Kontrolle beim Bahnübergang vonDelsberg<br />
durchgeführt, in der Weise, dass ein Polizist<br />
sich direkt hinter dem Barrierenhäuschen,<br />
der zweite in 200 Meter Entfernung gegen<br />
Delsberg zu postiert hat. Was passiert?<br />
Das Automobil fährt gegen die geschlossene<br />
Barriere. Es hält an, die Barrieren gehen in<br />
die Höhe, der Automobilist, im Glauben, die<br />
Barrierenwärterin wolle ihm eine Gefälligkeit<br />
erweisen, indem sie den Durchgang kurz<br />
vor dem Herannahen des Zuges freigibt, beeilt<br />
sich, die Eisenschienen so rasch als möglich<br />
zu passleren und kommt damit mit Leichtigkeit<br />
über eine Geschwindigkeit von 30 km<br />
hinaus. Der Streich ist gelungen. Die Folge:<br />
Eine Anzeige, der betreffende Automobilist<br />
sei mit über 38 km gefahren und die Busse,<br />
gestützt auf eine sogenannte Kontrolle ohne<br />
Stoppuhr! Wie uns gemeldet wurde, soll ein<br />
gleiches System in Moutier zur Anwendung<br />
kommen.<br />
Dieses Gebaren der bernischen Polizeiorgane<br />
kann nun nicht mehr als Kontrolle,<br />
sondern muss tatsächlich als ein schikanöser,<br />
auf die Dauer nicht mehr zu ertragender Fallenbetrieb<br />
bezeichnet werden. Es ist daher<br />
höchste Zeit, dass die verantwortlichen Behörden<br />
ihre Unterinstanzen zur Vernunft<br />
ermahnen und durch ein Verbot diesem nicht<br />
mehr zu rechtfertigenden Strassenraub ein<br />
Ende bereiten. Sollte dies nicht der Fall sein,<br />
so müssten die Automobilisten eben zur<br />
Selbsthilfe schreiten, was für das ganze<br />
wirtschaftliche Leben des Kantons Bern von<br />
schwerwiegenden Folgen sein könnte. Es<br />
bleibt immerhin zu hoffen, dass die automobilfreundliche<br />
Berner Regierung endlich zum<br />
Rechten sehen wird. K.<br />
Motorfahrzeugverkehr<br />
im Kanton Glarus.<br />
Aus dem Kapitel «Motorfahrzeug- und<br />
Fahrradverkehr» des Abschnittes Baudirektion<br />
im regierungsrätlichen Geschäftsbericht,<br />
umfassend den Zeitraum Mai 1927 bis Mai<br />
<strong>1928</strong> entnehmen wir u. a. folgendes:<br />
Die Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />
betrugen letztes Jahr netto Fr. 107,828.90<br />
und aus dem Fahrradverkehr Fr. 8,747.50,<br />
total Fr. 116,576.40 gegenüber Fr. 95,400.—<br />
im Vorjahr und Fr. 70,000.— im Budget. (Es<br />
wäre wünschbar, wenn je weilen in der Rechnung<br />
die Bruttoeinnahmen (Steuern und<br />
Taxen) und die Ausgaben für Verwaltung, Anschaffungen,<br />
Schilder' oder dgl. ausgeschieden<br />
würden, um ein noch besseres Bild vom<br />
Umsatz herzustellen.) Im Bestand der Motorfahrzeuge<br />
ist im Jahre 1927 wiederum eine<br />
aufgehalten hatte. Mit Staunen sah Anne<br />
Mrs. Bytheway die Tür der Stiefelkammer<br />
öffnen, sah Mr. Cherry mit einer Drehung<br />
des Handgelenkes seinen Gefangenen hineinbefördern,<br />
die Tür "zuschlagen und versperren<br />
und den Schlüssel unauffällig in die<br />
Tasche stecken.<br />
(Fortsetzung folgt.)<br />
RF»<br />
ÄUTOMOmi -REVUE<br />
?£<br />
klagten für die Hälfte des nachgewiesenen<br />
Schadens ergab, gelangte das Gerieht zur<br />
gänzlichen Abweisung der Klage. Nach der<br />
bundesgerichtlichen Rechtssprechung kann<br />
erhebliche Vermehrung eingetreten; die Zahl<br />
der Automobile ist auf 292 und diejenige der<br />
