Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
Belagteilen in Fang- und<br />
Dachfanggerüsten sowie von<br />
Schutzwänden in<br />
Dachfanggerüsten"<br />
zu beachten.<br />
1 Anwendungsbereich<br />
1.1 Diese BG-Regeln finden Anwendung auf das Auf, Um und Abbauen sowie das<br />
Verwenden von <strong>Fahrgerüste</strong>n.<br />
1.2 Sie finden keine Anwendung auf verfahrbare Hängegerüste.<br />
Siehe die BG-Regeln "<strong>Gerüstbau</strong> - Hängegerüste" (BGR 174, bisherige ZH<br />
1/534.9).<br />
2 Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieser BG-Regeln werden folgende Begriffe bestimmt:<br />
2.1 <strong>Fahrgerüste</strong> sind fahrbare Konstruktionen, die aus <strong>Gerüstbau</strong>teilen<br />
zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder<br />
auseinandergenommen werden. Nach ihrer Ausführungsart sind <strong>Fahrgerüste</strong> nach<br />
- Fahrbare Gerüste<br />
und<br />
- Fahrbare Arbeitsbühnen<br />
zu unterscheiden.<br />
Seite 5 von 85<br />
2.2 Fahrbare Gerüste sind Gerüste nach DIN 4420 und den BG-Regeln "<strong>Gerüstbau</strong>",<br />
die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können.<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
25.11.2004