28.02.2018 Aufrufe

E_1931_Zeitung_Nr.084

E_1931_Zeitung_Nr.084

E_1931_Zeitung_Nr.084

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Versicherung zu, wo sie den Versicherten zu<br />

einem Verhalten zwänge, das mit der Rechtsordnung<br />

oder den guten Sitten unvereinbar<br />

wäre. So sehr auch das im Versicherungsvertrag<br />

enthaltene Verbot eines Vergleichs an<br />

sich zulässig ist, so wird es doch da unwirksam,<br />

wo es den Versicherten abhalten will,<br />

ein Verschulden und eine Schadenersatzpflicht<br />

anzuerkennen, die er in guten Treuen<br />

nicht in Abrede stellen kann. Ganz besonders<br />

würde dies gegen die guten Sitten verstossen,<br />

wenn die Hinterlassenen des im Unfall Getöteten<br />

durch den Schadensfall in Not gekommen<br />

sind, dem für den Unfall Verantwortlichen<br />

also schon aus Rücksichten der<br />

Menschlichkeit und Billigkeit an einer gütlichen<br />

und raschen Erledigung der zivilrechtlichen<br />

Folgen gelegen sein wird. Der Vergleich<br />

kann hier auch nicht eine Schädigung<br />

In den Nummern 439 und 447 des<br />

«St. Galler Tagblatt» wird die Stellungnahme<br />

des Verbandes schweizerischer Motorlastwagenbesitzer<br />

zu den Beschlüssen der ständerätlichen<br />

Verkehrskommission kommentiert.<br />

Der ML. zeichnende Verfasser leistet sich dabei<br />

Behauptungen, die nicht unwidersprochen<br />

bleiben können, so sehr es uns widerstrebt,<br />

mit einem offenbaren Laien in automobilistischen<br />

und allgemein volkswirtschaftlichen<br />

Fragen zu rechten.<br />

Eine Widerlegung.<br />

In erster Linie wird behauptet, die These,<br />

die Maximalbelastung von 10,5 und 12 Tonnen<br />

sei für die Lastwagenfabriken und die Motorfahrzeugbesitzer<br />

unhaltbar, könne nicht belegt<br />

werden. Darauf sei nur kurz erwidert,<br />

dass die Post und die konzessionierten Unternehmungen<br />

(Stadtautobusbetriebe) gegenwärtig<br />

rund 100 Fahrzeuge im Betrieb haben, die<br />

bei voller Belastung über 12 Tonnen wiegen.<br />

Die auf Rechnung der Bundesbahnen im Surbtal<br />

laufenden Postautos wiegen leer 8500 kg<br />

und mit 50 Personen besetzt 12 350 kg, wozu<br />

noch 200 bis 300 kg Postsendungen und Gepäck<br />

kommen. Beim Spitzenverkehr am<br />

Morgen und Abend, wo Arbeiter zu 1,5 Rp<br />

für den Personenkilometer befördert werden<br />

müssen,, beträgt die Besetzung der Wagen<br />

sehr oft 60 Personen, womit das Gesamtgewicht<br />

des Fahrzeuges auf über 13 Tonnen<br />

steigt- Aehnlich sind die Verhältnisse bei anderen<br />

Postlinien und im Stadtautobusverkehr.<br />

Selbstverständlich können auf diesen Linien<br />

kleinere Fahrzeuge verwendet werden, aber<br />

dann müsste man auf die volkswirtschaftlich<br />

äusserst wichtigen Arbeitertransporte verzichten,<br />

weil die Unternehmungen bei geringerem<br />

Fassungsvermögen der Wagen nicht<br />

mehr in der Lage wären, die jetzigen günstigen<br />

Abonnementstaxen beibehalten zu können.<br />

Entweder lässt man den öffentlichen<br />

Transportunternehmungen die Möglichkeit,<br />

ihren Transportaufgaben nachzukommen oder<br />

man schränkt diese Möglichkeit durch kleinliche<br />

Vorschriften ein und treibt damit die<br />

Arbeiterbevölkerung, für die hohe Taxen nicht<br />

erschwinglich sind, in die Städte. Ob eine<br />

solche Verkehrs- und Arbeitspolitik vernünftig<br />

und wünschbar ist, möge Herr ML. selbst<br />

beurteilen. Jedenfalls haben wir ihm damit<br />

die verlangte Auskunft über die Notwendigkeit<br />

der Herstellung grosser, leistungsfähiger<br />

