Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
sind feste Baustoffe, z.B. Stahl oder Beton, jedoch keine flüssigen oder körnigen<br />
Baustoffe zu verwenden.<br />
7.3 Verbindungen<br />
7.3.1 Allgemeines<br />
Verbindungen zwischen einzelnen Teilen müssen wirksam und leicht zu überwachen<br />
sein. Sie müssen leicht angebracht werden können und gegen unbeabsichtigtes<br />
Lösen gesichert sein.<br />
7.3.2 Vertikale Bolzen- und Hülsenverbindung<br />
Nach dem Zusammenbau darf die horizontale Bewegung (Lose oder Spiel) zwischen<br />
oberen und unteren Bauteilen 4 mm und aus der Achse 2 mm nicht überschreiten.<br />
Auf keinen Fall darf das seitliche Lösen eines oberen Teils möglich sein, bevor dieses<br />
um mehr als 80 mm angehoben worden ist.<br />
Bei einem Abstand von weniger als 150 mm muss die vertikale Bolzen- und<br />
Hülsenverbindung eine formschlüssige Verbindung, z.B. einen Sicherungsstift,<br />
aufweisen, der das obere Bauteil vor unbeabsichtigtem Anheben schützt.<br />
Anmerkung: Diese Sicherheitsverbindung ist so anzubringen, dass ihre<br />
formschlüssige Verbindung augenfällig überprüfbar ist.<br />
7.3.3 Andere vertikale Verbindungen<br />
Es müssen gleichwertige Sicherungen nach 7.3.2 vorhanden sein, um das Risiko von<br />
zufälligem Lösen zu verhindern.<br />
Anmerkung: Andere Anforderungen dieses Harmonisierungsdokuments für den<br />
statischen Nachweis können weitere Einschränkungen in der Anordnung von<br />
Verbindungen erfordern.<br />
7.3.4 Nachweis von Anschlüssen und Verbindungen<br />
Seite 45 von 85<br />
Die Festigkeit von Anschlüssen und Verbindungen (z.B. Schweiß-, Preß-, Falz- und<br />
Hohlnietverbindungen) ist durch Berechnung oder Prüfung nachzuweisen.<br />
Im letzteren Fall sind drei Prüfungen an jeder Verbindungsart durchzuführen, wobei<br />
jede Prüfung ergeben muss, dass die Verbindung ohne Versagen der dreifachen<br />
Gebrauchslast in den Bauteilen widerstehen kann.<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
25.11.2004