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Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...

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Artikel 189 des EG-Vertrags<br />

<strong>in</strong> der Fassung von 2005 mit<br />

Wirkung vom 1. Januar 2007:<br />

»Das Europäische Parlament besteht<br />

aus Vertretern der Völker der <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>schaft zusammengeschlossenen<br />

Staaten, es übt <strong>die</strong> Befugnisse<br />

aus, <strong>die</strong> ihm nach <strong>die</strong>sem Vertrag<br />

zustehen. Die Anzahl der Mitglieder<br />

des Europäischen Parlaments darf<br />

736 nicht überschreiten.«<br />

90 Europawahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

Abgeordneten aus Großbritannien, der für etwa 850.000 E<strong>in</strong>wohner<br />

steht, bis zu e<strong>in</strong>em Abgeordneten aus Luxemburg, der<br />

im Durchschnitt lediglich 80.600 E<strong>in</strong>wohner vertritt.<br />

Die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für <strong>die</strong> Wahl zum Europäischen<br />

Parlament bildet <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland das Europawahlgesetz<br />

(EuWG), welches <strong>die</strong> allgeme<strong>in</strong>e, unmittelbare,<br />

freie, gleiche <strong>und</strong> geheime Wahl der Kandidaten zum Europäischen<br />

Parlament vorsieht. Diese Vorgaben beziehen sich allerd<strong>in</strong>gs<br />

nur auf <strong>die</strong> Europawahlen <strong>in</strong> Deutschland. Die Europawahlen<br />

<strong>in</strong>sgesamt, also <strong>in</strong> allen Mitgliedsstaaten, s<strong>in</strong>d zum<br />

Beispiel ke<strong>in</strong>e gleichen <strong>Wahlen</strong>, weil – wie oben erläutert –<br />

nicht jeder Ageordnete <strong>die</strong> vergleichbar selbe Anzahl an Bürgern<br />

vertritt. Neben dem EuWG regelt <strong>die</strong> Europawahlordnung<br />

(EuWO) <strong>die</strong> ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl<br />

<strong>in</strong> Deutschland.<br />

Wahlberechtigt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

alle deutschen Staatsbürger <strong>und</strong> hier wohnhafte Bürger aus<br />

anderen EU-Mitgliedsstaaten, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr vollendet<br />

haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen <strong>und</strong> im Wählerverzeichnis<br />

ihrer Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong> anderen EU-<br />

Mitgliedsstaaten lebenden deutschen Staatsbürger müssen sich<br />

entscheiden, ob sie <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>in</strong> ihrem Wohnortland<br />

von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen. <strong>Deutsche</strong>,<br />

<strong>die</strong> 25 Jahre ununterbrochen außerhalb des Gebietes von<br />

EU <strong>und</strong> Europarat wohnen, verlieren ihr Recht zur Wahl des<br />

Europäischen Parlaments.<br />

Jeder <strong>Deutsche</strong> oder wer Staatsangehöriger e<strong>in</strong>es anderen<br />

EU-Mitgliedsstaates ist <strong>und</strong> zum Tag der Wahl das 18. Lebensjahr<br />

vollendet hat, kann <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik für e<strong>in</strong>en Sitz<br />

im Europäischen Parlament kandi<strong>die</strong>ren (passives Wahlrecht).<br />

Gewählt wird <strong>in</strong> Wahllokalen der Wahlbezirke oder per Briefwahl<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> Deutschland nach dem System der Verhältniswahl.<br />

Im Unterschied zur B<strong>und</strong>estagswahl verfügt der Wähler nur<br />

über e<strong>in</strong>e Stimme, mit der er <strong>die</strong> Landes- bzw. B<strong>und</strong>esliste der<br />

jeweiligen Partei oder Vere<strong>in</strong>igung wählt. Auch für <strong>die</strong> Europawahl<br />

gilt <strong>in</strong> Deutschland <strong>die</strong> Fünf-Prozent-Hürde. Demnach<br />

ziehen nur Parteien aus Deutschland <strong>in</strong>s EU-Parlament e<strong>in</strong>,<br />

deren Stimmanteil b<strong>und</strong>esweit m<strong>in</strong>destens fünf Prozent beträgt.<br />

Die Zuteilung der 99 deutschen Sitze auf <strong>die</strong> Wahlvorschläge<br />

erfolgt nach dem Zählverfahren Sa<strong>in</strong>te-Laguë/Schepers, also<br />

analog zur Zweitstimmenauszählung bei B<strong>und</strong>estagswahlen.<br />

Die gewählten Abordneten der verschiedenen nationalen<br />

Wahllisten schließen sich im Europäischen Parlament zu Fraktionen<br />

zusammen. So zählen zum Beispiel <strong>die</strong> Europaabgeordneten<br />

von CDU/CSU zur Fraktion der Europäischen Volkspartei<br />

(EVP) <strong>und</strong> <strong>die</strong> Abgeordneten der SPD zur Fraktion der Progressiven<br />

Allianz der Sozialisten <strong>und</strong> Demokraten (S&D). In der<br />

7. Legislaturperiode (2009–2014) stellt <strong>die</strong> Fraktion der EVP<br />

wiederholt <strong>die</strong> größte Anzahl an Abgeordneten im Europäischen<br />

Parlament.<br />

Wahlergebnisse zum Europäischen Parlament<br />

Europawahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

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