und dabei.allerdings schwerer Fahrzeuge gegeben.<br />

Herr ML 1 , wirft den Lastautofabriken Profitsucht<br />

und Profithascherei unter Ausserachtlassung<br />

der Bedürfnisse des Landes vor.<br />

Hält er diese Behauptung angesichts der Tatsache<br />

aufrecht, dass gerade der Bund und<br />

die von ihm konzessionierten Unternehmungen<br />

im Interesse der ländlichen Bevölkerung<br />

die schwersten Wagen verwenden? Könnten<br />

er und die ebenfalls nicht sehr gut beratenen<br />

Mitglieder des Ständerates es verantworten,<br />

diese mit einem Kapital von nahezu 6 Mill. Fr.<br />

angeschafften Fahrzeuge lahm zu legen und<br />

die Arbeiter wieder auf den Fussmarsch zu<br />

verweisen, nur weil nach ihrer Auffassung<br />

ein Maximalgewicht von 10,5 Tonnen für die<br />

Motorfahrzeuge genügt?<br />

Die schweren Nutzfahrzeuge sind wirtschaftlich.<br />

Nun werden allerdings nicht nur schwere<br />

Fahrzeuge im Reiseverkehr benötigt, sondern<br />

auch im Nutzverkehr. Gerade aber auch hier<br />

t wieder sind es Betriebe des Staates und der<br />

'Gemeinden, die Wagen grosser Tragfähigkeit<br />

für Zwecke des Strassenbaus, der Waldwirtschaft,<br />

für Meliorationen usw. benötigen.<br />

Für den Transport von Sand und Kies gibt es<br />

nur ein wirtschaftliches Fahrzeug, den Dreiseitenkipper<br />

von 5—6 Tonnen Nutzlast.<br />

Müssen Fahrzeuge dieser Tragkraft mit Kippvorrichtung<br />

erstellt werden, so lässt sich ein<br />

Eigengewicht von 6—7 Tonnen nicht vermeiden.<br />

Leichtere Fahrzeuge mit einem Fassungsvermögen<br />

von unter 3 m 3 sind für den<br />

Transport des niederwertigen Materials von<br />

den Gruben oder den Bahnstationen zu den<br />

des Versicherers bedeuten, weil das Verschulden<br />

des Haftpflichtversicherten einerseits,<br />

das Fehlen eines Mitverschuldens des<br />

I Opfers anderseits feststehen und der zu leistende<br />

Schadenersatz auf alle Fälle die Versicherungssumme<br />

von maximal 30 000 Fr.<br />

übersteigen müsste. In solchen Fällen wären<br />

die Kosten eines Zivilprozesses nicht von der<br />

Versicherung, sondern vom Versicherungsnehmer<br />

zu tragen und die Versicherungsgesellschaft<br />

soll den Letzteren nicht vermittelst<br />

der Klausel zwingen können, gegen seine<br />

innerste Ueberzeugung und auf seine eigenen<br />

Kosten Zivilprozesse zu führen und damit<br />

noch seine Stellung im Strafprozess zu verschlechtern.<br />

Die Angelegenheit wurde zu neuer Beurteilung<br />

im Sinne der Erwägungen an das Genfer<br />

Gericht zurückgewiesen.<br />

Wp.<br />

Erwägungen zum neuen Verkehrsgesetz<br />

•Verbrauchsorten unwirtschaftlich. Die Verhältnisse<br />

sind da, entgegen der Meinung des<br />

Herrn M. L., die genau gleichen wie überall<br />

in der Welt und falsch ist nur der Glaube,<br />

man könne sich in der Schweiz von andern<br />

wirtschaftlichen Erwägungen als im Ausland<br />

leiten lassen. Zudem sind wir ja nicht wenig<br />

stolz darauf, gute und widerstandsfähige<br />

Strassen zu besitzen und diese Strassensind<br />

bekanntlich nicht dazu da, lediglich als Dekoration<br />

zu dienen.<br />

Wenn wir uns übrigens auf den Standpunkt<br />

stellen wollten, dass für die Schweiz<br />

Fahrzeuge geringerer Gesamtlast als sie im<br />

Ausland üblich ist, genügen, so unterbinden<br />

wir damit den Verkehp ausländischer Wagen,<br />

auf den wir nötig genug angewieen sind.<br />

Wir können es uns im Zeitpunkt zurückgehender<br />

Konjunktur im Fremden- und Handelsverkehr<br />

nicht leisten, den ausländischen<br />

Reisewagen und Lastfahrzeugen die Grenze<br />