Motorräder auf 151 gestiegen, sodass es heute<br />
auf 78 Einwohner ein Motorfahrzeug trifft.<br />
Der Motorfahrzeugverkehr über den Klausen<br />
ist im Jahre 1927 gegenüber dem Vorjahre<br />
erheblich zurückgegangen, was wohl<br />
auf die schlechte Witterung jenes Jahres zurückzuführen<br />
ist. Die neuen erhöhten Gebührenansätze<br />
bewirkten aber trotzdem eine<br />
Mehreinnahme. (Die Frequenz im laufenden<br />
Jahre, d. h. der nun zu Ende gehenden Fahrsaison<br />
für die Bergstrassen, wird wiederum<br />
wesentlich günstigere Zahlen ergeben).<br />
Die Regelung des Automobil- und Fahrradverkehrs<br />
macht weitere Fortschritte. Die Justiz-<br />
und Polizeidirektorenkonferenz hat den<br />
Kantonsregierungen seinerzeit eine Reihe von<br />
Empfehlungen, die sich auf die Motorfahrzeuge<br />
beziehen, in einem Berichte ihrer Studienkommission<br />
zur Einführung unterbreitet.<br />
Die glarnerische Regierung hat diesen Bericht<br />
mit den zahlreichen wertvollen Vorschlägen<br />
bereits einer Prüfung unterzogen<br />
und zum Beispiel der angeregten gegenseitigen<br />
Meldung von Bestrafung wegen Uebertretungen<br />
der Konkordatsvorschriften Folge 1<br />
gegeben.<br />
Einem Vorschlag des eidgenössischen Postdepar<br />
t tements über Erhebung einer Zuschlagsgebühr<br />
für ausländische Gesellschaftswagen,<br />
weche die Schweiz befahren, hat der Regierungsrat<br />
zugestimmt. Diese Zuschlagstaxen<br />
fallen ganz den Kantonen zu. Für einen Wagen,<br />
der von Bilten her kommt und den<br />
Klausen passiert, wird der Kanton einen Anteil<br />
von Fr. 10.90 für je eine Fahrt erhalten.<br />
Auch an der von der eidgenössischen Polizeiabteilung<br />
einzuführenden Verkehrsunfallstatistik<br />
hat die Regierung ihre Mitarbeit zugesagt.<br />
Mit den Kantonen.Aargau und ; Schwyz sind<br />
Vereinbarungen getroffen worden, um bei:<br />
Handänderungen von Motorfahrzeugen die<br />
für das betreffende Jahr ausgestellten Ausweise<br />
ohne weitern Gebührenbezug gegenseitig<br />
anzuerkennen.<br />
Fortwährend grosse Aufmerksamkeit wird<br />
dem Strassenwesen gewidmet. Die Verbes-<br />
em<br />
H^^KB^US<br />
Aus dem Bundesgericht.<br />
Aaaf«><br />
nämlich der Versicherte, sofern ihm die S.U.<br />
V.A.L nicht ihre Ansprüche abgetreten hat,<br />
einen für den Unfall haftbaren Dritten nur soweit<br />
auf Schadenersatz belangen, als der von<br />
dem Dritten zu vertretende Schaden die<br />
eistungen der Versicherungskasse übersteigt.<br />
Dies bedeutete im vorliegenden Falle, dass<br />
der Chauffeur nur soweit haftete, als der von<br />
ihm zu ersetzende Schaden den Kapitalwert<br />
der von der S.U.V.A.L geleisteten Rente<br />
überstieg. Nun betrug aber dieser Kapitalwert<br />
über S600 Franken, während der vom Beklagten<br />
zu ersetzende halbe Schaden bloss<br />
7576 Franken erreichte. Die Klage wurde<br />
demnach im Hinblick auf das Kranken- und<br />
Unfallversicherungsgesetz abgewiesen.<br />
Die obere Genier Instanz und das Bundesgericht<br />
(I. zivilr. Abteilung) haben die Klage<br />
ebenfalls gänzlich abgewiesen, jedoch aus<br />
anderen Erwägungen, die dem Rechtsgefühl<br />
wohl eher einleuchtend erscheinen. Sie waren<br />
der Auffassung, dass der Unfall allein auf<br />
