Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
6.9.2 Durchstiegsöffnungen, die nicht durch darüber stehende Leitern gesichert sind,<br />
müssen mit Ausnahme der Seite für den Ein und Ausstieg mit Stahlrohren gegen<br />
Hineinstürzen gesichert sein (siehe Bild 6). In Fanggerüstlagen müssen die<br />
Durchstiegsöffnungen abgedeckt sein.<br />
Bild 6: Sicherung der Durchstiegsöffnung gegen Hineinstürzen<br />
6.10 Konstruktive Ausbildung<br />
Seite 21 von 85<br />
6.10.1 Ständer sind am Fußpunkt durch Längs und Querriegel auszusteifen. Der<br />
Anschluss muss mit Normalkupplungen nach Abschnitt 6.4 erfolgen.<br />
6.10.2 Längs und Querriegel müssen im senkrechten Abstand von höchstens 2,00 m<br />
an jedem Ständer mit Normalkupplungen nach Abschnitt 6.4 angeschlossen sein<br />
(siehe Bild 7).<br />
6.10.3 Jede zweite waagerechte Ebene, bestehend aus Längs und Querriegel, ist<br />
durch eine waagerechte Verstrebung nach Bild 7 auszusteifen. Die waagerechte<br />
Verstrebung ist mit Normalkupplungen nach Abschnitt 6.4 am Ständer anzuschließen.<br />
6.10.4 Abweichend von Abschnitt 6.10.3 müssen bei Gerüsten bis 6,00 m Standhöhe<br />
waagerechte Verstrebungen mindestens in der Aufstellebene und der Arbeitsebene<br />
angeordnet sein.<br />
6.10.5 Jede äußere senkrechte Ebene ist mit einem Strebenzug auszusteifen. Der<br />
Strebenzug darf nur über zwei Felder geführt werden und muss in der Nähe der<br />
Knotenpunkte mit Normal oder Drehkupplungen nach Abschnitt 6.4 angeschlossen<br />
sein.<br />
Verstrebungen sollten bevorzugt mit Normalkupplungen an die Längs oder<br />
Querriegel angeschlossen werden.<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
25.11.2004