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Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH

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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />

Bild 5. Maße des Seitenschutzes<br />

7.5.2.1 Allgemeines<br />

Seitenschutzbauteile müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.<br />

Es muss die Möglichkeit bestehen, am Rand der Belagfläche einen Seitenschutz<br />

anzubringen, der aus folgenden Teilen besteht:<br />

a) zwei Geländerholme;<br />

b) Bordbrett am Boden, um zu verhindern, dass Gegenstände von der Belagfläche<br />

herabrollen oder herab gestoßen werden;<br />

c) Absperrung des Zwischenraums zwischen dem Geländerholm und dem Bordbrett,<br />

um das Risiko herabzusetzen, dass Personen und größere Objekte hindurchfallen<br />

können.<br />

Anmerkung: Ein Geflecht soll Objekte in der Größe von Mauersteinen am<br />

Herabfallen hindern und darf entweder mit Geländerholm und Bordbrett kombiniert<br />

werden oder als zusätzliches oder einzelnes Bauteil verwendet werden.<br />

7.5.2.2 Geländerholm<br />

Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Geländerholm so zu befestigen, dass seine<br />

Oberkante 1000 ± 50 mm über der Ebene der Belagfläche liegt (siehe Bild 5).<br />

7.5.2.3 Zwischenholm<br />

file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />

Seite 51 von 85<br />

25.11.2004

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