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HEILBRONN-FRANKEN – EINE REGION IN BEWEGUNG| w.news 07/08.2018

07/08.2018 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Heilbronn-Franken – Eine Region in Bewegung • Bauwirtschaft • Advertorial B4B Themenmagazin

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men des Arbeitsentgelts möglich gewesen<br />

wäre. Zudem ist der frühere Arbeitgeber frei<br />

von seinen bisherigen arbeitsrechtlichen<br />

Pflichten, wie beispielsweise Arbeitszeitregularien,<br />

Kündigungsschutzvorschriften, Mindesturlaub<br />

und dergleichen. Es scheint eine<br />

„win-win“-Situation zu sein, allerdings zu<br />

Lasten der Sozialversicherungen. Daher verfolgt<br />

insbesondere die Deutsche Rentenversicherung<br />

solche Umgehungskonstellationen<br />

rigoros. Nachzahlungsforderungen der Rentenversicherung<br />

laufen in diesen Fällen nicht<br />

selten in existenzbedrohender Höhe auf. Die<br />

am Beispiel der Transportbranche dargelegte<br />

Problematik ist sinnbildlich für viele Branchen,<br />

das grundlegende Problem ist immer<br />

dasselbe. Es lohnt sich der Blick auf die wesentlichen<br />

Gefahren dieses Themas, welches<br />

unter dem Stichwort Scheinselbständigkeit<br />

bekannt ist.<br />

Indizien für die Scheinselbständigkeit<br />

Die Sozialversicherungen prüfen die tatsächlichen<br />

Gegebenheiten anhand der vorliegenden<br />

Indizien. Demnach können selbst ausgefuchste<br />

Vertragskonstellationen nicht helfen,<br />

wenn das, was auf dem Papier steht, nicht<br />

den tatsächlichen Abläufen entspricht.<br />

Folgende Indizien sind bei der Abgrenzung<br />

wesentlich:<br />

• Eigene Angestellte<br />

Typisch für Unternehmer sind eigene Angestellte.<br />

Minijobber werden für die Beurteilung<br />

regelmäßig ausgeklammert. Somit<br />

kann davon ausgegangen werden, dass keine<br />

Scheinselbständigkeit vorliegt, wenn der Auftragnehmer<br />

selbst sozialversicherungspflichtige<br />

Angestellte hat.<br />

• Die wesentliche Tätigkeit für einen Auftraggeber<br />

Der Selbständige dürfte daran interessiert<br />

sein, sich nicht lediglich an einen oder wenige<br />

Auftraggeber zu binden und durch Akquise<br />

neue Kunden zu gewinnen. So kann das<br />

Risiko bei Verlust oder Wegfall eines Kunden<br />

effektiv gestreut werden. Dies ist eine typisch<br />

unternehmerische Strategie. Umgekehrt ist<br />

die dauerhafte Konzentration auf einen dominierenden<br />

Vertragspartner ein deutliches<br />

Indiz für die Scheinselbständigkeit.<br />

• Das Vermeiden von Haftungsklauseln<br />

Ebenfalls unter dem Gesichtspunkt der unternehmerischen<br />

Risiken ist zu diskutieren,<br />

wer bei Schlechtleistung haftet. Insbesondere<br />

dann, wenn Werkverträge die Grundlage für<br />

Geschäfte zwischen Unternehmen bilden.<br />

Der Auftraggeber bekommt eine Leistung<br />

und zahlt dafür an den Auftragnehmer die<br />

vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer<br />

trägt dafür Sorge, dass die Leistung frei von<br />

Mängeln erbracht wird. Sollten Mängel bei<br />

der Ausführung des Auftrages auftauchen, ist<br />

es das Risiko des Auftragnehmers. Der Zeitpunkt<br />

des Gefahrübergangs ist die Abnahme<br />

durch den Auftraggeber. Je komplexer ein<br />

Auftrag, desto komplexer sind oftmals auch<br />

Haftungsklauseln, Freistellungen, Vertragsstrafen,<br />

pauschalierte Schadensersatzansprüche<br />

etc.<br />

Fehlen derartige Regelungen oder trägt der<br />

Auftraggeber ohne nachvollziehbare Gründe<br />

bereitwillig das gesamte Risiko bei Schäden,<br />

Schlechtleistung etc. durch den Auftragnehmer,<br />

spricht dies ebenfalls für die Scheinselbständigkeit.<br />

• Arbeitnehmer des Auftraggebers sind mit<br />

ähnlichen Tätigkeiten betraut<br />

Wenn Arbeitnehmer des Auftraggebers ein<br />

ähnliches Tätigkeitsprofil haben, insbesondere<br />

dann, wenn der Auftragnehmer diese<br />

Tätigkeit im Rahmen seiner früheren Anstellung<br />

bei seinem Auftraggeber selbst ausgeübt<br />

hat, spricht dies ebenfalls für die Scheinselbständigkeit.<br />

• Umfangreiche Berichtspflichten<br />

Berichtspflichten sind typischerweise im<br />

Rahmen des Weisungsrechts ein Instrument<br />

des Arbeitgebers. Sofern der Auftragnehmer<br />

umfangreiche Berichtspflichten gegenüber<br />

seinem Auftraggeber hat, ist dies ein weiteres<br />

Indiz für die Scheinselbständigkeit. Gleiches<br />

gilt bei umfassenden Kontrollmöglichkeiten<br />

oder arbeitgebertypischen Einwirkungs- und<br />

Mitsprachemöglichkeiten.<br />

• Keine eigene Betriebsstätte, keine eigenen<br />

Betriebsmittel<br />

Unternehmer haben normalerweise eigene<br />

Räumlichkeiten und nutzen eigene Betriebsmittel.<br />

Wenn der Auftragnehmer folglich im<br />

Büro des Auftraggebers mit dessen Notebook<br />

www.heilbronn.ihk.de ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 27 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ JULI - AUGUST 2018

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