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Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensions ...

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Der im April 2010 veröffentlichte Exposure Draft ” Defined Benefit Plans – Proposed<br />

amendments to IAS 19“ 7 enthält konkrete Vorschläge zur kurzfristigen Än<strong>der</strong>ung an<br />

IAS 19 hinsichtlich <strong>der</strong> Behandlung langfristiger, leistungsorientierter Zusagen: Sämtli-<br />

che Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> DBO und des Planvermögens sind gemäß dem Standard-<br />

entwurf sofort in <strong>der</strong> Bilanz zu erfassen (ED 45A, 61). Die Korridormethode wird damit<br />

abgeschafft, versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste sind in <strong>der</strong> Periode zu<br />

erfassen, in <strong>der</strong> sie anfallen. In <strong>der</strong> Bilanz wird somit stets die volle Nettoverpflichtung<br />

ausgewiesen. Die Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nettoverpflichtung soll da<strong>bei</strong> in die folgenden drei<br />

Komponenten unterteilt werden:<br />

• Finanzierungsaufwand,<br />

• Zinsaufwand und<br />

• Wertverän<strong>der</strong>ungen.<br />

Der Finanzierungsaufwand setzt sich zusammen aus den service costs, den Gewinnen<br />

bzw. Verlusten aus Plankürzungen sowie den Gewinnen bzw. Verlusten aus Anpassun-<br />

gen des Versorgungsplans (ED 119A (a), 96A). Der Zinsaufwand ergibt sich, wenn <strong>der</strong><br />

Abzinsungssatz auf die in <strong>der</strong> Periode vorhandene Nettoverbindlichkeit angewandt wird<br />

(ED 119B). Die Wertverän<strong>der</strong>ungen setzen sich schließlich zusammen aus den versi-<br />

cherungsmathematischen Gewinnen bzw. Verlusten auf die DBO, dem Ertrag aus dem<br />

Planvermögen, den Gewinnen bzw. Verlusten aus Planabgeltungen sowie den Auswir-<br />

kungen des sog. Asset Ceiling (ED 119C, 119D, 115A-115K). 8<br />

Während Finanzierungsaufwand und Zinsaufwand in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung<br />

zu erfassen sind, hat sich das IASB dazu entschieden, dass die Wertverän<strong>der</strong>ungen im<br />

7 Vgl. International Accounting Standards Board (IASB) (2010).<br />

8 Vgl. zu den Begrifflichkeiten Lüdenbach und Hoffmann (2009), § 22.<br />

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