das Verschulden des Radfahrers zurückzuführen<br />
sei.<br />
Allerdings wäre der Autoführer nicht nur<br />
nach dem Genfer Reglement, sondern auch<br />
nach allgemeiner Vorsichtsregel verpflichtet<br />
gewesen, vor dem Verlassen der Privatgutes<br />
und der Einfahrt in die öffentliche Strasse<br />
ein Signal abzugeben. Indessen kommt diese<br />
Unterlassung nicht als Ursache des Unfalles<br />
in Betracht, weil sich der Unfall erst ereignete,<br />
als der Wagen schon in langsamem<br />
Tempo einige Meter weit auf die Strasse hinaus<br />
gefahren war, das vor der Ausfahrt abgegebene<br />
Signal also den Radfahrer vermutlich<br />
nicht gewarnt hätte, der erst nachher in raschem<br />
Tempo eintraf. Dass dieser rasch gefahren<br />
ist, ergibt sich schon aus der Wucht<br />
des Zusammenstosses. Sein schweres Verschulden<br />
besteht ab.er namentlich darin, dass<br />
er sich gar nicht darum kümmerte, ob die<br />
Strasse vor ihm frei sei und die vor ihm<br />
liegende Strecke nicht übersah, während er<br />
beim Beobachten der elementarsten Vorsicht<br />
den Zusammenstoss mit dem stillstehenden<br />
Auto leicht vermieden hätte. Die Klage ist<br />
also deswegen abzuweisen, weil das Verschulden<br />
des Beklagten, wenn von einem solchen<br />
überhaupt gesprochen werden kann, keine der<br />
Ursachen des Unfalles bildet, der allein der<br />
schweren Fahrlässigkeit des Klägers selber<br />
zuzuschreiben ist. — Würde aber ein Mitverschulden<br />
des Beklagten angenommen, so<br />
wäre es auf keinen Fall schwerer als dasjenige<br />
des Klägers und dann träfe die Erwägung<br />
zu, welche die erste Instanz zur Abweisung<br />
der Klage geführt hat. A. W.<br />
serung des Strassennetzes marschiert. Die<br />
von den Landsgemeinden 1922 und 1924 beschlossenen<br />
Korrektionen von Kantonsstrassen<br />
sind innerhalb den vorgesehenen Bauzeiten<br />
vollendet worden in einer "Gesamtlänge<br />
von 10,84 Kilometer und mit einem Kostenaufwand<br />
von 1,2 Millionen Franken, sodass<br />
sich die durchschnittlichen Gesamtkosten für<br />
Korrektion und Belag per Meter Strassenänge<br />
auf Fr. 110.— stellen. Namentlich bei<br />
den neuern Korrektionen wurde im Prinzip<br />
auf Vollständigkeit und Richtigkeit bis in alle<br />
Details des Strassenbaues gehalten, von der<br />
Erwägung und Erwahrung ausgehend, dass<br />
die richtige Ausbildung der Details wesentich<br />
zur Verminderung der spätem Unterhaltskosten<br />
beiträgt und überhaupt ein integrierender<br />
Bestandteil des modernen Strassenbaues<br />
bilden muss. Ueber den weitern<br />
Ausbau der Ueberlandstrassen und der Dorftrassenstrecken,<br />
die bezüglichen Projekte<br />
und Kreditbewilligungen durch die diesjährige<br />
Landsgemeinde wurde seinerzeit bereits<br />
berichtet. L.<br />
ÄutomobH-Strassen.<br />
In der Sektion Bern des Automobil-Club<br />
hielt Herr Marcel Nyffeler am Montag abend<br />
einen interessanten Vortrag mit Lichtbildern<br />
über das Thema «Die Erfahrungen der oberitalienischen<br />
Automobilstrassen und ihre Nutzanwendung<br />
auf eine erste Schweiz. Automobilstrasse<br />
von Bern nach Thun.-» Der Referent<br />
verfügt über ein umfassendes photographisches<br />
und statistisches Material über die oberitalienischen<br />
von Mailand ausgehenden Sonderstrassen<br />
