15.12.2012 Aufrufe

Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...

Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...

Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Unionsbürgerschaft <strong>und</strong><br />

Kommunalwahlrecht:<br />

Zur Stärkung ihrer Rechte <strong>und</strong><br />

Interessen wurde <strong>in</strong> der Europäischen<br />

Union 1994 „e<strong>in</strong>e Unionsbürgerschaft<br />

für alle Staatsangehörigen der<br />

Mitgliedstaaten e<strong>in</strong>geführt <strong>und</strong> ihnen<br />

daraus e<strong>in</strong>e Reihe von Rechten zuerkannt.<br />

Das <strong>in</strong> Artikel 8b Absatz 1<br />

des Vertrages zur Gründung der<br />

Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft vorgesehene<br />

aktive <strong>und</strong> passive Wahlrecht<br />

bei den Kommunalwahlen im<br />

Wohnsitzmitgliedstaat stellt e<strong>in</strong>e<br />

Anwendung des Gr<strong>und</strong>satzes der<br />

Gleichheit <strong>und</strong> Nichtdiskrim<strong>in</strong>ierung<br />

zwischen <strong>in</strong>- <strong>und</strong> ausländischen<br />

Unionsbürgern … dar.«<br />

(Richtl<strong>in</strong>ie 94/80/EG des<br />

Rates der Europäischen Union<br />

vom 19. Dezember 1994)<br />

26 <strong>Wahlen</strong> <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

Der Wahlterm<strong>in</strong> für Geme<strong>in</strong>deratswahlen liegt jeweils an e<strong>in</strong>em<br />

Tag zwischen dem 1. April <strong>und</strong> dem 30. Juni, <strong>die</strong> Wahllokale s<strong>in</strong>d<br />

zwischen 8.00 Uhr <strong>und</strong> 18.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten<br />

der Wahllokale können anders festgelegt werden, wenn <strong>die</strong> Kommunalwahlen<br />

mit dem Term<strong>in</strong> der Europawahlen zusammenfallen.<br />

Bei Geme<strong>in</strong>deratswahlen s<strong>in</strong>d nicht nur <strong>die</strong> Bürger<strong>in</strong>nen<br />

<strong>und</strong> Bürger der Geme<strong>in</strong>de wahlberechtigt, sondern auch andere<br />

EU-Bürger. Die Sächsische Geme<strong>in</strong>deordnung schreibt <strong>die</strong>s<br />

wie folgt vor (§16,1): »Die Bürger der Geme<strong>in</strong>de s<strong>in</strong>d im Rahmen<br />

der Gesetze zu den Geme<strong>in</strong>dewahlen wahlberechtigt <strong>und</strong><br />

haben das Stimmrecht <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>deangelegenheiten. Die<br />

Staatsangehörigen e<strong>in</strong>es anderen Mitgliedsstaates der Europäischen<br />

Geme<strong>in</strong>schaft s<strong>in</strong>d auch wahlberechtigt <strong>und</strong> stimmberechtigt<br />

<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>deangelegenheiten, sofern sie das achtzehnte<br />

Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong> seit m<strong>in</strong>destens drei Monaten<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de wohnen...«<br />

Somit besitzen alle <strong>Deutsche</strong>n <strong>und</strong> EU-Bürger mit Wohnsitz<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de seit m<strong>in</strong>destens drei Monaten <strong>und</strong> im<br />

Alter von m<strong>in</strong>destens 18 Jahren das Recht, an Geme<strong>in</strong>deratswahlen<br />

teilzunehmen (wählen dürfen = aktives Wahlrecht). Das<br />

Recht, sich um e<strong>in</strong>en Sitz im Geme<strong>in</strong>derat zu bewerben, also<br />

für den Geme<strong>in</strong>derat zu kandi<strong>die</strong>ren, besitzt derselbe Personenkreis<br />

(gewählt werden dürfen = passives Wahlrecht). E<strong>in</strong>e Kandidatur<br />

ist nur als sogenannter Bewerber <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Wahlvorschlages<br />

möglich. Wahlvorschläge können von Parteien oder<br />

Wählervere<strong>in</strong>igungen e<strong>in</strong>gereicht werden. Als Bewerber e<strong>in</strong>es<br />

Wahlvorschlages kann nur benannt werden, wer durch e<strong>in</strong>e<br />

Mitgliederversammlung, Vertreterversammlung oder e<strong>in</strong>e Versammlung<br />

der Angehörigen e<strong>in</strong>er Wählervere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> geheimer<br />

Wahl gewählt worden ist.<br />

Parteien <strong>und</strong> Wählervere<strong>in</strong>igungen, <strong>die</strong> seit der letzten<br />

Wahl weder im Sächsischen Landtag noch <strong>in</strong> der entsprechenden<br />

Geme<strong>in</strong>de vertreten waren, benötigen zusätzlich sogenannte<br />

Unterstützungsunterschriften. Die Anzahl der benötigten Unterstützungsunterschriften<br />

liegt je nach Geme<strong>in</strong>degröße zwischen<br />

20 <strong>und</strong> 240. Die Unterschriften müssen von Wahlberechtigten<br />

des Wahlkreises stammen. E<strong>in</strong> Wahlberechtigter darf nur e<strong>in</strong>en<br />

Wahlvorschlag unterstützen. Nähere Ausführungen hierzu<br />

enthalten das Kommunalwahlgesetz <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kommunalwahlordnung.<br />

Die Anzahl der Bewerber e<strong>in</strong>es Wahlvorschlags ist auf das 1,5fache<br />

der Anzahl des zu wählenden Geme<strong>in</strong>derates begrenzt. Bei<br />

der Wahl e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>derates mit der Größe von beispielsweise<br />

18 Geme<strong>in</strong>deräten darf jeder Wahlvorschlag also höchstens 27<br />

Bewerber umfassen. Zu den sächsischen Geme<strong>in</strong>deratswahlen<br />

2009 traten <strong>in</strong>sgesamt 18.340 Bewerber <strong>in</strong> 491 Geme<strong>in</strong>den an.<br />

Hiervon entfielen unter anderem 6.680 Bewerber auf Wahlvorschläge<br />

von 858 Wählervere<strong>in</strong>igungen, 5.409 auf <strong>die</strong> CDU,<br />

1.876 auf Die L<strong>in</strong>ke, 1.656 auf <strong>die</strong> FDP, 1.586 auf <strong>die</strong> SPD,<br />

494 auf <strong>die</strong> Grünen, 317 auf <strong>die</strong> NPD <strong>und</strong> 273 auf <strong>die</strong> DSU.<br />

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen: Hierbei können<br />

drei oder weniger Kandidaten e<strong>in</strong>e bis drei Stimmen erhalten. Die<br />

Aufteilung der Stimmen auf mehrere Kandidaten verschiedener<br />

Parteien nennt man »panaschieren«, <strong>die</strong> Bündelung von Stimmen<br />

auf e<strong>in</strong>en Kandidaten nennt man »kumulieren«. Der Stimmzettel<br />

bei Geme<strong>in</strong>deratswahlen enthält jeweils alle Wahlvorschläge der<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>und</strong> zu jedem Wahlvorschlag e<strong>in</strong>e Liste mit allen Geme<strong>in</strong>deratskandidaten.<br />

So bewarben sich zum Beispiel <strong>in</strong> Zwickau<br />

Quelle: Kommunalwahlordnung Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2009, Anlage 5<br />

<strong>Wahlen</strong> <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!