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Taxi Times Berlin - Februar 2018

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TARIF<br />

„Wegen der<br />

aktuell laufenden<br />

Verwaltungsverfahren<br />

werden konkrete<br />

Zahlen der Meldungen<br />

an das LABO nicht<br />

veröffentlicht.“<br />

Senatsverwaltung für Finanzen<br />

VIELE WORTE, WENIG<br />

INFORMATIONEN VOM SENAT<br />

Welcher Fiskaltaxameter ist der richtige? <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hat bei den<br />

Senatsverwaltungen für Finanzen und Verkehr nachgefragt.<br />

FOTO: Adobe Stock<br />

Welche Fiskaltaxameter-Lösungen werden von der Senatsverwaltung<br />

für Finanzen (SenFin) und vom Landesamt<br />

für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)<br />

akzeptiert? <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wollte von der Finanzverwaltung wissen, ob<br />

es bei den doch sehr unterschiedlichen Systemen bei bisherigen Prüfungen<br />

schon systembedingte Auffälligkeiten gab, und vom LABO, der<br />

zuständigen Genehmigungsbehörde, ob aufgrund von Mitteilungen<br />

der Finanzbehörden bereits Genehmigungen nicht verlängert bzw.<br />

entzogen wurden – und falls ja, wie viele Konzessionen betroffen<br />

waren. Des Weiteren wollten wir wissen, wie viele Anträge verweigert<br />

wurden, weil die definierten Maßgaben (Daten unveränderbar<br />

gespeichert, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell<br />

auswertbar und mit Nachweis der Einzelfahrten) nicht eingehalten<br />

wurden. In diesem Zusammenhang fragten wir auch, ob alle derzeit<br />

genutzten Fiskaltaxameter-Systeme akzeptiert würden.<br />

VERKEHRSVERWALTUNG ZUSTÄNDIG<br />

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz<br />

(SenUVK), für das LABO zuständig, teilte uns am 18.12. mit, dass<br />

„die zwischenzeitlich dem LABO vorliegenden Mitteilungen der<br />

Finanzbehörden gemäß § 25 Abs. 3 PBefG (Mitteilung über die wiederholte<br />

Nichterfüllung der sich aus dem Unternehmen ergebenden<br />

steuerrechtlichen Verpflichtungen) noch nicht abschließend ausgewertet<br />

bzw. bearbeitet“ seien. „Auf Basis dieser Mitteilungen ist daher<br />

derzeit noch keine Genehmigung versagt oder widerrufen worden.<br />

Solche Maßnahmen hat das LABO auf Grund von eigenen Feststellungen<br />

in den vorgenommenen Betriebsprüfungen getroffen.“ Leider<br />

wurde uns zu den angesprochenen Maßnahmen in Folge von eigenen<br />

Prüfungen nichts Konkretes mitgeteilt. Dabei hätten wir uns über<br />

Fakten gefreut, wie sie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen vier<br />

Tage später gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nannte.<br />

„In diesem Jahr hätten Finanzämter beim LABO für 24 Unternehmen<br />

einen Konzessionsentzug angeregt. Gegen 13 <strong>Taxi</strong>-Firmen seien<br />

Strafverfahren eingeleitet worden.“ Das sind doch Zahlen, die von<br />

Interesse sind, und die der oberste Dienstherr der Behörde offensichtlich<br />

gerne einer großen Nachrichtenagentur mitteilt, nicht aber<br />

einem Fachmagazin der Branche, die es betrifft.<br />

Weiter antwortete uns SenUVK: „Das LABO erteilt seit Januar 2017<br />

auf erstmaligen Antrag bzw. seit Juli 2017 auch bei erneuter Antragstellung<br />

keine Genehmigung mehr ohne den Nachweis der Nutzung<br />

eines sog. Fiskaltaxameters. Es musste bisher kein Antrag auf eine<br />

Taxengenehmigung aus dem Grunde abgelehnt werden, weil ein<br />

solcher Nachweis nicht erbracht worden ist.<br />

Für über 800 Konzessionen hat das LABO in diesem Jahr eine<br />

intensivierte Betriebsprüfung durchgeführt, hierbei sind in etwa<br />

zwei Dritteln der Fälle Betriebsunterlagen herangezogen worden,<br />

die ausschließlich aus Fiskaltaxameterdaten stammen. Dabei kam<br />

es sowohl zum Widerruf als auch zur Versagung von Konzessionen.“<br />

Leider fehlte die Anzahl.<br />

TAXI FEBRUAR/MÄRZ <strong>2018</strong><br />

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