Fahrgerüste - GSB Gerüstbau GmbH
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BGR 172 - <strong>Gerüstbau</strong> - <strong>Fahrgerüste</strong>, Titel<br />
(en) auf der fahrbaren Arbeitsbühne befinden.<br />
f) Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur von Hand und nur auf<br />
fester, ebener, hindernisfreier Aufstellfläche verfahren<br />
werden. Beim Verfahren darf die normale<br />
Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.<br />
g) Vor der Nutzung ist zu überprüfen, ob die fahrbare<br />
Arbeitsbühne nach den Liefererangaben für die<br />
Regelausführung ordnungsgemäß und vollständig errichtet<br />
wurde und senkrecht steht.<br />
h) Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen<br />
ist nicht zulässig, es sei denn, dass es bei der Konzeption<br />
ausdrücklich vorgesehen wurde.<br />
i) Das Anbringen von Überbrückungen zwischen einer<br />
fahrbaren Arbeitsbühne und einem Gebäude ist nicht<br />
zulässig.<br />
k) Vor Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen<br />
Sicherheitsvorkehrungen gegen unbeabsichtigtes<br />
Wegrollen ergriffen worden sind, z. B. durch Anbringen von<br />
Feststellbremsen oder Fußspindeln.<br />
l) Das Begehen und Verlassen der Arbeitsbelagfläche ist über<br />
andere als die vorgesehenen Zugänge nicht zulässig.<br />
m) Es ist verboten, auf Belagflächen zu springen.<br />
n) Wenn möglich, sind außerhalb von Gebäuden verwendete<br />
Arbeitsbühnen am Gebäude oder einer anderen<br />
Konstruktion sicher zu befestigen.<br />
Anhang D<br />
(informativ)<br />
Nationale Abweichungen<br />
Seite 64 von 85<br />
A-Abweichung: Nationale Abweichung, die auf Gesetzen beruht, deren Veränderung<br />
zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerhalb der Zuständigkeit des CEN/CENELEC-<br />
Mitgliedes liegt.<br />
Dieses Europäische Harmonisierungsdokument fällt zur Zeit nicht unter eine EG-<br />
Richtlinie. In den betreffenden Ländern gelten diese A-Abweichungen anstelle der<br />
Festlegungen des Europäischen Harmonisierungsdokumentes so lange bis sie<br />
zurückgezogen sind.<br />
B-Abweichung: Nationale Abweichung aufgrund besonderer technischer<br />
Anforderungen, die für eine festgelegte Übergangszeit beibehalten werden darf.<br />
file://C:\Temp\swmA6.tmp.htm<br />
25.11.2004