14.12.2012 Aufrufe

D-31224 Peine Telefon (0 51 71) 58 88 84 · Fax (0 51 71)

D-31224 Peine Telefon (0 51 71) 58 88 84 · Fax (0 51 71)

D-31224 Peine Telefon (0 51 71) 58 88 84 · Fax (0 51 71)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

14<br />

Firmenportrait<br />

Titelgeschichte<br />

Verdoppelter Steuerbonus nützt<br />

<strong>Peine</strong>r Wirtschaftsspiegel ;<br />

Privathaushalten und Handwerkern<br />

Hubert Pflaum warnt vor Barzahlungen.<br />

� Das Bundeskabinett hat ein<br />

dickes Maßnahmenpaket beschlossen,<br />

um die Konjunktur<br />

zu stützen. Die Verdopplung<br />

des Steuerbonus für Renovierung,<br />

Erhaltung und Modernisierung<br />

bildet dabei einen bedeutenden<br />

Schwerpunkt:<br />

Schließlich werden auf der einen<br />

Seite private Haushalte dadurch<br />

als Auftraggeber gestärkt<br />

und auf der anderen Seite werden<br />

Handwerksbetriebe unterstützt,<br />

weil es den Verbrauchern<br />

aufgrund der Vergünstigungen<br />

leichter fallen wird, einen<br />

Handwerker zu beauftragen.<br />

Zudem könnten zahlreiche<br />

Vorhaben aus der sogenannten<br />

Schattenwirtschaft zurück in<br />

die „legale Arbeit“ gelangen.<br />

Die Möglichkeit, 20 Prozent des<br />

Arbeitslohns aus Handwerkerrechnungen<br />

steuerlich geltend<br />

zu machen, besteht für Mieter,<br />

Immobilienbesitzer und Eigentümergemeinschaftengrundsätzlich<br />

bereits seit dem<br />

1. Januar 2006. Allerdings war<br />

es bis dato der Maximalbetrag<br />

von 3000 Euro. Zum 1. Januar<br />

2009 wurde der Betrag aber auf<br />

6000 Euro erhöht. Das heißt für<br />

den Verbraucher, dass er seine<br />

Steuerschuld nach Abschluss<br />

der Arbeiten mit der Einkommensteuererklärung<br />

jetzt um<br />

bis zu 1200 Euro – vorher<br />

600 Euro - mindern kann.<br />

„Dieser Höchstbetrag gilt auch<br />

bei Ehegatten, die zusammen<br />

veranlagt werden, und zum Beispiel<br />

aus beruflichen Gründen<br />

getrennte Haushalte führen“,<br />

betont Hubert Pflaum, Vorsitzender<br />

des <strong>Peine</strong>r Ortsverbandes<br />

im Steuerberaterverband<br />

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt.<br />

Einsatz in vier Wänden<br />

Begünstigt werden sämtliche<br />

Arbeiten, die von Mietern und<br />

Wohneigentümern für die zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzte<br />

Wohnung in Auftrag gegeben<br />

werden.<br />

Der verdoppelte Steuerbonus bei Handwerkerrechnungen bietet Verbrauchern erhebliche Einsparmöglichkeiten.<br />

Dazu gehören zum Beispiel das<br />

Streichen und Tapezieren von<br />

Wänden genauso wie die Beseitigung<br />

von Schäden, das Verlegen<br />

von Teppichboden oder<br />

auch allgemeine Reparaturarbeiten.<br />

„Eigentümer von Immobilien<br />

können den Steuerabzug für verschiedene<br />

Arbeiten sogar dann<br />

beanspruchen, wenn sie bisher<br />

noch nicht in der Wohnung gewohnt<br />

haben, die Räume aber<br />

nach Abschluss der Arbeiten beziehen<br />

werden“, ergänzt Pflaum.<br />

Allerdings ist in jedem Fall zu beachten,<br />

dass sich die Absetzbarkeit<br />

ausschließlich auf die Lohnkosten<br />

– also auf den Arbeitslohn<br />

des Handwerkers – und nicht<br />

auf die Kosten für das Arbeitsmaterial<br />

bezieht. Daher müssen<br />

Handwerksbetriebe ihre Rechnungen<br />

detailliert nach Arbeitslohn<br />

und sonstigen Kosten plus<br />

entsprechender Mehrwertsteuer<br />

aufschlüsseln, denn eine Festpreisvereinbarung<br />

zum Beispiel<br />

hat keine steuermindernde Wirkung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!