E_1931_Zeitung_Nr.041
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N c « - 1031 AUTOMOBIL-REVUE 19<br />
Btikum für die Erkennung einer Nitrolaciierung ist<br />
nebeu ihrer Unempfindlichkeit gegen Benzin ein<br />
etwas geringerer Glanz des Anstrichs, oder besser<br />
gesagt, der Spritzlaclderung ala bei Oellacksn,<br />
doch ist ein zum Schluss polierter Wasen fast gar<br />
nicht von einem mit Oellack behandelten zu unterscheiden.<br />
Bei- schnelltrocknenden Oeüacken werden als<br />
Farbbindemittel Gemische besonders •präparierter<br />
Pflanzenöle (vornehmlich Holzöl) mit Natur- oder<br />
Kunstharzen verwendet. Auch hier ist es gelun-<br />
Kpn, die Trockenzeit bedeutend abzukürzen und<br />
ebenfalls mittels Spritzmethoden zu arbeiten. Die<br />
Verwendung derartiger Oellacke ist besonders für<br />
diejenigen Automobilfabriken geeignet, die Wagen<br />
in höherer Preislage und nicht ausschliesslich einen<br />
bestimmten Serientyp herausbringen. Man rühmt<br />
dieser Klasse von Anstrichmitteln, besonders hohe<br />
Witterungsbeständigkeit und Unempfindlichkeit<br />
heim Reinigen usw." nach.<br />
i Zu den Kopallacken wäre zu sagen, dass die<br />
alte Art der Autolackierung nur noch bei Wagen<br />
höchster Preisklasse oder Sonderkarosserien. —<br />
und auch hier nicht ausschliesslich mehr — zur<br />
Anwendung kommt. Da zwischen jeder Lackierung<br />
eine Trockenzeit von 12 bis 24 Stunden eingeschaltet<br />
werden muss, scheiden derartige, früher noch<br />
anwendbare, Anstrichmittel bei der heutigen Art<br />
der Wagenfabrikation bei Fliess- und SerienhersteUune<br />
restlos aus. . -f-<br />
' Frage 7903. Zweck des Bord-Amperemeters.<br />
Welchen Zweck hat das Amperemeter auf dem Instrumentenbrett<br />
eines modernen Wagens eigentlich<br />
su erfüllen? Ich habe den Eindruck, dass es sich der Ventilführung, zwei Muttern und eine Holzoder<br />
Metallscheibe. Nachdem die Vorrichtung so<br />
damit nur um eine nutzlose Verteuerung des Wagens<br />
handelt, die aus Moderücksichten angewandt befestigt ist wie skizziert, braucht nur eine der<br />
wird. Jedenfalls habe ich noch keinen Fahrer getroffen,<br />
der mir Auskunft geben konnte, was die führung sich aus ihrem Sitz herausschiebt. -at-<br />
Muttern angezogen zu werden, worauf die Ventil-<br />
Angaben dieses Instrumentes bedeuten. H. L. in K.<br />
Antwort: Das Amperemeter ist ohne Zweifel<br />
eines der wichtigsten Instrumente am Spritzbrett<br />
eines Wagens. Trotzdem wird es vom Grossteil der<br />
Automobilisten zu wenig verstanden und beachtet,<br />
bbschon es der Wächter des ganzen, kleinen Elektrizitätswerkes<br />
ist, das jeder moderne Wagen mitführt<br />
Der Fahrer, der sich die Mühe nimmt, alle<br />
5—10 km einen kurzen Blick auf das Amperemeter<br />
«u werfen, ist auf dem Laufenden, ob seine ganze<br />
Anlage richtig funktioniert. Das Amperemeter<br />
zeigt ihm, wenn eine der Lampen erlöscht, ob ein<br />
Kurzschiusa in der Leitung ist und warnt den<br />
Führer im Moment, wo die Dynamo in ihrer Leistung<br />
ganz oder teilweise nachlässt.<br />
"V Der Zeiger des Instrumentes steigt bei laufendem<br />
Motor bis zu einem gewissen Punkte nach der<br />
« Ladeseite » (Charge oder Charging) hin.<br />
Geht nun z. B. eine der Lampen aus, so zeigt<br />
