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E_1931_Zeitung_Nr.055

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12 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> - Nc 55<br />

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| des Motors so hoch, dass die Isolatoren der Zündkerzen,<br />

Kabel usw. eventeuell nicht mehr genügen<br />

würden.<br />

-s.<br />

Frage 7970. Ballonpneus.. Sind Ballonpneus<br />

wirklich so vorteilhaft wie man allgemein annimmt?<br />

Halten nicht erst die starken Motoren und damit<br />

der grössere Leistungsiiberschuss die Ballonpneus<br />

ermöglicht? Vermutlich ist doch der Reibungsveriust<br />

bei diesen Pneus grösser als bei der Hochdrucktype,<br />

die den Boden nur auf einer kleinen<br />

Fläche berührte. Meine Ansicht scheint dadurch<br />

bestätigt, dasä man Ballonreifen ja schon sehr früh<br />

anzuwenden versuchte, dann aber rasch wieder<br />

aufgab.<br />

Antwort: Seine besonders hohe Elastizität,<br />

hervorgerufen durch die Geschmeidigkeit seines<br />

Aufbaues und das grosse. unter niedrigem Druck<br />

stehende Luftvolumen befähigen den Ballon-Reifen<br />

in weit höherem Masse, die Unebenheiten der Strasse<br />

in sich aufzunehmen und unmerkbar darüber hinwegzurollen,<br />

wie den früheren unter dem doppelten<br />

Druck stehenden Vollreifen mit ihrem weit geringeren<br />

Luftraum.<br />

Die Erkenntnis von den stossmild-ernden Vorzügen<br />

des vergrösserten Luftraumes war wohl<br />

schon ZUT Zeit des Hochdruckreifens vorhanden.<br />

Schon damals gab es «Uebergrössen» die auf normale<br />

Felgen passten und wesentlich zur Schonung<br />

von Fahrzeug und Bereifung beitrugen. Doch setzten<br />

damals die wenig elastischen, der inneren Erhitzung<br />

des Reifens Vorschub leistenden Vollgewebe,<br />

aus denen die Stoffeinlagen der Laufdecke<br />

hergestellt waren, einer weiteren Vererösserung<br />

des Luftraumes eine Grenze.<br />

Erst das weit elastischere und schmiegsamere<br />

Cordgewebe erlaubte die Verwendung grösserer Abmessungen<br />

für den Luftraum des Reifens. Sofort<br />

war die Wirkung dal Der Fahrkomfort nicht nur,<br />

sondern auch die Geschwindigkeit wuchsen zusehends<br />

und die Erschütterungen des Fahrzeuges<br />

durch die Achs- und Rahmen Schwingungen nahmen<br />

in demselben Masse ab, wie der Luftraum der Bereifung<br />

zunahm.<br />

Je geringer die Erschütterungen und Stösse,<br />

denen Fahrgestell, Karosserie und Insassen ausgesetzt<br />

sind, desto weniger Reparaturen werden<br />

notwendig. Auch der Verbrauch an Brennstoff,<br />

der infolge seines hohen Preises das Betriebskonto<br />

stark beeinflusst, lässt sich durch Verwendung von<br />

Uebergrössen herabdrücken, weil derjenige Teil der<br />

Motorleistung, der bei kleineren Luftkissen zur<br />

Ueberwindung dieser Unebenheiten dienen muss<br />

und verbraucht wird, nunmehr dem Vorwärtstrieb<br />

des Fahrzeuges nutzbar gemacht wird.<br />

Die Ausstattung eines bisher mit normalen Reifengrössen<br />

versehenen Fahrzeuges mit Uebergrössen<br />

ist also eine Kapital-Anlage, die sich bezahlt<br />

macht. +<br />

