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Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...

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34 <strong>Wahlen</strong> <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

In Kreisfreien Städten werden Wahlkreise gebildet. In jedem<br />

Wahlkreis s<strong>in</strong>d von Parteien oder Wählervere<strong>in</strong>igungen Wahlvorschläge<br />

mit entsprechenden Bewerbern e<strong>in</strong>zureichen. Die<br />

Höchstzahl der Bewerber e<strong>in</strong>es Wahlvorschlages <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen<br />

Wahlkreis wird »<strong>in</strong> der Weise ermittelt, dass <strong>die</strong> Zahl der zu<br />

wählenden Geme<strong>in</strong>deräte durch <strong>die</strong> Zahl der Wahlkreise geteilt<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> sich hieraus ergebende Zahl mit der Zahl 1,5 multipliziert<br />

wird; Bruchteile der hiernach ermittelten Zahl werden aufger<strong>und</strong>et«<br />

(KomWG §6a). S<strong>in</strong>d also zum Beispiel 60 Stadträte <strong>in</strong><br />

10 Wahlkreisen zu wählen, so darf e<strong>in</strong> Wahlvorschlag höchstens<br />

9 Bewerber enthalten.<br />

Nach Schließung der Wahllokale wird wie folgt ausgezählt:<br />

1. Ermittlung der Gesamtstimmenzahl für jede Partei oder<br />

Wählervere<strong>in</strong>igung (zum Beispiel: Partei Y erzielt 36.000 Stimmen<br />

von <strong>in</strong>sgesamt 180.000 Stimmen).<br />

2. Errechnung der Sitze für jede Partei oder Wählervere<strong>in</strong>igung<br />

nach dem Zählsystem d’Hondt (zum Beispiel: Partei Y<br />

erhält 12 Sitze von 60 Stadtratssitzen <strong>in</strong>sgesamt).<br />

3. Zuteilung der Sitze für jede Partei oder Wählervere<strong>in</strong>igung<br />

auf <strong>die</strong> Wahlvorschläge <strong>in</strong> den Wahlkreisen. Die Kandidaten<br />

mit den meisten E<strong>in</strong>zelstimmen des Wahlvorschlages erhalten<br />

e<strong>in</strong>en Sitz (zum Beispiel: <strong>die</strong> zwei erfolgreichsten Kandidaten des<br />

Wahlvorschlages der Y-Partei im Wahlkreis VIII).<br />

Im Folgenden ist e<strong>in</strong> Beispiel für <strong>die</strong> Stimmenauszählung bei<br />

e<strong>in</strong>er Stadtratswahl <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kreisfreien Stadt im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />

nach dem vorgeschriebenen Höchstzahlenverfahren von d´Hondt<br />

dargestellt. Dieses Beispiel <strong>die</strong>nt nur der Anschaulichkeit <strong>und</strong><br />

Nachvollziehbarkeit <strong>und</strong> enthält deshalb bereits ger<strong>und</strong>ete Zahlen,<br />

<strong>die</strong> bei e<strong>in</strong>er echten Auszählung mathematisch genauer wären.<br />

Kreisfreie Stadt mit 190.000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

Größe des Stadtrats: . . . . . . . . . . . . . . . 54 Sitze<br />

Wahlberechtigt: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160.000 E<strong>in</strong>wohner<br />

Wahlbeteiligung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,3 %<br />

Zahl der Wähler: . . . . . . . . . . . . . . . . . 80.500<br />

Ungültige Stimmzettel: . . . . . . . . . . . . . 500<br />

Zahl der abgegebenen Stimmen: . . . . . . 240.000<br />

Zahl der Wahlkreise: . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Partei A: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.000 Stimmen<br />

Partei B: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.000 Stimmen<br />

Partei C: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40.500 Stimmen<br />

Partei D: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20.500 Stimmen<br />

Partei E: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.000 Stimmen<br />

Wählervere<strong>in</strong>igung »X«: . . . . . . . . . . . . 5.001 Stimmen<br />

Übrige: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.999 Stimmen<br />

1. Schritt: Ermittlung der Sitzanzahl der Parteien <strong>und</strong> Wählervere<strong>in</strong>igungen<br />

im Stadtrat nach der Stimmenzahl im gesamten<br />

Wahlgebiet<br />

Die Stimmen jeder Partei bzw. Wählervere<strong>in</strong>igung werden<br />

jeweils durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Die höchsten 54 Zahlenwerte<br />

(Höchstzahlen) werden ermittelt. Es ergibt sich somit <strong>die</strong><br />

Anzahl der Stadtratssitze je Partei oder Wählervere<strong>in</strong>igung.<br />

Plakatentwurf von Studenten der TU Dresden, Institut für Kommunikationswissenschaft:<br />

Julia Boxler, Agnieszka Kabath, Madlen Stange, Ramann Anand, Elena Geselet,<br />

Cornelia Felber, 2009<br />

<strong>Wahlen</strong> <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

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