Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...
Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...
Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gesetz über <strong>die</strong> <strong>Wahlen</strong> zum<br />
Sächsischen Landtag, §20:<br />
»(2) Kreiswahlvorschläge von<br />
Parteien müssen von dem Vorstand<br />
des Landesverbandes … eigenhändig<br />
unterzeichnet se<strong>in</strong>. … (3) Andere<br />
Kreiswahlvorschläge müssen von<br />
m<strong>in</strong>destens 100 Wahlberechtigten<br />
des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet<br />
se<strong>in</strong>. ...«<br />
(Kreiswahlvorschlag = Bewerbervorschlag<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlkreis)<br />
Gesetz über <strong>die</strong> <strong>Wahlen</strong> zum<br />
Sächsischen Landtag, §27,1:<br />
»E<strong>in</strong>e Landesliste kann nur von<br />
e<strong>in</strong>er Partei e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />
Die Verb<strong>in</strong>dung von Wahlvorschlägen<br />
mehrerer Parteien <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> Aufstellung geme<strong>in</strong>samer<br />
Wahlvorschläge ist nicht zulässig.«<br />
62 Landtagswahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
Erststimme<br />
Die Erststimme entscheidet über <strong>die</strong> Wahl e<strong>in</strong>es Wahlkreiskandidaten,<br />
der mit e<strong>in</strong>facher Mehrheit gewählt ist. Dies entspricht<br />
dem Modell der Mehrheitswahl. Bei Landtagswahlen ist <strong>Sachsen</strong><br />
<strong>in</strong> 60 Wahlkreise e<strong>in</strong>geteilt. In jedem Wahlkreis können sich<br />
Kandidaten unterschiedlicher Parteien oder Wählervere<strong>in</strong>igungen<br />
als Wahlkreiskandidaten aufstellen lassen. Jeder Wähler vergibt<br />
se<strong>in</strong>e Erststimme an e<strong>in</strong>en Kandidaten se<strong>in</strong>es Wahlkreises. Derjenige<br />
Kandidat, der <strong>die</strong> meisten Stimmen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlkreis<br />
erhält, gew<strong>in</strong>nt se<strong>in</strong>en Wahlkreis <strong>und</strong> damit e<strong>in</strong> Direktmandat<br />
als Abgeordneter des Sächsischen Landtages.<br />
Weil sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlkreis praktisch immer mehr als<br />
zwei Kandidaten zur Wahl stellen, genügt <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> Stimmenanteil<br />
von 35 bis 40%, um <strong>die</strong> Wahl zu gew<strong>in</strong>nen. Aus den<br />
60 sächsischen Landtagswahlkreisen werden dann nach Auszählung<br />
der Stimmen 60 Abgeordnete <strong>in</strong>s Landesparlament entsandt.<br />
Dies entspricht der Hälfte der vorgesehenen Abgeordnetenzahl<br />
des Sächsischen Landtages.<br />
Zweitstimme<br />
Bei der Abgabe se<strong>in</strong>er Zweitstimme hat der Wähler zwischen<br />
verschiedenen Parteien zu wählen, nicht zwischen e<strong>in</strong>zelnen<br />
Personen. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>ter der Parteibezeichnung auf dem<br />
Stimmzettel jeweils <strong>die</strong> Spitzenkandidaten der Parteien aufgelistet.<br />
Die Zweitstimme wird deshalb auch Listenstimme genannt.<br />
Diese Regelungen entsprechen dem Modell der Verhältniswahl.<br />
Die Zweitstimme entscheidet über <strong>die</strong> partiepolitische<br />
Zuteilung aller 120 Sitze im Landtag. Hier stehen <strong>die</strong> Mandatsanteile<br />
im Landtag im direkten Verhältnis zu den Stimmenanteilen<br />
der e<strong>in</strong>zelnen Parteien bei der Wahl. Erhält e<strong>in</strong>e Partei<br />
also 40 % der Zweitstimmen, so stehen ihr auch 40% aller<br />
