Taxi Times Berlin - Februar 2018
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TARIF<br />
„Wegen der<br />
aktuell laufenden<br />
Verwaltungsverfahren<br />
werden konkrete<br />
Zahlen der Meldungen<br />
an das LABO nicht<br />
veröffentlicht.“<br />
Senatsverwaltung für Finanzen<br />
VIELE WORTE, WENIG<br />
INFORMATIONEN VOM SENAT<br />
Welcher Fiskaltaxameter ist der richtige? <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> hat bei den<br />
Senatsverwaltungen für Finanzen und Verkehr nachgefragt.<br />
FOTO: Adobe Stock<br />
Welche Fiskaltaxameter-Lösungen werden von der Senatsverwaltung<br />
für Finanzen (SenFin) und vom Landesamt<br />
für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)<br />
akzeptiert? <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> wollte von der Finanzverwaltung wissen, ob<br />
es bei den doch sehr unterschiedlichen Systemen bei bisherigen Prüfungen<br />
schon systembedingte Auffälligkeiten gab, und vom LABO, der<br />
zuständigen Genehmigungsbehörde, ob aufgrund von Mitteilungen<br />
der Finanzbehörden bereits Genehmigungen nicht verlängert bzw.<br />
entzogen wurden – und falls ja, wie viele Konzessionen betroffen<br />
waren. Des Weiteren wollten wir wissen, wie viele Anträge verweigert<br />
wurden, weil die definierten Maßgaben (Daten unveränderbar<br />
gespeichert, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell<br />
auswertbar und mit Nachweis der Einzelfahrten) nicht eingehalten<br />
wurden. In diesem Zusammenhang fragten wir auch, ob alle derzeit<br />
genutzten Fiskaltaxameter-Systeme akzeptiert würden.<br />
VERKEHRSVERWALTUNG ZUSTÄNDIG<br />
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz<br />
(SenUVK), für das LABO zuständig, teilte uns am 18.12. mit, dass<br />
„die zwischenzeitlich dem LABO vorliegenden Mitteilungen der<br />
Finanzbehörden gemäß § 25 Abs. 3 PBefG (Mitteilung über die wiederholte<br />
Nichterfüllung der sich aus dem Unternehmen ergebenden<br />
steuerrechtlichen Verpflichtungen) noch nicht abschließend ausgewertet<br />
bzw. bearbeitet“ seien. „Auf Basis dieser Mitteilungen ist daher<br />
derzeit noch keine Genehmigung versagt oder widerrufen worden.<br />
Solche Maßnahmen hat das LABO auf Grund von eigenen Feststellungen<br />
in den vorgenommenen Betriebsprüfungen getroffen.“ Leider<br />
wurde uns zu den angesprochenen Maßnahmen in Folge von eigenen<br />
Prüfungen nichts Konkretes mitgeteilt. Dabei hätten wir uns über<br />
Fakten gefreut, wie sie Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen vier<br />
Tage später gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nannte.<br />
„In diesem Jahr hätten Finanzämter beim LABO für 24 Unternehmen<br />
einen Konzessionsentzug angeregt. Gegen 13 <strong>Taxi</strong>-Firmen seien<br />
Strafverfahren eingeleitet worden.“ Das sind doch Zahlen, die von<br />
Interesse sind, und die der oberste Dienstherr der Behörde offensichtlich<br />
gerne einer großen Nachrichtenagentur mitteilt, nicht aber<br />
einem Fachmagazin der Branche, die es betrifft.<br />
Weiter antwortete uns SenUVK: „Das LABO erteilt seit Januar 2017<br />
auf erstmaligen Antrag bzw. seit Juli 2017 auch bei erneuter Antragstellung<br />
keine Genehmigung mehr ohne den Nachweis der Nutzung<br />
eines sog. Fiskaltaxameters. Es musste bisher kein Antrag auf eine<br />
Taxengenehmigung aus dem Grunde abgelehnt werden, weil ein<br />
solcher Nachweis nicht erbracht worden ist.<br />
Für über 800 Konzessionen hat das LABO in diesem Jahr eine<br />
intensivierte Betriebsprüfung durchgeführt, hierbei sind in etwa<br />
zwei Dritteln der Fälle Betriebsunterlagen herangezogen worden,<br />
die ausschließlich aus Fiskaltaxameterdaten stammen. Dabei kam<br />
es sowohl zum Widerruf als auch zur Versagung von Konzessionen.“<br />
Leider fehlte die Anzahl.<br />
TAXI FEBRUAR/MÄRZ <strong>2018</strong><br />
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