Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
A.1 Prüfung - Anforderungen<br />
Die Gesamtkonstruktion einer fahrbaren Arbeitsbühne ist unter dem unten<br />
beschriebenen Zusammenwirken vertikaler und horizontaler Lasten zu prüfen. Die<br />
Konstruktion muss diese Lasten ohne Versagen oder sichtbare bleibende Verformung<br />
der Bauteile aufnehmen.<br />
A.2 Prüfaufbau<br />
Für fahrbare Arbeitsbühnen mit vorgesehener Höhe zwischen 6,0 m und 12,0 m<br />
(Aufstellfläche bis Ebene der Arbeitsbelagfläche) sind diese Prüfungen mit einer<br />
Mindestaufbauhöhe von 6,0 m durchzuführen. Für fahrbare Arbeitsbühnen mit einer<br />
vorgesehenen Höhe von weniger als 6,0 m sind die Prüfungen an fahrbaren<br />
Arbeitsbühnen mit der zulässigen Aufbauhöhe durchzuführen.<br />
Die fahrbare Arbeitsbühne ist nach den Anweisungen des Herstellers aufzubauen.<br />
Die Fahrrollen sind bis zu einem Winkel von ungefähr 45° zur Hauptachse der Basis<br />
nach innen zu drehen und festzustellen.<br />
Verstellbare Füße sind bis zum Anschlag auszuziehen.<br />
Wenn für eine Aufbauform einer fahrbaren Arbeitsbühne Verbreiterungstraversen,<br />
Ausleger oder Ballast in Prüfhöhe vorgesehen sind, ist die Prüfung mit diesen<br />
Bauteilen durchzuführen.<br />
A.3 Prüflasten<br />
Die Prüflasten ergeben sich aus den ungünstigsten vorgesehenen Lastannahmen wie<br />
folgt:<br />
A.3.1 Vertikale Lasten<br />
Die vertikale Lastannahme ist<br />
a) gesamte vorgegebene Belagfläche multipliziert mit der vorgegebenen gleichmäßig<br />
verteilten Last<br />
(siehe 9.1 b)<br />
b) 5,0 kN auf 4 Ständern.<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
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25.11.2004