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Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH

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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />

Belagteilen in Fang- und<br />

Dachfanggerüsten sowie von<br />

Schutzwänden in<br />

Dachfanggerüsten"<br />

zu beachten.<br />

1 Anwendungsbereich<br />

1.1 Diese BG-Regeln finden Anwendung auf das Auf, Um und Abbauen sowie das<br />

Verwenden von <strong>Fahrgerüste</strong>n.<br />

1.2 Sie finden keine Anwendung auf verfahrbare Hängegerüste.<br />

Siehe die BG-Regeln "<strong>Gerüstbau</strong> - Hängegerüste" (BGR 174, bisherige ZH<br />

1/534.9).<br />

2 Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser BG-Regeln werden folgende Begriffe bestimmt:<br />

2.1 <strong>Fahrgerüste</strong> sind fahrbare Konstruktionen, die aus <strong>Gerüstbau</strong>teilen<br />

zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder<br />

auseinandergenommen werden. Nach ihrer Ausführungsart sind <strong>Fahrgerüste</strong> nach<br />

- Fahrbare Gerüste<br />

und<br />

- Fahrbare Arbeitsbühnen<br />

zu unterscheiden.<br />

Seite 5 von 85<br />

2.2 Fahrbare Gerüste sind Gerüste nach DIN 4420 und den BG-Regeln "<strong>Gerüstbau</strong>",<br />

die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können.<br />

file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />

25.11.2004

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