iäie Nadel etwas weiter nach der « Ladeseite » hin,<br />
d. h. man sieht sofort, die Dynamo ladet wegen geringeren<br />
Stromverbrauchs einige « Striche » mehr.<br />
Bei einem Dynamodefekt schwingt dagegen der<br />
Zeiger sofort auf « Entladung »; am ehesten, wenn<br />
das « Stromventil» oder Relais aus irgend einem<br />
Grunde auf dem kleinen Elektromagneten kleben<br />
bleibt und den aufgespeicherten Strom der Batterie<br />
in den Generator zurückfliessen lässt. -th-<br />
Frage 7904. Demontage von Ventilführungen.<br />
Wie .sind die Ventilführungen seitlich. Besteuerter<br />
Motoren im Zylinderblock 'befestigt? Ich möchte<br />
die abgenützten Ventilführungen bei. meinem Motor<br />
durch neue ersetzen, weiss aber nicht, wie man<br />
sie herausnehmen kann. Eingeschraubt scheinen<br />
die Führungen nicht zu sein. H. K. in A.<br />
Das improvisierte Werkzeug<br />
im Gebrauch<br />
Antwort: Die Ventilführunffen sind in den<br />
meisten Fällen in den Zylinderblock oder Zylinderkopf<br />
nur eingopre-sst. Lassen sie sich durch vorsichtige<br />
Schläge mit einem Blei- oder Holzhammer<br />
nicht von oben her herausschlagen, so empfiehlt<br />
sich die Anwendung einer Vorrichtung, wie<br />
sie die beistehenden Skizze darstellt. Zur Herstellung<br />
dieser Vorrichtung ist nichts weiter notwendig<br />
als ein Stück Rohr, ein beidseitig mit Gewinde<br />
versehener Bolzen von etwas mehr als der Länge<br />
Anfrage 1017. Haftpflichtversicherung. Die Versicherung<br />
macht mich haftbar für Spitalkosten und<br />
sämtlichen Schadenersatz am Unfall meines Kollegen,<br />
der bei derselben Firma in Stellung sich befindet<br />
wie ich.<br />
Am Standplatz musste ich den Car^Alpin, um<br />
•wegzufahren, links lenken, und bei diesem Anlass<br />
stiess ich beim Rückwärtsfahren an den Lenker<br />
des hinter mir stehenden Camion-Wagens, in dem<br />
Moment, als derselbe den Wagen ankurbelte. Vom<br />
Führersitz aus konnte ich den Fahrer des Camions<br />
in seiner Stellung vor dem Wagen nicht sehen.<br />
Mein Kollege wurde derart verletzt, dass er sofort<br />
in das Spital gebracht werden musste.<br />
Ich persönlich bin nicht in der Haftpflichtversicherung,<br />
und die Versicherung macht nun die<br />
Forderung an mich geltend.<br />
Ich bitte Sie höflichst,, mir zn sagen, wie die<br />
Sache für mich steht.<br />
R. L. (A.).<br />
Antwort: Im allgemeinen hat die Versicherungsgesellschaft<br />
die policengemässe Leistung zu<br />
entrichten, sofern der Fahrer eines Car-Alpins diesen<br />
mit der ausdrücklichen Bewilligung des Fahrzeugbesitzers<br />
führte und zudem noch im Besitze<br />
der gültigen Führerbewilligung für Autobusse war.<br />
Darunter fallen die Spitalkosten, Heilungsauslagen<br />
und Schadenersatz.<br />
••<br />
kant. Autobehörden nicht gebilligt würde, da nach<br />
Art. 11 des Autokonkordates die Versicherung jeden<br />
Schaden decken soll, der bei einem durch das<br />
Fahrzeug verursachten Unfälle aus der Tötung<br />
oder körperlichen Verletzung von Drittpersonen entstanden<br />
ist.<br />
Wir empfehlen Ihnen daher, die Versicherungspolice<br />
des betreffenden Car-.Alpins einzusehen. Ist<br />
die Leistungspflicht der Versicherung für grobe<br />
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, so gelten die<br />
eingangs genannten Ausführungen.<br />
