Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem<br />
dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen<br />
erfüllen.<br />
4 Brauchbarkeitsnachweis<br />
4.1 Für <strong>Fahrgerüste</strong> ist ein Brauchbarkeitsnachweis, bestehend aus dem<br />
Standsicherheitsnachweis und dem Nachweis der Arbeits und Betriebssicherheit,<br />
erforderlich. Er ist zu erbringen für<br />
- Fahrbare Gerüste nach DIN 4420 und Tabelle 1<br />
oder<br />
- Fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN 44221.<br />
Siehe Bauordnungen der Bundesländer.<br />
4.2 Der Brauchbarkeitsnachweis gilt als erbracht, wenn<br />
- StahlrohrKupplungsgerüste entsprechend der Regelausführung nach Abschnitt 6<br />
dieser Regeln<br />
oder<br />
- Fahrbare Arbeitsbühnen nach der Aufbau und Verwendungsanleitung des<br />
Herstellers<br />
errichtet und verwendet werden.<br />
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4.3 Fahrbare Arbeitsbühnen, die abweichend von der Aufbau und<br />
Verwendungsanleitung des Herstellers errichtet und verwendet werden, sind als<br />
Fahrbare Gerüste nach DIN 4420 zu beurteilen.<br />
4.4 Werden Fahrbare Gerüste nach fachlicher Erfahrung beurteilt, so kann der<br />
Kippsicherheitsnachweis durch einen vereinfachten Nachweis nach Anhang 1 geführt<br />
werden.<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
25.11.2004