zu sperren. Was uns nötig ist, ist eine<br />

grösszügige Handels- und Verkehrspolitik.<br />

Nach einer solchen sehen aber kleinliche Gewichts-<br />

und Massbeschränkungen nicht aus.<br />

Wenn wir ausländische Beispiele auch nicht<br />

gerne anziehen, so darf doch darauf hingewiesen<br />

werden, dass z. B. Frankreich die<br />

schweren Lastwagen mit 6—7 Tonnen Nutzlast<br />

stark subventioniert, um dadurch dem<br />

'Lande einen Stamm leistungsfähiger Fahrzeuge<br />

zu sichern. Das nämliche ist in England<br />

der Fall. Glaubt Herr ML. nun wirklich,<br />

man würde in der Schweiz, nur ifirl ft wieder\<br />

etwas Besonderes zu haben, mit de/' Unterdrückung<br />

schwerer Nutzfahrzeuge einen besonders<br />

gescheiten Streich tun? Die Vorschläge<br />

für das neue Verkehrsgesetz sind<br />

vom eidg. Justiz- und Polizeidepartement<br />

nach Anhören der mitinteressierten Departer<br />

mente ausgearbeitet worden. Die Ansetzung<br />

von höhern Gesamtgewichten kam also nicht<br />

von ungefähr, sondern weil man sie wahrscheinlich<br />

beim Postdepartement und beim<br />

Militärdepartement als wünschbar oder gar<br />

als notwendig erachtete. Daran ändert der<br />

Umstand nichts, dass sich Ständerat * und<br />

'ständerätliche Kommission für niedrigere Gewichte<br />

ausgesprochen haben.<br />

Herr ML. bringt auszugsweise das Schreiben<br />

der schweizerischen Lastwagenfabriken<br />

an die ständerätliche Kommission für das<br />

Verkehrsgesetz zum Ausdruck, da darin ausgeführt<br />

wurde, dass u. a. auch die Rücksicht<br />

auf die Export-Möglichkeiten zum Bau von<br />

schweren Nutzwagen dränge. Er wirft ihnen<br />

dabei vor, ausländische Verhältnisse ohne<br />

Rücksicht auf die schweizerischen Bedürfnisse<br />

auf unser Land übertragen zu wollen.<br />

Dabei stellt er die Frage, warum die<br />

'schweizerischen Fabriken behaupten, auf<br />

dem Gebiete der schweren Nutzwagen konkurrenzfähig<br />

zu sein, auf dem der leichtern<br />

Fahrzeuge dagegen, trotz dem ' Zollschutz,<br />

nicht.<br />

Einheimische Industrie und Weltmarkt.<br />

Ist es tatsächlich eine so unbekannte Tatsache,<br />

dass sich unsere einheimische Industrie<br />

auf dem Weltmarkt nur dank ihrer<br />

Qualitätsarbeit halten kann und Qualitätsprodukte<br />

nur dann angeschafft werden, wenn<br />

ihr höherer Preis sich wirtschaftlich rechtfertigt<br />

? Herr M. L. scheint davon wirklich<br />

nichts zit wissen. Wif wollen ihm daher kurz<br />

die Lage schildern.<br />

Die schweizerischen Motorlastwagen gelten<br />

in der ganzen Welt als in der Konstruktion<br />

und' Qualität erstklassig und tonangebend.<br />

Diese Tatsache ist stets wieder von<br />

der ausländischen Fachpresse zugestanden<br />

worden und hat dazugeführt, dass englische,<br />

französische, italienische, österreichische und<br />

polnische Fabriken schweizerische Motorlastwagen<br />

in Lizenz bauen. Der Mangel an<br />

eigenem Rohmaterial, die hohen Arbeitslöhne<br />

und die Arbeitszeitregelung haben leider dazugeführt,<br />

dass der Preis unserer einheimischen<br />

Erzeugnisse erheblich über dem der<br />

ausländischen Konkurrenz liegt. Dieser Preisunterschied<br />

ist, zusammen mit der meist hohen<br />

Zollbelastung, so bedeutend, dass für<br />

AUTOMOBIL-REVUE <strong>1931</strong> - N° 84<br />

ausländische Interessenten der Kauf eines<br />

Schweizerwagens nur dort in Frage kommt,<br />

wo Leistungsfähigkeit und Qualität einen<br />

Ausgleich schaffen.<br />

Die Herstellung billiger Leichtlastwagen<br />

unter 1,5 Tonnen Nutzlast kommt für die<br />