für Motorfahrzeuge und hat sich<br />
durch sorgfältiges Studium auch einen gründlichen<br />
Einblick in das interessante Verkehrsund<br />
Wirtschafts-Problem automobilistischer<br />
Sonderstrassen an Ort und Stelle verschafft,<br />
sodass er, wie wenig andere, ein Urteil darüber<br />
besitzt, wie sich die italienischen Erfahrungen<br />
in unserm Lande verwenden lassen.<br />
Im zweiten Teil seiner Darlegungen hat<br />
Nyffeler die Zweckmässigkeit und Notwendigkeit<br />
von Sonderstrassen für den zunehmenden<br />
Automobil-Verkehr in unserm Lande,<br />
insbesondere den starken Verkehrs-Fluss zwischen<br />
Bern und Thun mit Höhepunkten bis<br />
annähernd 2000 Motorahrzeuge täglich untersucht.<br />
Das Projekt einer Automobil-Strasse<br />
Thun—Bern ist dem <strong>Zeitung</strong>sleser aus früheren<br />
Darlegungen bekannt; die günstigen Verhältnisse<br />
des vorgesehenen Trace rechtsufrig<br />
direkt der Aare entlang, die heutige Ueber-<br />
e<br />
ms<br />
81<br />
lastung der bestehenden Staatsstrassen, das<br />
zweifellos starke Anschwellen des Verkehrs<br />
auf dieser Strecke in späteren Jahren weisen<br />
auf den Bau dieser Automobil-Strasse in<br />
überzeugender Weise hin, geben der Rentabilität<br />
des Projekts auch einen tragbaren<br />
Untergrund. Darüber hinaus läge es im Interesse<br />
der gesamten schweizer. Volkswirtschaft,<br />
wenn für unsere heimischen Verhältnisse<br />
durch Bau einer solchen Strasse die<br />
Versuchsstrecke für das ausserordentlich bedeutsame<br />
Problem, das den grossen Wasserwirtschafts-Plänen<br />
unseres Landes an Bedeutung<br />
kaum nachsteht, geschaffen würde.<br />
Ein zahlreiches Auditorium von Automobilisten<br />
und Verkehrs-Interessenten folgte den<br />
Ausführungen mit grossem Interesse und<br />
schloss sich einstimmig einer vom Vize-Präsidenten<br />
des Automobil-Club, Herrn Oberst<br />
Marbach vorgelegten Resolution an, die folgenden<br />
Wortlaut hat:<br />
Die an der Monatszusammenkunft vom 1.<br />
Oktober anwesenden Mitglieder der Sektion<br />
Bern des A. C. S. haben mit grossem Interesse<br />
Kenntnis genommen von den Ausführungen<br />
des Herrn M. Nyffeler über das Projekt<br />
einer Auto-Strasse Bern—Thun,<br />
sie sind der Ansicht, dass die bestehende<br />
Staatsstrasse den Anforderungen des gesteigerten<br />
Verkehrs in keiner Weise genügt<br />
und dass eine Korrektion und Verbreiterung<br />
der Staatsstrasse wegen der<br />
hohen Kosten, welche diese verursachen<br />
wurde, nicht durchführbar ist,<br />
dagegen haben sie die Ueberzeugung gewonnen,<br />
dass das von Herrn Nyffeler vorgelegte<br />
Projekt allen Anforderungen gerecht<br />
wird und dass dessen Verwirklichung im<br />
Interesse der Verkehrssicherheit, nicht not<br />
für die Automobilisten, sondern für alle<br />
Strassenbenützer, sowie auch für die Anwohner<br />
der Staatsstrasse, von grösstem<br />
Nutzen wäre,<br />
daher erklären sie sich bereit, dem vorgelegten<br />
Projekt und allem, was dazu dient,<br />
dessen Verwirklichung herbeizuführen, ihre<br />
moralische Unterstützung zu gewähren.<br />
Zum Anschluss an obige Resolution möchten<br />
wir alle Automobilfahrer, welche die Oberitalienischen<br />
Automobilstrassen kennen ersuchen,<br />