Frage 7971. Zwei-Pedal-Bediennung. In einer<br />

der letzten Nummern der cA.-R.» wurde eine<br />

Kombination des Gaspedals mit dem Bremspedal<br />

vorgeschlagen, derart, dass bei einem Niederdrücken<br />

des Pedals gebremst und bei einem Zurückziehen<br />

des Pedals über eine bestimmte Neutralfitellung<br />

hinaus Gas gegeben würde. Ich habe<br />

diese Anregung praktisch ausprobiert und war erstaunt<br />

über die Vermehrung des Fabrsicherheitsgefühls,<br />

die das System ergibt. Immerhin empfand<br />

ich einen kleinen Uebelstand: Bei der Bedienung<br />

des Wagens in der oben beschriebenen Art<br />

muss das eine Bein fast immer in stark gebeugter<br />

Lage gehalten werden. Beim Gasgeben fehlt<br />

dem Fuss auch ein Unterstülzungspunkt, so dass die<br />

Bedienung der Gasdrossel auf holprigen Strassen<br />

leicht unruhig wird und ermüdend wirkt. Warum<br />

hat aber noch niemand an eine Kombination des<br />

Bremspedals mit dem Kupplungspedal gedacht?<br />

Ich stelle mir die Sache so vor. dass beim Niederdrücken<br />

des Bremspedals nach Ueberwindunj eines<br />

gewissen Spielraums gleichzeitig auch ausgekuppelt<br />

würde. Was meinen Sie hierzu? F. M. in B.<br />

Antwort: Die Kombination Bremspedal-<br />

Kupplungspedal ist ebenfalls schon dagewesen. Man<br />

ist aber, nachdem sie seinerzeit stark verbreitet<br />

war, wieder von ihr abgekommen, weil sie eine<br />

Heranziehung des Motors zur Hilfsbremsung unmöglich<br />

machte. Sobald gebremst wurde, löste sich<br />

auch die Kupplung und die verzögernde Wirkung<br />

des abgedrosselten Motors blieb aus. Da man aber<br />

heute ohnehin auf die Verwendung von Freiläufen<br />

hintendiert, und die Bremsen gegenüber vielfach<br />

verbessert wurden, könnte zweifellos auch diese<br />

Lösung wieder Eingang finden. Bei einem mit<br />

Freilauf ausgerüsteten Wagen steht einer solchen<br />

Kombination überhaupt nichts mehr im Weg, nur<br />

verzichtet man dann eben endgültig auf die Hilfsbromsung<br />

des Motors. Ohne Freileuf wäre die<br />

Anordnung allerdings zu empfindlich gegen Fehlbedienungen.<br />

Durch plötzliches Loslassen des Peschlössen,<br />

so können Sie den Vertrag wegen abschäft<br />

zu erwerben, und deshalb den Vertrag abdals<br />

bei rasch laufendem Wagen aber langsam drehendem<br />

Motor, könnten z. B. gefährliche Stösse im und es spielt nach herrschender Auffassung keine<br />

sichtlicher Täuschung als unverbindlich erklären,<br />

Uebertragungssystem entstehen, die möglicherweise Rolle, ob Sie die Geschäftslage des Verkäufers<br />

auch noch ein Schleudern des Wagens verursachen durch eingehendere Prüfung seiner Verhältnisse<br />

würden.<br />

hätten kennen sollen oder können.<br />

Die Zwei-Pedal-Bedienung mit Kombination Die Erklärung, an den Verkäufer, dass Sie die<br />

Gaspedal-Bremspedal war natürlich in erster Linie Unverbindlichkeit des Vertrages wegen absichtlicher<br />

Täuschung anrufen, müssen Sie binnen Jah-<br />

als Anregung zu Versuchen aufzufassen^ und nicht<br />

etwa als Aufruf für eine sofortige Absetzung der resfrist seit dem der Verkäufer in Ihnen den Irr-.<br />

