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E_1931_Zeitung_Nr.018

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18 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> - N° 18<br />

TOURISTIK<br />

Der Wegfall der österreichischen Mauten.<br />

Eine erfreuliche Kunde! In gleicher Weise,<br />

wie dies auch in der Schweiz geschehen, ist<br />

durch das österreichische Bundesgesetz vom<br />

28. Januar <strong>1931</strong>, das sich mit der Erhebung<br />

der Benzinsteuer und Kraftwagenabgabe befasst,<br />

festgelegt worden, dass nur denjenigen<br />

Ländern Oesterreichs ein Anteil an diesen<br />

Steuern zukommen soll, welche:<br />

1. Keine Abgaben vom Verkehr au! Kraftwagenlinien,<br />

sowie für das Parkieren von<br />

Autos verlangen,<br />

2. Keine Strassen-, Brücken-, Wege- und<br />

Pflastermauten für die Benützung öffentlicher<br />

Verkehrswege durch Motorfahrzeuge erheben,<br />

3. Keine Abgaben oder Beiträge irgend<br />

welcher Art, wie Strassenunterhaltungs-Beiträge<br />

etc. für die zeitweise oder dauernd über<br />

das gewöhnliche Ausmass hinausgehende Benützung<br />

öffentlicher Verkehrswege durch<br />

Motorfahrzeuge verlangen.<br />

Damit wäre grundsätzlich das Recht der<br />

Erhebung der lästigen österreichischen Mauten,<br />

die an Hunderten von Stellen erhoben<br />

werden, definitiv beseitigt. Aber, wie so gern<br />

in Oesterreich, hat man auch hier wieder eine<br />

Reihe von Ausnahmen stipuliert, die das<br />

schöne Bild des mautenlosen Landes ziemlich<br />

«verschandeln». Es können nämlich Ausnahmen<br />

insoweit zugelassen werden, als es sich<br />

um Mauten von über die Grenzen des Bundesgebietes<br />

führenden Brücken oder um<br />

Bergstrassenmauten handelt, die nicht Strassen<br />

eines öffentlichen Verbandes sind und<br />

nicht vorwiegend der Verbindung mit ganzjährig<br />

bewohnten Orten, sondern der Zugänslichmachung<br />

von Naturschönheiten (Aussichtspunkten<br />

etc., wie Gaisberg) für den Motorfahrzeugverkehr<br />

dienen, sofern deren Herstellung<br />

und Unterhalt im Verhältnis zu ihrer<br />

Länge und der Dauer der jährlichen Benützbarkeit<br />

ausserordentliche Kosten verursachen.<br />

Autostrasse In der Hoben Tatra in der 2. Etappe. Von Bad Tölz bis Donsdorf (Württemberg).<br />

Tschechoslowakei. Die vor zwei Jahren in<br />

Angriff genommene Rekonstruktion der Höhenstrasse<br />

in der Hohen Tatra, die in 1000 m Welches ist die beste Route? Wieviel km<br />

3. Etappe. Von Donsdorf zurück nach Beckenried.<br />

liegen<br />

Höhe die West- und Ost-Tatra auf 20 km<br />

Länge verbindet, ist vor kurzem beendet<br />

worden. Die vorzüglich ausgebaute Strasse<br />

wurde stark verbreitert und auf den modernsten<br />

Stand gebracht Die Aussicht von der<br />

Strasse aus bietet ausserordentlich reizvolle<br />

Landschaftsbilder. x.<br />

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