E_1931_Zeitung_Nr.055
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12 AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> - Nc 55<br />
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| des Motors so hoch, dass die Isolatoren der Zündkerzen,<br />
Kabel usw. eventeuell nicht mehr genügen<br />
würden.<br />
-s.<br />
Frage 7970. Ballonpneus.. Sind Ballonpneus<br />
wirklich so vorteilhaft wie man allgemein annimmt?<br />
Halten nicht erst die starken Motoren und damit<br />
der grössere Leistungsiiberschuss die Ballonpneus<br />
ermöglicht? Vermutlich ist doch der Reibungsveriust<br />
bei diesen Pneus grösser als bei der Hochdrucktype,<br />
die den Boden nur auf einer kleinen<br />
Fläche berührte. Meine Ansicht scheint dadurch<br />
bestätigt, dasä man Ballonreifen ja schon sehr früh<br />
anzuwenden versuchte, dann aber rasch wieder<br />
aufgab.<br />
Antwort: Seine besonders hohe Elastizität,<br />
hervorgerufen durch die Geschmeidigkeit seines<br />
Aufbaues und das grosse. unter niedrigem Druck<br />
stehende Luftvolumen befähigen den Ballon-Reifen<br />
in weit höherem Masse, die Unebenheiten der Strasse<br />
in sich aufzunehmen und unmerkbar darüber hinwegzurollen,<br />
wie den früheren unter dem doppelten<br />
Druck stehenden Vollreifen mit ihrem weit geringeren<br />
Luftraum.<br />
Die Erkenntnis von den stossmild-ernden Vorzügen<br />
des vergrösserten Luftraumes war wohl<br />
schon ZUT Zeit des Hochdruckreifens vorhanden.<br />
Schon damals gab es «Uebergrössen» die auf normale<br />
Felgen passten und wesentlich zur Schonung<br />
von Fahrzeug und Bereifung beitrugen. Doch setzten<br />
damals die wenig elastischen, der inneren Erhitzung<br />
des Reifens Vorschub leistenden Vollgewebe,<br />
aus denen die Stoffeinlagen der Laufdecke<br />
hergestellt waren, einer weiteren Vererösserung<br />
des Luftraumes eine Grenze.<br />
Erst das weit elastischere und schmiegsamere<br />
Cordgewebe erlaubte die Verwendung grösserer Abmessungen<br />
für den Luftraum des Reifens. Sofort<br />
war die Wirkung dal Der Fahrkomfort nicht nur,<br />
sondern auch die Geschwindigkeit wuchsen zusehends<br />
und die Erschütterungen des Fahrzeuges<br />
durch die Achs- und Rahmen Schwingungen nahmen<br />
in demselben Masse ab, wie der Luftraum der Bereifung<br />
zunahm.<br />
Je geringer die Erschütterungen und Stösse,<br />
denen Fahrgestell, Karosserie und Insassen ausgesetzt<br />
sind, desto weniger Reparaturen werden<br />
notwendig. Auch der Verbrauch an Brennstoff,<br />
der infolge seines hohen Preises das Betriebskonto<br />
stark beeinflusst, lässt sich durch Verwendung von<br />
Uebergrössen herabdrücken, weil derjenige Teil der<br />
Motorleistung, der bei kleineren Luftkissen zur<br />
Ueberwindung dieser Unebenheiten dienen muss<br />
und verbraucht wird, nunmehr dem Vorwärtstrieb<br />
des Fahrzeuges nutzbar gemacht wird.<br />
Die Ausstattung eines bisher mit normalen Reifengrössen<br />
versehenen Fahrzeuges mit Uebergrössen<br />
ist also eine Kapital-Anlage, die sich bezahlt<br />
macht. +<br />
Frage 7971. Zwei-Pedal-Bediennung. In einer<br />
der letzten Nummern der cA.-R.» wurde eine<br />
Kombination des Gaspedals mit dem Bremspedal<br />
vorgeschlagen, derart, dass bei einem Niederdrücken<br />
des Pedals gebremst und bei einem Zurückziehen<br />
des Pedals über eine bestimmte Neutralfitellung<br />
hinaus Gas gegeben würde. Ich habe<br />
diese Anregung praktisch ausprobiert und war erstaunt<br />
über die Vermehrung des Fabrsicherheitsgefühls,<br />
die das System ergibt. Immerhin empfand<br />
ich einen kleinen Uebelstand: Bei der Bedienung<br />
