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Taxi Times Berlin - Februar 2018

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RECHT<br />

Tipp aus der Fahrschule: Fahrertür immer mit<br />

der rechten Hand öffnen – damit dreht man<br />

sich automatisch nach links und sieht von<br />

hinten kommende Radfahrer.<br />

TÜR ÖFFNEN BESSER<br />

NICHT MIT LINKS<br />

Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann im Straßenverkehr schlimme Folgen<br />

haben. Eine der gefährlichsten Situationen ist das Öffnen der linken Tür<br />

durch den Fahrer – oder durch einen Fahrgast.<br />

Regelmäßig gehen Meldungen über tödliche Verkehrsunfälle<br />

mit Radfahrern durch die Presse. Häufig passieren diese<br />

Unfälle beim Abbiegen von Lkws, aber auch schon das unvorsichtige<br />

Öffnen einer Autotür kann für einen Radfahrer unter Umständen<br />

tödliche Folgen haben, so geschehen im vergangenen Jahr auch in<br />

<strong>Berlin</strong>. In einem Fall riss ein saudischer Diplomat in Neukölln abrupt<br />

die Tür seines Sportwagens auf, und ein Radfahrer prallte dagegen.<br />

Kurz vor Jahresende verursachte dann ein <strong>Taxi</strong>fahrer in Mitte durch<br />

unvorsichtiges Türöffnen den tödlichen Sturz eines Radfahrers. Möglichweise<br />

wären die schweren Folgen vermieden worden, wenn die<br />

Radfahrer einen Helm getragen hätten. Aber darauf kann sich der<br />

Autofahrer nicht verlassen, zumal es für Radfahrer keine Helmpflicht<br />

gibt. Die Devise lautet also: Äußerste Vorsicht beim Türöffnen! Und<br />

das gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die Fahrgäste.<br />

Ein unvorsichtiges Öffnen der Fahrzeugtür kann unangenehme<br />

rechtliche Folgen haben: Bei tödlichem Ausgang droht eine Anklage<br />

wegen fahrlässiger Tötung. Aber auch wenn es nur bei Verletzungen<br />

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bleibt, wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung<br />

eingeleitet. Im Falle einer Verurteilung ist zumeist eine Geldstrafe<br />

(seltener eine Freiheitsstrafe) fällig, und es kann auch die Fahrerlaubnis<br />

entzogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen werden. In diesen<br />

Fällen kommen dann auch noch drei bzw. zwei Punkte in Flensburg<br />

dazu. Für einen <strong>Taxi</strong>fahrer ist das schnell existenzgefährdend.<br />

Finanziell gravierender sind aber die zivilrechtlichen Folgen: Zwar<br />

tritt für den Schaden des Radfahrers die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

ein. Aber den oftmals nicht unerheblichen Schaden am eigenen Wagen<br />

muss man selbst tragen. Die Haftpflichtversicherung muss im Übrigen<br />

auch dann zahlen, wenn ein Fahrgast die Tür geöffnet hat. Denn<br />

der Geschädigte (oder dessen Hinterbliebene) kann sich stets direkt<br />

an die Versicherung wenden, weil diese direkt haftet.<br />

Was sollte der Autofahrer daher beim Türöffnen beachten? Die<br />

Tür darf nur langsam und zunächst nur spaltweise (maximal 10 cm)<br />

geöffnet werden. Erst, wenn man sich durch einen Blick nach hinten<br />

vergewissert hat, dass kein Radfahrer oder anderes Fahrzeug naht,<br />

darf man die Tür weiter öffnen. Dabei empfiehlt es sich, als Fahrer<br />

die Tür immer mit der rechten Hand zu öffnen, weil man sich so<br />

automatisch schon nach links drehen muss, sodass auch das Nach-<br />

Hinten-Schauen einfacher ist.<br />

Aber nicht immer ist der Autofahrer schuld. Diesem kann jedenfalls<br />

kein Vorwurf gemacht werden, wenn der Radfahrer viel zu dicht am<br />

Auto vorbeifährt. Denn auch für Radfahrer gilt, dass sie einen seitlichen<br />

Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten müssen.<br />

Wie groß dieser sein muss, ist gesetzlich nicht genau definiert – es<br />

kommt immer auf die konkreten Umstände an. Die Gerichte verlangen<br />

aber mindestens 50 cm. Unterschreitet der Radfahrer diesen Abstand,<br />

kann das den Türöffner zumindest vor einer Strafe bewahren. So z.<br />

B. in einem Fall, wo der Autofahrer seine Tür nur einen spaltweit<br />

geöffnet hatte, als eine E-Bike-Fahrerin mit nur 25 cm Abstand vorbeifuhr,<br />

mit dem Lenker an der Tür hängen blieb und stürzte. ch<br />

Von Rechtsanwalt Carsten Hendrych / hendrych@rbth-recht.de<br />

FOTO: Stanislav Statsenko / <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

20 FEBRUAR/MÄRZ <strong>2018</strong> TAXI

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