Die Salzburger Gemeinde - Kommunalnet
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SALZBURG ÖSTERREICH EUROPA SERVICE<br />
Politische Diskussion muss endlich an der Wurzel beginnen:<br />
Kinderbetreuung <strong>Gemeinde</strong>- /<br />
Spitalswesen Landesangelegenheit<br />
Das Thema Kinderbetreuung<br />
wurde in Salzburg in den letzten<br />
Jahren auf mehreren Ebenen<br />
abgehandelt. Schlagworte wie<br />
Flexibilisierung und Rechtsanspruch<br />
auf einen Betreuungsplatz<br />
beherrschten die Diskussion.<br />
Aktuell beschäftigt sich ein<br />
Unterausschuss des <strong>Salzburger</strong><br />
Landtages mit Änderungen im<br />
Bereich der Kinderbetreuung.<br />
Zuvor wurde in der „Salzburg<br />
Kommission“ (Beratungseinrichtung<br />
der Landesregierung)<br />
auf Expertenebene in zahlreichen<br />
Arbeits- und Unterarbeitsgruppen<br />
das Thema Kinderbetreuung<br />
von (fast) allen Seiten<br />
beleuchtet. <strong>Die</strong> Arbeitsgruppe<br />
„Finanzierung“ tagte bezeichnender<br />
Weise nie. Schon damals<br />
machten die Vertreter von<br />
Städtebund und <strong>Gemeinde</strong>verband,<br />
aber auch die Vertreter<br />
der Finanzabteilung des Landes<br />
klar, dass viele der diskutierten<br />
Vorschläge kaum umsetzbar<br />
sein werden.<br />
Totengedenken<br />
Okt. 2005<br />
Auch bei der letzten Sitzung des<br />
Vorstandes des <strong>Salzburger</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>verbandes stand die<br />
gegenwärtige Kinderbetreuungsdiskussion<br />
auf der Tagesordnung.<br />
<strong>Die</strong> Bürgermeister verwehrten<br />
sich gegen den z.T.<br />
geäußerten Vorwurf sie würden<br />
bei der Kinderbetreuung „auf<br />
der Bremse“ stehen und verwiesen<br />
auf bestehende sowohl<br />
für die Familien als auch die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n optimale Lösungen.<br />
Nur vor Ort, in der einzelnen<br />
<strong>Gemeinde</strong>, kann eine optimale<br />
Zusammenführung zwischen<br />
dem tatsächlichen Bedarf der<br />
Kinder und ihrer Eltern und einer<br />
nachhaltigen Betreuungsinfrastruktur<br />
gewährleistet werden.<br />
<strong>Die</strong> Kinderbetreuung wird daher<br />
als klare Kernkompetenz der<br />
<strong>Gemeinde</strong>n gesehen und die jetzige<br />
Diskussion ist eine besondere<br />
Chance zu einer nachhaltigen<br />
Entflechtung der Kompetenzen<br />
zu gelangen.<br />
Im Gegenzug dazu soll das Land<br />
Der Bürgermeister der Marktgemeinde<br />
Oberalm,<br />
Rudolf Schürer<br />
ist am 4. August 2005 im 58. Lebensjahr verstorben.<br />
Rudolf Schürer war Mitglied der<br />
Kameradschaft Oberalm und des 1. Oberalmer<br />
Sportvereines und seit 1999 als Bürgermeister<br />
für die Oberalmer Bevölkerung tätig. In seiner<br />
Amtszeit wurde u.a. das neue Oberalmer<br />
<strong>Gemeinde</strong>zentrum verwirklicht dessen feierliche<br />
Eröffnung und Einweihung er leider nicht<br />
mehr erleben durfte.<br />
Der <strong>Salzburger</strong> <strong>Gemeinde</strong>verband wird den Verstorbenen<br />
stets ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
dort die volle Verantwortung<br />
übernehmen, wo es sich klar um<br />
eine überörtliche Aufgabe handelt:<br />
im Spitalswesen. Von diesen<br />
beiden Ansätzen ausgehend<br />
– Kinderbetreuung als ausschließlich<br />
örtliche, Spitalswesen<br />
als ausschließlich überörtliche<br />
Aufgabe – sollten partner-<br />
Auflagefrist für<br />
Wählerverzeichnis<br />
verkürzen<br />
Mit einer Novelle zur<br />
Landtagswahlordnung soll die<br />
Auflagefrist für das Wählerverzeichnis<br />
von 10 Tagen analog<br />
der <strong>Gemeinde</strong>wahlordnung auf<br />
8 Werktage verkürzt werden.<br />
<strong>Die</strong> Einschränkung auf<br />
Werktage bedingt, dass zumindest<br />
an einem Sonntag das<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt geschlossen bleiben<br />
kann. Nicht vermeiden lässt<br />
sich jedoch ein offen halten an<br />
zumindest einem Samstag.<br />
<strong>Die</strong> Erfahrung zeigt, dass von<br />
der Möglichkeit der Einsichtnahme<br />
in das Wählerverzeichnis<br />
schaftliche Verhandlungen zwischen<br />
Land und <strong>Gemeinde</strong>n<br />
aufgenommen werden um so in<br />
beiden Bereichen – statt fortdauernder<br />
Provisorien – ein<br />
sicheres Fundament für zwei<br />
grundlegende Versorgungsaufträge<br />
unserer Bevölkerung<br />
gegenüber zu legen.<br />
von den Wahlberechtigten so<br />
gut wie nicht Gebrauch<br />
gemacht wird und ein<br />
Offenhalten des <strong>Gemeinde</strong>amtes<br />
an Samstagen daher<br />
auch nicht gerechtfertigt<br />
erscheint.<br />
Der <strong>Salzburger</strong> <strong>Gemeinde</strong>verband<br />
hat daher in seiner<br />
Stellungnahme gefordert, die<br />
Auflagefrist sowohl in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>- als auch in der<br />
Landtagswahlordnung auf<br />
einheitlich 5 Werktage zu<br />
verkürzen.