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2018_25

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20 Kurier Nr. <strong>25</strong> 22.6.<strong>2018</strong><br />

Kampf gegen invasive Neophyten<br />

Helfen Sie uns<br />

Gebietsfremde Pflanzen, die sich hier unkontrolliert ausbreiten und<br />

unsere einheimische Vegetation verdrängen, sind ein grosses Problem,<br />

insbesondere wenn sie auch noch giftig und damit für Mensch und Tier<br />

gefährlich sind. Warum Ihre Mithilfe im Kampf gegen Neophyten so<br />

wichtig ist und wie Sie dabei richtig vorgehen, erfahren Sie hier.<br />

Invasive Neophyten sind gebietsfremde, also nach der Entdeckung Amerikas<br />

1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingeführte<br />

Pflanzen. Sie breiten sich auf Kosten einheimischer Arten effizient aus,<br />

sind nur sehr schwer unter Kontrolle zu bringen und verursachen in zunehmendem<br />

Masse naturschützerische, gesundheitliche oder wirtschaftliche<br />

Schäden. Nur ein kleiner Teil der gebietsfremden Pflanzen verhalten sich<br />

bei uns invasiv, d.h. breiten sich unkontrolliert aus, und führen zu Problemen.<br />

Der Rest dieser Arten verschwindet schnell wieder oder fügt sich<br />

einigermassen problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Invasive Neophyten<br />

hingegen verursachen grosse Schäden verschiedenster Art. Dazu gehören<br />

gesundheitliche Schäden für Mensch und Tier, sowie Schäden an Bauwerken,<br />

Uferbefestigungen und Infrastrukturanlagen und die Verdrängung<br />

einheimischer Arten.<br />

Kampf gegen Neophyten<br />

Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen invasive Neophyten mit grossem<br />

Aufwand. Viele dieser Bemühungen sind allerdings nutzlos, solange<br />

invasive Neophyten in Gärten und auf Ländereien von ahnungslosen Privaten<br />

gedeihen und immer wieder absamen können. Besonderes Augenmerk<br />

gilt dabei dem schmalblättrigen Greiskraut und dem einjährigen<br />

Berufkraut, die auf Dietliker Privatgrundstücken und auch Flachdächern<br />

sehr häufig vorkommen. Diese beiden kleinen und eigentlich ganz hübschen<br />

Blümchen sehen harmlos aus, führen aber zu grossen Schäden und<br />

müssen daher zwingend bekämpft werden.<br />

Was können Sie tun?<br />

Ihre Mithilfe im Kampf gegen invasive Neophyten ist immens wichtig.<br />

Kontrollieren Sie Ihre Gärten, Umschwünge und Ländereien (auch Waldstücke)<br />

regelmässig und entfernen Sie Neophyten rigoros. Jäten, also das<br />

Ausreissen der Pflanzen mit allen<br />

Wurzeln, ist dabei immer die beste<br />

Methode. Schützen Sie die Natur,<br />

indem Sie im Garten keine invasiven<br />

oder potentiell invasiven Pflanzen<br />

setzen. Siehe Kasten.<br />

Sommerflieder und Kirschlorbeer<br />

sind beliebte Gartenpflanzen. Sie<br />

sind zu moderaten Preisen erhältlich,<br />

wachsen schnell, sehen schön<br />

aus und ziehen im Falle des Flieders<br />

auch noch Schmetterlinge an.<br />

Dass es sich bei diesen beiden<br />

Pflanzen aber um invasive Neophyten<br />

handelt, die sich unkontrolliert<br />

ausbreiten, einheimische<br />

Pflanzen verdrängen und im Falle<br />

des Flieders den einheimischen<br />

Schmetterlingen nicht ausreichend<br />

Nahrung bieten – das wissen die<br />

Wenigsten.<br />

Bitte wählen Sie beim Kauf von Zier- und Gartenpflanze lieber einheimische<br />

Sorten.<br />

Weitere Informationen und viele nützliche Infos finden Sie unter:<br />

www.neobiota.zh.ch, www.arten-ohne-grenzen.ch, www.neophyt.ch<br />

Raum, Umwelt + Verkehr<br />

Ihre Mithilfe ist gefragt!<br />

• Entfernen Sie alle Neophyten<br />

aus Ihren Gärten und Umschwüngen.<br />

Ersetzen Sie diese<br />

bei Bedarf durch einheimische<br />

Pflanzen.<br />

• Weisen Sie Nachbarn und Bekannte<br />

auf die Problematik<br />

hin.<br />

• Wählen Sie beim Kauf von<br />

Gartenpflanzen einheimische<br />

Sorten.<br />

• Führen Sie bitte keine Pflanzen<br />

oder Erde aus dem Ausland<br />

ein.<br />

• Es ist verboten Grüngut und<br />

Gartenabfälle in der Natur zu<br />

entsorgen!<br />

Der Umgang mit all jenen Neophyten, die in der Übersicht<br />

mit einem Verbotssymbol gekennzeichnet sind, ist in<br />

der Schweiz verboten. Dieses Verbot beinhaltet unter anderem:<br />

Verkaufen, Verschenken, Züchten und Anpflanzen<br />

sind nicht erlaubt. Einzig zulässig ist die Bekämpfung.

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