Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
Bild 5. Maße des Seitenschutzes<br />
7.5.2.1 Allgemeines<br />
Seitenschutzbauteile müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein.<br />
Es muss die Möglichkeit bestehen, am Rand der Belagfläche einen Seitenschutz<br />
anzubringen, der aus folgenden Teilen besteht:<br />
a) zwei Geländerholme;<br />
b) Bordbrett am Boden, um zu verhindern, dass Gegenstände von der Belagfläche<br />
herabrollen oder herab gestoßen werden;<br />
c) Absperrung des Zwischenraums zwischen dem Geländerholm und dem Bordbrett,<br />
um das Risiko herabzusetzen, dass Personen und größere Objekte hindurchfallen<br />
können.<br />
Anmerkung: Ein Geflecht soll Objekte in der Größe von Mauersteinen am<br />
Herabfallen hindern und darf entweder mit Geländerholm und Bordbrett kombiniert<br />
werden oder als zusätzliches oder einzelnes Bauteil verwendet werden.<br />
7.5.2.2 Geländerholm<br />
Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Geländerholm so zu befestigen, dass seine<br />
Oberkante 1000 ± 50 mm über der Ebene der Belagfläche liegt (siehe Bild 5).<br />
7.5.2.3 Zwischenholm<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
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25.11.2004