D-31224 Peine Telefon (0 51 71) 58 88 84 · Fax (0 51 71)
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14<br />
Firmenportrait<br />
Titelgeschichte<br />
Verdoppelter Steuerbonus nützt<br />
<strong>Peine</strong>r Wirtschaftsspiegel ;<br />
Privathaushalten und Handwerkern<br />
Hubert Pflaum warnt vor Barzahlungen.<br />
� Das Bundeskabinett hat ein<br />
dickes Maßnahmenpaket beschlossen,<br />
um die Konjunktur<br />
zu stützen. Die Verdopplung<br />
des Steuerbonus für Renovierung,<br />
Erhaltung und Modernisierung<br />
bildet dabei einen bedeutenden<br />
Schwerpunkt:<br />
Schließlich werden auf der einen<br />
Seite private Haushalte dadurch<br />
als Auftraggeber gestärkt<br />
und auf der anderen Seite werden<br />
Handwerksbetriebe unterstützt,<br />
weil es den Verbrauchern<br />
aufgrund der Vergünstigungen<br />
leichter fallen wird, einen<br />
Handwerker zu beauftragen.<br />
Zudem könnten zahlreiche<br />
Vorhaben aus der sogenannten<br />
Schattenwirtschaft zurück in<br />
die „legale Arbeit“ gelangen.<br />
Die Möglichkeit, 20 Prozent des<br />
Arbeitslohns aus Handwerkerrechnungen<br />
steuerlich geltend<br />
zu machen, besteht für Mieter,<br />
Immobilienbesitzer und Eigentümergemeinschaftengrundsätzlich<br />
bereits seit dem<br />
1. Januar 2006. Allerdings war<br />
es bis dato der Maximalbetrag<br />
von 3000 Euro. Zum 1. Januar<br />
2009 wurde der Betrag aber auf<br />
6000 Euro erhöht. Das heißt für<br />
den Verbraucher, dass er seine<br />
Steuerschuld nach Abschluss<br />
der Arbeiten mit der Einkommensteuererklärung<br />
jetzt um<br />
bis zu 1200 Euro – vorher<br />
600 Euro - mindern kann.<br />
„Dieser Höchstbetrag gilt auch<br />
bei Ehegatten, die zusammen<br />
veranlagt werden, und zum Beispiel<br />
aus beruflichen Gründen<br />
getrennte Haushalte führen“,<br />
betont Hubert Pflaum, Vorsitzender<br />
des <strong>Peine</strong>r Ortsverbandes<br />
im Steuerberaterverband<br />
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt.<br />
Einsatz in vier Wänden<br />
Begünstigt werden sämtliche<br />
Arbeiten, die von Mietern und<br />
Wohneigentümern für die zu eigenen<br />
Wohnzwecken genutzte<br />
Wohnung in Auftrag gegeben<br />
werden.<br />
Der verdoppelte Steuerbonus bei Handwerkerrechnungen bietet Verbrauchern erhebliche Einsparmöglichkeiten.<br />
Dazu gehören zum Beispiel das<br />
Streichen und Tapezieren von<br />
Wänden genauso wie die Beseitigung<br />
von Schäden, das Verlegen<br />
von Teppichboden oder<br />
auch allgemeine Reparaturarbeiten.<br />
„Eigentümer von Immobilien<br />
können den Steuerabzug für verschiedene<br />
Arbeiten sogar dann<br />
beanspruchen, wenn sie bisher<br />
noch nicht in der Wohnung gewohnt<br />
haben, die Räume aber<br />
nach Abschluss der Arbeiten beziehen<br />
werden“, ergänzt Pflaum.<br />
Allerdings ist in jedem Fall zu beachten,<br />
dass sich die Absetzbarkeit<br />
ausschließlich auf die Lohnkosten<br />
– also auf den Arbeitslohn<br />
des Handwerkers – und nicht<br />
auf die Kosten für das Arbeitsmaterial<br />
bezieht. Daher müssen<br />
Handwerksbetriebe ihre Rechnungen<br />
detailliert nach Arbeitslohn<br />
und sonstigen Kosten plus<br />
entsprechender Mehrwertsteuer<br />
aufschlüsseln, denn eine Festpreisvereinbarung<br />
zum Beispiel<br />
hat keine steuermindernde Wirkung.