Aber auch unter diesen Voraussetzungen und<br />
wenn Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen<br />
werden kann, müssen Sie die ersten Fr. 100. —<br />
oder */io des entstandenen Schadens selber tragen.<br />
Es ist dies der sog. Selbstbehalt, welcher durch Artikel<br />
11 des Autokonkordates für den Fahrer vorgeschrieben<br />
wird.<br />
Für den Fall, dass die Versicherung grobe Fahrlässigkeit<br />
bei Ihnen behauptet und kein Urteil dies<br />
bereits festgestellt hat, so wenden Sie sich am besten<br />
an einen Rechtskundigen, der Sie dann an<br />
Hand der genauen Angaben und der Kenntnis der<br />
örtlichen Verhältnisse beraten kann, ob dies stimmt<br />
oder nicht. *<br />
Anfrage 1018. Anspruch auf Schadenersatz. Mein<br />
Kollege W machte einen kleinen Motorradausflug<br />
in Begleitung eines gewissen N. auf dem Soziussitz.<br />
Auf der Heimfahrt bat N. öfters, für ein Stück<br />
weit das Motorrad zu lenken. Da. N. momentan<br />
ohne Fahrbewilligüng war, aber viele Jahre im<br />
Besitze einer solchen war, gab ihm W. nach langem<br />
Bitten gleichwohl die Erlaubnis, ein Stück weit<br />
zu fahren. W. gab N. Weisung, wie weit er fahren<br />
dürfe (zirka 1 Kilometer) und dass er langsam<br />
fahre, dem N. wenig Beachtung schenkte.<br />
In einer Kurve kam N. auf die linke Strassenseite<br />
und fuhr direkt in ein entgegenkommendes<br />
Auto hinein. Meinen Kollegen W. auf dem Soziussitz<br />
schleuderte es über das Auto auf die Strasse,<br />
wobei er einen Beinbruch und eine Kopfwunde erlitt.<br />
N. kam zu Fall, und deT Autofahrer, •wahrscheinlich<br />
verwirrt, fuhr noch über 20 Meter vorwärts,<br />
das Motorrad und N. vor sich hinstossend.<br />
N. verschied nach einigen Stunden. Das Motorrad<br />
ging; total in Trümmer. Wenn der Autofährer zur<br />
rechten Zeit "gestoppt hätte, so wäre der Materialschaden<br />
minim gewesen.<br />
Diese Leistung kann die Versicherung kürzen, Die Versicherung weigert sich nun, meinen Kollegen<br />
W zu entschädigen. Kann W. doch auf eine<br />
wenn der Fahrer das Unfallereignis grobfahrlässig<br />
herbeigeführt hat. Die Kürzung der Versicherungsleistung<br />
erfolgt nach dem Grade des Verschuldens Antwort: Sie können Ihrem Kollegen ant-<br />
Entschädigung Anspruch erheben? W B. S. (M.R.)<br />
(d. h. der groben Fahrlässigkeit) des Fahrers. worten. Dass Ihre Haftpflichtversicherung die Leistungspflicht<br />
ablehnt, beruht zweifellos auf Richtig-<br />
Ob Ihnen beim Manöverieren eine grobe Fahrlässigkeit<br />
vorgeworfen werden kann, ist eine Tatfrage,<br />
die man nur bei genauer Kenntnis aller Umrung<br />
nur für den Eigentümer des Motorrades bekeit,<br />
indem in der Regel die Haftung der Versichestände<br />
und der Oertlichkeit beurteilen kann. steht. Ausnahmen kommen vor; sie müssen aber in<br />
Aber selbst wenn Ihnen eine grobe Fahrlässigkeit<br />
nachgewiesen werden könnte, so würde die Verpflichtversicherung<br />
ist somit jedenfalls nichts zu<br />
der Police speziell vermerkt sein. Von Ihrer Haftsicherung<br />
von ihrer Leistungspflicht nicht ganz befreit,<br />
sondern dürfte nur eine Kürzung der Lei-<br />
Anders verhält es sich aber bezüglich der Haft-<br />
erwarten.<br />
stung vornehmen, ausgenommen in einem Falle. pflichtversicherung des Automobilisten. Diese haftpt,<br />
