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Wahlen in Sachsen - Sachsen und die Deutsche Einheit ...

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30 <strong>Wahlen</strong> <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

2. Schritt: Zuteilung der Sitze auf <strong>die</strong> Kandidaten der<br />

Parteien oder Wählervere<strong>in</strong>igungen<br />

Die Stimmenanzahl je Bewerber/Kandidat wird ermittelt. Die<br />

Bewerber mit den höchsten Stimmzahlen erhalten <strong>die</strong> Geme<strong>in</strong>deratssitze<br />

ihres Wahlvorschlages.<br />

Kandidaten Partei A Partei B Partei C Partei D<br />

Kandidat 1 3.000 (1) 2.800 (1) 2.050 (1) 500 (1)<br />

Kandidat 2 2.500 (2) 1.000 (3) 850 (2) 450 (2)<br />

Kandidat:3 1.000 (3) 1.200 (2) 650 (3) 400<br />

Kandidat:4 500 (4) 250 (4) 250 (4)<br />

Kandidat:5 350 (6) 100 (6) 100<br />

Kandidat:6 450 (5) 200 (5)<br />

Kandidat:7 120 (10) 90<br />

Kandidat:8 200 (7)<br />

Kandidat:9 150 (8)<br />

Kandidat 10 130 (9)<br />

Kandidat 11 95<br />

Gesamt: 10 6 4 2<br />

Abweichend von der hier genannten Verhältniswahl <strong>und</strong> dem<br />

Auszählungsverfahren ist folgende Ausnahmeregelung zu berücksichtigen:<br />

Gibt es zu e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>dewahl nur e<strong>in</strong>en oder<br />

gar ke<strong>in</strong>en Wahlvorschlag, so f<strong>in</strong>det Mehrheitswahl statt. Dies<br />

bedeutet, dass <strong>die</strong> Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt<br />

s<strong>in</strong>d. Die Wähler müssen sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall nicht an<br />

den Wahlvorschlag halten, sondern können bis zu drei neue<br />

Kandidaten namentlich auf dem Stimmzettel e<strong>in</strong>tragen. Die<br />

Wähler verfügen bei Mehrheitswahl allerd<strong>in</strong>gs nicht über das<br />

Recht, e<strong>in</strong>em Kandidaten mehrere Stimmen zu geben.<br />

Quelle: Kommunalwahlordnung Freistaat <strong>Sachsen</strong> 2009, Anlage 7<br />

<strong>Wahlen</strong> <strong>in</strong> Städten <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

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