schweizerischen Fabriken nicht in Frage.<br />

Der Bedarf des eigenen Landes ist viel zu<br />

gering, um so grosse Serien herstellen zu<br />

können, die eine Konkurrenz mit den ausländischen<br />

Erzeugnissen aushalten könnten. Amerikanische,<br />

französische und deutsche Fabriken<br />

sind in der Lage, Serien von 10,000 bis<br />

100,000 Stück des gleichen Typs in Fabrikation<br />

zu geben, während Serien von 500 Stück<br />

in der Schweiz bereits ein gefährliches Wagnis<br />

wären. Zudem sind, wie bereits erwähnt,<br />

die Preise des Rohmaterials bei uns zu hoch,<br />

ebenso die Arbeitslöhne. Endlich noch würde<br />

unsern schweizerischen Fabriken der Verzicht<br />

auf reine Qualitätsarbeit schwer fallen,<br />

denn auch bei den Kleinlastwagen lassen sich<br />

Billigkeit und Qualität nur in einem bestimmten<br />

Rahmen vereinigen. Unsere Chronometerfabriken<br />

stellen auch keine Ramschware<br />

aus Nickel her.<br />

Anders verhält es sich bei den schweren<br />

Nutzfahrzeugen, denen Jahresleistungen bis<br />

zu 50.000 km zugemutet werden und die oft<br />

mit Überlastung unter schwierigen Betriebsverhältnissen<br />

arbeiten müssen. Die Arbeit m<br />

den : Berggegenden, im Winterverkehr, in den<br />

Sandgruben, auf den Bauplätzen, im Wald,<br />

im Hafenverkehr usw. erfordert betriebssichere,<br />

starke und demensprechend schwere<br />

Wagen und bei ihnen kommt, der Arbeitsleistung<br />

entsprechend, die Qualität zur Geltung.<br />

Hier ist ein Preisunterschied von 20<br />

bis 30 Prozent nebensächlich, wenn dafür<br />

eine um 100 Prozent längere Lebensdauer<br />

und eine ebensosehr vergrösserte Betriebssicherheit<br />

erreicht wird.<br />

Auf dem Gebiete der schweren Lastwagen<br />

hat die schweizerische Industrie grosse Erfolge<br />

erzielt und nur auf diesem Gebiete<br />

konnte sie sich einen Absatz im Ausland sichern.<br />

Sie kann den Bau schwerer Lastwagen<br />

aber auch nur beibehalten, wenn sie<br />

diesen Auslandsabsatz besitzt, denn der<br />

einheimische Bedarf ist viel zu gering, um die<br />

Aufwendungen für die Stetsfort ändernde Konstruktion<br />

und die Fabrikation dieser Wagen<br />

zu decken. Eine Abschnürung des Auslandabsatzes<br />

müsste notgedrungen Preiserhöhungeil<br />

zur Folge haben, die so bedeutend wären,<br />

dass der Unterschied zwischen Qualität und<br />

P s reis auch im Inland verschwinden, würde.<br />

Diel 1 "hatte notwendigerweise ein Sinken der<br />

Konkurrenzfähigkeit und damit eine bedeutende<br />

Erschwerung der Arbeitsbeschaffung<br />

zur Folge. Wenn behauptet wird, die Existenz<br />

der Fabriken sei mit der Unterbindung der<br />

Fabrikation schwerer Wagen in Frage gestellt,<br />

so ist dies keine leere Behauptung,<br />

sondern lediglich das Ergebnis eingehender<br />

Berechnungen und genauer Kenntnis der inund<br />

ausländischen Wirtschaftsverhältnisse.<br />

Herr ML, redet, von Profitsucht der Lastwagenfabriken.<br />

Glaubt er wirklich, dass bei<br />

der gegenwärtigen Wirtschaftslage bei der<br />

einheimischen Industrie noch von Profitsucht<br />

geredet werden könne, wo alle ihre Kräfte<br />

darauf gerichtet sein müssen, die Betriebe aufrecht<br />

zu erhalten und den Arbeitern Brot zu<br />

verschaffen? Heute gilt es, Arbeitsmöglichkeit<br />

zu schaffen und die Arbeitsmöglichkeit<br />

und der hohe Lebensstandard unseres Volkes<br />

hängen von der Exportindustrie ab. Der<br />

Glaube, unsere Industrie könne sich auf die<br />

Eigenbedürfnisse einstellen und sich durch<br />

recht hohe Zölle schützen lassen, ist ausserordentlich<br />

