Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
A.5 Durchführung<br />
Die Lasten sind aufzubringen und dann zurückzunehmen. Die Konstruktion ist zu<br />
überprüfen, um sicherzustellen, dass kein Versagen eingetreten ist.<br />
Anhang B<br />
(normativ)<br />
Steifigkeitsprüfungen der Gesamtkonstruktion einer<br />
fahrbaren Arbeitsbühne<br />
B.1 Allgemeine Anforderungen<br />
(siehe Bilder 6 und 7)<br />
Zweck der Prüfung ist sicherzustellen, dass fahrbare Arbeitsbühnen eine zulässige<br />
Verformung nicht überschreiten, wenn sie bis zur zulässigen Höhe aufgebaut und<br />
horizontalen Lasten ausgesetzt sind. Das schließt elastische Verformungen sowie<br />
Lose oder Spiel in der Konstruktion ein.<br />
B.2 Prüfaufbau<br />
Die Prüfungen sind an einer vollständigen Konstruktion mit einer Mindesthöhe von 6,0<br />
m durchzuführen. Die fahrbare Arbeitsbühne ist nach den Standardanweisungen des<br />
Herstellers aufzubauen (siehe Anmerkung 1). Wenn die Eigenlast der fahrbaren<br />
Arbeitsbühne nicht ausreicht, um ein Kippen zu verhindern, darf die unterste Ebene<br />
ausreichend belastet werden.<br />
Prüfungen sind an den Aufbauformen nach den Anweisungen des Herstellers<br />
durchzuführen, d. h. entweder: mit oder ohne Verbreiterungstraversen oder: mit oder<br />
ohne Ausleger.<br />
Da die Steifigkeit der fahrbaren Arbeitsbühne durch Ballast nicht beeinflusst wird, ist<br />
bei Ballast zur Standsicherheit nur eine Prüfung erforderlich.<br />
Wenn verstellbare Füße vorgesehen sind, sind diese auf 50% ihrer maximalen<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
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25.11.2004