wenn den Automobilisten ein Verschulden trifft.<br />
Im Vertrage mit der Versicherung kann nämlich<br />
vereinbart werden, dass sie bei grober Fahrlässigkeit<br />
überhaupt nichts zu leisten habe; dann könnte ob vorliegendenfalls den Automobilisten ein Ver-<br />
Es ist somit in erster Linie die Frage abzuklären,<br />
die Versicherung in Ihrem Falle natürlich die Zahlung<br />
verweigern, wenn eine grobe Fahrlässigkeit werden kann. Ist dies der Fall, .so wird seine Haftschulden<br />
trifft und ob ihm ein solches nachgewiesen<br />
nachgewiesen werden könnte. Wir glauben aber, pflichtversicherung leistungspflichtig. Allerdings<br />
dass ein solcher Versicherungsvertrag von denwird diese einen Abzug für Selbstverschulden machen<br />
können, da das Fahrenlassen einer Person,<br />
die keine Fahrbewilligung besitzt, auf Ihre Verantwortung<br />
geht und ein gewisses Verschulden<br />
Ihrerseits darstellt, es wäre denn, was eben hier<br />
offenbar nicht der Fall ist, es könnte nachgewiesen<br />
werden, dass die betreffende Person in jeder Beziehung<br />
korrekt und vorschriftsgemäss gefahren<br />
wäre. *<br />
Anfrage 1019. Grenzen der Versicherungshaftpflicht.<br />
Mein Geschäftsteilhaber hat mit unserem<br />
Geschäftswagen mein dreijähriges Kind überfahren;<br />
dasselbe musste in ärztliche Behandlung. Wir teilten<br />
dies nun der Versicherung mit. Sie lehnt eine<br />
Anerkennung ab. mit dem Hinweis auf Artikel s.u.s.:<br />
Ausgeschlossen von der Versicherung sind Ansprüche<br />
des Versicherungsnehmers, des Fahrzeugführers<br />
und von Familienangehörigen.<br />
Ich bin nun aber der Meinung, dass nicht ieh<br />
der Versicherungsnehmer bin, sondern die Firma,<br />
die auch im Handelsregister als rechtsfähig eingetragen<br />
ist. J. S.<br />
Antwort- Bei Ihrer Firma handelt es sich<br />
um eine Kollektivgesellschaft Die Kollektivgesellschaft<br />
ist aber nach schweizerischem Recht keine<br />
juristische Person, sondern «die Firma schafft Woss<br />
eine formelle Einheit als Grundlage der Vermögensund<br />
Prozessfähigkeit der Gesellschaft, dagegen wird<br />
die Gesellschaft nicht nur durch Handlungen der<br />
einzelnen Gesellschafter berechtigt und verpflichtet,<br />
sondern es haften dieselben auch solidarisch und<br />
mit ihrem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft. Materiell ist daher die Kollektivgesellschaft<br />
identisch mit den Personen, aus<br />
denen sie besteht; sie kann nicht als ein von denselben<br />
unabhängiges Rechtssubjekt angesehen werden»<br />
(Z.B.J.V. 38, 26).<br />
Der Versicherungsvertrag ist zwar mit der Firma<br />
abgeschlossen worden, da diese aber nur eine Gesamtbezeichnung<br />
der einzelnen Gesellschafter darstellt,<br />
also mit diesen direkt. Versicherungsnehmer<br />
sind daher alle Gesellschafter. Nach dem Wortlaut<br />
der Police sind die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers<br />
und Fahrzeugführers ausgeschlossen.<br />
Da sowohl Ihr Geschäftsteilhaber als<br />
auch Sie selbst Versicherungsnehmer sind, so sind<br />
sowohl dessen als auch Ihre Familienangehörigen<br />
von der Versicherung ausgeschlossen. Die ablehnende<br />
Haltung der Versicherung ist somit be-<br />
Techtigt. *<br />
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