gefährlich und kann nur in Köpfen<br />

auftauchen, denen wirtschaftliche Erwägungen<br />

fremd sind. Schon jetzt wird es unserer Industrie<br />

stets schwerer, sich auf den ausländischen<br />

Märkten zu behaupten, da der<br />

Lebensstandard im Ausland stetsfort sinkt<br />

und damit die Wertschätzung der Qualität<br />

zurückdrängt.<br />

Um das Wohlergehen der Bahnen?<br />

Aus den Ausführungen des Herrn ML. geht<br />

hervor, dass er nur das Wohlergehen der<br />

Bahnen im Auge hat, sich um das der Industrie<br />

aber keinen Pfifferling kümmert. Heute<br />

ist es aber weniger wichtig, ob die Nebenbahnen<br />

Dividenden zahlen können oder nicht,<br />

gegenüber der Notwendigkeit, den Arbeitern-<br />

Brot und,damit dem Handel Beschäftigung<br />

zu geben. Fehlt unserer Industrie die Arbeit,<br />

so haben auch die Bahnen nichts zu tun. Mit<br />

unserer Automobilindustrie hängt aber nicht<br />

allein die Erwerbsfähigkeit von einigen tausend<br />

Arbeitern zusammen, sondern auch die<br />

Arbeitsmöglichkeit für die grosse Zubehörteilindustrie.<br />

Allzu oft wird vergessen, dass vom<br />

Beschäftigungsgrad der Lastwagenfabriken<br />

jener der Stahlwerke, die Rahmen und Räder<br />

erstellen, der Karosserien, der Fabriken für<br />

elektrische Zünd- und Lichtapparate, der Garagen,<br />

Maler, Sattler, Fabriken für elektrische<br />

Kabel, Rohrleitungen, Reifen, der Stoff- und<br />

Lederfabriken, der Holzlieferanten usw. zusammenhängt.<br />

Endlich noch sei auf die Verdienstmöglichkeiten<br />

hingewiesen, die der<br />

durch den Autoverkehr geförderte Strassen-<br />

bau dem Lande gebracht hat und immer noch<br />

bringt. Herr ML. möge diesbezüglich die Beschlüsse<br />

und Anregungen des Internationalen<br />

Arbeitsamtes nachlesen, die den Strassenund<br />

Brückenbau als Mittel zur Hebung der<br />

Wirtschaftskrise empfehlen. Statt dessen<br />

bringt er das alte Märlein aufs Tapet, das<br />

Auto komme nur teilweise für die Strassenkosten<br />

auf, vergisst aber, dass auch vor dem<br />

Zeitalter des Autos Strassen bestanden und<br />

Geld kosteten und ferner der Bund jedes Jahr<br />

in Form von Benzinzoll einige Dutzend Millionen<br />

Franken einheimst, die er bekanntlich<br />

sehr wohl brauchen kann. Würde er diese<br />

Millionen dem Strassenbau zuführen, so könnten<br />

dessen Kosten voll gedeckt werden. Wer<br />

aber wollte dann dem Bund den Ausfall vergüten?<br />

Selbst aber, wenn für den Strassenbau<br />

öffentliche Mittel aufgewendet werden<br />

müssen, so sind diese Ausgaben für bleibende<br />

Werte vernünftiger als die Ausrichtung von<br />

Arbeitslosenunterstützungen ohne wirtschaftlichen<br />

Gegenwert.<br />

Herr ML. beschäftigt sich auch mit einem<br />

Gutachten über den Ersatz der Suhrentalbahn<br />

durch einen Autobusbetrieb. Er redet dabei<br />

von einer nicht zu überbietenden Leichtfertigkeit<br />

des Verfassers. Nun liegt aber dieses<br />

Gutachten gedruckt vor, aber noch kein Bahnfachmann<br />

war in der Lage, das reichliche<br />

und offenbar sehr gründliche Zahlenmaterial<br />

zu widerlegen. Leichtfertig ist es, wenn eine<br />

Arbeit, die nicht widerlegt werden kann, in<br />

den Schmutz gezogen wird und nicht, wenn<br />

Mittel und Wege gesucht werden, um unhaltbare<br />

Zustände zu bessern. Dass übrigens die<br />

Regierung des Kantons Aargau nicht gleicher<br />

Meinung mit Herrn ML. ist, beweist der Umstand,<br />

dass sie eine gründliche Prüfung des<br />

angefochtenen Gutachtens angeordnet hat.<br />

Es wird also besser sein, das Ergebnis dieser<br />

