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TOP FAIR Digitaltouch_2011

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Smartphones und auch Tablet-PCs sind aus dem Arbeitsalltag<br />

vieler deutscher Unternehmen nicht mehr wegzudenken.<br />

Sie optimieren Kollaborationsabläufe im „Enterprise<br />

2.0“ und ermöglichen eine direkte multimediale<br />

Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern,<br />

Dienstleistern und Endkunden. Für diese Zwecke überlassen<br />

Unternehmen ihren Beschäftigten iPhone & Co<br />

(oder erlauben sogar die geschäftliche Nutzung von Privatgeräten,<br />

was technisch und juristisch ein noch weiteres<br />

Feld eröffnet) – oft allerdings, ohne klare Absprachen<br />

zur Nutzung zu treffen!<br />

Die Folge können diverse betriebliche und juristische<br />

Risiken sein. Ist eine Privatnutzung durch den Arbeitnehmer<br />

nicht ausdrücklich beschränkt, muss das Unternehmen<br />

unter Umständen für dessen privat verbrauchtes<br />

Datenvolumen aufkommen. Unklar ist auch, wer bei Verlust<br />

des Gerätes Ersatz zu beschaffen hat. Gestattet oder<br />

duldet ein Unternehmen die private Nutzung des Smartphones<br />

oder Tablets, führt dies gegebenenfalls zur<br />

Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes (TKG).<br />

Das bedeutet, dass unter Umständen sämtliche Kommunikation<br />

des Arbeitnehmers durch das Fernmeldegeheimnis<br />

geschützt ist und der Arbeitgeber sich keine Kenntnis<br />

von den Inhalten verschaffen darf. Auch lizenz- oder<br />

steuerrechtliche Probleme können auftreten.<br />

Wir empfehlen: a) mit den Beschäftigten Absprachen zu<br />

treffen, die Klarheit und Rechtssicherheit schaffen, und<br />

b) technische Vorkehrungen zu implementieren, die auch<br />

bei Verlust des Device nicht automatisch zu einem Verlust<br />

der Daten oder einem unberechtigten Zugriff Dritter<br />

auf die Daten führen. Soll eine wirksame Kontrolle möglich<br />

bleiben, muss die private Nutzung von iPhone & Co<br />

vertraglich wirksam beschränkt werden. Und selbst<br />

wenn die Privatnutzung der Geräte durch Mitarbeiter<br />

zum Bestandteil einer vertrauensvollen Betriebskultur<br />

gehört, ist es ratsam, den Umfang dieser Nutzung einvernehmlich<br />

mit den Beschäftigten festzulegen – nicht<br />

zuletzt im Hinblick auf die Installation von Apps, Sicherungspflichten<br />

von Betriebsdaten und Ersatzpflichten bei<br />

Verlust der Geräte.<br />

Diese Absprachen sollten schriftlich, im Arbeitsvertrag<br />

oder besser per unternehmensweiter Policy bzw.<br />

Betriebsvereinbarung festgehalten werden.<br />

Und: ... Kontrolle ist besser (und juristisch geboten)!<br />

topfair<br />

Chance oder Risiko? Einsatz von<br />

Smartphones und Tablets im Unternehmen<br />

Checkliste beim Einsatz von iPhone & Co<br />

im Unternehmen:<br />

– Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitnehmern über<br />

Reichweite der Nutzung treffen!<br />

– Berufliche und private Kommunikation klar trennen,<br />

idealerweise auf technischer Ebene; in jedem Fall<br />

Prozesse etablieren, die den Zugriff auf die betriebsrelevanten<br />

Informationen im Falle von Urlaub oder<br />

sonstiger längerer Abwesenheit immer möglich<br />

machen!<br />

– Technische Vorkehrungen für den Betrieb mobiler<br />

Devices implementieren (z. B. Verschlüsselung von<br />

Daten, automatische Virenschutzupdates, automatische<br />

Replikationen lokaler Datenbestände)!<br />

– Eindeutige Regeln für die Installation von Apps,<br />

Datensicherungspflichten des Arbeitnehmers etc.<br />

schaffen!<br />

– Regelmäßige Kontrollen durchführen, ob Vereinbarungen<br />

eingehalten werden!<br />

Autoren: Tim Christopher Caesar, Buse Heberer Fromm<br />

Rechtsanwälte und Dr. Thomas Jurisch, INTARGIA<br />

Managementberatung GmbH<br />

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