Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
hierzu Angaben enthält.<br />
10.2 Prüfung durch den Gerüstbenutzer<br />
10.2.1 Jeder Unternehmer, der das Gerüst benutzt, hat dafür zu sorgen, dass das<br />
Gerüst vor der Benutzung auf augenfällige Mängel geprüft wird.<br />
10.2.2 Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, darf das Gerüst in den mit<br />
Mängeln behafteten Bereichen bis zu deren Beseitigung nicht benutzt werden.<br />
11 Kennzeichnung<br />
Die Kennzeichnung, z.B. ein Schild des Herstellers mit den folgenden Angaben, ist in<br />
Augenhöhe an deutlich sichtbarer Stelle an allen fahrbaren Arbeitsbühnen<br />
anzubringen:<br />
Herstellerzeichen<br />
Bezeichnung nach Abschnitt 10<br />
„Die Anweisungen für den Aufbau und Gebrauch sind sorgfältig zu befolgen" in<br />
der entsprechenden Sprache.<br />
Anhang 1<br />
Vereinfachter Kippsicherheitnachweis für Fahrbare Gerüste<br />
Zur Ermittlung des Eigengewichtes können nachfolgende Einzelgewichte angesetzt<br />
werden:<br />
1. Gerüstrohre 48,3 mm<br />
Außendurchmesser<br />
einschließlich<br />
Gerüstkupplungsanteil<br />
2. Belagfläche aus<br />
Holzbohlen<br />
pro lfdm<br />
4,5 kg<br />
pro m 2 20 kg<br />
Werden Systembauteile in Fahrbaren Gerüsten verwendet, sind die Gewichte der<br />
<strong>Gerüstbau</strong>teile der Aufbau und Verwendungsanleitung zu entnehmen.<br />
Die Kippsicherheit von Fahrbaren Gerüsten ist gegeben bei<br />
a) Verwendung in geschlossenen Räumen, wenn<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
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25.11.2004