HEILBRONN-FRANKEN – EINE REGION IN BEWEGUNG| w.news 07/08.2018
07/08.2018 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Heilbronn-Franken – Eine Region in Bewegung • Bauwirtschaft • Advertorial B4B Themenmagazin
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men des Arbeitsentgelts möglich gewesen<br />
wäre. Zudem ist der frühere Arbeitgeber frei<br />
von seinen bisherigen arbeitsrechtlichen<br />
Pflichten, wie beispielsweise Arbeitszeitregularien,<br />
Kündigungsschutzvorschriften, Mindesturlaub<br />
und dergleichen. Es scheint eine<br />
„win-win“-Situation zu sein, allerdings zu<br />
Lasten der Sozialversicherungen. Daher verfolgt<br />
insbesondere die Deutsche Rentenversicherung<br />
solche Umgehungskonstellationen<br />
rigoros. Nachzahlungsforderungen der Rentenversicherung<br />
laufen in diesen Fällen nicht<br />
selten in existenzbedrohender Höhe auf. Die<br />
am Beispiel der Transportbranche dargelegte<br />
Problematik ist sinnbildlich für viele Branchen,<br />
das grundlegende Problem ist immer<br />
dasselbe. Es lohnt sich der Blick auf die wesentlichen<br />
Gefahren dieses Themas, welches<br />
unter dem Stichwort Scheinselbständigkeit<br />
bekannt ist.<br />
Indizien für die Scheinselbständigkeit<br />
Die Sozialversicherungen prüfen die tatsächlichen<br />
Gegebenheiten anhand der vorliegenden<br />
Indizien. Demnach können selbst ausgefuchste<br />
Vertragskonstellationen nicht helfen,<br />
wenn das, was auf dem Papier steht, nicht<br />
den tatsächlichen Abläufen entspricht.<br />
Folgende Indizien sind bei der Abgrenzung<br />
wesentlich:<br />
• Eigene Angestellte<br />
Typisch für Unternehmer sind eigene Angestellte.<br />
Minijobber werden für die Beurteilung<br />
regelmäßig ausgeklammert. Somit<br />
kann davon ausgegangen werden, dass keine<br />
Scheinselbständigkeit vorliegt, wenn der Auftragnehmer<br />
selbst sozialversicherungspflichtige<br />
Angestellte hat.<br />
• Die wesentliche Tätigkeit für einen Auftraggeber<br />
Der Selbständige dürfte daran interessiert<br />
sein, sich nicht lediglich an einen oder wenige<br />
Auftraggeber zu binden und durch Akquise<br />
neue Kunden zu gewinnen. So kann das<br />
Risiko bei Verlust oder Wegfall eines Kunden<br />
effektiv gestreut werden. Dies ist eine typisch<br />
unternehmerische Strategie. Umgekehrt ist<br />
die dauerhafte Konzentration auf einen dominierenden<br />
Vertragspartner ein deutliches<br />
Indiz für die Scheinselbständigkeit.<br />
• Das Vermeiden von Haftungsklauseln<br />
Ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der unternehmerischen<br />
Risiken ist zu diskutieren,<br />
wer bei Schlechtleistung haftet. Insbesondere<br />
dann, wenn Werkverträge die Grundlage für<br />
Geschäfte zwischen Unternehmen bilden.<br />
Der Auftraggeber bekommt eine Leistung<br />
und zahlt dafür an den Auftragnehmer die<br />
vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer<br />
trägt dafür Sorge, dass die Leistung frei von<br />
Mängeln erbracht wird. Sollten Mängel bei<br />
der Ausführung des Auftrages auftauchen, ist<br />
es das Risiko des Auftragnehmers. Der Zeitpunkt<br />
des Gefahrübergangs ist die Abnahme<br />
durch den Auftraggeber. Je komplexer ein<br />
Auftrag, desto komplexer sind oftmals auch<br />
Haftungsklauseln, Freistellungen, Vertragsstrafen,<br />
pauschalierte Schadensersatzansprüche<br />
etc.<br />
Fehlen derartige Regelungen oder trägt der<br />
Auftraggeber ohne nachvollziehbare Gründe<br />
bereitwillig das gesamte Risiko bei Schäden,<br />
Schlechtleistung etc. durch den Auftragnehmer,<br />
spricht dies ebenfalls für die Scheinselbständigkeit.<br />
• Arbeitnehmer des Auftraggebers sind mit<br />
ähnlichen Tätigkeiten betraut<br />
Wenn Arbeitnehmer des Auftraggebers ein<br />
ähnliches Tätigkeitsprofil haben, insbesondere<br />
dann, wenn der Auftragnehmer diese<br />
Tätigkeit im Rahmen seiner früheren Anstellung<br />
bei seinem Auftraggeber selbst ausgeübt<br />
hat, spricht dies ebenfalls für die Scheinselbständigkeit.<br />
• Umfangreiche Berichtspflichten<br />
Berichtspflichten sind typischerweise im<br />
Rahmen des Weisungsrechts ein Instrument<br />
des Arbeitgebers. Sofern der Auftragnehmer<br />
umfangreiche Berichtspflichten gegenüber<br />
seinem Auftraggeber hat, ist dies ein weiteres<br />
Indiz für die Scheinselbständigkeit. Gleiches<br />
gilt bei umfassenden Kontrollmöglichkeiten<br />
oder arbeitgebertypischen Einwirkungs- und<br />
Mitsprachemöglichkeiten.<br />
• Keine eigene Betriebsstätte, keine eigenen<br />
Betriebsmittel<br />
Unternehmer haben normalerweise eigene<br />
Räumlichkeiten und nutzen eigene Betriebsmittel.<br />
Wenn der Auftragnehmer folglich im<br />
Büro des Auftraggebers mit dessen Notebook<br />
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