Taxi Times Berlin - Februar 2018
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RECHT<br />
Tipp aus der Fahrschule: Fahrertür immer mit<br />
der rechten Hand öffnen – damit dreht man<br />
sich automatisch nach links und sieht von<br />
hinten kommende Radfahrer.<br />
TÜR ÖFFNEN BESSER<br />
NICHT MIT LINKS<br />
Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schlimme Folgen<br />
haben. Eine der gefährlichsten Situationen ist das Öffnen der linken Tür<br />
durch den Fahrer – oder durch einen Fahrgast.<br />
Regelmäßig gehen Meldungen über tödliche Verkehrsunfälle<br />
mit Radfahrern durch die Presse. Häufig passieren diese<br />
Unfälle beim Abbiegen von Lkws, aber auch schon das unvorsichtige<br />
Öffnen einer Autotür kann für einen Radfahrer unter Umständen<br />
tödliche Folgen haben, so geschehen im vergangenen Jahr auch in<br />
<strong>Berlin</strong>. In einem Fall riss ein saudischer Diplomat in Neukölln abrupt<br />
die Tür seines Sportwagens auf, und ein Radfahrer prallte dagegen.<br />
Kurz vor Jahresende verursachte dann ein <strong>Taxi</strong>fahrer in Mitte durch<br />
unvorsichtiges Türöffnen den tödlichen Sturz eines Radfahrers. Möglichweise<br />
wären die schweren Folgen vermieden worden, wenn die<br />
Radfahrer einen Helm getragen hätten. Aber darauf kann sich der<br />
Autofahrer nicht verlassen, zumal es für Radfahrer keine Helmpflicht<br />
gibt. Die Devise lautet also: Äußerste Vorsicht beim Türöffnen! Und<br />
das gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die Fahrgäste.<br />
Ein unvorsichtiges Öffnen der Fahrzeugtür kann unangenehme<br />
rechtliche Folgen haben: Bei tödlichem Ausgang droht eine Anklage<br />
wegen fahrlässiger Tötung. Aber auch wenn es nur bei Verletzungen<br />
22,90€<br />
LERNBUCH UND APP<br />
Spezialatlas zum<br />
<strong>Taxi</strong>schein für <strong>Berlin</strong><br />
Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter,<br />
Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen<br />
zur Ortskunde in <strong>Berlin</strong><br />
Mehr Infos: www.spezialatlas.de<br />
Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf<br />
die P-Schein-Prüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer, Mietwagenfahrer<br />
und Krankenwagenfahrer in <strong>Berlin</strong>.<br />
Neu: mit Prüfungssimulation<br />
bleibt, wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />
eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung ist zumeist eine Geldstrafe<br />
(seltener eine Freiheitsstrafe) fällig, und es kann auch die Fahrerlaubnis<br />
entzogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. In diesen<br />
Fällen kommen dann auch noch drei bzw. zwei Punkte in Flensburg<br />
dazu. Für einen <strong>Taxi</strong>fahrer ist das schnell existenzgefährdend.<br />
Finanziell gravierender sind aber die zivilrechtlichen Folgen: Zwar<br />
tritt für den Schaden des Radfahrers die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
ein. Aber den oftmals nicht unerheblichen Schaden am eigenen Wagen<br />
muss man selbst tragen. Die Haftpflichtversicherung muss im Übrigen<br />
auch dann zahlen, wenn ein Fahrgast die Tür geöffnet hat. Denn<br />
der Geschädigte (oder dessen Hinterbliebene) kann sich stets direkt<br />
an die Versicherung wenden, weil diese direkt haftet.<br />
Was sollte der Autofahrer daher beim Türöffnen beachten? Die<br />
Tür darf nur langsam und zunächst nur spaltweise (maximal 10 cm)<br />
geöffnet werden. Erst, wenn man sich durch einen Blick nach hinten<br />
vergewissert hat, dass kein Radfahrer oder anderes Fahrzeug naht,<br />
darf man die Tür weiter öffnen. Dabei empfiehlt es sich, als Fahrer<br />
die Tür immer mit der rechten Hand zu öffnen, weil man sich so<br />
automatisch schon nach links drehen muss, sodass auch das Nach-<br />
Hinten-Schauen einfacher ist.<br />
Aber nicht immer ist der Autofahrer schuld. Diesem kann jedenfalls<br />
kein Vorwurf gemacht werden, wenn der Radfahrer viel zu dicht am<br />
Auto vorbeifährt. Denn auch für Radfahrer gilt, dass sie einen seitlichen<br />
Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten müssen.<br />
Wie groß dieser sein muss, ist gesetzlich nicht genau definiert – es<br />
kommt immer auf die konkreten Umstände an. Die Gerichte verlangen<br />
aber mindestens 50 cm. Unterschreitet der Radfahrer diesen Abstand,<br />
kann das den Türöffner zumindest vor einer Strafe bewahren. So z.<br />
B. in einem Fall, wo der Autofahrer seine Tür nur einen spaltweit<br />
geöffnet hatte, als eine E-Bike-Fahrerin mit nur 25 cm Abstand vorbeifuhr,<br />
mit dem Lenker an der Tür hängen blieb und stürzte. ch<br />
Von Rechtsanwalt Carsten Hendrych / hendrych@rbth-recht.de<br />
FOTO: Stanislav Statsenko / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
20 FEBRUAR/MÄRZ <strong>2018</strong> TAXI