E_1931_Zeitung_Nr.018
E_1931_Zeitung_Nr.018
E_1931_Zeitung_Nr.018
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> - N° 18<br />
TOURISTIK<br />
Der Wegfall der österreichischen Mauten.<br />
Eine erfreuliche Kunde! In gleicher Weise,<br />
wie dies auch in der Schweiz geschehen, ist<br />
durch das österreichische Bundesgesetz vom<br />
28. Januar <strong>1931</strong>, das sich mit der Erhebung<br />
der Benzinsteuer und Kraftwagenabgabe befasst,<br />
festgelegt worden, dass nur denjenigen<br />
Ländern Oesterreichs ein Anteil an diesen<br />
Steuern zukommen soll, welche:<br />
1. Keine Abgaben vom Verkehr au! Kraftwagenlinien,<br />
sowie für das Parkieren von<br />
Autos verlangen,<br />
2. Keine Strassen-, Brücken-, Wege- und<br />
Pflastermauten für die Benützung öffentlicher<br />
Verkehrswege durch Motorfahrzeuge erheben,<br />
3. Keine Abgaben oder Beiträge irgend<br />
welcher Art, wie Strassenunterhaltungs-Beiträge<br />
etc. für die zeitweise oder dauernd über<br />
das gewöhnliche Ausmass hinausgehende Benützung<br />
öffentlicher Verkehrswege durch<br />
Motorfahrzeuge verlangen.<br />
Damit wäre grundsätzlich das Recht der<br />
Erhebung der lästigen österreichischen Mauten,<br />
die an Hunderten von Stellen erhoben<br />
werden, definitiv beseitigt. Aber, wie so gern<br />
in Oesterreich, hat man auch hier wieder eine<br />
Reihe von Ausnahmen stipuliert, die das<br />
schöne Bild des mautenlosen Landes ziemlich<br />
«verschandeln». Es können nämlich Ausnahmen<br />
insoweit zugelassen werden, als es sich<br />
um Mauten von über die Grenzen des Bundesgebietes<br />
führenden Brücken oder um<br />
Bergstrassenmauten handelt, die nicht Strassen<br />
eines öffentlichen Verbandes sind und<br />
nicht vorwiegend der Verbindung mit ganzjährig<br />
bewohnten Orten, sondern der Zugänslichmachung<br />
von Naturschönheiten (Aussichtspunkten<br />
etc., wie Gaisberg) für den Motorfahrzeugverkehr<br />
dienen, sofern deren Herstellung<br />
und Unterhalt im Verhältnis zu ihrer<br />
Länge und der Dauer der jährlichen Benützbarkeit<br />
ausserordentliche Kosten verursachen.<br />
Autostrasse In der Hoben Tatra in der 2. Etappe. Von Bad Tölz bis Donsdorf (Württemberg).<br />
Tschechoslowakei. Die vor zwei Jahren in<br />
Angriff genommene Rekonstruktion der Höhenstrasse<br />
in der Hohen Tatra, die in 1000 m Welches ist die beste Route? Wieviel km<br />
3. Etappe. Von Donsdorf zurück nach Beckenried.<br />
liegen<br />
Höhe die West- und Ost-Tatra auf 20 km<br />
Länge verbindet, ist vor kurzem beendet<br />
worden. Die vorzüglich ausgebaute Strasse<br />
wurde stark verbreitert und auf den modernsten<br />
Stand gebracht Die Aussicht von der<br />
Strasse aus bietet ausserordentlich reizvolle<br />
Landschaftsbilder. x.<br />
*£m» •"