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Festzeitschrift 2009 - Feuerwehr Horneburg

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Satzungen der Wehr sind vom Herrn<br />

Landrat zu Recklinghausen genehmigt<br />

worden.<br />

Als Führer der Wehr ist der Lohgerber<br />

Karl Müschenborn zu <strong>Horneburg</strong><br />

bestätigt und zugleich als Brandmeister<br />

ernannt. Als stellvertretender Brandmeister<br />

ist der Architekt<br />

Wilhelm Sinder ernannt. der auch als<br />

zweiter Führer der Wehr bestätigt worden<br />

ist.<br />

Als Führer der einzelnen Abteilungen<br />

ernenne ich:<br />

WITWE UND KINDER IN NOT<br />

Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass<br />

sich zunächst 26 Mitglieder für den<br />

Dienst an der Allgemeinheit zusammenfanden.<br />

Eine große Sorge bereitete das Problem<br />

der Ausrüstung und die Schaffung eines<br />

Gerätehauses. In einer Versammlung am<br />

12. Mai 1909 wurde als Ausrüstungsbedarf<br />

eine Summe von 734,85 RM ermittelt.<br />

Die Gemeinde übernahm diese<br />

Kosten, und am 6. Juli 1909 erfolgte die<br />

1. Versammlung und Übung im Gewande<br />

der Freiwilligen <strong>Feuerwehr</strong> <strong>Horneburg</strong>.<br />

Am 26. Juli 1909 erfolgte der Beitritt<br />

zum <strong>Feuerwehr</strong>verband.<br />

Gerätehaus und Geräte – von der Pflichtfeuerwehr<br />

– wurden übernommen. Es<br />

setzte ein reger Übungsbetrieb ein, und<br />

die (Anm.: damals) noch vorhandenen<br />

Protokollbücher und Unterlagen beweisen,<br />

wie ernst die Männer ihre Aufgabe<br />

nahmen. Fehlte ein Kamerad, wobei eine<br />

ausreichende und begründete Entschuldigung<br />

Ehrensache war, so holte er das<br />

Versäumte bei der nächsten Übung<br />

1. den Maurer Wilhelm Behler als Steigerführer,<br />

2. den Metzger Hugo Hoppmann als<br />

Spritzenführer.<br />

3. den Lohgerber Felix Müschenborn als<br />

Kuppenführer,<br />

4. den Postagenten Franz Fleitmann als<br />

Führer der Ordnungsmannschaft.<br />

Die Brandwehr – Freiwillige <strong>Feuerwehr</strong> –<br />

ist eine Schutzwehr im Sinne des § 113<br />

des Reichsstrafgesetzbuches.<br />

Waltrop, den 6. Mai 1909<br />

Der Amtmann: Schwarthoff<br />

durch zusätzlichen Übungsdienst nach.<br />

Wie intensiv gearbeitet wurde, beweist<br />

die Zahl der Übungen. 1909: 20 Übungen<br />

und Versammlungen, 1910: 24,<br />

1911: 20. Dieser strenge Dienstbetrieb<br />

erfolgte auch in den anschließenden Jahren.<br />

Ihren ersten Einsatz hatte die Wehr am<br />

26. Mai 1912, einem Pfingstsonntag,<br />

gegen 10.30 Uhr, da ein Wohnhaus, ca.<br />

25 Minuten vom Dorf gelegen, in Flammen<br />

stand. Aus diesem Brandbericht<br />

geht hervor, wie wichtig der Dienst der<br />

<strong>Feuerwehr</strong> ist. Es heißt wörtlich: „Die<br />

Frau R. (eine Witwe) war abwesend, kleinere<br />

Kinder waren in Gefahr, wurden<br />

aber gerettet.“ Eine Brandwache musste<br />

gestellt werden, der Schaden war erheblich.<br />

Am 25. Februar 1913 musste die<br />

Wehr erneut aus Anlass eines Scheunenbrandes<br />

zu Hilfe eilen, wobei insbesondere<br />

das angrenzende Wohnhaus und<br />

der Viehbestand bedroht waren. Bei diesem<br />

Brande zeigte sich besonders die<br />

dringende Notwendigkeit ausreichender<br />

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