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Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH

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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />

6.9.2 Durchstiegsöffnungen, die nicht durch darüber stehende Leitern gesichert sind,<br />

müssen mit Ausnahme der Seite für den Ein und Ausstieg mit Stahlrohren gegen<br />

Hineinstürzen gesichert sein (siehe Bild 6). In Fanggerüstlagen müssen die<br />

Durchstiegsöffnungen abgedeckt sein.<br />

Bild 6: Sicherung der Durchstiegsöffnung gegen Hineinstürzen<br />

6.10 Konstruktive Ausbildung<br />

Seite 21 von 85<br />

6.10.1 Ständer sind am Fußpunkt durch Längs und Querriegel auszusteifen. Der<br />

Anschluss muss mit Normalkupplungen nach Abschnitt 6.4 erfolgen.<br />

6.10.2 Längs und Querriegel müssen im senkrechten Abstand von höchstens 2,00 m<br />

an jedem Ständer mit Normalkupplungen nach Abschnitt 6.4 angeschlossen sein<br />

(siehe Bild 7).<br />

6.10.3 Jede zweite waagerechte Ebene, bestehend aus Längs und Querriegel, ist<br />

durch eine waagerechte Verstrebung nach Bild 7 auszusteifen. Die waagerechte<br />

Verstrebung ist mit Normalkupplungen nach Abschnitt 6.4 am Ständer anzuschließen.<br />

6.10.4 Abweichend von Abschnitt 6.10.3 müssen bei Gerüsten bis 6,00 m Standhöhe<br />

waagerechte Verstrebungen mindestens in der Aufstellebene und der Arbeitsebene<br />

angeordnet sein.<br />

6.10.5 Jede äußere senkrechte Ebene ist mit einem Strebenzug auszusteifen. Der<br />

Strebenzug darf nur über zwei Felder geführt werden und muss in der Nähe der<br />

Knotenpunkte mit Normal oder Drehkupplungen nach Abschnitt 6.4 angeschlossen<br />

sein.<br />

Verstrebungen sollten bevorzugt mit Normalkupplungen an die Längs oder<br />

Querriegel angeschlossen werden.<br />

file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />

25.11.2004

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