des Wagens in der oben beschriebenen Art<br />
muss das eine Bein fast immer in stark gebeugter<br />
Lage gehalten werden. Beim Gasgeben fehlt<br />
dem Fuss auch ein Unterstülzungspunkt, so dass die<br />
Bedienung der Gasdrossel auf holprigen Strassen<br />
leicht unruhig wird und ermüdend wirkt. Warum<br />
hat aber noch niemand an eine Kombination des<br />
Bremspedals mit dem Kupplungspedal gedacht?<br />
Ich stelle mir die Sache so vor. dass beim Niederdrücken<br />
des Bremspedals nach Ueberwindunj eines<br />
gewissen Spielraums gleichzeitig auch ausgekuppelt<br />
würde. Was meinen Sie hierzu? F. M. in B.<br />
Antwort: Die Kombination Bremspedal-<br />
Kupplungspedal ist ebenfalls schon dagewesen. Man<br />
ist aber, nachdem sie seinerzeit stark verbreitet<br />
war, wieder von ihr abgekommen, weil sie eine<br />
Heranziehung des Motors zur Hilfsbremsung unmöglich<br />
machte. Sobald gebremst wurde, löste sich<br />
auch die Kupplung und die verzögernde Wirkung<br />
des abgedrosselten Motors blieb aus. Da man aber<br />
heute ohnehin auf die Verwendung von Freiläufen<br />
hintendiert, und die Bremsen gegenüber vielfach<br />
verbessert wurden, könnte zweifellos auch diese<br />
Lösung wieder Eingang finden. Bei einem mit<br />
Freilauf ausgerüsteten Wagen steht einer solchen<br />
Kombination überhaupt nichts mehr im Weg, nur<br />
verzichtet man dann eben endgültig auf die Hilfsbromsung<br />
des Motors. Ohne Freileuf wäre die<br />
Anordnung allerdings zu empfindlich gegen Fehlbedienungen.<br />
Durch plötzliches Loslassen des Peschlössen,<br />
so können Sie den Vertrag wegen abschäft<br />
zu erwerben, und deshalb den Vertrag abdals<br />
bei rasch laufendem Wagen aber langsam drehendem<br />
Motor, könnten z. B. gefährliche Stösse im und es spielt nach herrschender Auffassung keine<br />
sichtlicher Täuschung als unverbindlich erklären,<br />
Uebertragungssystem entstehen, die möglicherweise Rolle, ob Sie die Geschäftslage des Verkäufers<br />
auch noch ein Schleudern des Wagens verursachen durch eingehendere Prüfung seiner Verhältnisse<br />
würden.<br />
hätten kennen sollen oder können.<br />
Die Zwei-Pedal-Bedienung mit Kombination Die Erklärung, an den Verkäufer, dass Sie die<br />
Gaspedal-Bremspedal war natürlich in erster Linie Unverbindlichkeit des Vertrages wegen absichtlicher<br />
Täuschung anrufen, müssen Sie binnen Jah-<br />
als Anregung zu Versuchen aufzufassen^ und nicht<br />
etwa als Aufruf für eine sofortige Absetzung der resfrist seit dem der Verkäufer in Ihnen den Irr-.<br />
bisherigen Anordnungen. Die von Ihnen beobach-<br />
tum erregt hat. dem Verkäufer gegenüber abgeben;<br />
teten Mängel sind sicher vorhanden. Gewiss Hessen<br />
sie sich aber auch noch bedeutend mildern, z.<br />
B, dadurch, dass ein feststehender Raster für den<br />
Fuss angebracht würde, und durch allgemeine Verkürzung<br />
des Pedalweges. In letztgenannter Hinsicht<br />
lassen ja die modernen Servobremsapparate<br />
noch grosse Möglichkeiten offen.<br />
Auf die eine oder andere Art wird man jedoch<br />
in absehbahrer Zeit auf die Drei-Pedal-Bedienung<br />
verzichten können.<br />
-s.<br />
St»*^«h<br />
Anfrage 1042. Autoreparatur. Kürzlich habe<br />
ich mein Personenauto einer Garage L. übergeben<br />
und dem deutsch sprechenden Mechaniker meine<br />
Karte und einen Zettel übergeben, auf dem genau<br />
notiert war, was am Wagen zu reparieren ist<br />
Nach Schätzung des Markenvertreters dürften die<br />
Reparaturkosten zirka 140 Franken betragen.<br />
Statt dessen erhalte ich eine Rechnung im fünffachen<br />
Betrage. Es sind Sachen an dem Wagen<br />
