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Ermessensspielräume bei der Bilanzierung von Pensions ...

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iert. Daneben lässt sich festhalten, dass die auf <strong>Ermessensspielräume</strong> zurückzuführende<br />

Komponente <strong>der</strong> <strong>Pensions</strong>verpflichtung in einer ähnlichen Art und Weise <strong>von</strong> Kapital-<br />

markt bewertet wird, wie die nicht-diskretionäre Komponente.<br />

[Siehe hierzu Tabelle 6 im Appendix (S. 42)]<br />

5.3. Übergang auf verpflichtende IFRS-Anwendung<br />

Mit dem Übergang <strong>von</strong> freiwilliger auf verpflichtende Rechnungslegung nach IFRS im<br />

Jahr 2005 vergrößert sich unser Sample deutlich. Um zu überprüfen, ob das Mana-<br />

gement <strong>von</strong> Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss erstellen, in größerem<br />

Ausmaß Gebrauch <strong>von</strong> den <strong>Ermessensspielräume</strong>n <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> <strong>Pensions</strong>-<br />

verpflichtung macht, haben wir Modell IV. geschätzt. Die Ergebnisse dieser Schätzung<br />

können Tabelle 7 entnommen werden. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Koeffizient für DBOD (-3.665) noch<br />

<strong>der</strong> Koeffizient für DBOD · P ost2004 (-2.521) sind signifikant auf üblichen Niveaus. Die<br />

Summe dieser Koeffizienten (-6.186), die den Koeffizienten für die Periode 2005-2008<br />

darstellt, ist leicht größer als <strong>der</strong> Koeffizient für DBOD aus Modell III.. Aufgrund <strong>der</strong><br />

fehlenden Signifikanz kann hieraus jedoch nicht unzweifelhaft darauf geschlossen werden,<br />

dass sich <strong>der</strong> Koeffizient für die Phase nach <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> verpflichtenden IFRS-<br />

Rechnungslegung geän<strong>der</strong>t habe. Insgesamt kann also nicht da<strong>von</strong> ausgegangen werden,<br />

dass Unternehmen, die erstmals einen IFRS-Abschluss erstellen, stärkeren Gebrauch <strong>von</strong><br />

ihren <strong>Ermessensspielräume</strong>n machen.<br />

[Siehe hierzu Tabelle 7 im Appendix (S. 43)]<br />

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