Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...
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Die Festlegung der B<strong>und</strong>eszuständigkeiten erfolgt unter<br />
anderem durch <strong>die</strong> Artikel 73 <strong>und</strong> 74 des Gr<strong>und</strong>gesetzes.<br />
Hierzu gehören zum Beispiel <strong>die</strong> auswärtigen Angelegenheiten<br />
beziehungsweise <strong>die</strong> Außenpolitik (vgl. B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>ister des<br />
Auswärtigen) <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verteidigungspolitik (vgl. B<strong>und</strong>eswehr).<br />
Die Länder s<strong>in</strong>d zum Beispiel zuständig für <strong>die</strong> Schulpolitik<br />
(vgl. Kultusm<strong>in</strong>isterien) <strong>und</strong> <strong>die</strong> Kommunalaufsicht.<br />
Die horizontale Gewaltenteilung ist erkennbar <strong>in</strong> den<br />
Zuständigkeiten der Verfassungsorgane. Diese s<strong>in</strong>d getrennt<br />
nach: Gesetzgebung oder Legislative (Landtag bzw. B<strong>und</strong>estag<br />
<strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat), Vollziehender Gewalt oder Exekutive (Staatsregierung<br />
bzw. B<strong>und</strong>esregierung), Rechtsprechung oder<br />
Judikative (Landesgerichte <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esgerichte).<br />
Auch auf der B<strong>und</strong>esebene s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> staatlichen Gewalten<br />
mite<strong>in</strong>ander verschränkt <strong>und</strong> damit auf Zusammenarbeit angewiesen.<br />
So wird der B<strong>und</strong>eskanzler als Chef der Exekutive<br />
vom <strong>Deutsche</strong>n B<strong>und</strong>estag, also dem Zentrum der Legislative,<br />
gewählt. Die B<strong>und</strong>esregierung kann neben B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>esrat auch Gesetzesvorhaben <strong>in</strong> den B<strong>und</strong>estag e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />
Des Weiteren werden <strong>die</strong> Richter des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtes<br />
über den B<strong>und</strong>estag gewählt.<br />
Aufgaben des <strong>Deutsche</strong>n B<strong>und</strong>estages<br />
Mit der B<strong>und</strong>estagswahl übertragen <strong>die</strong> Wähler den Abgeordneten<br />
für e<strong>in</strong>e Wahlperiode von vier Jahren den Auftrag oder<br />
das Mandat, B<strong>und</strong>espolitik zu gestalten <strong>und</strong> ihre Interessen zu<br />
vertreten. Das Gr<strong>und</strong>gesetz schreibt hierbei vor, dass <strong>die</strong> Abgeordneten<br />
alle<strong>in</strong> ihrem Gewissen verantwortlich s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> nicht<br />
ihren Parteien oder e<strong>in</strong>em bestimmten Wählerauftrag. Insbesondere<br />
<strong>die</strong> direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten haben zu<br />
berücksichtigen, dass sie alle Wähler ihres Wahlkreises repräsentieren,<br />
nicht nur <strong>die</strong>jenigen, denen sie ihre Wahl verdanken.<br />
Die wichtigste Aufgabe des B<strong>und</strong>estages ist <strong>die</strong> Gesetzgebung.<br />
Es gibt zwei wichtige Gruppen von B<strong>und</strong>esgesetzen:<br />
Gesetze, <strong>die</strong> ausschließliche Angelegenheiten des B<strong>und</strong>es betreffen,<br />
<strong>und</strong> Gesetze, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Interessen der Länder berühren.<br />
74 B<strong>und</strong>estagswahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
Ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen des B<strong>und</strong>es<br />
Diese Gesetzesvorhaben benötigen e<strong>in</strong>e Mehrheit im B<strong>und</strong>estag<br />
<strong>und</strong> beziehen sich unter anderem auf <strong>die</strong> Bereiche Außenpolitik,<br />
Verteidigungspolitik, Staatsangehörigkeit, Pass- <strong>und</strong> Meldewesen,<br />
Außenhandel, Zoll, Luftverkehr, Post, Telekommunikation,<br />
Terrorismusbekämpfung, Kernenergie. Der B<strong>und</strong>esrat ist <strong>in</strong><br />
<strong>die</strong>sen Gesetzgebungsprozess eng mit e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en. Er kann<br />
aber bei mehrheitlicher Ablehnung durch se<strong>in</strong>e Mitglieder e<strong>in</strong><br />
Gesetzesvorhaben nicht verh<strong>in</strong>dern, wenn es im B<strong>und</strong>estag e<strong>in</strong>e<br />
mehrheitliche Zustimmung erfährt.<br />
Konkurrierende Gesetzgebung des B<strong>und</strong>es<br />
Diese Gesetzesvorhaben benötigen e<strong>in</strong>e Mehrheit sowohl im<br />
B<strong>und</strong>estag als auch im B<strong>und</strong>esrat <strong>und</strong> beziehen sich unter anderem<br />
auf <strong>die</strong> Bereiche Bürgerliches Recht, Strafrecht, Vere<strong>in</strong>srecht,<br />
Ausländerrecht (Aufenthalt, Niederlassung), Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht,<br />
Straßenwesen.<br />
Gegenzeichnung<br />
durch <strong>die</strong><br />
B<strong>und</strong>esregierung<br />
Vermittlungsausschuss<br />
Anrufung des<br />
Vermittlungsausschusses<br />
Ausfertigung durch<br />
den B<strong>und</strong>espräsidenten<br />
B<strong>und</strong>esregierung<br />
B<strong>und</strong>esrat<br />
Die Entstehung e<strong>in</strong>es B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
B<strong>und</strong>espräsident Gesetz<br />
Gesetz wird »verkündet«<br />
Gesetzes<strong>in</strong>itiative<br />
nach Stellungnahme des B<strong>und</strong>esrates<br />
Gesetzes<strong>in</strong>itiative<br />
B<strong>und</strong>esregierung nimmt<br />
Stellung <strong>und</strong> leitet weiter<br />
Gesetzes<strong>in</strong>itiative<br />
aus der Mitte<br />
des B<strong>und</strong>estages<br />
Beratung im B<strong>und</strong>esrat<br />
B<strong>und</strong>estag<br />
1. Lesung<br />
2. Lesung<br />
3. Lesung<br />
B<strong>und</strong>estagswahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
Beschluss des B<strong>und</strong>estages<br />
wird an den B<strong>und</strong>esrat weitergeleitet<br />
Ausschüsse<br />
Beratung <strong>und</strong><br />
Beschlussempfehlung<br />
75