Prüfung abzuwarten, statt jetzt schon aus<br />

reiner Animosität gegen den Autobetrieb heraus<br />

völlig haltlose Urteile zu fällen. Um<br />

solche Probleme zu beurteilen, braucht es<br />

eben mehr als Worte, es braucht Sachkenntnis.<br />

Geschwindigkeitsbestimmungen und Arbeitszeitvorschriften.<br />

Auch die von den Automobilisten verlangte<br />

Abschaffung der Geschwindigkeitsbestimmungen<br />

im neuen Verkehrsgesetz muss herhalten.<br />

Nun weiss aber der Verkehrsfachmann ML.<br />

offenbar nicht, dass die Postverwaltung seit<br />

drei Jahren in ihren Fahrvorschriften die<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen vollständig<br />

aufgehoben hat und damit keine schlechten<br />

Erfahrungen machte. Oder kann das Gegenteil<br />

behauptet werden? Vor einigen Tagen ist<br />

zudem im englischen Parlament festgestellt<br />

worden, dass sich die auf Neujahr in Kraft<br />

gesetzte neue Fahrordnung, die in England<br />

die Geschwindigkeitsbeschränkungen aufhob,<br />

bewährt hat. Nach den Feststellungen des<br />

englischen Verkehrsministers ist in London<br />

die Zahl der Unglücksfälle im ersten Halbjahr<br />

<strong>1931</strong> gegenüber dem gleichen Zeitraum<br />

1930 um 10 Prozent zurückgegangen. Auch<br />

hier wiederum Tatsachen und nicht Worte.<br />

Zum Schluss beschäftigt sich Herr ML. mit<br />

den Arbeitszeitbestimmungen für die Wagenführer.<br />

Darüber zu reden ist bei der jetzigen<br />

Lage der Dinge eigentlich überflüssig, da<br />

weder der Gesetzesentwurf genaue Bestimmungen<br />

enthält, noch von den Räten solche<br />

verlangt worden sind. Eines aber ist sicher,<br />

dass der Sache in der Oeffentlichkeit eine<br />

viel zu grosse Bedeutung beigemessen und<br />

von gewisser Seite aufgebauscht wird. Die<br />

weitaus grosse Mehrzahl der Motorlastwagen<br />

ist im Besitz von Industrien und Geschäften,<br />

deren Angestellte dem Fabrikgesetz unterstellt<br />

sind. Im weitern bestehen zwischen dem<br />

Verband Schweiz. Motorlastwagenbesitzer und<br />

dem Chauffeurverband Abmachungen über<br />

die Arbeitszeit der Wagenführer. Bei den<br />

öffentlichen .Reiseunternehmungen ist die<br />

Arbeitszeit durch die Konzessionsbestimmungen<br />

geregelt. Es besteht also keineswegs das<br />

Chaos, wie man glauben machen will. Dass<br />

sich aber die Motorlastwagenbesitzer dagegen<br />

wehren, ihr Personal den gleichen Arbeitsbestimmungen<br />

wie die Bahnen unterstellen zu<br />

lassen, ist verständlich, sind es doch gerade<br />

die Bahnen, die unter dem Gesetz schwer<br />

leiden und es lieber heute als erst morgen<br />

preisgeben würden. Die Tatsache, dass die<br />

meisten Bahnen von der Möglichkeit, durch<br />

Departementsbeschjuss die tägliche Arbeitszeit<br />

auf 9 Stunden ausdehnen zu können, Gebrauch<br />

machen, spricht wohl deutlich genug.<br />

Warum also andere, nur weil sie Konkurrenten<br />

sind, in die gleiche Lage bringen wollen?<br />

Die Bahnen selbst haben dazu wenig Ursache,<br />

denn je länger je mehr dringt auch dort die<br />

Erkenntnis durch, dass nur mit einer Zusammenarbeit<br />

mit den Motorlastwagen die<br />

latente Krise im Transportwesen"beschworen<br />

werden kann. Der Ersatz der Surbtalbahn<br />

durch einen Autobusbetrieb auf Rechnung der<br />

S. B. B., der Versuch, Bahnzüge durch Autobusbetrieb<br />

im Broyegebiet zu ersetzen, das<br />

auf die Aufhebung von Güterexpeditionen und<br />

den Ersatz langsamer Güterzüge durch<br />

Motorlastwagentransporte mit direkter Haus-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!