bisherigen Anordnungen. Die von Ihnen beobach-<br />

tum erregt hat. dem Verkäufer gegenüber abgeben;<br />

teten Mängel sind sicher vorhanden. Gewiss Hessen<br />

sie sich aber auch noch bedeutend mildern, z.<br />

B, dadurch, dass ein feststehender Raster für den<br />

Fuss angebracht würde, und durch allgemeine Verkürzung<br />

des Pedalweges. In letztgenannter Hinsicht<br />

lassen ja die modernen Servobremsapparate<br />

noch grosse Möglichkeiten offen.<br />

Auf die eine oder andere Art wird man jedoch<br />

in absehbahrer Zeit auf die Drei-Pedal-Bedienung<br />

verzichten können.<br />

-s.<br />

St»*^«h<br />

Anfrage 1042. Autoreparatur. Kürzlich habe<br />

ich mein Personenauto einer Garage L. übergeben<br />

und dem deutsch sprechenden Mechaniker meine<br />

Karte und einen Zettel übergeben, auf dem genau<br />

notiert war, was am Wagen zu reparieren ist<br />

Nach Schätzung des Markenvertreters dürften die<br />

Reparaturkosten zirka 140 Franken betragen.<br />

Statt dessen erhalte ich eine Rechnung im fünffachen<br />

Betrage. Es sind Sachen an dem Wagen<br />

gemacht worden, die ich nicht bestellt habe. Frage:<br />

1. Muss ich das nicht Bestellte bezahlen? 2. Kann<br />

die Firma den Wagen zurückbehalten, wenn ich<br />

nicht den ganzen Betrag bezahlen will? 8. Wie<br />

ist rechtlich vorzugehen, wenn ich den Wagen<br />

holen will und er mir verweigert wird? E. F. in G.<br />

Antwort: Der Garagist ist verpflichtet, sich<br />

%.n den ihm von Ihnen erteilten Auftrag zu<br />

halten. Sieh! er während der Reparatur, dass<br />

noch weitere Schäden zu beheben wären, darf er<br />

diese, wenn deren Tnstandstellung erhebliche Kosten<br />

verursacht, nicht ohne Ihr Einverständnis<br />

eingeholt zu haben, reparieren. Er überschreitet<br />

sonst den ihm erteilten Auftrag auf seine Gefahr.<br />

Wenn er Ihnen nun den Wagen nicht herausgeben<br />

will, müssen Sie den ganzen Rechnungsbetrag<br />

als streitig, bei der Gerichtsbehörde hinterlegen.<br />

Auf das hin muss der Garagist den Wagen herausgeben.<br />

Sie müssen diesen sofort einklagen auf<br />

Herausgabe resp. Rückerstattung des Mehrbetrages<br />

wegen Ueberschreitung seines Voranschlages<br />

und des erhaltenen Auftrages ohne vorheriges Einholen<br />

Ihres Einverständnisses.<br />

•<br />

Anfrage 1043. Zeitpunkt für Bezahlung der<br />

Aulosteuer. Es ist im Kanton Bern ein neues Gesetz<br />

herausgegeben worden, wonach die Autosteuer<br />

schon vor dem März entrichtet sein muss, was für<br />

das Kleingewerbe in Anbetracht der heutigen Zeitverhältnisse<br />

einfach nicht möglich ist. Alle, welche<br />

nicht vor dem März ihre Autosteuern bezahlen<br />

konnten, werden gebüsst. Ich habe für meine<br />

Busse ein Erlassgesuch an das Regierungsstatthalteramt<br />

eingereicht.<br />

Antwort: Gemäss § 8 des Dekretes vom<br />

10. März 1914 betr. die Automobilsteuer wird die<br />

Steuer ordentlicherweise mit der Gebühr für die<br />

Verkehrsbewilligung und durch die hiefür eingesetzten<br />

Behörden bezogen.<br />

Laut § 95 der bernischen Verkehrsordnung vom<br />

15. September 1930 sind die Verkehrsbewilligungen,<br />

für welche eine jährliche Erneuerung vorgesehen<br />

ist, zu erneuern, sobald das Fahrzeug im<br />

neuen Jahre auf der Strasse benützt werden soll.<br />

In diesem Zeitpunkte wird auch die Autosteuer<br />

zur Bezahlung fällig.<br />

Aus Ihrer Anfrage ist nun nicht ersichtlich, ob<br />

Sie eine Steuerbusse erhalten haben, oder aber, ob<br />

Sie vom Strafrichter gebüsst worden sind.<br />

Eine Busse des Polizeirichters wäre denkbar,<br />

da die Verkehrsbewilligung samt Steuer nicht<br />

rechtzeitig bezahlt worden sind. Sie sprechen aber<br />

von einem Erlassgesuch, so dass wir annehmen<br />

müssen, es handle sich wahrscheinlich nm eine<br />

Steuerbusse. Erlassgesuche entscheidet der Regierungsrat,<br />

doch wird es sehr darauf ankommen, a«e<br />

welchen Gründen Sie in die Busse verfällt wurden<br />

(Nichteinholen der Verkehrsbewilligung, oder absichtliche<br />

Steuerhinterziehung durch unrichtige<br />

Angaben usw.)<br />

Da Ihre Angaben hierüber zu knapp sind, können<br />

wir Ihnen keine eindeutige Auskunft geben. ,<br />

