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Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH

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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />

(en) auf der fahrbaren Arbeitsbühne befinden.<br />

f) Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur von Hand und nur auf<br />

fester, ebener, hindernisfreier Aufstellfläche verfahren<br />

werden. Beim Verfahren darf die normale<br />

Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.<br />

g) Vor der Nutzung ist zu überprüfen, ob die fahrbare<br />

Arbeitsbühne nach den Liefererangaben für die<br />

Regelausführung ordnungsgemäß und vollständig errichtet<br />

wurde und senkrecht steht.<br />

h) Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen<br />

ist nicht zulässig, es sei denn, dass es bei der Konzeption<br />

ausdrücklich vorgesehen wurde.<br />

i) Das Anbringen von Überbrückungen zwischen einer<br />

fahrbaren Arbeitsbühne und einem Gebäude ist nicht<br />

zulässig.<br />

k) Vor Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen<br />

Sicherheitsvorkehrungen gegen unbeabsichtigtes<br />

Wegrollen ergriffen worden sind, z. B. durch Anbringen von<br />

Feststellbremsen oder Fußspindeln.<br />

l) Das Begehen und Verlassen der Arbeitsbelagfläche ist über<br />

andere als die vorgesehenen Zugänge nicht zulässig.<br />

m) Es ist verboten, auf Belagflächen zu springen.<br />

n) Wenn möglich, sind außerhalb von Gebäuden verwendete<br />

Arbeitsbühnen am Gebäude oder einer anderen<br />

Konstruktion sicher zu befestigen.<br />

Anhang D<br />

(informativ)<br />

Nationale Abweichungen<br />

Seite 64 von 85<br />

A-Abweichung: Nationale Abweichung, die auf Gesetzen beruht, deren Veränderung<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerhalb der Zuständigkeit des CEN/CENELEC-<br />

Mitgliedes liegt.<br />

Dieses Europäische Harmonisierungsdokument fällt zur Zeit nicht unter eine EG-<br />

Richtlinie. In den betreffenden Ländern gelten diese A-Abweichungen anstelle der<br />

Festlegungen des Europäischen Harmonisierungsdokumentes so lange bis sie<br />

zurückgezogen sind.<br />

B-Abweichung: Nationale Abweichung aufgrund besonderer technischer<br />

Anforderungen, die für eine festgelegte Übergangszeit beibehalten werden darf.<br />

file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />

25.11.2004

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