Abgeordnetensitze im Parlament zu.<br />
Mitglieder des Landtages <strong>und</strong> vorzeitige Auflösung<br />
Der Sächsische Landtag umfasst im Normalfall 120 Sitze, <strong>die</strong><br />
Inhaber e<strong>in</strong>es Landtagssitzes nennt man Abgeordnete, Landtagsabgeordnete<br />
oder Mitglieder des Sächsischen Landtages<br />
(MdL). Weil e<strong>in</strong> Landtagsabgeordneter im Auftrag <strong>und</strong> stellvertretend<br />
für <strong>die</strong> Bürger<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Bürger handelt, spricht<br />
man auch von Mandat (= Auftrag; aus dem late<strong>in</strong>ischen »man-<br />
dare« = beauftragen) oder Mandatsträger (Beauftragter). Weitere<br />
Bezeichnungen für Abgeordnete s<strong>in</strong>d Volksvertreter oder Parlamentarier.<br />
Aufgr<strong>und</strong> ihrer verfassungsmäßig hochrangigen<br />
Stellung genießen Landtagsabgeordnete außergewöhnliche<br />
Schutzrechte. So können Mitglieder des Landtages zum Beispiel<br />
nur mit E<strong>in</strong>willigung des Landtages während e<strong>in</strong>er Legislaturperiode<br />
gerichtlich verfolgt oder strafrechtlich belangt werden.<br />
Dies <strong>die</strong>nt unter anderem dem Zweck, dass ihre Arbeit nicht<br />
durch politisch motivierte außerparlamentarische Aktionen <strong>und</strong><br />
Intrigen beh<strong>in</strong>dert wird. Die Legislaturperiode des Sächsischen<br />
Landtages dauert <strong>in</strong> der Regel fünf Jahre. Ganz im Unterschied<br />
zum <strong>Deutsche</strong>n B<strong>und</strong>estag kann sich der Sächsische Landtag<br />
mit e<strong>in</strong>er Mehrheit von zwei Dritteln se<strong>in</strong>er Mitglieder selbst<br />
auflösen (SächsVerf, Art. 58) <strong>und</strong> dadurch vorzeitige Neuwahlen<br />
herbeiführen.<br />
Wahlgang <strong>und</strong> Ergebnisfeststellung<br />
Im Freistaat <strong>Sachsen</strong> f<strong>in</strong>den <strong>die</strong> Landtagswahlen an e<strong>in</strong>em<br />
Sonntag statt, <strong>die</strong> Wahllokale s<strong>in</strong>d an <strong>die</strong>sem Tag von 8:00 Uhr<br />
bis 18:00 Uhr geöffnet. Es wird <strong>in</strong> 60 Wahlkreisen gewählt; für<br />
jeden Wahlkreis gibt es e<strong>in</strong>en eigenen Stimmzettel. Die Wahl<br />
erfolgt <strong>in</strong> sogenannten Wahllokalen, <strong>die</strong> <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> Schulgebäuden,<br />
Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden<br />
e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />
Zur Ermittlung des Wahlergebnisses werden alle Erststimmen<br />
<strong>und</strong> Zweitstimmen <strong>in</strong> den Wahllokalen ausgezählt <strong>und</strong><br />
dem Landeswahlleiter mitgeteilt. Anschließend werden <strong>die</strong><br />
Erststimmen je Wahlkreis nach Kandidaten zusammengezählt.<br />
Die 60 Kandidaten, <strong>die</strong> <strong>in</strong> den 60 Wahlkreisen jeweils <strong>die</strong> meisten<br />
Stimmen bekommen haben, s<strong>in</strong>d Wahlkreissieger <strong>und</strong> ziehen mit<br />
e<strong>in</strong>em Direktmandat <strong>in</strong> den Sächsischen Landtag e<strong>in</strong>.<br />
Die Ermittlung des Zweitstimmenergebnisses ist komplizierter.<br />
Zuerst werden alle Zweitstimmen für das gesamte Wahlgebiet,<br />
also den ganzen Freistaat <strong>Sachsen</strong> zusammengezählt.<br />
Anschließend wird <strong>die</strong> Fünf-Prozent-Klausel angewendet, <strong>die</strong><br />
besagt, dass Parteien, beziehungsweise Landeslisten von Parteien,<br />
Landtagswahlen im Freistaat <strong>Sachsen</strong><br />
63