gemacht worden, die ich nicht bestellt habe. Frage:<br />
1. Muss ich das nicht Bestellte bezahlen? 2. Kann<br />
die Firma den Wagen zurückbehalten, wenn ich<br />
nicht den ganzen Betrag bezahlen will? 8. Wie<br />
ist rechtlich vorzugehen, wenn ich den Wagen<br />
holen will und er mir verweigert wird? E. F. in G.<br />
Antwort: Der Garagist ist verpflichtet, sich<br />
%.n den ihm von Ihnen erteilten Auftrag zu<br />
halten. Sieh! er während der Reparatur, dass<br />
noch weitere Schäden zu beheben wären, darf er<br />
diese, wenn deren Tnstandstellung erhebliche Kosten<br />
verursacht, nicht ohne Ihr Einverständnis<br />
eingeholt zu haben, reparieren. Er überschreitet<br />
sonst den ihm erteilten Auftrag auf seine Gefahr.<br />
Wenn er Ihnen nun den Wagen nicht herausgeben<br />
will, müssen Sie den ganzen Rechnungsbetrag<br />
als streitig, bei der Gerichtsbehörde hinterlegen.<br />
Auf das hin muss der Garagist den Wagen herausgeben.<br />
Sie müssen diesen sofort einklagen auf<br />
Herausgabe resp. Rückerstattung des Mehrbetrages<br />
wegen Ueberschreitung seines Voranschlages<br />
und des erhaltenen Auftrages ohne vorheriges Einholen<br />
Ihres Einverständnisses.<br />
•<br />
Anfrage 1043. Zeitpunkt für Bezahlung der<br />
Aulosteuer. Es ist im Kanton Bern ein neues Gesetz<br />
herausgegeben worden, wonach die Autosteuer<br />
schon vor dem März entrichtet sein muss, was für<br />
das Kleingewerbe in Anbetracht der heutigen Zeitverhältnisse<br />
einfach nicht möglich ist. Alle, welche<br />
nicht vor dem März ihre Autosteuern bezahlen<br />
konnten, werden gebüsst. Ich habe für meine<br />
Busse ein Erlassgesuch an das Regierungsstatthalteramt<br />
eingereicht.<br />
Antwort: Gemäss § 8 des Dekretes vom<br />
10. März 1914 betr. die Automobilsteuer wird die<br />
Steuer ordentlicherweise mit der Gebühr für die<br />
Verkehrsbewilligung und durch die hiefür eingesetzten<br />
Behörden bezogen.<br />
Laut § 95 der bernischen Verkehrsordnung vom<br />
15. September 1930 sind die Verkehrsbewilligungen,<br />
für welche eine jährliche Erneuerung vorgesehen<br />
ist, zu erneuern, sobald das Fahrzeug im<br />
neuen Jahre auf der Strasse benützt werden soll.<br />
In diesem Zeitpunkte wird auch die Autosteuer<br />
zur Bezahlung fällig.<br />
Aus Ihrer Anfrage ist nun nicht ersichtlich, ob<br />
Sie eine Steuerbusse erhalten haben, oder aber, ob<br />
Sie vom Strafrichter gebüsst worden sind.<br />
Eine Busse des Polizeirichters wäre denkbar,<br />
da die Verkehrsbewilligung samt Steuer nicht<br />
rechtzeitig bezahlt worden sind. Sie sprechen aber<br />
von einem Erlassgesuch, so dass wir annehmen<br />
müssen, es handle sich wahrscheinlich nm eine<br />
Steuerbusse. Erlassgesuche entscheidet der Regierungsrat,<br />
doch wird es sehr darauf ankommen, a«e<br />
welchen Gründen Sie in die Busse verfällt wurden<br />
(Nichteinholen der Verkehrsbewilligung, oder absichtliche<br />
Steuerhinterziehung durch unrichtige<br />
Angaben usw.)<br />
Da Ihre Angaben hierüber zu knapp sind, können<br />
wir Ihnen keine eindeutige Auskunft geben. ,<br />
Wir erwähnen noch, dass den Behörden dar<br />
Recht zusteht, wenn die Steuer nicht bezahlt wird,<br />
die Verkehrsbewilligung zu entziehen. Gegen eine<br />
solche Verfügung steht binnen 14 Tagen der Rekurs<br />
an die kantonale Polizeidirektion offen. •<br />
Anfrage 1044. Täuschung bei Vertragsabschlus*.<br />
Ich kaufte am 1. Oktober 1930 eine Wohnung mit<br />
Garage.<br />
Der Verkäufer gab mir bei den Verkaufsverhandlungen<br />
jede Zusicherung, dass das Geschäft<br />
sehr gut rentieie. Später stellte sich heraus, dass<br />
