TOP FAIR Digitaltouch_2011
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Smartphones und auch Tablet-PCs sind aus dem Arbeitsalltag<br />
vieler deutscher Unternehmen nicht mehr wegzudenken.<br />
Sie optimieren Kollaborationsabläufe im „Enterprise<br />
2.0“ und ermöglichen eine direkte multimediale<br />
Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern,<br />
Dienstleistern und Endkunden. Für diese Zwecke überlassen<br />
Unternehmen ihren Beschäftigten iPhone & Co<br />
(oder erlauben sogar die geschäftliche Nutzung von Privatgeräten,<br />
was technisch und juristisch ein noch weiteres<br />
Feld eröffnet) – oft allerdings, ohne klare Absprachen<br />
zur Nutzung zu treffen!<br />
Die Folge können diverse betriebliche und juristische<br />
Risiken sein. Ist eine Privatnutzung durch den Arbeitnehmer<br />
nicht ausdrücklich beschränkt, muss das Unternehmen<br />
unter Umständen für dessen privat verbrauchtes<br />
Datenvolumen aufkommen. Unklar ist auch, wer bei Verlust<br />
des Gerätes Ersatz zu beschaffen hat. Gestattet oder<br />
duldet ein Unternehmen die private Nutzung des Smartphones<br />
oder Tablets, führt dies gegebenenfalls zur<br />
Anwendbarkeit des Telekommunikationsgesetzes (TKG).<br />
Das bedeutet, dass unter Umständen sämtliche Kommunikation<br />
des Arbeitnehmers durch das Fernmeldegeheimnis<br />
geschützt ist und der Arbeitgeber sich keine Kenntnis<br />
von den Inhalten verschaffen darf. Auch lizenz- oder<br />
steuerrechtliche Probleme können auftreten.<br />
Wir empfehlen: a) mit den Beschäftigten Absprachen zu<br />
treffen, die Klarheit und Rechtssicherheit schaffen, und<br />
b) technische Vorkehrungen zu implementieren, die auch<br />
bei Verlust des Device nicht automatisch zu einem Verlust<br />
der Daten oder einem unberechtigten Zugriff Dritter<br />
auf die Daten führen. Soll eine wirksame Kontrolle möglich<br />
bleiben, muss die private Nutzung von iPhone & Co<br />
vertraglich wirksam beschränkt werden. Und selbst<br />
wenn die Privatnutzung der Geräte durch Mitarbeiter<br />
zum Bestandteil einer vertrauensvollen Betriebskultur<br />
gehört, ist es ratsam, den Umfang dieser Nutzung einvernehmlich<br />
mit den Beschäftigten festzulegen – nicht<br />
zuletzt im Hinblick auf die Installation von Apps, Sicherungspflichten<br />
von Betriebsdaten und Ersatzpflichten bei<br />
Verlust der Geräte.<br />
Diese Absprachen sollten schriftlich, im Arbeitsvertrag<br />
oder besser per unternehmensweiter Policy bzw.<br />
Betriebsvereinbarung festgehalten werden.<br />
Und: ... Kontrolle ist besser (und juristisch geboten)!<br />
topfair<br />
Chance oder Risiko? Einsatz von<br />
Smartphones und Tablets im Unternehmen<br />
Checkliste beim Einsatz von iPhone & Co<br />
im Unternehmen:<br />
– Schriftliche Vereinbarung mit Arbeitnehmern über<br />
Reichweite der Nutzung treffen!<br />
– Berufliche und private Kommunikation klar trennen,<br />
idealerweise auf technischer Ebene; in jedem Fall<br />
Prozesse etablieren, die den Zugriff auf die betriebsrelevanten<br />
Informationen im Falle von Urlaub oder<br />
sonstiger längerer Abwesenheit immer möglich<br />
machen!<br />
– Technische Vorkehrungen für den Betrieb mobiler<br />
Devices implementieren (z. B. Verschlüsselung von<br />
Daten, automatische Virenschutzupdates, automatische<br />
Replikationen lokaler Datenbestände)!<br />
– Eindeutige Regeln für die Installation von Apps,<br />
Datensicherungspflichten des Arbeitnehmers etc.<br />
schaffen!<br />
– Regelmäßige Kontrollen durchführen, ob Vereinbarungen<br />
eingehalten werden!<br />
Autoren: Tim Christopher Caesar, Buse Heberer Fromm<br />
Rechtsanwälte und Dr. Thomas Jurisch, INTARGIA<br />
Managementberatung GmbH<br />
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