Wir erwähnen noch, dass den Behörden dar<br />

Recht zusteht, wenn die Steuer nicht bezahlt wird,<br />

die Verkehrsbewilligung zu entziehen. Gegen eine<br />

solche Verfügung steht binnen 14 Tagen der Rekurs<br />

an die kantonale Polizeidirektion offen. •<br />

Anfrage 1044. Täuschung bei Vertragsabschlus*.<br />

Ich kaufte am 1. Oktober 1930 eine Wohnung mit<br />

Garage.<br />

Der Verkäufer gab mir bei den Verkaufsverhandlungen<br />

jede Zusicherung, dass das Geschäft<br />

sehr gut rentieie. Später stellte sich heraus, dass<br />

alle seine Angaben erlogen waren. Auch versicherte<br />

er mir, genügend Arbeit zu beschaffen, da<br />

ich immer befürchtete, auf dem Lande zuwenig<br />

Arbeit zu finden. Auch in dieser Hinsicht wurde<br />

ich belogen.<br />

Nach fünf Monaten hatte ich nicht einmal den<br />

Zins mit Amortisation eingenommen.<br />

Kann ich unter diesen Verhältnissen den Kauf<br />

rückgängig machen? Bei der Fertigung bezahlte<br />

ich dem Verkäufer Fr. 3000.— und weiteres Geld<br />

deponierte ich auf der Bank zwecks Verrechnung.<br />

Ich verweigere heute die Verbürgung der Liegenschaft<br />

und möchte den Kauf anulieren. Kann ich<br />

das deponierte Geld zurückverlangen? Muss ich<br />

den Zins bezahlen oder haften die Bürgen des<br />

Verkäufers? G. E.<br />

Antwort: Nach Ihrer Darstellung hat Sie<br />

der Verkäufer durch unrichtige Angaben zum Abschluss<br />

des Kaufvertrages verleitet.<br />

Diese unrichtigen Angaben bezogen sich auf<br />

den Geschäftsumsatz. Man kann sich allerdings<br />

fragen, ob Sie nicht verpflichtet gewesen wären,<br />

Beweise für diese Angaben zu fordern. Die Angaben<br />

des Verkäufers hätten aber höchstens durch<br />

Einsicht seiner Bücher überprüft werden können,<br />

sofern eine richtige Buchhaltung überhaupt bestand.<br />

Gegen eine solche Einsichtnahme dürften<br />

aber auf Seiten des Verkäuferg gewichtige Gründe<br />

sprechen, indem dadurch dem Interessenten seine<br />

Bezugsquellen, die Kundschaft, etc. bekannt würde.<br />

Wenn Ihnen aber der Beweis gelingt, dass der<br />

Verkäufer Ihnen diese unrichtigen zahlenmässigen<br />

Angaben gemacht hat, und zwar absichtlich, d. h.<br />

wider besseres Wissen und Sie auch einwandfrei<br />

beweisen können (sei es durch Zeugen oder Briet ^<br />

Wechsel), dass Sie durch seine Ausführungen iff<br />

den Irrtum versetzt wurden, ein gutgehendes Ge-<br />

Sie fordern gleichzeitig die gemachten Leistungen<br />

zurück, verweigern die Erfüllung irgendwelcher<br />

Leistungen aus dem Vertrage und verlangen Schadenersatz<br />

für den Ihnen aus dem Dahinfallen des<br />

Vertrages erwachsenen Schaden!<br />

Sobald Sie den Vertrag für unverbindlich erklärt<br />

haben, so herrscht zwischen Ihnen und dem<br />

Verkäufer ein vertragsloser Zustand. Sofern der<br />

Verkäufer Ihnen die in bar gemachten Leistungen<br />

nicht gutwillig zurückgibt, können Sie dieselben<br />

mit der Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung<br />

zurückfordern. Was das Depot betrifft, so ist<br />

Ihre Schilderune zu wenig genau, um feststellen<br />

zu können, wie vorgegangen werden soll, doch<br />

wird dieser Posten auch von der Unverbindlichkeitserklärung<br />

betroffen.<br />

Ist der Verkäufer nicht bereit. Hand zu bieten,<br />

dass die Liegenschaften wieder auf ihn gefertigt<br />

werden, und zwar auf seine Kosten, so können<br />

Sie die Gnindbijchberichtigungsklaee gemäss<br />

Art. 974.2 und 075 Zivilgesetzbuch anstrengen.<br />

Wie weit noch Schadenersatz geltend gemacht<br />

werden kann, hängt von der Gesamtheit der Umstände<br />

Thres Fal'es ab.<br />

Da diesen letzten Punkt zu berechnen und auch<br />

die Abfassung der Mitteilung an den Verkäufer,<br />

worin Sie' den Vertrag wegen absichtlicher Täuschung<br />

unverbindlich erklären, einen RechtsfyOK;<br />

digen erfordert, so würden wir Ihnen sehr emptv;^<br />

ten. die Angelegenheit sofort einem Anwalte zu<br />

übergeben.<br />

Zum Schluss ist zu erwähnen, dass Sie den<br />

Zins im ersten Monat, da der Vertrag für Sie unverbindlich<br />

ist, nicht bezahlen müssen und gegen<br />

eine allfällige Betreibung Rechtsvorschlag erheben<br />

können.<br />

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