alle seine Angaben erlogen waren. Auch versicherte<br />
er mir, genügend Arbeit zu beschaffen, da<br />
ich immer befürchtete, auf dem Lande zuwenig<br />
Arbeit zu finden. Auch in dieser Hinsicht wurde<br />
ich belogen.<br />
Nach fünf Monaten hatte ich nicht einmal den<br />
Zins mit Amortisation eingenommen.<br />
Kann ich unter diesen Verhältnissen den Kauf<br />
rückgängig machen? Bei der Fertigung bezahlte<br />
ich dem Verkäufer Fr. 3000.— und weiteres Geld<br />
deponierte ich auf der Bank zwecks Verrechnung.<br />
Ich verweigere heute die Verbürgung der Liegenschaft<br />
und möchte den Kauf anulieren. Kann ich<br />
das deponierte Geld zurückverlangen? Muss ich<br />
den Zins bezahlen oder haften die Bürgen des<br />
Verkäufers? G. E.<br />
Antwort: Nach Ihrer Darstellung hat Sie<br />
der Verkäufer durch unrichtige Angaben zum Abschluss<br />
des Kaufvertrages verleitet.<br />
Diese unrichtigen Angaben bezogen sich auf<br />
den Geschäftsumsatz. Man kann sich allerdings<br />
fragen, ob Sie nicht verpflichtet gewesen wären,<br />
Beweise für diese Angaben zu fordern. Die Angaben<br />
des Verkäufers hätten aber höchstens durch<br />
Einsicht seiner Bücher überprüft werden können,<br />
sofern eine richtige Buchhaltung überhaupt bestand.<br />
Gegen eine solche Einsichtnahme dürften<br />
aber auf Seiten des Verkäuferg gewichtige Gründe<br />
sprechen, indem dadurch dem Interessenten seine<br />
Bezugsquellen, die Kundschaft, etc. bekannt würde.<br />
Wenn Ihnen aber der Beweis gelingt, dass der<br />
Verkäufer Ihnen diese unrichtigen zahlenmässigen<br />
Angaben gemacht hat, und zwar absichtlich, d. h.<br />
wider besseres Wissen und Sie auch einwandfrei<br />
beweisen können (sei es durch Zeugen oder Briet ^<br />
Wechsel), dass Sie durch seine Ausführungen iff<br />
den Irrtum versetzt wurden, ein gutgehendes Ge-<br />
Sie fordern gleichzeitig die gemachten Leistungen<br />
zurück, verweigern die Erfüllung irgendwelcher<br />
Leistungen aus dem Vertrage und verlangen Schadenersatz<br />
für den Ihnen aus dem Dahinfallen des<br />
Vertrages erwachsenen Schaden!<br />
Sobald Sie den Vertrag für unverbindlich erklärt<br />
haben, so herrscht zwischen Ihnen und dem<br />
Verkäufer ein vertragsloser Zustand. Sofern der<br />
Verkäufer Ihnen die in bar gemachten Leistungen<br />
nicht gutwillig zurückgibt, können Sie dieselben<br />
mit der Klage aus ungerechtfertigter Bereicherung<br />
zurückfordern. Was das Depot betrifft, so ist<br />
Ihre Schilderune zu wenig genau, um feststellen<br />
zu können, wie vorgegangen werden soll, doch<br />
wird dieser Posten auch von der Unverbindlichkeitserklärung<br />
betroffen.<br />
Ist der Verkäufer nicht bereit. Hand zu bieten,<br />
dass die Liegenschaften wieder auf ihn gefertigt<br />
werden, und zwar auf seine Kosten, so können<br />
Sie die Gnindbijchberichtigungsklaee gemäss<br />
Art. 974.2 und 075 Zivilgesetzbuch anstrengen.<br />
Wie weit noch Schadenersatz geltend gemacht<br />
werden kann, hängt von der Gesamtheit der Umstände<br />
Thres Fal'es ab.<br />
Da diesen letzten Punkt zu berechnen und auch<br />
die Abfassung der Mitteilung an den Verkäufer,<br />
worin Sie' den Vertrag wegen absichtlicher Täuschung<br />
unverbindlich erklären, einen RechtsfyOK;<br />
digen erfordert, so würden wir Ihnen sehr emptv;^<br />
ten. die Angelegenheit sofort einem Anwalte zu<br />
übergeben.<br />
Zum Schluss ist zu erwähnen, dass Sie den<br />
Zins im ersten Monat, da der Vertrag für Sie unverbindlich<br />
ist, nicht bezahlen müssen und gegen<br />
eine allfällige Betreibung Rechtsvorschlag erheben<br />
können.<br />
•