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Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH

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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />

Tabelle 6: Größte zulässige Stützweite in m von Gerüstbrettern oder bohlen aus Holz<br />

als Belagteile von Fanggerüsten<br />

1) entsprechend dem Abstand der Querriegel nach Tabelle 3.<br />

6.8 Seitenschutz<br />

6.8.1 Allgemeines<br />

6.8.1.1 Belagflächen müssen mit einem Seitenschutz bestehend aus Geländerholm,<br />

Zwischenholm und Bordbrett (siehe Bild 3) umwehrt sein.<br />

6.8.1.2 Abweichend von Abschnitt 6.8.1.1 darf auf den Seitenschutz verzichtet<br />

werden, wenn die Gerüstlage nicht mehr als 2,00 m über einer ausreichend breiten<br />

und tragfähigen Fläche angeordnet ist.<br />

6.8.2 Bauteile des Seitenschutzes<br />

6.8.2.1 Bauteile des Seitenschutzes müssen in ihrer Lage gesichert sein.<br />

6.8.2.2 Als Geländer und Zwischenholm müssen Stahlrohre nach Abschnitt 6.3 mit<br />

Kupplungen nach Abschnitt 6.4 verwendet werden.<br />

6.8.2.3 Als Bordbretter müssen Gerüstbretter oder bohlen mit einer Mindestdicke von<br />

3,0 cm verwendet werden. Das Bordbrett muss den Belag um mindestens 10 cm<br />

überragen (siehe Bild 5).<br />

Bild 5: Bordbrettausführung bei überlappten bzw. durchgehenden Belag (Bilder a und<br />

b)<br />

6.9 Zugänge<br />

Seite 20 von 85<br />

6.9.1 Leitern dürfen nur als Innenaufstiege verwendet werden. Sie müssen unter<br />

einem Winkel von 65º 75º eingebaut werden. Der mit einer Leiter zu überbrückende<br />

Höhenunterschied darf nicht mehr als 5,00 m betragen. Leitern sind fest mit der<br />

Konstruktion zu verbinden.<br />

file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />

25.11.2004

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