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Die Salzburger Gemeinde - Kommunalnet

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SALZBURG ÖSTERREICH EUROPA SERVICE<br />

Weitere Auszeichnung für<br />

e5-<strong>Gemeinde</strong>n<br />

<strong>Die</strong> Maßnahmen die umgesetzt<br />

wurden zeigen die breite Palette<br />

der Handlungsmöglichkeiten<br />

einer <strong>Gemeinde</strong> auf. In Neumarkt<br />

wurde ein Baulandmodell<br />

so abgewickelt, dass ein<br />

“Energiezuschlag” auf den<br />

Entsorgung von<br />

Elektroaltgeräten<br />

Nachdem sich die Abfallwirtschaftsverbände<br />

Lungau, Pinzgau<br />

und Pongau bereits<br />

Beschlüsse zu einer Teilnahme<br />

an einer gesamtsalburger<br />

Lösung („<strong>Salzburger</strong> Weg“) bei<br />

der Entsorgung von<br />

Elektroaltgräten ausgesprochen<br />

hatten, beschloss nun auch der<br />

Abfallwirtschaftsverband<br />

Großraum Salzburg (Flachgau,<br />

Tennengau und Stadt Salzburg)<br />

sich dieser Lösung anzuschließen.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Salzburger</strong> Lösung<br />

wurde von einer Arbeitsgruppe<br />

aus Abfallberatern und Vertretern<br />

des Amtes der Landesregierung<br />

ausgearbeitet und stellt<br />

sicher, dass die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

neben einer Abgeltung für die<br />

8<br />

Okt. 2005<br />

Kaufpreis eingehoben wurde.<br />

<strong>Die</strong>se Geldmittel fließen in<br />

Abhängigkeit von der Energiequalität<br />

der Gebäude an die<br />

Eigentümer zurück. Somit nutzt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> optimal bestehende<br />

Gestaltungsmöglichkei-<br />

Im Bild Bgm. Dr. Emmerich Riesner (2. v.l.) mit seinem Neumarkter<br />

Energieteam das seit Jahren erfolgreich Projekte in Sachen<br />

Energieeffizienz umsetzt.<br />

Infrastruktur auch eine Abgeltung<br />

für die Transportkosten<br />

erhalten. Sie hat auch den<br />

Vorteil, dass die bestehenden<br />

Entsorgungsstrukturen beibehalten<br />

werden können.<br />

<strong>Die</strong> Abwicklung der Geldflüsse<br />

erfolgt dabei über sogenannte<br />

Poolpartner (Zemka -<br />

Innergebirg, Stadt Salzburg -<br />

Aussergebirg) welche die<br />

Verträge mit den Systembetreibern<br />

abschließen. <strong>Die</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>n werden in den<br />

nächsten Wochen eine<br />

Vereinbarung erhalten, mit der<br />

ihnen das Angebot zur<br />

Teilnahme an der <strong>Salzburger</strong><br />

Lösung ermöglicht wird.<br />

ten im Sinne der Energieeffizienz.<br />

<strong>Die</strong> Photovoltaikanlage<br />

auf dem Dach der Volksschule<br />

liefert jährlich etwa 54.000 kWh<br />

Strom, damit wird knapp 3/4<br />

des Strombedarfs der <strong>Gemeinde</strong>gebäude<br />

mit Sonnenstrom<br />

gedeckt. Eine im letzten Jahr<br />

durchgeführte Energiedatenerhebung<br />

zeigt auf, wo im Bereich<br />

der Haushalte die Schwerpunkte<br />

für eine Energieoptimierung liegen.<br />

Darauf aufbauend werden<br />

zukünftige Informations- und<br />

Beratungsangebote Rücksicht<br />

nehmen. <strong>Die</strong> Aktivitäten der<br />

<strong>Gemeinde</strong>n in Sachen Energieeffizienz<br />

und Erneuerbarer<br />

Energie werden dokumentiert<br />

und von einer e5- Kommission<br />

bewertet. Abhängig vom Erfolg<br />

(Umsetzungsgrad der Maßnahmen)<br />

werden die <strong>Gemeinde</strong>n mit<br />

“e” bis “eeeee” ausgezeichnet.<br />

Derzeit gibt es 9 e5- <strong>Gemeinde</strong>n<br />

in Salzburg, zwei weitere werden<br />

in Kürze mit dem e5-<br />

Programm beginnen. Österreichweit<br />

sind etwa 40 <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im e5- Programm aktiv.<br />

Nähere Informationen:<br />

http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/sir_haupt/sir_energie/e5.htm<br />

oder www.e5-gemeinden.at<br />

KommStG 1993:<br />

Umfangreiche<br />

Informationen des<br />

BMF veröffentlicht<br />

Das Finanzministerium hat in<br />

Abstimmung mit dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>bund und dem<br />

Städtebund eine überarbeitete<br />

Gesamtinformation zum<br />

Kommunalsteuergesetz 1993,<br />

BGBl. 819/1993 idF BGBl. I<br />

124/2003 (KommStG 1993),<br />

erarbeitet, welche rund 60<br />

Seiten umfasst und somit für die<br />

Erstbeantwortung fast aller in<br />

der Praxis auftauchenden<br />

Fragen eine Art nützlichen „kleinen<br />

Kommentar“ zum KommStG<br />

darstellt. <strong>Die</strong>se sehr ergiebigen,<br />

gesammelten Rechtansichten<br />

des BMF sind entsprechend der<br />

Paragraphenbezeichnung im<br />

Gesetz gegliedert und zusätzlich<br />

mit Randzahlen versehen. <strong>Die</strong><br />

Sammlung ist in der Praxis<br />

jedenfalls sehr nützlich, jedoch<br />

aus rechtlicher Sicht (im Falle<br />

einer abweichenden Beurteilung<br />

des Gesetzes) für die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n nicht verbindlich.<br />

Das erwähnte Gesamtdokument<br />

kann (zum Zeitpunkt der<br />

Abfassung dieses Artikels) unter<br />

der Internetadresse:<br />

www.bmf.gv.at/Steuer/Weitere<br />

Steuern/Kommunalsteuer/_start<br />

.htm abgerufen werden.

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