Die Salzburger Gemeinde - Kommunalnet
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SALZBURG ÖSTERREICH EUROPA SERVICE<br />
Weitere Auszeichnung für<br />
e5-<strong>Gemeinde</strong>n<br />
<strong>Die</strong> Maßnahmen die umgesetzt<br />
wurden zeigen die breite Palette<br />
der Handlungsmöglichkeiten<br />
einer <strong>Gemeinde</strong> auf. In Neumarkt<br />
wurde ein Baulandmodell<br />
so abgewickelt, dass ein<br />
“Energiezuschlag” auf den<br />
Entsorgung von<br />
Elektroaltgeräten<br />
Nachdem sich die Abfallwirtschaftsverbände<br />
Lungau, Pinzgau<br />
und Pongau bereits<br />
Beschlüsse zu einer Teilnahme<br />
an einer gesamtsalburger<br />
Lösung („<strong>Salzburger</strong> Weg“) bei<br />
der Entsorgung von<br />
Elektroaltgräten ausgesprochen<br />
hatten, beschloss nun auch der<br />
Abfallwirtschaftsverband<br />
Großraum Salzburg (Flachgau,<br />
Tennengau und Stadt Salzburg)<br />
sich dieser Lösung anzuschließen.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Salzburger</strong> Lösung<br />
wurde von einer Arbeitsgruppe<br />
aus Abfallberatern und Vertretern<br />
des Amtes der Landesregierung<br />
ausgearbeitet und stellt<br />
sicher, dass die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
neben einer Abgeltung für die<br />
8<br />
Okt. 2005<br />
Kaufpreis eingehoben wurde.<br />
<strong>Die</strong>se Geldmittel fließen in<br />
Abhängigkeit von der Energiequalität<br />
der Gebäude an die<br />
Eigentümer zurück. Somit nutzt<br />
die <strong>Gemeinde</strong> optimal bestehende<br />
Gestaltungsmöglichkei-<br />
Im Bild Bgm. Dr. Emmerich Riesner (2. v.l.) mit seinem Neumarkter<br />
Energieteam das seit Jahren erfolgreich Projekte in Sachen<br />
Energieeffizienz umsetzt.<br />
Infrastruktur auch eine Abgeltung<br />
für die Transportkosten<br />
erhalten. Sie hat auch den<br />
Vorteil, dass die bestehenden<br />
Entsorgungsstrukturen beibehalten<br />
werden können.<br />
<strong>Die</strong> Abwicklung der Geldflüsse<br />
erfolgt dabei über sogenannte<br />
Poolpartner (Zemka -<br />
Innergebirg, Stadt Salzburg -<br />
Aussergebirg) welche die<br />
Verträge mit den Systembetreibern<br />
abschließen. <strong>Die</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>n werden in den<br />
nächsten Wochen eine<br />
Vereinbarung erhalten, mit der<br />
ihnen das Angebot zur<br />
Teilnahme an der <strong>Salzburger</strong><br />
Lösung ermöglicht wird.<br />
ten im Sinne der Energieeffizienz.<br />
<strong>Die</strong> Photovoltaikanlage<br />
auf dem Dach der Volksschule<br />
liefert jährlich etwa 54.000 kWh<br />
Strom, damit wird knapp 3/4<br />
des Strombedarfs der <strong>Gemeinde</strong>gebäude<br />
mit Sonnenstrom<br />
gedeckt. Eine im letzten Jahr<br />
durchgeführte Energiedatenerhebung<br />
zeigt auf, wo im Bereich<br />
der Haushalte die Schwerpunkte<br />
für eine Energieoptimierung liegen.<br />
Darauf aufbauend werden<br />
zukünftige Informations- und<br />
Beratungsangebote Rücksicht<br />
nehmen. <strong>Die</strong> Aktivitäten der<br />
<strong>Gemeinde</strong>n in Sachen Energieeffizienz<br />
und Erneuerbarer<br />
Energie werden dokumentiert<br />
und von einer e5- Kommission<br />
bewertet. Abhängig vom Erfolg<br />
(Umsetzungsgrad der Maßnahmen)<br />
werden die <strong>Gemeinde</strong>n mit<br />
“e” bis “eeeee” ausgezeichnet.<br />
Derzeit gibt es 9 e5- <strong>Gemeinde</strong>n<br />
in Salzburg, zwei weitere werden<br />
in Kürze mit dem e5-<br />
Programm beginnen. Österreichweit<br />
sind etwa 40 <strong>Gemeinde</strong>n<br />
im e5- Programm aktiv.<br />
Nähere Informationen:<br />
http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/sir_haupt/sir_energie/e5.htm<br />
oder www.e5-gemeinden.at<br />
KommStG 1993:<br />
Umfangreiche<br />
Informationen des<br />
BMF veröffentlicht<br />
Das Finanzministerium hat in<br />
Abstimmung mit dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>bund und dem<br />
Städtebund eine überarbeitete<br />
Gesamtinformation zum<br />
Kommunalsteuergesetz 1993,<br />
BGBl. 819/1993 idF BGBl. I<br />
124/2003 (KommStG 1993),<br />
erarbeitet, welche rund 60<br />
Seiten umfasst und somit für die<br />
Erstbeantwortung fast aller in<br />
der Praxis auftauchenden<br />
Fragen eine Art nützlichen „kleinen<br />
Kommentar“ zum KommStG<br />
darstellt. <strong>Die</strong>se sehr ergiebigen,<br />
gesammelten Rechtansichten<br />
des BMF sind entsprechend der<br />
Paragraphenbezeichnung im<br />
Gesetz gegliedert und zusätzlich<br />
mit Randzahlen versehen. <strong>Die</strong><br />
Sammlung ist in der Praxis<br />
jedenfalls sehr nützlich, jedoch<br />
aus rechtlicher Sicht (im Falle<br />
einer abweichenden Beurteilung<br />
des Gesetzes) für die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n nicht verbindlich.<br />
Das erwähnte Gesamtdokument<br />
kann (zum Zeitpunkt der<br />
Abfassung dieses Artikels) unter<br />
der Internetadresse:<br />
www.bmf.gv.at/Steuer/Weitere<br />
Steuern/Kommunalsteuer/_start<br />
.htm abgerufen werden.