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Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH

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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />

A.5 Durchführung<br />

Die Lasten sind aufzubringen und dann zurückzunehmen. Die Konstruktion ist zu<br />

überprüfen, um sicherzustellen, dass kein Versagen eingetreten ist.<br />

Anhang B<br />

(normativ)<br />

Steifigkeitsprüfungen der Gesamtkonstruktion einer<br />

fahrbaren Arbeitsbühne<br />

B.1 Allgemeine Anforderungen<br />

(siehe Bilder 6 und 7)<br />

Zweck der Prüfung ist sicherzustellen, dass fahrbare Arbeitsbühnen eine zulässige<br />

Verformung nicht überschreiten, wenn sie bis zur zulässigen Höhe aufgebaut und<br />

horizontalen Lasten ausgesetzt sind. Das schließt elastische Verformungen sowie<br />

Lose oder Spiel in der Konstruktion ein.<br />

B.2 Prüfaufbau<br />

Die Prüfungen sind an einer vollständigen Konstruktion mit einer Mindesthöhe von 6,0<br />

m durchzuführen. Die fahrbare Arbeitsbühne ist nach den Standardanweisungen des<br />

Herstellers aufzubauen (siehe Anmerkung 1). Wenn die Eigenlast der fahrbaren<br />

Arbeitsbühne nicht ausreicht, um ein Kippen zu verhindern, darf die unterste Ebene<br />

ausreichend belastet werden.<br />

Prüfungen sind an den Aufbauformen nach den Anweisungen des Herstellers<br />

durchzuführen, d. h. entweder: mit oder ohne Verbreiterungstraversen oder: mit oder<br />

ohne Ausleger.<br />

Da die Steifigkeit der fahrbaren Arbeitsbühne durch Ballast nicht beeinflusst wird, ist<br />

bei Ballast zur Standsicherheit nur eine Prüfung erforderlich.<br />

Wenn verstellbare Füße vorgesehen sind, sind diese auf 50% ihrer maximalen<br />

file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />

Seite 59 von 85<br />

25.11.2004

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