Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...
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Artikel 189 des EG-Vertrags<br />
<strong>in</strong> der Fassung von 2005 mit<br />
Wirkung vom 1. Januar 2007:<br />
»Das Europäische Parlament besteht<br />
aus Vertretern der Völker der <strong>in</strong> der<br />
Geme<strong>in</strong>schaft zusammengeschlossenen<br />
Staaten, es übt <strong>die</strong> Befugnisse<br />
aus, <strong>die</strong> ihm nach <strong>die</strong>sem Vertrag<br />
zustehen. Die Anzahl der Mitglieder<br />
des Europäischen Parlaments darf<br />
736 nicht überschreiten.«<br />
90 Europawahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
Abgeordneten aus Großbritannien, der für etwa 850.000 E<strong>in</strong>wohner<br />
steht, bis zu e<strong>in</strong>em Abgeordneten aus Luxemburg, der<br />
im Durchschnitt lediglich 80.600 E<strong>in</strong>wohner vertritt.<br />
Die rechtliche Gr<strong>und</strong>lage für <strong>die</strong> Wahl zum Europäischen<br />
Parlament bildet <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland das Europawahlgesetz<br />
(EuWG), welches <strong>die</strong> allgeme<strong>in</strong>e, unmittelbare,<br />
freie, gleiche <strong>und</strong> geheime Wahl der Kandidaten zum Europäischen<br />
Parlament vorsieht. Diese Vorgaben beziehen sich allerd<strong>in</strong>gs<br />
nur auf <strong>die</strong> Europawahlen <strong>in</strong> Deutschland. Die Europawahlen<br />
<strong>in</strong>sgesamt, also <strong>in</strong> allen Mitgliedsstaaten, s<strong>in</strong>d zum<br />
Beispiel ke<strong>in</strong>e gleichen <strong>Wahlen</strong>, weil – wie oben erläutert –<br />
nicht jeder Ageordnete <strong>die</strong> vergleichbar selbe Anzahl an Bürgern<br />
vertritt. Neben dem EuWG regelt <strong>die</strong> Europawahlordnung<br />
(EuWO) <strong>die</strong> ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl<br />
<strong>in</strong> Deutschland.<br />
Wahlberechtigt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />
alle deutschen Staatsbürger <strong>und</strong> hier wohnhafte Bürger aus<br />
anderen EU-Mitgliedsstaaten, <strong>die</strong> das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen <strong>und</strong> im Wählerverzeichnis<br />
ihrer Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d. Die <strong>in</strong> anderen EU-<br />
Mitgliedsstaaten lebenden deutschen Staatsbürger müssen sich<br />
entscheiden, ob sie <strong>in</strong> Deutschland oder <strong>in</strong> ihrem Wohnortland<br />
von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen. <strong>Deutsche</strong>,<br />
<strong>die</strong> 25 Jahre ununterbrochen außerhalb des Gebietes von<br />
EU <strong>und</strong> Europarat wohnen, verlieren ihr Recht zur Wahl des<br />
Europäischen Parlaments.<br />
Jeder <strong>Deutsche</strong> oder wer Staatsangehöriger e<strong>in</strong>es anderen<br />
EU-Mitgliedsstaates ist <strong>und</strong> zum Tag der Wahl das 18. Lebensjahr<br />
vollendet hat, kann <strong>in</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik für e<strong>in</strong>en Sitz<br />
im Europäischen Parlament kandi<strong>die</strong>ren (passives Wahlrecht).<br />
Gewählt wird <strong>in</strong> Wahllokalen der Wahlbezirke oder per Briefwahl<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> Deutschland nach dem System der Verhältniswahl.<br />
Im Unterschied zur B<strong>und</strong>estagswahl verfügt der Wähler nur<br />
über e<strong>in</strong>e Stimme, mit der er <strong>die</strong> Landes- bzw. B<strong>und</strong>esliste der<br />
jeweiligen Partei oder Vere<strong>in</strong>igung wählt. Auch für <strong>die</strong> Europawahl<br />
gilt <strong>in</strong> Deutschland <strong>die</strong> Fünf-Prozent-Hürde. Demnach<br />
ziehen nur Parteien aus Deutschland <strong>in</strong>s EU-Parlament e<strong>in</strong>,<br />
deren Stimmanteil b<strong>und</strong>esweit m<strong>in</strong>destens fünf Prozent beträgt.<br />
Die Zuteilung der 99 deutschen Sitze auf <strong>die</strong> Wahlvorschläge<br />
erfolgt nach dem Zählverfahren Sa<strong>in</strong>te-Laguë/Schepers, also<br />
analog zur Zweitstimmenauszählung bei B<strong>und</strong>estagswahlen.<br />
Die gewählten Abordneten der verschiedenen nationalen<br />
Wahllisten schließen sich im Europäischen Parlament zu Fraktionen<br />
zusammen. So zählen zum Beispiel <strong>die</strong> Europaabgeordneten<br />
von CDU/CSU zur Fraktion der Europäischen Volkspartei<br />
(EVP) <strong>und</strong> <strong>die</strong> Abgeordneten der SPD zur Fraktion der Progressiven<br />
Allianz der Sozialisten <strong>und</strong> Demokraten (S&D). In der<br />
7. Legislaturperiode (2009–2014) stellt <strong>die</strong> Fraktion der EVP<br />
wiederholt <strong>die</strong> größte Anzahl an Abgeordneten im Europäischen<br />
Parlament.<br />
Wahlergebnisse zum Europäischen Parlament<br />
Europawahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
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