folgende Fragen zuhanden des Initiativkomitees<br />
zu beantworten:<br />
1. Sind Sie befriedigt von Ihrer Fahrt auf den<br />
oberitalienischen Automobilstrassen?' Betrachten<br />
Sie sie als ein einmalig zu befahrefldes Kuriosum<br />
oder würden Sie sie ständig benützen?<br />
2. Sind Sie überzeugt, dass die Ihnen durch die<br />
Automobilstrasse verursachten Vorteile und Annehmlichkeiten<br />
die entrichtete Taxe aufwiegen?<br />
3. Welche Vorteile und Annehmlichkeit der Automobilstrasse<br />
schätzen Sie ganz besonders?<br />
4. Was stellen Sie nach Ihren Erfahrungen auf<br />
den oberitalienischen Automobilstrassen für<br />
strassenbau- und verkehrstechnische Anforderungen<br />
an eine schweizerische Automobilstras3e?<br />
5. Erhoffen Sie als Besitzer eines Personenwagens<br />
oder Motorrades von einer Automobilstrasse<br />
Bern—Thun in erster Linie geschäftliche oder<br />
persönliche Vorteile?<br />
6. Welche Benützungstaxe würden Sie für die<br />
Strecke Bern—Thun ungefähr als angemessen<br />
erachten, wenn Ihnen alle Vorteile und Annehmlichkeiten<br />
geboten würden, die man von<br />
einer Automobilstrasse erwarten darf: Vollkommene,<br />
breite, geradlinige, kreuzungslose und<br />
steigungslose Fahrbahn; einheitlicher Verkehrsrhytmus<br />
und Möglichkeit der Erzielung höchster<br />
Geschwindigkeiten; Umfahrung der Siedelungsn,<br />
wesentliche Gefahrenverminderung, landschaftliche<br />
Schönheit, direkte ökonomische Vorteile<br />
durch Zeitgewinn, Schonung des Wagens, Ersparnis<br />
an Betriebsstoff und Bereifung usw.?<br />
a. für Ihren Lastwagen?<br />
b. für Ihren Personenwagen?<br />
c. für Ihr Motorrad?<br />
Die Antworten sind an die GeschäftssfeiW<br />
des Initiativkomitees für eine Automobilstrasse<br />
Bern—Thun in Bern, Spitalgasse 34,<br />
zu richten.<br />
Eine Internationale Automobllwcche<br />
In St. Moritz.<br />
Die Schweiz wird nächstes Jahr um eine<br />
grosse, internationale Automobilveranstaltung<br />
reicher sein. Und zwar ist es das Automobilneuland<br />
Graubünden, das 1929 mit einem<br />
grosszügigen Automobilmeeting aufwarten<br />
will. Wie wir vernehmen, hat die Sektion<br />
Graubünden des A. C. S. die Nationale<br />
Sportkommission des A. C. S. wissen lassen,<br />
dass sie beabsichtige, vom 14. bis 18. August<br />
1929 in St. Moritz eine internationale Automobil-Woche<br />
abzuhalten. Dieselbe soll sich<br />
aus einer internationalen Sternfahrt, aus einer<br />
Schön-heitskonkurrenz für Automobile, einem<br />
Kilometerrennen auf der Strasse Samaden-<br />
Punt-Muraigl bei Pontresina, einer Bergprüfungsfahrt<br />
Pontresina-Bernina-Hospiz und<br />
einer Geschicklichkeitsprüfung zusammensetzen,<br />
somit aus fünf verschiedenen Konkurrenzen,<br />
die ebenso abwechselnden wio<br />
interessanten Sport versprechen.<br />
Die Initiative der Graubündner Sektion des<br />
A. C. S. wird wohl allerorts mit besonderem<br />
Beifall begrüsst werden. Die Schweiz<br />
erhält dadurch ein Automobilmeeting von internationalem<br />
Gepräge, wie man solche Meetings<br />
schon seit Jahren in Wiesbaden, Nizza,<br />
Baden-Baden, La Baule, Cannes, San Remo<br />
mit grösstem Erfolg durchgeführt und die<br />
sicherlich eine grosse, internationale Sportswelt<br />
im Engadin zusammenführen wird. Es